Moinmoin,

ich hole dieses Thema aus aktuellem Anlass hoch. Die DUH hat wohl das Urteil gewonnen.

Bei meinem steht auch die 23DV Aktion an...

Ich würde meinen Bus gerne noch etwas weiter fahren, auch wenn ich ihn seit Home-Office nicht mehr so oft bewege.
Aber der Wohnwagen wiegt halt auch 1,7t, und den wollen wir noch eine Weile nutzen. ein neues Auto kann ich or momentan nicht leisten. ... und ich habe mir letzte Woche neue Felgen und Reifen geleistet, das erste Mal richtig schicke ... war ja ein prima Zeitpunkt. 😬

Jens

Abwarten… zum Glück mahlen die Mühlen hier in Deutschland in diesem Fall
langsam. Momentan sehe ich auch nur Anwaltskanzleien die schnelles Geld wittern (schnell bedeutet auch gerne 1-3 Jahre 😂). Das heißt nicht dass es sich nicht lohnt aber für Leute die ihr Auto weiter fahren wollen ist das leider meistens keine Option.

Ich werde mich vorab schon einmal bei Tunern über Möglichkeiten informieren…
 
Zitat aus dem Artikel:
„Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Neben der Berufung wurde eine Sprungrevision zugelassen. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befasst werden.“

Verstehe ich das richtig so, dass da also immer noch nichts passiert?
Oder ist das jetzt nur noch Formsache?
 
Hi,

ich bin jetzt kein Jurist, aber ich lese das so, dass Berufung zugelassen wurde, und wenn dieser Weg beschritten wird, passiert erstmal nix, bis auch dort das Urteil gefällt wurde, meine laienhafte Meinung.
 
Zitat aus dem Artikel:
„Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Neben der Berufung wurde eine Sprungrevision zugelassen. Mit einer Sprungrevision kann unter bestimmten Voraussetzungen die Berufungsinstanz übersprungen und direkt das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befasst werden.“

Verstehe ich das richtig so, dass da also immer noch nichts passiert?
Oder ist das jetzt nur noch Formsache?

Verstehst du richtig. Das Problem ist die Tragweite dieser Entscheidung und die Kosten für VW. Es ist halt einfach ein sehr heißes eisen. Das gilt nicht mal für die Käufer… die sind in Deutschland eh die Leidtragenden.

Ich persönlich befürchte halt dass es auf lange Sicht noch einen Rückruf geben wird. Wie viele das betrifft ist fraglich wenn sie jetzt den Leuten das Update unterschummel.

Es spielt übrigens auch bei rechtlichen Ansprüchen eventuell eine Rolle. Mit dem
Update entfällt tja das thermofenster um das es eigentlich geht.

Ich muss gestehen ich durchschaue das ganze auch nicht ganz und hier muss wohl
jeder T Besitzer für sich selbst einen Weg finden wie er das ganze durchsteht. Abwarten ist momentan wohl das beste.
 
Ich habe irgendwie die Schn…. voll. Von DUH und auch von VW.

Letztes Jahr bei unserem Golf Kabrio Ventile und Kopf gestrahlt, dann Motor revidiert (neue Kolben usw.), und das bei 75 tkm. Jetzt bei 81 tkm Hochdruckpumpe neu. Golf wurde damals neu erworben, alle Inspektionen und nie überforder.

Ein Bus ist in 2019 den Öltot gestorben.

Wenn ich gezwungen werde auf den aktuellen Bus ein Update aufzuspielen wird das getan. Am selben Tag geht der in‘s Netz und tschüss.

Da ich ein Zugfahrzeug für die Wohndose brauche kommt dann wieder ein schöner 8-Ender aus den 90ern in‘s Haus.

Übrigens: für den Golf gibt‘s jetzt einen Hyundai.
 
Hallo in die Runde,

ich war eben im erWin Portal und wurde nach Eingabe meiner FIN auch gleich auf die Feldmaßnahme 23DV hingewiesen. Nach genauerem Lesen der Hinweise ( --> technischer Hintergrund) scheint es aber auch Modelle zu geben, die davon nicht betroffen sind. Es steht im Text:
"Grundsätzlich ist vor einer Reparatur mit Hilfe der Anwendung „Fahrzeugindividuelle Hinweise“ in ELSA oder dem
System „Feldmaßnahmen Händler“ zu überprüfen, ob das Fahrzeug von dieser Feldmaßnahme betroffen ist!". Weiß denn jemand hier im Board welche Voraussetzungen damit gemeint sind?

Und noch etwas interessantes steht da geschrieben:
"Lehnt der Kunde wegen Chip-Tuning die Durchführung des Updates ab, senden Sie uns bitte den Erfassungsbeleg
„Erledigungsgrund“ gemeinsam mit dem Formular der Gewährleistung „Meldepflicht Tuning und Nachrüstung“ an
umbaumeldung-vwn.vwag.r.han@volkswagen.de. Vermerken Sie bei „Fahrzeug nicht von dieser Aktion betroffen, weil...
“ den Zusatz „Chip-Tuning“."
Klingt für mich so, als ob man mit dem Argument "Chip-Tuning" Ruhe von VW und einem Update des MSG bekommt. Vielleicht hilft's ja dem ein oder anderem ;)
Gruß Jörg
 
Auch wenn es zu den Bullis nur halbwegs passt, ich habe zwei Fahrzeuge mit dem gefürchteten 23R6 Update bei den EA 189 er Motoren.
Einer bekommt kurze Intervalle mit XTL Diesel der andere LL mit B7 Diesel. Der mit LL Service kratzt an der 270.000 km Marke, davon 200.000 Km mit dem Update. Der andere hat es knapp 100.000 km drauf. Keiner von beiden hatte Probleme im DPF Bereich oder AGR.

Also so ganz kann ich die Hektik um solche Updates nicht verstehen, OK Chiptuning ist dann weg.....
 
Servus zusammen,

Laut meiner Werkstatt steht wohl bloß folgendes in der TPI 23DV
„An T5 und T6- Fahrzeugen mit Monoturbo-Dieselmotor und EU5 Abgasnorm, Crafter Fahrzeugen mit Mono/Biturbo und EU5 Abgasnorm, sowie Crafter Fahrzeugen mit 5-Zylindermotoren EURO-V Abgasnorm eines bestimmten Fertigungszeitraumes wird die temperaturabhängige Steuerung der Abgasregelung optimiert.“

Ich denke ich werde es erst einmal nicht machen lassen. Im moment Läuft er seit knapp 2 Jahren brav. Schon genug Spaß mit Dpf und ständiger Regenerierung gehabt. Never change a running System!
 
Ich habe mich wegen dem Update mit einem erfahrenen Tuner unterhalten und der hat sich das mal angeschaut. Neben der höheren AGR Rate wird der Raildruck im Teillastbereich erhöht. Das soll anscheinend die Verbrennung optimieren und ermöglicht zugleich die höhere AGR Rate und dementsprechend die niedrigeren Stickoxid Werte. Der ganze Spaß sorgt aber leider auch bei den kleineren Motoren für einen spürbar höheren Verbrauch.

Was sind jetzt die Folgen:

Das AGR Ventile führt mehr Abgas zurück und wird dementsprechend eher das zeitliche segnen. Daraus resultierend werden die Verkokungen in der Ansaugung zunehmen.
Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpumpe auch mehr beansprucht wird als mal von den Ingenieuren vorgesehen war und hinzu kommt dann auch noch der höhere Verbrauch.

Wenn man sich mal mit den älteren Abgaskandal beschäftigt und den Aussagen der Ingenieure dazu gelesen hat kann man es in etwa so zusammen fassen: Die Abgaswerte für Euro 5 sind ohne SCR und unter der Vorgabe der Haltbarkeit der Komponenten nicht realisierbar.

Warum hat VW zur damaligen Zeit nicht gleich die richtige Software aufgespielt, mit der die Abgasnorm eingehalten wird?

Ich denke (fast) jeder kann sich die Frage selber beantworten.
 
Hallo, eine Frage in die Runde. Woher weiß man ob der Freundliche nicht doch das 23dv Update eingespielt hat. Kann man das irgendwo nachsehen. Evtl. mit der vcds Software? Weiß einer wo man das im vcds nachsehen kann? Vielen Dank für die Tipps.
 
Evtl. mit der vcds Software? Weiß einer wo man das im vcds nachsehen kann?
Vorher-Nachher Scan des Motorsteuergeräts.

Da wird sich die Teilenummer und der Softwarestand geändert haben.
Ich habe mal an meinen Daten die "verdächtigen" Stellen markiert.


Adresse 01: Motorelektronik (J623-CXEB) Labeldatei:. DRV\04L-907-309-V2.clb
Teilenummer SW: 04L 906 056 AE HW: 04L 907 445 A
Bauteil: R4 2.0l BTD H03 6206
Revision: 23101001
Codierung: 0025401C437401080000
Betriebsnr.: WSC 02737 790 50316
 
Hallo zusammen,
mein :D hat mich heute angesprochen, im müsse noch die Maßnahme 23DV machen lassen ... einen halben Tag in der Werkstatt ...
Meine Frage ist jetzt, auf welche Temperaturen bezieht sich die "temperaturabhängige Steuerung der Abgasregelung"?
Betrifft das jeden Kaltstart, oder ist das nur bei Minusgraden?
Ich fahre nämlich meinen T5.2 im Winter nicht, daher könnte es mir evtl. egal sein.
LG

PS: Hatte noch nie irgendwelche Probleme mit dem AGR, und das soll auch so bleiben.
 
Mir wäre nicht wohl dabei. Daß das AGR-System beim CFCA so seine Eigenheiten hat (weil sie bei VWN offenbar nicht mit Alulegierungen umgehen können), ist bekannt, und generell ist die Abgasreinigung durch erneutes Einatmen desselben nicht ganz trivial. Auch wenn die geballten Medien den Begriff "Thermofenster" durch stetiges Weglassen der Gründe dafür mittlerweile +/- synonym zu "Betrug" umdefiniert haben, haben sich die Motorenentwickler hierbei m.M. etwas Positives gedacht: den trade-off zwischen Reinigung und Lebensdauer.

Verhaltensänderungen durch Prüfstandserkennung hingegen leuchten einem unmittelbar als Unterschleif ein (sagt man hier).
 
Gibt es denn jetzt konkrete Fälle in denen das Update geschadet hat? Wenn ja, in wie fern?
Wurde heute zum Update „eingeladen“. Habe einen CFCA der sich bei 100.000km verabschiedet hat und getauscht werden musste. Nun ist ein neuer Rumpfmotor mit einem AGR-Ventil der Revision D drin.
Sollte ich den Termin absagen oder wahrnehmen?
Bin mir echt unsicher…
 
Moin zusammen! Mein CAAD Bluemotion T5.2 ist jetzt auch dran mit 23DV. Habe so kurz vorm Urlaub erstmal abgelehnt.
Interessanterweise mit vollem Verständnis seitens meinem Freundlichen.

Bin gespannt, was da jetzt noch kommt. Auf der offiziellen VW-Seite heißt es nach Eingabe der VIN nach wie vor, mein Bus sei nicht betroffen.
Werd ich mir mal alles abspeichern…

Bin gespannt von weiteren Berichten zu hören!
 
Ich nehme nach wie vor Abstand vom Update. Auch ich habe mir die Seite von VW kopiert in der es heißt das ich nicht betroffen bin.
 
Beim 5.2 ist die Feldmaßnahme seit Juli23 im VW Computer richtig ernst (gestrige Aussage)
Auf Nachfrage nach dem Enddatum, war nix zu finden? Im VW Computer , wurde mir gesagt, stände Keines
Kennt jemand das Enddatum?
 
Da soll es eine Art Reinigung per Spülung geben , die lag glaube ich bei ca.200€.
Ich hab ebenfalls knapp 200 € zahlen müssen, hat aber noch knapp 7000 km wieder Rückmeldung,hat nichts gebracht ! am besten das Teil immer austauschen und nie bei den VWs. Der AGR besteht aus zwei Teilen Elektrik Einheit, die meistens kaputt geht. Das zweite ist der Behälter, wo die Öle und Wasser entlang laufen. Diese sollte gereinigt werden und kann wieder genutzt werden. Diese gehen so gut wie nie kaputt aber die Werkstatt machen es aus Garantie gründen komplett neu. Doch entscheiden ist das Rohr des AGR sollte immer mit gewechselt werden. Als Einheit kostet der Kauf des AGR Ventils über 600 €! Elektrik liegt bei 250. Der Austausch. Circa 500 realistisch kommt man schon mit 700 € in jede normale Werkstatt hin.
 
Was hier für Preise genannt werden....
Also ich habe im Herbst für die gesamte AGR EInheit für den CAAC 178€ zzgl. Märchensteuer gezahlt (Pierburg). Valeo war preislich vergleichbar / baut VW ein. Dass nur die Elektronik anfällig ist, kann ich so nicht bestätigen. Gefühlt jeder zweite Patient, bei dem ich von Hand die Unterdruckansteuerung getestet habe, war fest. Ich kann eine Reinigung in diesem Falle auch nicht empfehlen: Das bekommt man damit nicht wieder ordentlich gangbar. Ich habe bei meinem im Herbst selbst die Welle davon gezogen (weil es mich interessiert hat wo die Schwachstelle ist). Selbst bei 70° im Ultraschallbad mit Tickopur TR13 hat man keine Chance. Der Kunde merkt von der sinnlosen Reinigung nichts.... die Unterdruckansteuerung kann ja nicht im Fehlerspeicher auftauchen.

Mein Tipp daher: rausschmeißen und Neu. Und dann regelmäßig beim Tankstoß mal Gymnastik der Klappe von Hand.
 
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