AHK Eintragung im KFZ-Schein

HaukeK

Aktiv-Mitglied
Ort
Kiel
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
2010
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
Was mag diese Eintragung bedeuten:

FZ ist mit werkseitig montierter AHK und ESP M.SPEZ.Fahrdyn.Stabi.Sys.F?Anh.Betr.F.Temp.100 km/h Gem.3.Aemd.vo.Z.9.AUSN.VO.Z.Stvo

a) Fahrzeug hat eine montierte AHK mit 100km/h Zulassung
b) Fahrzeug hat keine; sollte aber eine verbaut sein, darf 100 km/h gefahren werden


Ich tippe auf b)...auch wenn es nicht sinnig scheint.
 
Was mag diese Eintragung bedeuten:

FZ ist mit werkseitig montierter AHK und ESP M.SPEZ.Fahrdyn.Stabi.Sys.F?Anh.Betr.F.Temp.100 km/h Gem.3.Aemd.vo.Z.9.AUSN.VO.Z.Stvo

a) Fahrzeug hat eine montierte AHK mit 100km/h Zulassung
b) Fahrzeug hat keine; sollte aber eine verbaut sein, darf 100 km/h gefahren werden


Ich tippe auf b)...auch wenn es nicht sinnig scheint.

Hallo,

weder noch.

Denn es kommt nicht nur auf das Zugfahrzeug und die AHK an, ob Tempo 100 gefahren werden darf, sondern auf die Art, Bauweise und Masse des Anhängers.

Die Formulierung sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug die ausreichenden technischen Bedingungen für Tempo 100 im Anhängerbetrieb (z.B. ABS, Anhänger-ESP) aufweist, aber eben nur mit entsprechend geeigneten Hängern, nicht mit allem, was eine Deichsel und Räder hat.

Guckst du da:

http://www.tuev-nord.de/de/checks-und-untersuchungen/100kmh-zulassung-2618.htm

Gruß

hjb
 
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!
 
Bitte entschuldigt, dass ich diese olle Kamelle wieder ausgrabe, aber es war der einzige Thread, den ich über die Suche zu dem Thema finden konnte.

Der von @hjb verlinkte TÜV-Text war mir vorher bekannt - in der zugrunde liegenden Ausnahmeverordnung "StVOAusnV 9" heißt es aber über die vom TÜV genannten Bedingungen hinaus:
"Im Falle des Satzes 1 Nr. 1 Buchstabe d ist die Erhöhung der Faktoren auch zulässig, wenn das Zugfahrzeug mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet ist und eine Bestätigung des Herstellers für die in Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb genannten Bedingungen vorliegt und dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist." (StVOAusnV 9 - Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung)​
Gemeint ist hiermit z.B. die Gespannstabilisierung über ESP, die ein T5/T6 ab Werk haben sollte.

Kann mir jemand bestätigen, dass ein T5/T6 den oben genannten
FZ ist mit werkseitig montierter AHK und ESP M.SPEZ.Fahrdyn.Stabi.Sys.F?Anh.Betr.F.Temp.100 km/h Gem.3.Aemd.vo.Z.9.AUSN.VO.Z.Stvo
Eintrag bei ab Werk verbauter AHK immer in der Zulassung hat?
 
Kann mir jemand bestätigen, dass ein T5/T6 den oben genannten
Eintrag bei ab Werk verbauter AHK immer in der Zulassung hat?

Ja, hat er.

Bei einer nachgerüsteten Kupplung wird es komplizierter, möglich ist es aber auch dann.

Gruß, Marcus
 
Hallo Marcus,

danke für die schnelle Antwort! Dass es grundsätzlich möglich sein muss, weiß ich: meinen 2012 gebraucht gekauften BMW habe ich 2015 in einer BMW-Niederlassung offiziell auf AHK mit Gespannstabilisierung softwareseitig umrüsten lassen. Vor 2 Monaten bei BMW angefragt, letzte Woche das Schreiben in der Post gehabt zur Eintragung beim TÜV. Prima Service für ein Fahrzeug, das fast 9 Jahre alt ist.

Beim geleasten Multivan sieht das doch etwas anders aus. Zumal es irgendwie nicht mal Leasing im klassischen Sinne ist, eher eine Jahresmiete mit Fahrzeug-Überlassungsvereinbarung. Die Zulassung erfolgt jedenfalls auf diese Firma, nicht auf mich. Und ich hatte extra gegen Aufpreis individuell konfiguriert, um endlich mal ein Fahrzeug zu haben, mit dem ich legal meinen 2t-Tandem beladen mit 100 km/h ziehen darf ;-)

Und nachdem ich feststellen durfte, dass Ford es beim Tourneo Custom (EZ 2015, Euro 5 diesel) nicht pauschal in die Papiere einträgt, obwohl es in der Broschüre als Vorteil des Busses beworben wird, war ich hier kurz etwas panisch :-D

Viele Grüße, Holger
 
(Kumpel meinte gerade, sein Ford hatte keine AHK ab Werk. Das wurde vom Händler bei Kauf nachgerüstet. Vllt deshalb keine Eintragung.)
 
Steht auch bei Vorbereitung drin. Ich hab kein Haken aber den Eintrag.
 
Steht auch ohne Vorbereitung drin. Habe weder AHK noch Vorbereitung, aber auch den Eintrag.
 
Hallo, ich häng mich hier mal dran, auch ich habe mir eine Westfalia starr nachgerüstest und von einem Bekannten die Kupplung per Vsds codieren lassen. Alle Haken gesetzt ESP/ Gespannstabelisierung usw....
Siehe Anhang habe ich folgende Einträge im Fahrzeugschein. Es steht bei werkseitiger AhK usw. und so fort ist es erlaubt mit dem Zugfahrzeug 100kmh zu fahren. ( vorausgesetzt der Anhänger bzw. Wowa darf dies auch)
Heißt das jetzt, dass bei mir nochmal der Tüver ein Gutachten erstellen muss, sodass ich 100kmh mit dem wowa fahren darf! Wie gesagt die Gespannstabelisierung wurde ordnungsgemäß aktiviert.
Beim Eintrag FZ wurde mit werkseitiger AHK ausgeliefert ist es ja automatisch.

Gruß Sepp
 

Anhänge

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Es geht hierbei nicht darum ob du mit deinem Bulli und Anhänger 100km/h fahren darfst.
Die Anhängerstabilisierung des Zugfahrzeugse ersetzt ggf. die Antischlingerkupplung des Anhängers.
D.h. das Gewichtsverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeugs wird besser, sprich der Anhänger darf schwerer sein (Die Genehmigung des Anhänger ist natürlich immer noch erforderlich).
Wie genau man das aber rechtssicher bei einer nachgerüsteten AHK nachweisen kann weiß ich leider auch nicht. Wer sollte das auf eine reine Behauptung hin eintragen?
Da der Bulli schon von Haus aus ein recht hohes Leergewicht hat ist das in der Praxis eher uninteressant.
Gruss
 
Moin,

danke für den Beitrag, werde mal sehen wie ich es anstelle. Natürlich hast du recht das die Eintragung ohne jegliche Nachweise schwierig ist. Zur Not wurde evtl. ein Ausdruck per Vcds hilfreich sein.

Gruß
 
Ist das für dich ein rein akademisches Problem oder siehst du da einen praktischen Nutzen für dich?
Gruss
 
Naja 20 km/h mehr machen schon einen Unterschied auf der Autobahn und der Kraftfahrstraße, wenn man an die 1000km in den Urlaub fährt. Natürlich wer soll das überprüfen, wenn der wowa ordnungsgemäß die 100 hinten drauf hat! Ansonsten werden wahrscheinlich 80% der nachgerüsteten Ahk nur mit der AbE unterwegs sein was ich ja bis dato auch so mache! 80kmh geht ja auch problemlos. Nur 20kmh Zuviel mit Anhänger wird anders geahndet, als 20kmh zu viel ohne Anhänger. Der Unterschied liegt nicht nur bei 5€. Vielleicht ist der Unterschied bei den Einträgen im Schein bei werkseitig verbauter /oder Fz. ist mit werkseitiger Ahk ... doch nicht so groß:(
 
Du hast aber schon verstanden das du mit oder ohne den Eintrag in deinem Schein trotzdem mit Anhänger 100 km/h fahren darfst?
Sobald dein FZ mit ABS ausgerüstet ist und das im FZ Schein des Anhängers eingetragene mindestens erforderliche Leergewicht des Zugfz. erreicht ist darfst du 100 fahren.
Die meißten Wohnwagen haben die Antischlingernupplung sowieso als Hardware fest verbaut, interessant wird das Gespannstabilisierungsprogramm eher wenn der Wowa oder Anh. keine Antischlingerkupplung verbaut haben und das Mindestleergewicht des Zugfz. ansonsten zu gering wäre.
Bei einem T5 Multivan kommt man dann ganz schnell über das zulässige Zuggesamtgewicht mit dem man überhaupt 100 fahren darf.
Gruss
 
Die meißten Wohnwagen haben die Antischlingernupplung sowieso als Hardware fest verbaut, interessant wird das Gespannstabilisierungsprogramm eher wenn der Wowa oder Anh. keine Antischlingerkupplung verbaut haben und das Mindestleergewicht des Zugfz. ansonsten zu gering wäre.
Genau meine Meinung.

Ein Freund hat einen tollen Wohnwagen gebraucht gekauft und ich hab erstmal den Kopf geschüttelt:

Schlingerkupplung = erhöhte Last bei 100er Zulassung
AL-KO ATC Trailer Control = ebenfalls erhöhte Last

Und dann noch unsere Fahrzeuge mit Anhänger-ESP = 3-fach gemoppelt

Und ich habe kaum einen Wohnwagen mit 100er-Zulassung gesehen der keine Schlingerkupplung hat.

Gruß

Peter
 
Ich muß mich korrigieren, da habe ich etwas vertauscht...
Das ZGG des Zugfz.darf maximal 3.5t betragen, ein zul.Zuggesamtgewicht gibt es im 100er Bereich NICHT.
Sorry!
 
@Multitobi ok ich war der Meinung das, wenn nachgerüstet dann für der 100 extra Eintrag weil nicht ab Werk verbaut. Wenn es so ist, dass ich trotzdem 100 fahren mit dem wowa ist schön!? Jetzt nochmal zum zgg der Bulli sprich meiner hat ein ein zgg von 3000kg der wowa 1350kg. Klar du hast recht ... wie hoch darf dass zgg für Gespanne sein um 100 fahren zu dürfen?
Vielen Dank schon für die Infos
 
Ah ok ich habe auch schon überlegt 😂
 
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