- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2012
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- neuer Motor von VW bei KM 93000
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD 310+DAB (+) MJ2013?
- Extras
- HA-Sperre, drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Xenon, LSH, Zölzer, Primavelo .........
- Umbauten / Tuning
- Goldschmitt 4K-LFW, Niveauregulierung, autom. Nivellierung, 3,5t zGG + 3,5t AHK, 7t GzG, 1950kg HA-Last
- FIN
- WV2ZZZ7HZD-----
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Dann kommst Du vielleicht mit den normalen Gebühren davon, es ist ja kein Vollgutachten nach einer Stildlegung.Quatsch, ich wurde doch nicht damit erwischt. Ich meine nur den TÜV.
Ob der TÜV die lange Überschreitung melden muss ? Keine Ahnung, wie da die Vorschriften sind. Da würde ich vorher mal telefonieren.