T5.2 trotz BiDTI (mit neuem AGR-Kühler) kaufen?

ich find den mit 24000,- eur zu teuer- du hast zwar motor + agr neu- aber 7 jahre alt
- zahnriemenwechsel steht je nach risikobereitschaft nach 8 - 9 jahren alter an.Kosten ca. 1000,- eur.
dann weißt du nicht, ob du einen neuen dpf für diesen preis miteingebaut bekommst-
bei nem neuen motor gehört der neue dpf eigentlich dazu- vag zickt hier aber seit neuem rum. kosten ca. 1600.- eur
weiterhin besteht die gefahr eines turboladerschadens- entweder einer o. alle beide
kosten bis zu 2000,- eur.
du siehst, mit den 24000,- eur ist es bei diesem kfz mit nur 150000 km nicht getan.
wär mir daher zu teuer
 
Hallo,
zahnriemenwechsel steht je nach risikobereitschaft nach 8 - 9 jahren alter an.Kosten ca. 1000,- eur.

wenn der Motor umgebaut wird, ist der (neue) ZR reine Verbundarbeit, da zahlt man zusätzlich ca 250,- Euro für den kpl Zahnriemensatz und läßt diesen direkt montieren. Haben hier schon Etliche gemacht.

Außerdem sollte man auch die neue Version des Keilrippenriemens mit Spannrolle gleich mit montieren lassen.Keilriemen gerissen - fast tödlich verunglückt

vag zickt hier aber seit neuem rum.

Der DPF muß natürlich mit in den o.g. Kosten enthalten sein. Hab ich was übersehen? wo steht hier im Board das VWN beim Austausch des DPF rumzickt?

Gruß Ulli
 
Sagen wir mal so...schaden tut so eine Sperre nicht, ich persönlich fände Bodenfreiheit und gute Reifen sinnvoller bzw. als i Tüpfelchen kann man dann noch zusätzlich eine Sperre nehmen.
 
Für den Preis würde ich ihn nicht kaufen. Um die 20 nach der Reparatur ist eher realistisch. Vor allem musst du sicher sein, dass DPF, Zahnriemen, Rippenriemen und alle Rollen und Spannelement neu sind.

Ich persönlich hätte mit dem neuen Motor und Kühler die gleichen Bedenken wie vorher. Eventuell hält er etwas länger, aber das Risiko eines Motorschadens bleibt einfach bestehen. Also wenn Bitrubo, dann solltest du auch bereit sein in einen weiteren Motor zu investieren, wenn es so weit ist.
Typische weitere Schäden sind z.B. Domlager, Klimaleitungen, ZMS, Antriebswellenverzahnung im DSG. Also insgesamt sollte man mit so einem Auto schon finanziell gut aufgestellt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch kein wirklich starkes Vertrauen zu VW - wenn sie ein Problem aber erst mal erkannt haben, lösen sie es schon.

Risse im Kopf gibt es ja auch keine mehr.

Ich bin jetzt seit 2,5 Jahren dabei und am Anfang waren hier viele überzeugt, dass die späteren Biturbo (ab 2012 oder 13) keine Schäden mehr haben, da VW ja angeblich die Kolben geändert hat und das Problem damit behoben ist.
Ich bin der Überzeugung, dass man diesen ungünstigen Kühler (Form und Material) nicht so konstruieren kann, dass er dauerhaft hält. Man kann den Schaden verzögern aber nicht verhindern.
Ich gehe auch zu 95% davon aus, dass es weitere Ursachen gibt, denn aufgrund der Zusammensetzung des Abgases werden andere AGR-Kühler (Röhrenkühler) auch korrodieren und dort kommt es trotz der Ablösenden Mischung aus Aluoxid, Alu und Ölkohle trotzdem nicht zu Motorschäden.
 
Leider Antwortet der Verkäufer mir nicht mehr und er hat das Angebot raus genommen. Also war ein anderer wohl schneller.

Wegen der Sperre:
Ich hatte eben mit dem Herrn Seikel - die haben ihren Sitz quasi im Nachbarort - ein kurzes Gespräch, leider hatte er nicht viel Zeit.
Aber seiner Meinung nach führt an der Sperre eigentlich kein Weg dran vorbei wenn man gelegentlich und vor allem sicher mal ins Gelände will.
Klar ich hab nicht vor mit dem Auto Expeditionsfahrten nach Afrika zu machen. Der T5 wird wahrscheinlich zu 95% auf der Straße bewegt. Aber wenn man dann mal im Urlaub auf ner nassen Wiese steht oder auf extrem unebenem Weg ein Übernachtungsplätzchen sucht dann ist die Sperre goldwert.

Leider ist die Kombination aus 140PS Diesel und 4-Motion mit Sperre sehr sehr selten.
Bei den bekannten Autoportalen kann man auch nicht vernünftig nach einer Differenzialsperre filtern.
Daher bin ich bei den PanAmericanas gelandet, weil die Sperre hier serienmäßig war. Leider haben die fast immer den BiDTI.

Jetzt geht halt die aufwendige Suche weiter.
 
in die matschige wiese kommst du wohl mit allrad rein, aber nur mit diff.sperre wieder raus-
natürlich nicht mit breitreifen:rolleyes:
 
Okay kommen wir wieder mehr zum Thema zurück.

Wie wäre es es denn damit:

Gebrauchtwagen mit dem 2.0 BiTDI über einen Händler - idealerweise VW Autohaus - mit gesetzlichen Gewährleistung kaufen
sofort den Ölverbrauch messen und beobachten
wenn noch kein erhöhter Ölverbrauch feststellbar ist den AGR-Kühler Typ D einbauen (wo liegt der? Mit einbau keine 1000€ oder?) und möglicherweise bleibt der Motor dann auch heile
wenn Ölverbrauch bereits erhöht, Verbrauch weiter beobachten und wenn er über die magische Grenze von 0,5l auf 1000km steigt auf einen neuen Motor über die Gewährleistung bestehen.
Das hat ja dann nichts mit Kulanz seitens VW zu tun sondern mit den gesetzlichen Verpflichtungen denen der Händler nachgehen muss.
Kleiner Haken den ich mir allerdings vorstellen kann: Wahrscheinlich wird VW dann keinen neuen Motor sondern einen Austauschmotor einbauen. Wenn der auch wieder den fehlerhaften Kühler drin hat gewinnt man maximal etwas Zeit...
 
Gebrauchtwagen mit dem 2.0 BiTDI über einen Händler - idealerweise VW Autohaus - mit gesetzlichen Gewährleistung kaufen
sofort den Ölverbrauch messen und beobachten
wenn noch kein erhöhter Ölverbrauch feststellbar ist den AGR-Kühler Typ D einbauen (wo liegt der? Mit einbau keine 1000€ oder?) und möglicherweise bleibt der Motor dann auch heile

Das ist keineswegs sicher. Wenn der Motor schon über 100.000km gelaufen hat, ist er wahrscheinlich schon angezählt. Mit etwas Pech geht er dann erst nach einem Jahr kaputt.

Wahrscheinlich wird VW dann keinen neuen Motor sondern einen Austauschmotor einbauen.

VW wird einen Original ATM einbauen. Das ist faktisch ein neuer Motor, natürlich mit aktuellem AGR Kühler. Die alten Kühler sind seit über 2 Jahren gesperrt.

Gruß, Marcus
 
Mit etwas Pech geht er dann erst nach einem Jahr kaputt.
soweit ich weiß gibt es 2 Jahre Gewährleistung - nur die Geschichte mit der Beweislast könnte zum Problem werden.

Aber vom Prinzip natürlich richtig. Wenn der Motor kurz nach der Gewährleistung den Dienst quittiert, dann hat man wohl Pech.
 
soweit ich weiß gibt es 2 Jahre Gewährleistung - nur die Geschichte mit der Beweislast könnte zum Problem werden.

Ja, u.U. sogar sehr schwierig. Wenn z.B. der Händler vor dem Verkauf noch eine Ölverbrauchsmessfahrt gemacht hat, wird es schwer zu argumentieren, dass der Fehler bereits vorlag (obwohl es objektiv ja eigentlich so ist.).
Ich würde mich nicht auf die 2 Jahre verlassen.

Gruß, Marcus
 
Bei Gebrauchtwagen und Verkauf vom Händler an einen privaten Käufer gibt es nur 1 Jahr Gewährleistung, keine 2. Und wie Marcus schon schrieb, wird es sich nach Eintreten der Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten kaum beweisen lassen, dass der Mangel beim Kauf bereits dran war, oder dieser zumindest im Keim angelegt war.
Letzteres wäre übrigens etwas leichter zu beweisen, wenn VW das Öltodproblem überhaupt zugeben würde, denn dann könnten sich auch Gutachter (des Käufers) darauf berufen, dass ein bekannter Konstruktionsmangel sehr wahrscheinlich anzunehmen ist.
Es ist somit nicht schwer zu erraten, warum VW nichts zugeben möchte...
 
Wie wäre es es denn damit:

Gebrauchtwagen mit dem 2.0 BiTDI über einen Händler - idealerweise VW Autohaus - mit gesetzlichen Gewährleistung kaufen
sofort den Ölverbrauch messen und beobachten
wenn noch kein erhöhter Ölverbrauch feststellbar ist den AGR-Kühler Typ D einbauen (wo liegt der? Mit einbau keine 1000€ oder?) und möglicherweise bleibt der Motor dann auch heile
wenn Ölverbrauch bereits erhöht, Verbrauch weiter beobachten und wenn er über die magische Grenze von 0,5l auf 1000km steigt auf einen neuen Motor über die Gewährleistung bestehen.

Das klingt theoretisch gut und genau das würde ich jedem T5 Käufer raten, egal welcher Motor. Vom Händler kaufen und alles was dran ist in den ersten 6 Monaten reklamieren.
Der Haken an der Sache sind die 6 Monate. Danach wird man es nicht mehr beweisen können, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe bestand und wenn nach 1,5 Jahren Motor, Getriebe, ZMS, Klima oder Navi kaputt gehen, nützt das alles nichts und man darf selber tief in die Tasche greifen. Daher sollte man als T5-Käufer unabhängig von Händler oder Privat immer genügend Finanzreserven haben um auch mal ein paar 1000 Euro investieren zu können.
 
Man braucht schon viel Ausdauer, wenn nach den 6 Monaten ein Schaden eintritt und sich der Händler quer stellt, ein 3/4 Jahr ohne Gerichtsverhandlung, mit noch länger, sind da kein Problem. Auch wenn man dann am Ende gewinnen sollte, ist das unterm Strich nicht sehr aufbauend. Oft haben die Gebrauchtwagenversicherungen alles mögliche ausgeschlossen, das Kleingedruckte ist hier Pflicht zu lesen, sehr oft sind die Versicherungen so gut wie nix wert.
 
Man braucht schon viel Ausdauer, wenn nach den 6 Monaten ein Schaden eintritt und sich der Händler quer stellt, ein 3/4 Jahr ohne Gerichtsverhandlung, mit noch länger, sind da kein Problem. Auch wenn man dann am Ende gewinnen sollte, ist das unterm Strich nicht sehr aufbauend. Oft haben die Gebrauchtwagenversicherungen alles mögliche ausgeschlossen, das Kleingedruckte ist hier Pflicht zu lesen, sehr oft sind die Versicherungen so gut wie nix wert.
Ich gebe dir in allen Punkten Recht, du solltest aber hier nicht den Eindruck hinterlassen, dass die Gebrauchtwagen-GARANTIEversicherungen irgendetwas an der GEWÄHRLEISTUNG (bzw. richtiger Sachmängelhaftung) ausschließen könnten. Das sind grundsätzlich und immer zwei völlig getrennte Rechtswelten. Deine Aussage sollte also dahingehend ergänzt werden, dass AB DEM 7ten MONAT eine Garantie viel Sinn machen kann, bei der aber die Ausschluss- und Einschlussklauseln im Garantievertrag von entscheidender Bedeutung sein können. BIS ZUM 6ten Monat ist man durch die Gewährleistung i.d.R. ganz gut geschützt (wenn man nichts selber kaputt macht). Alles immer ausgehend vom Verkauf Gewerbe an Privat. Privat an Privat oder Händler an Händler wieder ganz anders.
 
Man braucht schon viel Ausdauer, wenn nach den 6 Monaten ein Schaden eintritt und sich der Händler quer stellt, ein 3/4 Jahr ohne Gerichtsverhandlung, mit noch länger, sind da kein Problem.
Das muss übrigens nicht sein, denn man kann dem Händler eine Frist setzen und nach Ablauf ggf. anderswo reparieren lassen. Mietwagen ist natürlich auch noch möglich, bis repariert ist - der Verkäufer muss dann anschließend die Zeche zahlen. Da man ihm das alles vorher ankündigt, wird er möglicherweise auch schon vorher einlenken. Wichtig ist nur, dass man sicher sein muss, dass der gewerbliche Verkäufer NICHT beweisen kann, dass der Wagen bei Übergabe FREI von dem besagten Mangel war. Aber auch dass lässt sich im Vorfeld klären.
 
Gerade für das Ölverbrauchsproblem bringen die Garantieversicherungen nicht viel - ab 50.000km gibt es einen Eigenanteil auf die ET, ab 100.000km tut das schon richtig weh.

Gruß, Marcus
 
Wichtig ist nur, dass man sicher sein muss, dass der gewerbliche Verkäufer NICHT beweisen kann, dass der Wagen bei Übergabe FREI von dem besagten Mangel war
Ich meine anders herum, ich muss beweisen das der Mangel schon von Anfang an da war.
Glaube mir, ich habe das gerade durch, die Zeit vergeht schneller als einem lieb ist, es gehen ein paar schreiben vom Anwalt hin und her, jedes mal mit Fristen, die man dann auch abwarten muss...hier mal 10 Tage da mal 2 Wochen, Gutachter muss bestellt werden, dauert 6 Wochen, ob der mit 100% Sicherheit zu deinen Gunsten was sagen kann weiß auch niemand, dann macht man ein Angebot was man bereit ist zu zahlen, um eine Verhandlung zu umgehen, das geht 2-3 mal hin und her, dann will man doch vor Gericht, dann lenken sie doch ein, man einigt sich, der Wagen wird gemacht. Ein 3/4 Jahr ist dann vergangen, vielleicht wäre es schneller gegangen, zwischendurch fing noch der Dieselskandal an...für mich hat es sich nicht gelohnt, ich hätte mehr davon gehabt, wenn ich direkt den Anteil der tollen Versicherung gezahlt hätte. Hängt aber natürlich vom Einzelfall ab.

Was macht man wenn man auf ein Auto angewiesen ist? Nicht jeder hat dann die Möglichkeit mal eben ein anderes zu kaufen. Es ist und bleibt mist wenn nach den 6 Monaten was dran ist.
 
Zurück
Oben