Auch wenn ich die Fehleranalyse natürlich auch sehr interessant finde würde gern noch mal zurück zum Ursprung des Themas kommen:
BiTDI trotz des bekannten Problems kaufen!?
Ich habe derzeit ein Auge auf folgenden T5.2 geworfen:
Bj 2010
208.000km
4 Motion DSG 132kW
Highline
18500€
Der Wagen hat bei 121tkm einen ATM von VW bekommen allerdings in 2014 also noch nicht mit dem neusten AGR
ebenfalls gewechselt wurde bereits der Turbolader bei 185tkm
und der Zahnriemen bei 196tkm
Der derzeitige Ölverbrauch ist nicht bekannt
Ich würde unmittelbar nach dem Kauf ein Ölverbrauchstest von VW durchführen lassen.
Wenn hier sofort schon ein erhöhter Ölverbrauch oder innerhalb der ersten 6 Monate festgestellt wird sollte ich ja keine Probleme mit der Gewährleistung haben.
Man liest häufig von der magischen Grenze bei 0,5l Öl auf 1000km. Gibt VW dies offiziell als Grenzwert an?
Mir stellt sich nämlich die Frage wann genau greift die Gewährleistung (oder eine Garantie) - sprich wann redet man von einem Motorschaden? Schon bei einem Ölverbrauch von 0,5l oder erst wenn der Motor gar nicht mehr geht?
Wenn der Ölverbrauch tatsächlich ganz regulär ist würde ich auf eigene Kosten den neusten AGR einbauen lassen. Wohl wissend, dass dies das Problem nicht unbedingt verhindern wird - aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt. Außerdem könnte ich mir trotzdem gut vorstellen, dass ein neuer AGR die Lebensdauer des Motors verlängert. Der alte AGR hat ja nun auch schon 88tkm drauf. Wenn der Motor mit neuem AGR noch 100tkm hält ist mir der Rest dann auch egal - soviel werde ich auf das Auto eh nicht mehr drauf fahren
Zusätzlich würde ich gerne noch eine Garantie abschließen am besten mit Verlängerungsmöglichkeit.
Habe mir die Garantiebedingungen von GGG angeschaut:
Über 100tkm übernimmt die Garantie 40% von Material- und Lohnkosten für Schäden am Motor jedoch maximal 3000€ (Plus Garantie)
Wenn die Reparatur in einer freien Werkstatt also 6000€ bis 7000€ kostet zahlt man 3600 bis 4200 selbst. Das finde ich noch relativ fair.
Aber ein paar kleine Hacken habe ich gefunden:
Punkt 1
Der AGR-Kühler wird ebenso wie der DPF nicht explizit als garantierte Baugruppe gelistet. Über das Zusatzpaket 1 lässt sich zwar das Kühlsystem absichern aber explizit aufgelistet sind hier nur:
Kühler, Wasserpumpe und Thermostat
ob der AGR-Kühler hier wirklich dazu zählt weiß ich nicht genau
Punkt 2
Ausgeschlossen sind Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen.
Das versteh ich aber so: Selbst wenn der AGR-Kühler nicht mit versichert ist und als Auslöser des Motorschadens identifiziert wird, ist der Motorschaden abgesichert. Nicht aber als Folgeschaden der DPF der vermutlich mit ausgetauscht werden muss.
Punkt 3
Ausgeschlossen sind ebenfalls Schäden, die auf Produktions- Konstruktions- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Sollte VW also irgendwann doch den Materialfehler offiziell zugeben könnte ich ein Problem haben, da die Versicherung nicht mehr greift und ich von VW als nicht Erstbesitzer wahrscheinlich auch nicht mehr viel erwarten darf.