Oh mein Gott! Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst fühlen sich durch den Begriff "rechtswidrig" nicht beleidigt, glaub mir!
So entspricht es auch der Rechtslage.
Ja, Du hast ja im Grunde recht. Nur ist "recht haben" dummerweise nicht mehr sehr lösungsorientiert. Um das deutlich zu schreiben: hier geht es nicht darum wer recht hat, sondern wie man das Problem löst.
Denn wie auch immer Du diese Leute nennen willst, bei der Berechnung der KFZ Steuer gibt es Regeln. Und dummerweise kann das Finanzamt normalerweise rechnen.
Warte mal, ich suche es Dir raus....ah hier.
Also folgendes, für das Finanzamt sind die Angaben der Zulassungsbehörde verbindlich. Die (das Finanzamt) berechnen einfach das oben genannte Beispiel anhand der Daten der Zulassungsbehörde.
Wenn Du nun, das gilt nur hier in diesem Fall hier ( nicht für Lohnsteuer oder was auch immer), beim Finanzamt Widerspruch einlegst bringt das gar nichts, weil die als Antwort schlicht und ergreifend zurück schicken, dass die Steuer anhand der Daten der Zulassungsbehörde XY erhoben worden sind. Das ist das Standard Programm und anhand des Bescheides siehst Du die Berechnung, die Du nachrechnen kannst. Erst in dem absolut seltenen Fall, dass auf diesen Bescheid das Rechenergebnis nicht stimmt, ist es sinnvoll einen Widerspruch beim Finanzamt einzulegen.
Den genauen Inhalt des Steuerbescheides in diesem Thema kennen wir nicht, da uns diese Information einfach nicht mitgeteilt wurde und wir von 02/2009 ausgehen müssen, wobei davon auszugehen ist, dass der Besitzer weiss, wann die Erstzulassung war. Alles andere ist Spekulation und Spekulation für nie zu einer Lösung.
Es hilft nur, und das ist lösungsorientiert, die Daten der Emissionsklasse aus dem Fahrzeugschein mit den Daten auf dem Steuerbescheid zu vergleichen.
Hier gibt es dann nur zwei Möglichkeiten, insofern das Finanzamt 25 * XX,XX€ richtig im Bescheid berechnet hat, wovon auszugehen ist bei einer so einfachen Rechenaufgabe auf Grundschulniveau:
1. die Emissionsklasse im Steuerbescheid ist die gleiche wir im Fahrzeugschein = das Finanzamt hat richtig berechnet und die richtigen Daten liegen vor
2. die Emissionsklasse im Steuerbescheid ist nicht die gleiche wie im Fahrzeugschein = die Finanzamt hat richtig berechnet, aber die falschen Daten der Zulassungsbehörde liegen vor.
Ich muss das wahrscheinlich genau erklären: der Fehler liegt dann nicht beim Finanzamt, sondern bei der Zulassungsstelle. Demnach ist es nicht zielführend beim Finanzamt Widerspruch einzulegen, sondern man muss seinen Hintern mit den richtigen Daten aus dem Fahrzeugschein zur Zulassung bewegen. Die machen dann eine Korrektur und das Finanzamt schickt dann einen erneuten Steuerbescheid mit der entsprechenden Differenz.
Aber noch mal: der Fehler liegt sehr sehr selten bei den Behörden, sondern im Kopf des Fahrzeugbesitzers, der vom Hörensagen aus Foren von einer falschen Steuer für sein Fahrzeug ausgeht, den Wagen einfach kauft und sich dann wundert, dass der Betrag nicht stimmt, weil das Internet eben doch nicht alles weiss, was es zu wissen gibt.
Also noch mal: die Emissionsklasse aus dem Fahrzeugschein auslesen und mit der Berechnung des Finanzamtes vergleichen. In der Regel rechnen die dort richtig.
Und noch mal: ein und der selbe Motor kann verschiedene Emissionsklassen haben, es lässt sich nicht von einem auf den anderen schliessen. Warum das so ist weiss ich nicht.
So wie es Knieschleifer1507 geschrieben hat ist es richtig. Andere Daten liegen nicht vor.
Man kann auch Fahrzeuge in eine niedrigere Emissionsklasse umschlüsseln, man benötigt dann eben entsprechende Papiere von VW.
So einfach und logisch ist das.