Aktuelle Steuer beim 2,5l Tdi

Steffl01

Jung-Mitglied
Ort
Mittelfranken
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
08/2009
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Nee
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell (United/Team)
FIN
WV2ZZZ7HZ9
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
Hallo,
ich habe mir gerade einen 2009er United zugelegt und bekam kurz nach Anmeldung auch Post von der Generalzolldirektion und muss 439€ Steuer zahlen.
Ich dachte immer es wären "nur" 386€???? Mein Bekannter mit dem gleichen Bulli, nur 2007er Bj. zahlt 386€.....
Kann mich jemand aufklären???

Schöne Grüße
Steffl
 
Der Unterschied resultiert eigentlich aus der Erstzulassung. Ab dem 01.07.2009 war der CO2 Ausstoß mit maßgebend, vorher nicht. Deiner müsste demnach nach dem 30.06.2009 zugelassen worden sein. Daher kommt das mit Deinen Angaben nicht hin (EZ 2/09). Sollten Deine Angaben mit 2/09 stimmen, ist der bescheid rechtswidrig! Mein 2007er hätte auch 386 Euro kosten sollen, wäre er nicht als Mehrzweckfahrzeug anerkannt.
 
Äh, Schätzelein, mit Sprüchekloppen a la rechtswidrig wäre ich ja mal eher vorsichtig. Möglich, aber recht unwahrscheinlich.

Die Lösung steht hier im Forum komischerweise nicht drin, das Problem kommt aber öfter vor.
Die Steuer bis 07/2009 wird nicht allein durch den Hubraum, sondern pro angefangene 100 Kubikzemtimeter nach Emissionsklasse berechnet. Dazu gibt es einen Schlüssel, die Klasse steht in Deinem Fahrzeugschein. Also 25 mal den Preis hinter der Emissionsklasse im Schlüssel.
Nun haben Motoren gleichen Models nicht automatisch die selbe Klasse. Warum das so ist weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es so ist.
So gibt es den 2,5er pro MKB nach meinem Kenntnisstand mit mindestens zwei verschiedenen Emissionsklassen, so auch mit verschieden hoher Steuer.
Den alten AXE/AXD sogar mit mindestens drei Emissionsklassen (als PKW, als LKW oder Wohnmobil ist das dann auch noch anders).

Also schau doch mal nach, welche Klasse bei Dir eingetragen ist. Vielleicht ist das des Lätsels Rösung.
 
Äh, Schätzelein, mit Sprüchekloppen a la rechtswidrig wäre ich ja mal eher vorsichtig. Möglich, aber recht unwahrscheinlich.

Gib die Daten doch einfach mal in einen KFZ-Steuerrechner ein. Die Steuer bis 06/09 wurde zwar nach Emmissionsklassen und Hubraum berechnet, aber nicht nach tatsächlichem CO2 Ausstoß. Insoweit habe ich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt, aber die Kernaussage bleibt.

Berechnung ab 01.07.09:
Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug beträgt:
435 Euro
Berechnungsgrundlage:

Fahrzeugart:
PKW EZ 01.07.2009 bis 31.12.2011
Antriebsart:
Diesel
Emissionsklasse (sog. Euro-Abgasnorm):
Hubraum:
2500 ccm
CO2-Wert:
219 g/km
Zulässige Gesamtmasse:
kg
Zulässige Gesamtmasse:
kg
Stütz- oder Aufliegelast:
kg
Oldtimerart:
Übrige Fahrzeuge
Betriebszeitraum:
Bis 30.06.09:

Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug beträgt:
386 Euro
Berechnungsgrundlage:

Fahrzeugart:
PKW EZ 05.11.2008 bis 30.06.2009
Antriebsart:
Diesel
Emissionsklasse (sog. Euro-Abgasnorm):
Euro 3 bis 6 (einschließlich D3 und D4)
Hubraum:
2500 ccm
CO2-Wert:
219 g/km
Zulässige Gesamtmasse:
kg
Zulässige Gesamtmasse:
kg
Stütz- oder Aufliegelast:
kg
Oldtimerart:
Übrige Fahrzeuge
Betriebszeitraum:
 
Wenn die EZ tatsächlich 02/2009 ist, einfach Einspruch gegen den Bescheid einlegen und die Korrektur einfordern. Schwere Geschütze wie rechtswidrig würde ich da aber erst einmal nicht auffahren.

Bei unseren alten T3 Doppelkabinen habe ich auch immer Steuerbescheid auf PKW bekommen, musste dann das Fahrzeug vorführen und dann kam der geänderte Bescheid auf LKW. Das haben die sogar bei ein und demselben Auto zweimal einfordert, nachdem es zwischendurch abgemeldet war. So sind Steuerbehörden halt.
 
einfach Einspruch gegen den Bescheid einlegen

...die Begründung ist dann doch automatisch:


Was ist daran ein schweres Geschütz. Mit dem Begriff hantiere ich täglich im Berufsleben. Wenn ich Einspruch einlege, muss ich diesen auch begründen, also die Rechtswidrigkeit darlegen. Ob ich den Begriff nun verwende oder nicht, ist 88!

Der Begriff "rechtswidrig" ist im öffentlichen Recht so gebräuchlich, wie defekter ..... im Busleben!
 
Auch die Mitarbeiter der Steuerbehörden sind Menschen wie du und ich. Ein Satz wie "Gegen den Bescheid vom ... lege ich Einspruch wegen Zugrundelegung einer fehlerhaften Erstzulassung des Fahrzeugs ein" ist viel freundlicher, immer noch zutreffend, klingt aber nicht gleich nach Verbrechen ("rechtswidrig").
Wichtig kann das werden, wenn es wie beispielsweise bei den T3 Doppelkabinen einen Ermessensspielraum des Mitarbeiters gibt (Einzelfallregelung ob das Fahrzeug vorwiegend zum Transport von Lasten vorgesehen ist). Wenn ich das mit meinem TriStar vorfahre und der Mitarbeiter negativ auf mich eingestimmt habe, dann ist sicherlich nicht vorteilhaft für mich und er sagt "Njet!"
 
Hallo
Ich zahle für meinen United 2,5 TDI 386 Euro im Jahr.
Ez. ist 02/2009, Emissionsschlüssel/-klasse lt. Steuerbescheid 0469 98/69/EG III; B. 15,44 x25 angefangene 100 ccm.

Gruß
Carsten
 
Auch die Mitarbeiter der Steuerbehörden sind Menschen wie du und ich. Ein Satz wie "Gegen den Bescheid vom ... lege ich Einspruch wegen Zugrundelegung einer fehlerhaften Erstzulassung des Fahrzeugs ein" ist viel freundlicher, immer noch zutreffend, klingt aber nicht gleich nach Verbrechen ("rechtswidrig").
Wichtig kann das werden, wenn es wie beispielsweise bei den T3 Doppelkabinen einen Ermessensspielraum des Mitarbeiters gibt (Einzelfallregelung ob das Fahrzeug vorwiegend zum Transport von Lasten vorgesehen ist). Wenn ich das mit meinem TriStar vorfahre und der Mitarbeiter negativ auf mich eingestimmt habe, dann ist sicherlich nicht vorteilhaft für mich und er sagt "Njet!"

Oh mein Gott! Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst fühlen sich durch den Begriff "rechtswidrig" nicht beleidigt, glaub mir!

Hallo
Ich zahle für meinen United 2,5 TDI 386 Euro im Jahr.
Ez. ist 02/2009, Emissionsschlüssel/-klasse lt. Steuerbescheid 0469 98/69/EG III; B. 15,44 x25 angefangene 100 ccm.

Gruß
Carsten

So entspricht es auch der Rechtslage.
 
Oh mein Gott! Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst fühlen sich durch den Begriff "rechtswidrig" nicht beleidigt, glaub mir!



So entspricht es auch der Rechtslage.

Ja, Du hast ja im Grunde recht. Nur ist "recht haben" dummerweise nicht mehr sehr lösungsorientiert. Um das deutlich zu schreiben: hier geht es nicht darum wer recht hat, sondern wie man das Problem löst.

Denn wie auch immer Du diese Leute nennen willst, bei der Berechnung der KFZ Steuer gibt es Regeln. Und dummerweise kann das Finanzamt normalerweise rechnen.

Warte mal, ich suche es Dir raus....ah hier.

Also folgendes, für das Finanzamt sind die Angaben der Zulassungsbehörde verbindlich. Die (das Finanzamt) berechnen einfach das oben genannte Beispiel anhand der Daten der Zulassungsbehörde.

Wenn Du nun, das gilt nur hier in diesem Fall hier ( nicht für Lohnsteuer oder was auch immer), beim Finanzamt Widerspruch einlegst bringt das gar nichts, weil die als Antwort schlicht und ergreifend zurück schicken, dass die Steuer anhand der Daten der Zulassungsbehörde XY erhoben worden sind. Das ist das Standard Programm und anhand des Bescheides siehst Du die Berechnung, die Du nachrechnen kannst. Erst in dem absolut seltenen Fall, dass auf diesen Bescheid das Rechenergebnis nicht stimmt, ist es sinnvoll einen Widerspruch beim Finanzamt einzulegen.

Den genauen Inhalt des Steuerbescheides in diesem Thema kennen wir nicht, da uns diese Information einfach nicht mitgeteilt wurde und wir von 02/2009 ausgehen müssen, wobei davon auszugehen ist, dass der Besitzer weiss, wann die Erstzulassung war. Alles andere ist Spekulation und Spekulation für nie zu einer Lösung.

Es hilft nur, und das ist lösungsorientiert, die Daten der Emissionsklasse aus dem Fahrzeugschein mit den Daten auf dem Steuerbescheid zu vergleichen.

Hier gibt es dann nur zwei Möglichkeiten, insofern das Finanzamt 25 * XX,XX€ richtig im Bescheid berechnet hat, wovon auszugehen ist bei einer so einfachen Rechenaufgabe auf Grundschulniveau:

1. die Emissionsklasse im Steuerbescheid ist die gleiche wir im Fahrzeugschein = das Finanzamt hat richtig berechnet und die richtigen Daten liegen vor
2. die Emissionsklasse im Steuerbescheid ist nicht die gleiche wie im Fahrzeugschein = die Finanzamt hat richtig berechnet, aber die falschen Daten der Zulassungsbehörde liegen vor.

Ich muss das wahrscheinlich genau erklären: der Fehler liegt dann nicht beim Finanzamt, sondern bei der Zulassungsstelle. Demnach ist es nicht zielführend beim Finanzamt Widerspruch einzulegen, sondern man muss seinen Hintern mit den richtigen Daten aus dem Fahrzeugschein zur Zulassung bewegen. Die machen dann eine Korrektur und das Finanzamt schickt dann einen erneuten Steuerbescheid mit der entsprechenden Differenz.

Aber noch mal: der Fehler liegt sehr sehr selten bei den Behörden, sondern im Kopf des Fahrzeugbesitzers, der vom Hörensagen aus Foren von einer falschen Steuer für sein Fahrzeug ausgeht, den Wagen einfach kauft und sich dann wundert, dass der Betrag nicht stimmt, weil das Internet eben doch nicht alles weiss, was es zu wissen gibt.

Also noch mal: die Emissionsklasse aus dem Fahrzeugschein auslesen und mit der Berechnung des Finanzamtes vergleichen. In der Regel rechnen die dort richtig.
Und noch mal: ein und der selbe Motor kann verschiedene Emissionsklassen haben, es lässt sich nicht von einem auf den anderen schliessen. Warum das so ist weiss ich nicht.

So wie es Knieschleifer1507 geschrieben hat ist es richtig. Andere Daten liegen nicht vor.

Man kann auch Fahrzeuge in eine niedrigere Emissionsklasse umschlüsseln, man benötigt dann eben entsprechende Papiere von VW.

So einfach und logisch ist das.
 
Naja, auch beim Finanzamt passieren Fehler. Speziell beim Umstellungjahrgang 2009, mit der Umstellung zur Jahresmitte würde ich erst einmal die Sachlage prüfen. Die Aussage von EZ 02/2009 ist aus dem Anhängsel des TE. Also schon eine zweite mögliche Fehlerquelle.
Fakt:
Bis EZ 30.06.2009 Besteuerung nach Hubraum, hier 386 Euro
Danach nach CO2 und Schlüssel - folglich der höherer Beitrag
 
Oh man, mach es doch nicht schwerer als es wirklich ist. Dein Fakt trifft nicht zu. Lese es bitte noch mal nach. Es gibt keine reine Besteuerung nach Hubraum, noch nie hat es das gegeben, auch bis 06/2009 nicht. Sonst würden alle mit dem selben Hubraum das selbe bezahlen.
Tun sie aber nicht. Das ist doch nun wirklich ganz einfach zu verstehen.

Ich bin jetzt hier aus dem Thema raus, denn es wird mir wirklich zu blöde, für sowas ist mir meine Lebenszeit zu schade. Da habe ich wirklich wichtigeres zu tun, als Leuten das hundert mal zu erklären, die es einfach nicht verstehen wollen.

Wer noch Fragen dazu hat schreibt bitte eine private Nachricht.

Danke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schlau Reden kann ich auch.

Fakt ist:
Alle Abgasklassen Euro 3 / 4 / 5 / 6 mit und ohne Partikelfiler ob nun an Werk oder nachgerüstet zahlen bei EZ bis 30.06.2009 aktuell 386 Euro Steuern pro Jahr.
Euro 2 kostet 401 Euro -> hat TE aber nicht, da DPF ab Werk

Ab 01.07.2009 kostet es den (hubraumabhängigen) Grundbetrag, für den sind 120 g CO2 pro Km abgegolten, jedes weitere Gramm CO2 pro Km kostet 2 Euro. Und dann kommt es halt auf den Fahrzeug spezifischen CO2 Wert an, der steht beispielsweise im COC.
 
R5T5: sehr viel Text, aber schon die Grundaussage ist nicht richtig. Zuständig für die KFZ-STEUER sind die Zollbehörden und nicht die Finanzämter.;)

Ansonsten schließe ich mich HeinerDD vollinhaltlich an.:danke:
 
Wenn wir hier schon um die Wett kliugscheißen wollen, dann würde ich mal sagen, dass die Grundaussage richtig ist.

"Auch beim Finanzamt passieren Fehler."

Ganz sicher. Sonst bräuchten wir keine Rechtsbehelfbelehrungen, Steueranwälte und Finanzgerichte...

Allerdings stimmt es natürlich auch, dass seit ein paar Jahren die Finanzämter nicht mehr für den Kfz-Steuerbereich zuständig sind.
 
Auch bei mir passieren Fehler ?( .Die EZ war 08/2009.
Dann erklärt sich dann alles. Trotzdem recht herzlichen Dank für die rege "Gedankenflut" :danke:
Schöne Grüße
Steffl
 
"C´est la vie" würde der Fanzose jetzt sagen.
 
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