Zentralverriegelung 15Km/h ZU???

Original von jozsi
Aha. Quelle? Wo kann man sich da schlaulesen?

Zum Beispiel in der StVZO, der StVO und im BGB. :)

Der Punkt ist nicht, das es explizit erlaubt ist, sondern der Punkt ist, das es explizit nicht verboten ist. VAG selbst hat keinerlei Hinweis/Vorschrift zu diesem Thema, der Aktivierung bzw. Deaktivierung dessen verbietet, im Gegenteil die Aktivierung ist sogar ab Werk möglich und neue Modelle (z.B. Golf 5) bieten sogar die Möglichkeit das der Fahrer (ohne Diagnosegerät) die entsprechende Einstellung via MFA+ ändern kann.
 
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