Wohnmobil Zulassung

Wenn Überholverbote mit Anhänger ausgeschildert sind

Ich meine dieses Zusatzschild, was in 99% der Baustellen steht:
1704379481491.png
Und das gilt für LKW, KOM und PKW mit Anhänger, egal was für einer. Definitiv!

Bei Schild 277 LKW-Überholverbot liegts DU nicht richtig, der Text in der STVO sagt:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


Da das von Dir ggf. als nicht eindeutig gesehen wird, (kann man auch) habe ich weiter gesucht.
Dazu folgendes Urteil:
Ein Fahrzeug, was im Fahrzeugschein als PKW bezeichnet wird, kann mit einem Anhänger nicht als LKW bezeichnet werden. Für dieses Gespann gilt Z 277 nicht (BayObLG DAR 10, 483).

Aus den Entscheidungsgründen:
"Die StVO enthält trotz mehrfacher Verwendung des Begriffs Lastkraftwagen keine allgemeingültige Definition dieser Fahrzeugart. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der StVO ein einheitlicher, enggefasster Lkw-Begriff zugrundeliegt. Darüberhinaus verlangen die der StVO innewohnenden Gebote der Unmissverständlichkeit, Allgemeinverständlichkeit und Leichtfasslichkeit die Verwendung nur eines gleichbleibenden Lkw-Begriffs (OLG Hamm DAR 1976, 217/218). Nach dieser Entscheidung sind Lastkraftwagen im Sinne der StVO solche Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung fremden, d.h. nicht nur der Funktion des Fahrzeuges dienenden Transportgutes bestimmt und geeignet sind."

Bei SoKfz gilt somit das Gewicht des Zugfahrzeuges, da analog des Urteils auch ein Wohnmobil nicht als LKW bezeichnet werden kann.
[Auskunft ADAC, aus Kommentar Schurik 2020 zur StVO]
 
Bei Schild 277 LKW-Überholverbot liegts DU nicht richtig, der Text in der STVO sagt:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Lies es bitte nochmal, nichts anderes habe ich geschrieben.

Ich meine dieses Zusatzschild, was in 99% der Baustellen steht:
1704379481491.png

Und das gilt für LKW, KOM und PKW mit Anhänger, egal was für einer. Definitiv!
Das zeigst du ja jetzt erst, und da bin ich selbstverständlich gleicher Meinung.

Ich möchte nicht wissen wie viele Autofahrer viele Verkehrsregeln nicht kennen.
Und dabei spielt es keine Rolle ob es wie hier um spezielle oder auch eigentlich einfache Vorschriften geht.

Gruß

Peter
 
Naja,
Du hast zu
1704385590738.png
geschrieben:
Auch nicht ganz richtig, wenn das Gespann mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht hat gilt hier ein Überholverbot außer für Pkws auch mit mehr als 3,5 t Zuggewicht.

Das kann ich eigentlich nicht mißverstehen, ;) sonst wäre Deine Aussage Auch ncht ganz richtig ja nicht ganz richtig. :D

Beim letzten Satz bin ich ganz bei Dir.
Auch deshalb habe ich genauer recherchiert, damit wenigstens für die Mitleser Klarheit herrscht, was nun tatsächlich gilt.

Im Übrigen ist sich wohl in vielen Fällen auch die Polizei nicht ganz sicher, wie die Einstufungen gelten.
Daher kann es sein, dass man sich mal auf so ein Urteil berufen muss.
 
Wie wäre es, wenn Ihr das weiter per PN klärt? :pro:
 
Wie wäre es, wenn Ihr das weiter per PN klärt? :pro:
Ist sinnlos, er ist beratungsresistent.

Ich fahre seit 1969 Auto, seit 1978 beruflich, davon ca. 13 Jahre für den Fuhrpark verantwortlich.
Habe mir bis zur Rente immer die aktuellen StVO und StVZO zugelegt und hier als PDF die StVO Stand 08.2023 vorliegen.
Und bin auch heute noch an Urteilen zum Straßenvekehr interessiert.

Außerdem habe ich ja wohl in Beitrag 20 den unmissverständlichen Hinweis des ADAC gebracht.

Jedenfalls bin ich hier raus.

Gruß

Peter
 
Ist doch eigentlich alles geklärt.
 
Der läuft aber vermutlich als PKW. Ich habe für meinen als LKW Haftpflicht + VK 1.067 Euro bezahlt, da hat sich die WoMO-Umschlüsselung gelohnt.
Eine Umschreibung auf PKW wäre übrigens aufgrund der schärferen Abgasbestimmungen für PKW nicht möglich gewesen.

Es gibt noch einen Grund umzuschlüsseln:
Wenn der TÜV feststellt, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, muss man umschlüsseln (--> Änderung der Fahrzeugart)
Ist eine LKW Zulassung. Sonst wäre die Steuer um die 500,-
 
Ok, hab noch mal nachgelesen:
147,94 Euro Versicherung im Quartal. Damit sind es 591,76€ Steuern.

Wundert mich dennoch etwas, die SF31 macht zu meiner SF20 eigentlich nur ca. 5% aus, und ich hatte 1.067 fürs Jahr gezahlt.
(LKW bis 3,5t Werkverkehr)
War zwar nicht tragisch, da es nur übergangsweise bis zur Ummeldung als WoMo war, ist aber doch ein fetter Unterschied.
 
Ich spare allein bei der Steuer 160€ pro Jahr. Versicherung sind Aktuell 185 ¼Jahr mit Vollkasko, Sf24 und 150/300SB. War nach der Umschreibung ca.400 weniger im Jahr. Kanns leider nicht mehr genau schreiben, da die alten Unterlagen schon recyelt sind.
Hallo Yamaier, bei welcher Versicherung bist du?
 
Ok, hab noch mal nachgelesen:
147,94 Euro Versicherung im Quartal. Damit sind es 591,76€ Steuern.

Wundert mich dennoch etwas, die SF31 macht zu meiner SF20 eigentlich nur ca. 5% aus, und ich hatte 1.067 fürs Jahr gezahlt.
(LKW bis 3,5t Werkverkehr)
War zwar nicht tragisch, da es nur übergangsweise bis zur Ummeldung als WoMo war, ist aber doch ein fetter Unterschied.
Hallo parabulli, bei welcher Versicherung bist du?
 
Ja, hat aber auch lange gedauert...
Mit Werkstattbindung könnte das noch etwas günstiger sein, die spare ich mir aber aus Erfahrung heraus.
Man mußte bisher bei der Huk24 jedes Jahr einmal die Verträge durchklicken um günstiger zu kommen,
weil sie die Policen jährlich für die "Unaufmerksamen" ein Stück hochgezogen haben. Dieses Jahr war
es anders, da wurde der Vertrag durch die individuelle Anpassung sogar teurer als die 5 - 20 prozentige
Preiserhöhung ohnehin.
Hallo, was bedeutet das genau mit dem "durchklicken"?
 
Also ich bezahle für unseren aktuell 160,- KFZ Steuer und 147,94 Euro Versicherung im Quartal mit VK 300/150 SB bei SF31. Ich würde nie auf Wohnmobil umschlüsseln.
Hallo Lars, bei welcher Versicherung bist du?
 
Hallo, was bedeutet das genau mit dem "durchklicken"?
Hallo simran,

"durchklicken" bedeutet, dass man in den online Vertrag geht und ggf. Veränderungen z.B. bei den jährlichen Km eingibt oder einfach die vorhergehenden Werte bestätigt.
Das hatte bei meiner Huk24 die letzten 10 Jahre geklappt und schützte vor der jährlichen schleichenden Erhöhung.
2023 war das zum ersten mal nicht so.
Diese Woche habe ich auch erlebt, das die Huk24 (nur Haftpflicht)den Golf meiner Schwiegertochter (KFZ Einsteigerin) obwohl über meine Frau schon mit 48 % Rabatt (680 Euro) versichern wollte und der örtliche Versicherungsvertreter (VHV) es aber auf sie direkt mit 460 Euro hin bekam (Haftpflicht + Teilkasko)
Man muß halt überall aufpassen...
 
Hallo Yamaier, bei welcher Versicherung bist du?
Hallo parabulli, bei welcher Versicherung bist du?
Hallo Lars, bei welcher Versicherung bist du?
...also bei mir sieht ein Versicherungsvergleich anders aus!
Da gibt es gewisse Portale im Netz. :D
Denn, es entscheiden ja auch persönliche Gegebenheiten... Fahrleistung, Haus, Unterstand, Beruf, Alter, SFK ......


Aber bevor die Frage kommt,
ich bin bei der HUK24 mit knapp 300€/Jahr ...für HP und VK
Bulli ist als PKW zugelassen
 
Zuletzt bearbeitet:
...also bei mir sieht ein Versicherungsvergleich anders aus!
Da gibt es gewisse Portale im Netz. :D
Denn, es entscheiden ja auch persönliche Gegebenheiten... Fahrleistung, Haus, Unterstand, Beruf, Alter, SFK ......


Aber bevor die Frage kommt,
ich bin bei der HUK24 mit knapp 300€/Jahr ...für HP und VK
Bulli ist als PKW zugelassen
Verstehe dich, aber jeder hat seine eigene Strategie, dies ist meine. Ich mag diese Portale nicht, da muss man sich gleich komplett ausziehen und wird dann mit Werbung zugesch.....
 
Ich mag diese Portale nicht, da muss man sich gleich komplett ausziehen und wird dann mit Werbung zugesch.....
was heißt gleich komplett ausziehen? Um die richtige Versicherung zu finden, muss mit den Daten verglichen werden. Deine Vergleiche und Fragen hier machen doch überhaupt keinen Sinn! Weder weißt du, wie die einzelnen Werte der User hier sind, noch weißt du, wie die Versicherungen wegen des Wohnorts abrechnen. Weiter weißt du nicht, wie alt die User sind, wie viele Personen auf die Autos gemeldet sind oder ob Garagen etc. vorhanden sind. Denk mal drüber nach.
 
Ich mag diese Portale nicht, da muss man sich gleich komplett ausziehen
Du kannst doch auch nicht, Äpfel mit Birnen vergleichen. Gehe direkt zu so Portalen, nicht über Google oÄ., nur die Notigste Auswahl bestatigen. So wird auch die Werbung weniger. Noch ein Tip von mir zur Werbung: lege dein Handy außer Hörweite, wenn du irgendwas besprichts. Google oder das Apfelgegestück hören immer mit!
 
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