Wer fährt 235/70-R16 ohne gekürztes Getriebe?

Hi Karsten, bei Rial konnte ich mir das Gutachten ausdrucken. Freigabe der 235/70R16 mit meiner Felge, zumindest für den VW Amerok. Werde die nächsten Tage mal bei unseren TÜV vorsprechen.
Wie kommst du mit der längeren Übersetzung klar? Kannst du mal ein Bild mit deinen Bus einstellen oder mir zusenden, wäre super.
Gruß Andy
 
Hi Karsten, bei Rial konnte ich mir das Gutachten ausdrucken. Freigabe der 235/70R16 mit meiner Felge, zumindest für den VW Amerok. Werde die nächsten Tage mal bei unseren TÜV vorsprechen.
Wie kommst du mit der längeren Übersetzung klar? Kannst du mal ein Bild mit deinen Bus einstellen oder mir zusenden, wäre super.
Gruß Andy

Das bringt überhaupt nichts. Der Amorok hat generell größere Räder (Abrollumfang) daher geht das da.

Gruß, Marcus
 
Hi Karsten, bei Rial konnte ich mir das Gutachten ausdrucken. Freigabe der 235/70R16 mit meiner Felge, zumindest für den VW Amerok. Werde die nächsten Tage mal bei unseren TÜV vorsprechen.
Wie kommst du mit der längeren Übersetzung klar? Kannst du mal ein Bild mit deinen Bus einstellen oder mir zusenden, wäre super.
Gruß Andy


Längere Übersetzung? Mein Cali Beach hat das kurze Getriebe von VW verbaut (Achsübersetzung Offroad). Das leistet gute Dienste. Wobei ich noch nicht im Gelände war und dazu eben noch nichts sagen kann.

Zum Gutachten des Amarok hat Marcus ja schon etwas geschrieben. Denke dein Prüfer wird das nicht als Grundlage einer Eintragung heranziehen. Es geht ja nicht darum ob die Reifengröße auf den Felgen okay ist, sondern ob die Rad/Reifenkombination auf dem Fahrzeug okay ist. Da spielen Freigängigkeit, Lenkeischlag, Geschwindigkeitsanzeige, Überstand, Abgasverhalten etc. eine Rolle. Und da der Amarok nicht im geringsten mit dem T5 zu vergleichen ist, wird das wohl eher nix.
 
Denke dein Prüfer wird das nicht als Grundlage einer Eintragung heranziehen. Es geht ja nicht darum ob die Reifengröße auf den Felgen okay ist,

Doch. Das ist eine Grundvoraussetzung, dass das eingetragen wird.
Räder werden mit bestimmten Kräften geprüft. Dabei spielt die zulässige Radlast, und eben der Abrollumfang der Räder eine Rolle. Wenn also die Felge für eine bestimmte Reifengröße (und dem zugehörigen Abrollumfang) und einer ausreichenden Radlast freigegeben ist, ist schonmal eine wichtige Voraussetzung erfüllt. Die übrigen Punkte müssen natürlich auch erfüllt sein, wobei ja z.B. die Freigängigkeit oder das Tachothema vom Prüfer relativ leicht selbst getestet werden kann. Ne Umlaufbiegeprüfung nach Anlage 6 der ECE Regelung 124 hat man nicht so schnell gemacht...
 
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich meine mit der Aussage oben, dass der Prüfer nur das Gutachten der Ronalfelgen nicht als Grundlage heranziehen wird. Du hast vollkommen recht, die Felgen sollten schon geeignet sein für die Reifengröße und darauf hin geprüft sein. Da hilft natürlich das Gutachten dass das grundsätzlich bestätigt.
 
Hi Karsten, alles richtig erkannt. War gerade bei unseren TÜV Prüfer, braucht für alles ein Gutachten. D. h. ich brauche das Seikel Fahrwerk, das ich aber nicht einbauen will, weil ich öfter in eine Tiefgarage fahre von 2m Höhe. Dies ist ein absolutes ok Kriterium für das Seikel. Hat jemand noch eine Idee???
Gruß Andy
 
Hi Karsten, alles richtig erkannt. War gerade bei unseren TÜV Prüfer, braucht für alles ein Gutachten. D. h. ich brauche das Seikel Fahrwerk, das ich aber nicht einbauen will, weil ich öfter in eine Tiefgarage fahre von 2m Höhe. Dies ist ein absolutes ok Kriterium für das Seikel. Hat jemand noch eine Idee???
Gruß Andy
Ich verstehe nicht, wieso der gleiche Kaugummi zum X-ten mal gekaut werden muss.
Zu allen Aspekten der Eintragung von 235 70 - 16 oder 235 65 - 17 wurde hier schon alles geschrieben.
Es gibt zu diesem Thema - wie zu vielen anderen - seitenlange THreads. Die dürfen gelesen werden. Auch von Neulingen, die hier gerne gesehen sind.

Nic
 
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