Warum passen die Felgen nicht

Reini114

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Ort
Menden
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
9.10.2020
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Motortuning
Wo für das denn
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Ahk. Elekt Klappe. Beh Frontscheibe uvm
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
T6 Trapo 75 kw 12.2017
Hallo zusammen
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben
Ich hatte auf meinem T5.2 Bitd Autec Felgen der Größe 8 x 17 ET 53 montiert. Dies sollten nun auf meinem T 6 146 kw montiert. Mein freundlicher hat das probiert das passt nicht. Felge durfte niemals auf T5 sagt er. Mein Reifenhändler behauptet nun das nicht alle 17 Felgen vom T 5 automatisch aiuf den T6 passen. Wer hat recht?
Liebe Grüße aus dem Sauerland
Reini
 
Hat er denn die 17" Bremsanlage? Da haben dann nicht alle ne Zulassung weil es zu knapp sein kann mit den Bremssätteln.
 
Mein freundlicher hat das probiert das passt nicht. Felge durfte niemals auf T5 sagt er. Mein Reifenhändler behauptet nun das nicht alle 17 Felgen vom T 5 automatisch aiuf den T6 passen. Wer hat recht?
Vermutlich beide.
Welche KBA-Nummer hat denn deine Felge? Und was steht im Gutachten bzw. der ABE, für welche Fahrzeuge die Felge zugelassen ist. Kann schon sein, dass die Felge eigentlich gar nicht für den Bus (weder T5 noch T6) ist.

Und der Reifenhändler hat auch Recht. Eventuell hat ein Felgenhersteller für ältere Felgen sein Gutachten nicht auf den T6 erweitert. Dann darf man es auf dem T5 fahren, auf dem T6 aber nicht.
 
Danke für eure Antworten. Das Problem ist das die Felge nicht passt obwohl beide Autos die große Bremse haben. Ich hab den üblen verdacht das der Reifenmensch mir falsche Räder montiert hatte. Normal sollte das doch zumindest passen. Das Gutachten ist ja nur die Formalie.
 
Solange Du nicht den genauen Typ der Felge oder das Gutachten einstellst, ist eben die liebe Glaskugel zuständig

Naja die Glaskugel sagt laut te das beide Autos die Große Bremse haben
Da es seit T5.1 bis T5.3 sich an der Bremse nichts verändert hat, Ist es schon seltsam

Kann mir lediglich vorstellen das beim alten der Bremsbelag ziemlich runter war und die Felge daher gepasst hat und bei neuen, neue Bremse, Zange Recht weit draußen, daher passt die Felge nicht mehr
 
Eventuell hat ein Felgenhersteller für ältere Felgen sein Gutachten nicht auf den T6 erweitert. Dann darf man es auf dem T5 fahren, auf dem T6 aber nicht.

Das stimmt nicht ganz - denn Reifen-ABEs kennen normalerweise keinen T5 oder T6, sie kennen ABEs der Fahrzeuge, auf die sie montiert werden würfen.
Mein Winterfelge SIMA ist so eine. ABE nur für T5. Weil keiner Lust hatte, die Unterlagen zu erneuern, also irgendwo im Verkaufstext "T6" hinzuschreiben.

Die ABE der zulässigen Fahrzeuge umfasst aber auch die meines T6 ... gewonnen und druff damit :)
 
Naja die Glaskugel sagt laut te das beide Autos die Große Bremse haben
Da es seit T5.1 bis T5.3 sich an der Bremse nichts verändert hat, Ist es schon seltsam

Kann mir lediglich vorstellen das beim alten der Bremsbelag ziemlich runter war und die Felge daher gepasst hat und bei neuen, neue Bremse, Zange Recht weit draußen, daher passt die Felge nicht mehr
Die Möglichkeit hatte ich durchaus auf dem Schirm, allerdings um die Aussage der beiden Parteien zu bestätigen, fehlt der Input.
Ich kann lesen, aber raten ist hier nicht gefragt gewesen.
 
Die große Bremse ist ziemlich ausladend. Daher gibt es einige 17" Felgen, die nicht passen. Wenn man die VW Felgen mal ansieht, sind die Speichen so gebogen, dass sich max. Freigang für den Sattel ergibt. Das gilt aber nicht für alle Felgen aus dem Zubehör.

Gut möglich, dass es Felgen gibt, die nur passen, wenn die Beläge runter sind.

Gruß, Marcus
 
Naja die Glaskugel sagt laut te das beide Autos die Große Bremse haben
Da es seit T5.1 bis T5.3 sich an der Bremse nichts verändert hat, Ist es schon seltsam
...

Hallo,
das gilt nur für die 16" Bremse vorne, nicht für die 17" Bremse!

Gruß
Jochen
 
Das stimmt nicht ganz - denn Reifen-ABEs kennen normalerweise keinen T5 oder T6, sie kennen ABEs der Fahrzeuge, auf die sie montiert werden würfen.
Stimmt. Wobei in der ABE von meinen Ronal tatsächlich teilweise unterschiedliche Reifenkombination bzw. Auflagen für T5 und T6 (oder besser gesagt: e1*2001/116*220*... bis Nachtrag xy bzw. ab Nachtrag xyz) stehen.

Wir wissen ja nicht, um welche Felge genau es sich handelt. ich habe mit den genannten Abmessungen nur die Baltic gefunden, die offensichtlich nicht mehr angeboten wird.
In deren Gutachten steht die EG-Zulassungsnummer von T5 ohne Einschränkung der Nachträge drin. Somit ist auch der T6 abgedeckt.
 
Ich denke, dass die ET das Problem ist.
Vielleicht mal mit 5mm Platten versuchen.
 
Hallo,
das gilt nur für die 16" Bremse vorne, nicht für die 17" Bremse!

Gruß
Jochen

Hast recht, im T5.1 war die große Bremse noch eine ein Kolben Bremse
erst ab 2010 gab es die 2 Kolben
Ist dann aber im T5.2 und T6 gleich
 
Stimmt.


In deren Gutachten steht die EG-Zulassungsnummer von T5 ohne Einschränkung der Nachträge drin. Somit ist auch der T6 abgedeckt.

Würde ich nicht unbedingt bestätigen. Theoretisch hast Du recht, aber ich bin mir nicht sicher, ob ein Hersteller dazu verpflichtet ist, bei einem Radtyp der nicht mehr produziert wird, ein Abschlussgutachten zu erstellen das die ABE Nr. einschränkt. Vermutlich reicht hier schon aus, das kein T6 drin steht, somit die ABE Nr. automatisch beim T5 endet und nicht einfach auf den T6 fortgeführt werden kann.
 
Es ist die Autec Baltic in 8 x 17 h et 53. Die hing auf T5.2 132 kw und passt nicht auf T6 146 kw
 
Würde ich nicht unbedingt bestätigen. Theoretisch hast Du recht, aber ich bin mir nicht sicher, ob ein Hersteller dazu verpflichtet ist, bei einem Radtyp der nicht mehr produziert wird, ein Abschlussgutachten zu erstellen das die ABE Nr. einschränkt. Vermutlich reicht hier schon aus, das kein T6 drin steht, somit die ABE Nr. automatisch beim T5 endet und nicht einfach auf den T6 fortgeführt werden kann.
Im Sinne der EG-Zulassung gibt es keinen T5 oder T6. Es gibt z.B. Fahrzeuge vom Typ 7HC mit der EG-Zulassung e1*2001/116*220* und deren Nachträge. Die Fahrzeuge bis Nachtrag 35 werden gemeinhin auch als T5 bezeichnet. Die Fahrzeuge ab Nachtrag 36 auch als T6 (oder von menchen hier auch T5.3).

Im Gutachten meiner Ronal R56 gibt es gesonderte Auflagen in Verbindung mit Auflage E97:
Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
- ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
- ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15."

und in Verbindung mit Auflage E97a:
"Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16."

Im Gutachten der Autec Baltic gibt es diese Unterscheidung nicht.
Dort ist u.a. freigegeben Typ 7HC mit e1*2001/116*0220*..., und zwar ohne Einschränkung bezgl. der Nachträge. Damit sind zunächst die Fahrzeuge eingeschlossen, die im Volksmund gerne als T6 bezeichnet werden.
Es gibt nur folgende indirekte Einschränkung: "Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn (...) an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen."
 
Weiß man denn überhaupt was nicht passt?
Ich lese hier nur passt bei 5.2 aber nicht bei 5.3 :rolleyes: Aber was genau soll nicht passen.
 
Kann ja nur die Bremse anstehen.
Sonst is ja nix im Weg.
 
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