T6 BiTDI besser als T5.2? und sonst?

Da haben wir aber ein unterschiedliches Verständnis von Kulanz. Nach Kulanz betteln und dankbar über 50% sein kann ich, wenn der Motor kaputt geht, weil ich einfach Pech gehabt habe. Wenn ich einer von 1000 bin, der ein Montagsmodell erwischt hat. Okay.
Wenn ich aber Opfer von einem Konstruktionsmangel bin, der offen zugegeben wird und damit AB WERK vorhanden war, aber verdeckt und schleichend den Motor unzweifelhaft viel zu früh in den Tod reisst, dann rede ich nicht von Kulanzgebettel sondern von Übernahme von Verantwortung für den gemachten Fehler.
Und dabei finde ich es völlig unerheblich, ob mein Auto 3, 5 oder 7 Jahre alt ist (zumal der Verbrauch und Schaden damit ja schon viel früher begann, aber nicht "schlimm" genug war). So gesehen ist das mit den 7 Jahre alten Auto ja auch schon Augenwischerei. Ein Motortod VWverschuldet nach 100TKM für einen Diesel ist einfach unnormal.
ICh bin ja auch selbst blöd. Habe den Motor gehegt und gepflegt, Warmfahren, Kaltfahren, im Winter immer vorheizen. Hätte ich ihn verheizt wäre er früher kaputt gegangen und die Kulanz höher. Das kann ja auch nicht der Logic echter Schluß sein, oder??
Unverschuldet mit 6000€ zur Kasse gebeten zu werden finde ich schon ein Schaden fürs Image
Kay
 
Hm, kann Deinen Ärger absolut verstehen. Aber wie du schon selber schreibst, rechtlich ist die Sache aus meiner Sicht absolut in Ordnung. Gewährleistung lang vorbei. Kulanz ist nun mal absolut freiwillig. Niemand kann VW zur Kulanz zwingen.

Ein Händler mag da gewissen Einfluss haben, sicher wäre ich mir da aber auch nicht.

Autobild? Die wird das vermutlich nicht interessieren und falls doch wird das VW nicht interessieren. Das macht keinen Imageschaden, wenn man öffentlich breit tritt, dass man sogar noch für ein 7 Jahre altes Auto mit über 115.000km noch 50& Kulanz übernimmt, im Gegenteil! Das kann man positiv verkaufen.

Da hat Uwe! Vermutlich Recht, aber die AutoBILD hat eine nicht zu verachtende Reichweite und Imagemacht.
Ich erinnere mich an die nachträgliche Aktion, als die 1.0Liter bei Frost kaputt gingen.
Hier ging es eben nicht um einen Einzelfall, wo VWN mit der großzügigen Kulanz argumentieren könnte.
Wenn man den Redakteuren, mit Hilfe des Öl-Threads, aufzeigen könnte, dass es ein serienproblem gibt.... dann könnte das einen Bericht wert sein.
Und das, und nur das, ist etwas, was VWN nivht so einfach abwettern würde.

Dirk (Parasol) wollte ja vor einiger Zeit eine Sternfahrt mit Redakteuren und Betroffenen organisieren.
Daran wollten sich aber hier zu wenig beteiligen. Soviel zur Solidarität und dem Engagement der BiTDI-Fahrer :mad:

Ich würde es versuchen, aber am Ende wird es darauf hinauslaufen: reparieren.
Was willst Du mit einem Bus mit Motorschaden?! Stehen lassen?
Ansonsten: für 10.000 nehme ich ihn mit kaputtem Motor ;)
 
so unterschiedlich ist unser Verständnis glaube ich gar nicht. Nur fällt mir es naturgegeben (da nicht betroffen) leichter das mit Abstand zu betrachten.

Die Gewährleistung endet nun mal nach 2 Jahren, alles was danach kaputt geht ist Dein Pech. Es gibt auch keine Verlängerung dieser Frist für "verdeckte" Mängel, weil es schon diese verdeckten Mängel nicht gibt.

Allenfalls über arglistige Täuschung könnte ma nach der Zeit evtl. noch einen Anspruch haben, aber das dürfte vermutlich nicht der Fall gewesen sein und wenn, dann wird das kaum nachweisbar sein.

Ich wär an Deiner Stelle auch auf 180 und kurz davor den VW-Heinis zu sagen "steckt euch eure 3.000€ sonst wo hin", aber helfen würde Dir das halt leider auch nicht.
 
Der Nachweis des Serienfehlers dürfte mit Hilfe des Forums relativ einfach sein. Fast 160 Betroffene, die Bilder aus Norwegen, die Aussagen von VW mir gegenüber, die TPI...
Von der Sternfahrt (klingt nach Ausflug mit Mercedes :-) ) habe ich gar nichts mitbekommen....Das wäre ein Event was in jeder Zeitung landet...wie geil. Und leere Öldosen hinten an den Bus hängen
 
Wenn man den Redakteuren, mit Hilfe des Öl-Threads, aufzeigen könnte, dass es ein serienproblem gibt.... dann könnte das einen Bericht wert sein.
jo, das müsste dann aber schon eine größere dreistellig Anzahl sein...
 
Ich wär an Deiner Stelle auch auf 180 und kurz davor den VW-Heinis zu sagen "steckt euch eure 3.000€ sonst wo hin", aber helfen würde Dir das halt leider auch nicht.
So siehts aus. Ich hatte mal einen Peugeot 807, der war nach 100TKM auch fertig, Kupplung (>3000€!) hin und generell , naja... Aber der kostet eben auch nur die Hälfte neu. Ich dachte, wenn man mal tiefer in die Tasche langt und auf deutsche Qualität vertraut, hat man mehr davon. Nun hat mein T5.2 die gleiche Laufleistung und steht im Endeffekt ebenfalls vor dem aus und das fürs doppelte Geld. Da hatte ich von der Qualität vorher und wenn das schon nicht klappt, von der Verantwortung für den Schrott "nachher" deutlich mehr erwartet. Und ich fand mich schon kulant, dass ICH 3000€ übernommen hätte...Ohne das ich eigentlich Schuld an den Kosten bin.
 
Ehrlich gesagt finde ich 50% für ein Auto im 7. Jahr relativ großzügig.

Ohne den Serienfehler würde es bei diesem Alter keinen Cent geben.

Der Motor hat ja auch schon rd. die Hälfte der veranschlagten Lebensdauer hinter sich.

Juristisch ist eh nichts zu machen.

Gruß, Marcus
 
Ehrlich gesagt finde ich 50% für ein Auto im 7. Jahr relativ großzügig.
Ohne den Serienfehler würde es bei diesem Alter keinen Cent geben.
Der Motor hat ja auch schon rd. die Hälfte der veranschlagten Lebensdauer hinter sich.
Juristisch ist eh nichts zu machen.
Gruß, Marcus

Das ist so nicht richtig.
1. die 50% gibts nur auf den Motor. Nicht auf die Arbeitszeit. Daher bleiben bei veranschlagten 10TE 6-7000€ bei mir hängen.
50% auf alles wäre schon wieder eine andere Hausnummer
2. Juristisch doch, denn zwar sind die normalen Fristen ausgelaufen, aber VW hat 2014 das Problem erkannt und 2015 den neuen AGR Kühler verbaut.
Damit kann man ihnen eine nachträgliche Informationspflicht unterstellen, denn zu der Zeit hatte ich noch Zusatzgarantie und zu der Zeit hat mein Motor
auch noch kein Öl verbraucht. Durch diese Unterlassung der Information einer möglichen Verhinderung den Motorschadens haben sie sich sehrwohl mitschuldig gemacht.
 
Das ist so nicht richtig.
1. die 50% gibts nur auf den Motor. Nicht auf die Arbeitszeit. Daher bleiben bei veranschlagten 10TE 6-7000€ bei mir hängen.
50% auf alles wäre schon wieder eine andere Hausnummer
2. Juristisch doch, denn zwar sind die normalen Fristen ausgelaufen, aber VW hat 2014 das Problem erkannt und 2015 den neuen AGR Kühler verbaut.
Damit kann man ihnen eine nachträgliche Informationspflicht unterstellen, denn zu der Zeit hatte ich noch Zusatzgarantie und zu der Zeit hat mein Motor
auch noch kein Öl verbraucht. Durch diese Unterlassung der Information einer möglichen Verhinderung den Motorschadens haben sie sich sehrwohl mitschuldig gemacht.
Schreib halt noch mal einen Brief.

Vielleicht gibt dein Händler auch noch ein bisschen Kulanz auf die Arbeitszeit.
 
Habe soeben noch mal mit VW gesprochen....die Schuldfrage (das AGR Problem wurde sogar wieder zugegeben) ist für sie völlig unerheblich...und genau das sehe ich das völlig anders. Sich auf die 2 Jahre Garantie zurück ziehen und nach mir die Sintflut...sorry, da brauch ich beim nächsten Mal auch keinen VW mehr zu kaufen, wer so wenig Anspruch an seine eigene Qualität hat. Danke, dass ich das jetzt weiss Herr Woll********
Diese Arroganz ist unerträglich. Sie bewegen sich keinen Millimeter. Es ärgert mich deswegen so, weil ich 2015 sowohl noch Zusatzgarantie gehabt hätte und damals mein Motor auch noch zu retten gewesen wäre...statt dessen lässt man einen wissentlich ins offene Messer rennen...Und das in dieser Preisklasse.
Ich behaupte sogar mal, dass VW mit der ganzen Aktion unterm Strich sogar noch Gewinn macht. Die alten Motoren werden aufgearbeitet, die Werkstatt kassiert nen Haufen Geld...
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreib halt noch mal einen Brief.

Vielleicht gibt dein Händler auch noch ein bisschen Kulanz auf die Arbeitszeit.

Ganz ehrlich? Es geht mir nicht darum, noch 500€ zu sparen zumal es Betriebsausgaben sind, es geht mir darum, die Verantwortung zu übernehmen und deswegen ist für mich die Schuldfrage eben nicht "unwichtig" bei der Beurteilung wer wieviel hier zu tragen hat. So ist und so bleibt eben doch der Eindruck, dass sich VW hier aus der bewiesenen Verantwortung zieht und das enttäuscht mich (auch wegen der Preisklasse) ganz erheblich und wird Konsequenzen haben.
 
Ich kann wirklich verstehen, dass Dich dieser Umstand ärgert und auch Deine Argumentation nachvollziehen. Trotzdem hab ich ein aber (sorry!):
Wenn Du Dir ein Elektrogerät kaufst (egal ob es 20,- EUR, mehrere hundert EUR kostetoder noch deutlich teurer ist) und es geht außerhalb der Garantiezeit kaputt, dann bleibst Du auf Instandsetzungs- oder Reparaturkosten sitzen. Auch hier kann bei laufenden Produkten die Hard- und Software in der Zwischenzeit verbessert worden sein, wenn mit früheren Bauteilen des Geräts Probleme aufgetreten sind.
Beim 70 EUR Küchenradio wirfst du das einfach weg und gut ist. Rechtlich gesehen ist das aber auch nichts anderes als ein 70.000 EUR Multivan. Die Preisklasse macht es für Dich ärgerlich, die ist aber kein Argument
 
Rein rechtlich ja. Es geht hier aber auch ums moralische, um den Anspruch an sich selbst. Und da bleibt unterm Strich: Ein VW Diesel hält keine 100TKM, eine Information über ein defektes Bauteil, was einen Motorschaden zur Folge hat, ist nicht erfolgt und der Schaden damit billigend in Kauf genommen worden.
Und da gibts eben noch einen Unterschied, bei einem KIA oder Dacia würde ich eben sagen, okay, billig gekauft. Ist eben so. Und da spielt eben die Preisklasse dann doch eine Rolle, denn warum gibt man denn das Doppelte beim Autokauf aus? Weil man Qualität erwartet und zu bezahlen bereit ist. Wenn ich diese nicht bekomme, kann ich auch das Billige kaufen, da weiss ich dann wenigstens woran ich bin und erwarte nichts. Ob damit VW in in eine sichere Zukunft fährt? Mit meinem Geld nicht mehr.
Ich sage ja, der Peugeot 807 war nach der gleichen Zeit fertig (allerdings mehr die Kupplung und das Innenleben) der Motor war top, dessen NP lag aber auch "nur" bei 32TE, also die Hälfte von meinem T5. Unterm Strich sind beide nach der gleichen Laufzeit nun kaputt und ich frage mich, warum habe ich mehr ausgegeben? Wofür?
 
Gibt es denn überhaupt eine Zusage, dass ein Motor 200.000km hält? Ich kenne es so, dass bei VW alles auf 100.000km getestet wird und das bestanden werden muss.
Wenn Du jetzt den fast 100.000km-Motor gegen einen neuen getauscht bekommst (richtig verstanden?) dann finde ich die Zuzahlung im Vergleich zum Nutzen nicht soooo schlecht. Also ich würde das wohl so hinnehmen und mich nicht groß ärgern.

Es hilft dann auch nicht, nächstes Mal Benz zu kaufen, die sind nämlich keinesfalls kulanter. Meine Eltern hatten an ihrem V6-Motor beo 70.000 km rum auch einen teuren Schaden wegen erwiesenermaßen fehlerhaft verbauter Zahnräder und durften auch kräftig zuzahlen.

Carsten
 
Dass Du Dir diese Frage stellst, verstehe ich. Dann kannst Du für Dich entscheiden, ob Du beim nächsten Mal ein anderes Produkt nimmst. Das gilt aber in unserer Gesellschaft für (fast) alle Wirtschaftsgüter, da wir nahezu überall aus Produkten der unterschiedlichsten Preisklassen wählen können.
Aber beim Auto hört beim Deutschen der Spaß eben auf... Auch das ist nicht böse gemeint. Rational betrachtet finde ich, dass das Kulanz-Angebot nach 7 Jahren echt gut ist, aber es ist natürlich auch Dein gutes Recht, in so einem Thread einfach mal seinem Ärger und seinen Gedanken freien Lauf zu lassen.
(so wie ich es auch gemacht habe).

Grüße
Mike
 
Damit kann man ihnen eine nachträgliche Informationspflicht unterstellen, denn zu der Zeit hatte ich noch Zusatzgarantie und zu der Zeit hat mein Motor
auch noch kein Öl verbraucht. Durch diese Unterlassung der Information einer möglichen Verhinderung den Motorschadens haben sie sich sehrwohl mitschuldig gemacht.

Woraus leitest Du eine nachträgliche Informationspflicht ab ??? Es gibt dazu juristisch überhaupt keine Verpflichtung wenn es sich nicht um sicherheitsrelevante Teile handelt.

Weiterhin: Ein Austausch des AGR Kühlers Ende 2015 (vorher gab es den geänderten Kühler nicht) hätte den Motor auch nicht mehr gerettet. Er hat zu diesem Zeitpunkt zwar noch kein Öl gesoffen, der Schaden war aber zu 95% bereits eingetreten.

Das ist, leider, eine ganz einfache Geschichte: Ein teures Auto hat keine wesentlich längere Haltbarkeit - es ist lediglich teurer es wieder zu reparieren. Das gilt für alle Hersteller, auch von Luxusautos (Audi, BMW, Mercedes, Porsche ...).

Gruß, Marcus
 
Habe soeben noch mal mit VW gesprochen....die Schuldfrage (das AGR Problem wurde sogar wieder zugegeben) ist für sie völlig unerheblich...und genau das sehe ich das völlig anders. Sich auf die 2 Jahre Garantie zurück ziehen und nach mir die Sintflut...sorry, da brauch ich beim nächsten Mal auch keinen VW mehr zu kaufen, wer so wenig Anspruch an seine eigene Qualität hat.

Wenn es kein bekanntes Problem wäre dann würde es überhaupt keine Kulanz nach fast 7 Jahren und > 100.000km geben. Hört sich vielleicht hart an, ist aber so.

Ich behaupte sogar mal, dass VW mit der ganzen Aktion unterm Strich sogar noch Gewinn macht. Die alten Motoren werden aufgearbeitet, die Werkstatt kassiert nen Haufen Geld...

Wohl kaum. Die Motoren werden nicht aufgearbeitet - die gehen in den Schrott. Die neuen Motoren sind subventioniert und die ganzen Kulanz- und Gewährleistungsarbeiten kosten auch Geld.

Gruß, Marcus
 
Wenn es kein bekanntes Problem wäre dann würde es überhaupt keine Kulanz nach fast 7 Jahren und > 100.000km geben. Hört sich vielleicht hart an, ist aber so.
Gruß, Marcus

Aber genau das wäre für mich "Kulanz", wenn man ohne muß "kulant" auf ein Problem des Kunden reagiert.
Dieser Fall, in dem VW die Leute wissentlich und nicht informierend in den Motorentod rennen lässt, nenne ich Mitschuld und Mitverantwortung und die erkenne ich nicht in einer Abwälzung von 70% der vermeidbaren Folgekosten.
Mein Anwalt bezeichnet das als "nachträgliche Informationspflicht" die hier verletzt wurde. Als das Problem bekannt wurde intern, wären noch viele Motoren zu retten gewesen.

Aber wie schon gesagt, dass sind nüchtern rechtliche Betrachtungen auf der einen Seite und moralische auf der anderen. Ich habe kein Problem damit, notwendige Reparaturen zu bezahlen und schimpfe auch nicht, wie andere hier, dass bei 100TKM meine Innenverriegelung in der Tür abgebrochen ist oder die DOMlager hinüber waren, kein Problem, ist normal, kann mal passieren, bezahle ich. Aber ein ziemlich sicherer konstruktionsbedingter Motorschaden bei 100TKM bei einem Diesel von VW...da endet mein Verständnis. Und mir das gegenüber sogar zuzugeben und trotzdem 70% der Kosten abzuwälzen, ich finde da spielen Laufleistung und Alter des Autos auch nur eine untergeordnete Rolle (es sei denn natürlich man liegt jenseits von dem, was man erwarten kann), wenn man auch nur den Hauch von Stolz und Anspruch an seine eigene Qualität hat.

Ich habe übrigens 2014 eine neues AGR Ventil bekommen, vermutlich ist da noch mal der schuldige Kühler mitverbaut worden! Vielleicht auch sogar erst da.... Da wäre es doch jetzt wirklich mal interessant zu wissen, ob da VW schon von dem Problem wusste...Wäre das AGR erst 2015 kaputt gegangen, hätte ich vielleicht das Modell D bekommen und mein Motor würde noch leben...hätte hätte Fahrradkette.

PS Wenn die Motoren in den Schrott gehen würden, könnte man ihn mir ja auch lassen. Das ist aber nicht möglich, da der Preis nur im Austausch gilt, wurde mir heute gesagt. Wenn sie ihn wirklich nur verschrotten, wären sie ja froh, wenn ich mich um die Entsorgung kümmere. Böse Zungen könnte natürlich auch behaupten, man will Beweise damit vernichten...
 
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