Dann haben sie falsch gedacht. Auf dem Parkplatz darf ich außerhalb von Corona genauso legal übernachten wie im Hotel. Während der Pandemie darf ich sogar nur dort legal übernachten.
"Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" - damit ist kein Campen und kein Übernachten gemeint und das bezieht sich noch dazu alleine auf den -einzigen- Fahrzeugführer.
Auf einem Parkplatz zu übernachten im Sinne von campen, ist eben nicht (ganz) legal oder zumindest nicht so vorgesehen, wo kein Kläger - da kein Richter .
Darüber gab es hier ja auch schon Diskussionen bei den Auswüchsen auf Wanderparkplätzen usw.
Wenn Du alleine dort Dich wiederherstellst (schläfst), ist das ok.
Sind es mehrere Personen wäre das für mich auch ok, wenn von aussen nicht zu sehen.
(Die Holländer sehen das übrigens völlig anders, z. B. am Hoek v Holland, da wird auf den Parkplätzen an der Promendae auch nachts um 02:00 Buswürfeln gespielt,
selbst wenn das Dach eingeklappt ist)
Mit aufgestelltem Schlafdach auf dem Parkplatz wäre es -für mich- auch noch ok. weil ja fest angebaut.
Mit einem bunten Aufblaszelt auf dem Dach, mit 1.20 m breiter Liegefläche, gehalten durch 4 Gurte und mit anstehender Leiter - na ja - mach Dir Deinen Reim drauf, ich finde es halt nicht ok.
Aber was solls, die Diskussion gibt es bald ja eh nicht mehr, da überall immer mehr Schilder mit -Übernachtung verboten- montiert und die Stehmöglichkeiten schon merklich eingeschränkt werden.
Unter anderem Dank der obigen Denkweise:
"Während der Pandemie darf ich sogar nur dort legal übernachten."
Während der Pandemie solltest Du nur beruflich unterwegs sein mit Übernachtung....ansonsten ist man am besten zu Hause aufgehoben.