Rückruf / Feldaktion Ölkühler

AW: Rückruf / Feldaktion Ölkühler

Hallo zusammen,

hatte kürzlich auch Probleme mit dem Ölkühler. Das Wasser war schwarz und der Ölkühler durch. Mein :D sagte im ersten Ansatz das dies sicher über Kulanz geregelt wird, nur letzte Woche kam dann die Rechnung. Knapp 250,- € soll mich der ganze Spaß jetzt kosten. Anteil VWN 70% Lohnkosten, ein Teil die verlängerte Garantie (EZ 01/06) der Rest geht auf meine Kappe.
Ich möchte jetzt VWN anschreiben. Hat einer von Euch hier auch schon Erfahrungen sammeln können?
Ich finde das schon ein wenig lächerlich, das hier angeblich nur bestimmte Fahrzeuge betroffen sind, obwohl ja wohl auch bei älteren Modellen schlechte Qualität verbaut worden ist.

Schöne Grüße aus dem Sauerland

Ströppel
 
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Hallo,
die ihr schon den neuen Ölkühler drin habt

Nachdem ich gleich zu Beginn der Aktion bei meinem Ahnungslosem war, bekam ich nach Sichtprüfung den entsprechenden Stempel und die Sache war für ihn scheinbar erledigt.

In meinem Kühlwasserausdehnungsbehälter hat sich ein schwarzer Rand gebildet. Die Flüssigkeit ist
noch rot. Befindet sich die Undichtigkeit noch im Anfangsstadium oder muss schon gespült werden?


Gruß
Nockenwelle

Servus,

bei mir war nach dem ersten Wechsel noch leicht Öl drinn. Aber ein Ölrand bildete sich nach einiger Zeit und dann kam auf einem schlag wieder einmal der Exitus vom Kühler und zwei wochen Später die gehimmelte Wapu.
Nun warte ich auf die Ölpumpe... was die alles mit machen muß...:help:
 
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Nein, von Ausfällen habe ich nichts gehört/gelesen.
Diemeinige ist Original, jetzt 330.000 Km
Lehnen Sie sich entspannt zurück
 
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Hallo zusammen,

mein Multivan hat folgende Motorkennung: 128KW TDISG6 AXE, wurde am 19.09.2005 zugelassen und hat nun den Fehler „ÖL im Kühlwasser“ bei 66000 km. VW will nichts übernehmen, Gewehrleistung ist auch durch, Kostenvoranschlag von 950€ liegt schon vor! Kann mir jemand helfen wie ich vorgehen soll, laufen eventuell Sammelklagen, ....?
:danke:
 
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Wieso, da gabs doch eine Rückrufaktion für Ölkühlertausch?
 
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Teile im Zubehör kaufen und in einer freien Werkstatt reparieren lassen,
und VW nix mehr in den Rachen schieben.
Kann leider nichts anderes empfehlen,
der Weg einer Klage kosten Nerven und Geld, Entscheidung ungewiss.
 
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Es handelt sich hier eindeutig um fehlerhaften Ölkühler, von wegen nur bestimmte Kühlercharge!
 
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Angeblich betrifft die RA. mein Fahrzeug nicht!

Anscheinend die übliche VW Kundenverarschung:
die Rückrufaktion beschränkt sich auf Fahrzeuge die sich noch innerhalb der Garantie befinden und Regelungen bezüglich Kulanz werden ausgewürfelt oder gleich unkulant beantwortet.

Na dann mal los und mit dem ADAC telefonieren und um Ratschläge bitten
und auch mal mit Autobild Abteilung Kummerkasten reden ...

Und eigentlich sollten alle die mit Produkten oder Service von VW unzufrieden sind einen Brief (Einschreiben mit Rückschein!) an den Chef schreiben:

VOLKSWAGEN AG
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Ferdinand Piëch
Postanschrift:
Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg

Auch wenn nicht zu erwarten ist dass von denen gleich ein Scheck kommt ...
man sollte seine Unzufriedenheit wenigstens deutlich Kund tun!

:D:D:D
 
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Hab jetzt schon einige Seiten dieses Freds durchforstet. Aber es sind ja seeeehr viele! :help:Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob ich betroffen bin? Könnte mal einer der "Auskenner" die Eckdaten (welche Motoren aus welchen Baujahren usw.) und die sinnvolle Vorgehensweise und zu erwartenden Kosten (wenn denn welche zu erwarten sind) zusammenfassen und in den ersten Beitrag einfügen? :pro::pro::pro:Da wäre bestimmt nicht nur ich dankbar!

Meiner: AXE, 2,5 TDI, Bj. 2004

:danke::pro::danke::pro:
 
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Ja hallo,
habe auch Bj 05/05 hatte vor einiger zeit erst oelwechsel,aber vom oelkühler hatte keiner was gesagt,werde am montag gleich mal bei meiner VW werkstatt anfragen,
meine Wasserpumpe war neulich defekt,die haben sie mir kostenlos gewechselt;
mfg.klaus
 
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Ich versuch's noch mal mit meiner Bitte:

"Könnte mal einer der "Auskenner" die Eckdaten (welche Motoren aus welchen Baujahren usw.) und die sinnvolle Vorgehensweise und zu erwartenden Kosten (wenn denn welche zu erwarten sind) zusammenfassen und in den ersten Beitrag einfügen? :pro::pro::pro:Da wäre bestimmt nicht nur ich dankbar!"
 
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Hallo Erik,

ich habe folgende Motorkennung 128KW TDISG6 AXE , der Wagen wurde am 19.09.2005 zugelassen und es bestand laut VW für in keine Rückholaktion (Warscheinlich weil die Werksgarantie ausgelaufen war).
Bei mir ist der Fehler schon aufgetreten aber Anfangs wollte keiner was übernehmen erst der Leiter der Werkstat hat sich für eine Kulanz auf die Arbeitszeit entschieden. Der Reperaturpeis lag bei ca. 950€ ich mußte nur das Material übernehmen ca. 250€. In dem Zuge wurde auch die Wasserpumpe zu 100% und der Stabilisator zu 50% auf Kulanz getauscht.
Mein Tip : Versuchen Sie es bei Ihrem Händler.
Viel Erfolg;)
 
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Hallo hatte meinen Multivan 2 Wochen und bei 82000 km kam die Ölkontrolle... Braune dicke Soße im Kühlmittelbehälter. Ich zur Vw Werkstatt und natürlich fällt meiner nicht mit unter die Rückrufaktion. Kennbuchstabe AXE. Bin echt bedient 700 € bezahlt. Des weiteren spinnen die elektrischen Schiebetüren. Wassereinbruch Schiebefenster links. Wenn kalt ist geht die Voltanzeige plus Öltemperatur nicht. Und wenn er länger wie 3 tage steht ist die Batterie total leer. Was haben die da nur gebaut fürn Schrott.... Will meinen T4 Mulit wiederhaben da war nie was.....:help:
 
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Ich hatte auch Wassereinbruch, habe es jedoch in der GZ bemerkt und habe ein komplett neues Schiebefenster bekommen!
Mit der Werkstat reden ob eventuell Kulanz in Frage kommt da das Fenster eine Schwachstelle ist auch der Ölkühler!
Viel Erfolg!

MfG
 
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Anscheinend ist das Problem mit den Ölkühlern doch noch nicht ganz erledigt.
Mittwoch Mittag nach der Arbeit ich freu mich Endlich Feierabend jetzt ab ins Fitneß Studio.
Starte meinen Bulli und kurz drauf geht die Ölkontrolleuchte an.
Ich schau nach und entdecke ne Braune Soße im Wasserbehälter.
Na Super denke ich mir, die WAPU und der Ölkühler sind doch letztes Jahr gewechselt worden, damals noch in der Garantie.
Also zum :) der meinte es könnte auch der ABGASRÜCKFÜHRUNGSKÜHLER sein, na super.
Den Bulli also dortgelassen und am nächsten Tag Diagnose Ölkühler defekt.
Nun ja Gott sei Dank nicht der ABGAS......
Eigentlich dachte ich ja das dieses Problem nicht mehr auftaucht.
Das ist jetzt das erste mal das ich mich richtig fett ärgere.

:ot: Heut komm ich zu meinem geliebten Bulli und was seh ich.
mir hat irgend ein Idiot nen langen Kratzer in die Beifahrer Tür gemacht.
Bin sauer ohne Ende.
Wünsch allen ein schönes Weihnachtsfest.
 
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Neues von der Front:
Hab Gestern die Rechnung bekommen.
Kurzum ich muß 1209,58 Euro für die Ölkühler Reparatur bezahlen.
Vom Hersteller wird keine Kulanz gewährt.
Ich sollte dazu erwähnen das der besagte Ölkühler bereits im letzten Jahr, damals noch in der Garantie bereits schon mal getauscht wurde.
Da mein Bulli ja aus 2005 ist trifft die Aktion ja nicht auf mein Fahrzeug zu.
Die andere Seite ist aber, daß die Rückruf Aktion, die Modelljahre 2007 und 2008 betrifft, will sagen genau den Zeitraum in dem mein Auto den schadhaften Kühler eingebaut bekommen hat und die Annahme meinersets ist daß der Ölkühler aus dieser Schadhaften Serie stammt.
Werde Morgen noch mal zum Händler gehen und ihm mal die Feldaktion zeigen Mal schauen was ich zu hören bekomm.
Ich berichte weiter.
 
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Es tut mir für Euch (ehrlich) leid,
alle 5 Zylinder Motore haben wohl
so viele Mängel Wasserpumpe,
Ölkühler usw.
Das der Zufall es wohl gut mit mir
meinte ,als ich einen mit 1.9l gebraucht / Tageszulassung kaufte! Er hatte zwar auch schon so seine Mängel, aber der sinnlose Aufwand zum Wasserpumpentausch( 5 Zyl.) ist ein Meisterwerk der Motorenkonstr. oder?
Eigendlich war ja der 5 Zyl. der tolle mögl. WARTUNGSARME Motor
ohne Zahn- umd Flachriemen , wehe wenn die Garantie vorbei...
Natürlich hat er tolle Fahrleistungen und wird immer wieder empfohlen, aber ist er so Standfest ? Sehe ich was falsch?:confused::confused::confused:
 
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Hallo, das ist mein erstes posting hier überhaupt, also erstmal hallo an alle.
Ich habe seit gut einer Woche einen MV (Daten siehe Profil), der eigentlich betroffen sein müsste. Gestern habe ich den Wagen dann vom "normalen" Service abgeholt (35800km), dabei sollte die Aktion 17C6 auch durchgeführt werden. Der :) sagte mir dann, dass der Ölkühler nicht getauscht werden musste, man hätte das geprüft. Beim Anstellen der Zündung leuchtete die Warnleuchte "Motorölstand prüfen" auf, Öl war aber genug drin (wär auch noch schöner gewesen), beim zweiten Anstellen der Zündung war er wieder aus.
Meine Frage jetzt: Eigentlich hätte der Ölkühler doch getauscht werden müssen wenn mein Auto laut VW Computer für die Aktion erfasst ist, oder hab ich da was falsch verstanden.
Falls ja, was mach ich jetzt, bzw. wie sag ich dem :) jetzt, dass das Ding getauscht gehört??
Ratlose Grüße Stefan

P.S.: Aufkleber der Aktion ist drin
P.P.S.: Suche noch jemanden, der mir ein Highline KI im Raum Kaiserslauten einbauen/anlernen könnte.
 
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... habe seit gut einer Woche einen MV (Daten siehe Profil), der eigentlich betroffen sein müsste. Gestern habe ich den Wagen dann vom "normalen" Service abgeholt (35800km), dabei sollte die Aktion 17C6 auch durchgeführt werden. Der :) sagte mir dann, dass der Ölkühler nicht getauscht werden musste, man hätte das geprüft ...


Hallo Thelonious
(sympathischer Nick ;))

Konkreter Rat:
Formuliere deine Bedenken kurz in einem Brief (Einschreiben mit Rückschein) an Volkswagen Nutzfahrzeuge und bitte um Klärung bzw Bestätigung der Auskunft der VW-Vertragwerkstätte dass für dein Fahrzeug (FIN ...) in og Sache eine Sichtprüfung ausreichend ist.

Der Rückschein ist wichtig um später den Eingang deines Schreibens belegen zu können.
Seien wir mal optimistisch und nehmen an Volkswagen schafft es dir in angemessener Zeit eine klärende Auskunft zu ihrem Produkt zu liefern, dann hast du schwarz auf weiß ob etwas zu tun ist oder nicht. Und du hast dein möglichstes getan um einen Schaden zu verhindern.

Du solltest allerdings nicht zu viel Zeit verstreichen lassen ... denn die Neuwagengarantie (das ist die mit dem größten Leistungsumfang) läuft nur 2 Jahre ab dem ins Serviceheft eingetragenen Datum.

Worste Case:
du unternimmst nichts und der Ölkühler verreckt in 12 Monaten. Dann sind sowohl die Newagen- als auch Gebrauchtwagengarantie vorbei. Und obwohl es sich um Pfusch ab Werk handelt brauchst du dann auf Kulanz vom Hersteller auch nicht mehr hoffen, denn erfahrungsgemäß endet die Kulanz von Volkswagen mit dem dritten Jahr.
(da brauchts dann so Argumente wie Presse Artikel bzw AutoBild Kummerkasten usw)

:(
 
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