Uwe-Hans
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Caravelle
- Erstzulassung
- 6.2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline-LR
- Extras
- Diff.Sperre, Luftstandheizung, AHK, 3,2 To
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC (0603/BTY)
Der T6 soll laut VW "jedenfalls keine Gesamtlaufleistung von mehr als 250.000 km" haben, wenn es um die Berechnung des Vorteilsausgleichs geht.
Leider beschränken sich ja die einschlägig tätigen Anwälte in Sachen Abgasskandal-Prozessen auf die Forderung der Rückgabe unter Anrechnung des bislang gezogenen Nutens.
Dabei wird nur auf die Laufleistung in km geschaut, wenn der Bus z.B. 100.000 km gelaufen ist, gibt es unabhängig vom Alter noch 60% des ehemaligen gezahlten Kaufpreises zurück. Die Anwälte verkünden dann immer stolz, VW hätte z.B. 30.000 EUR Schadensersatz zahlen müssen, vergessen aber dabei, dass wie in meinem Fall der T6 einen realen Fahrzeugwert auf dem momentanen Gebrauchtmarkt von rd. 45.000 EUR hat. Der Schadensersatz driftet hier also in Schadensmaximierung ab, aber der Anwalt hat die Schadenssumme natürlich hochgepuscht, um mehr Gebühren abzukassieren.
Wie kann man da rauskommen?
250.000 km Gesamtlaufleistung scheinen mir sehr wenig für einen gesunden T6 Diesel mit 150 PS. Mein 1,6 Liter TDI Golf 7 hat momentan fast 320.000 km drauf - ohne nennenswerte Reparaturen bisher. Bei Mobile.de sind derzeit 3.461 unbeschädigte VW T5 Diesel im Angebot, wovon 1.102 T5 schon über 250.000 km drauf haben, als 31,8% der angebotenen T5 haben schon > 250.000 km Laufleistung, manche bis über 700.000 km. Ist diese Grenze nicht wirklichkeitsfremd? Warum schreibt VW dann nicht in den Werbeflyern "Unsere T6 haben "jedenfalls keine Gesamtleistung von mehr als 250.000 km" " - wäre doch dann fair, oder?
Und: Wieso bestimmt eigentlich die Motorlaufleistung beim T5/6 die Fahrzeuglebensdauer? Ein wiederaufbereiteter T5 oder T6 Diesel-Motor kostet mit Einbau vielleicht 6000 EUR, bei einem gut ausgestatteten Multivan, Camper oder auch Caravelle, die alle oft Listenneupreise mit entsprechend Extras von 70.000-100.000 EUR haben, ist so ein Motorersatz immer drin und meist nicht das Ende vom Fahrzeugleben, oder?
Leider beschränken sich ja die einschlägig tätigen Anwälte in Sachen Abgasskandal-Prozessen auf die Forderung der Rückgabe unter Anrechnung des bislang gezogenen Nutens.
Dabei wird nur auf die Laufleistung in km geschaut, wenn der Bus z.B. 100.000 km gelaufen ist, gibt es unabhängig vom Alter noch 60% des ehemaligen gezahlten Kaufpreises zurück. Die Anwälte verkünden dann immer stolz, VW hätte z.B. 30.000 EUR Schadensersatz zahlen müssen, vergessen aber dabei, dass wie in meinem Fall der T6 einen realen Fahrzeugwert auf dem momentanen Gebrauchtmarkt von rd. 45.000 EUR hat. Der Schadensersatz driftet hier also in Schadensmaximierung ab, aber der Anwalt hat die Schadenssumme natürlich hochgepuscht, um mehr Gebühren abzukassieren.
Wie kann man da rauskommen?
250.000 km Gesamtlaufleistung scheinen mir sehr wenig für einen gesunden T6 Diesel mit 150 PS. Mein 1,6 Liter TDI Golf 7 hat momentan fast 320.000 km drauf - ohne nennenswerte Reparaturen bisher. Bei Mobile.de sind derzeit 3.461 unbeschädigte VW T5 Diesel im Angebot, wovon 1.102 T5 schon über 250.000 km drauf haben, als 31,8% der angebotenen T5 haben schon > 250.000 km Laufleistung, manche bis über 700.000 km. Ist diese Grenze nicht wirklichkeitsfremd? Warum schreibt VW dann nicht in den Werbeflyern "Unsere T6 haben "jedenfalls keine Gesamtleistung von mehr als 250.000 km" " - wäre doch dann fair, oder?
Und: Wieso bestimmt eigentlich die Motorlaufleistung beim T5/6 die Fahrzeuglebensdauer? Ein wiederaufbereiteter T5 oder T6 Diesel-Motor kostet mit Einbau vielleicht 6000 EUR, bei einem gut ausgestatteten Multivan, Camper oder auch Caravelle, die alle oft Listenneupreise mit entsprechend Extras von 70.000-100.000 EUR haben, ist so ein Motorersatz immer drin und meist nicht das Ende vom Fahrzeugleben, oder?
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