Noch bestehende Restzeit der VWN Garantieversicherung bei Autoverkauf

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Aktiv-Mitglied
Ort
Hanau
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
07.03.2016
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
DR 750 LW-CH Dashcam von Blackvue, Wi4U Pro Router von Lesswire mit einstellbarer Nachlaufzeit.
FIN
WV2ZZZ7HZG........
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HZ
Hallo,

Wir haben unseren T5 in 01/2012 erhalten und auch mit einer Neuwagengarantieverlängerung bei VW abgesichert. Nun besteht die Versicherung noch bis einschließlich zum 01/2017.

Wir haben den T5 quasi an einen VWN Händler verkauft und einen T6 bestellt. In den Bestimmungen der Garantieversicherung steht geschrieben, dass die abgeschlossene Garantie in dem Moment erlischt, wenn ein Händler den Wagen übernimmt/ankauft. Die Garantieversicherung würde nur an Privat weiter zählen und gültig sein.

Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir dann nicht ein Restguthaben an Garantiezeit/Garantiewert haben und eine Erstattung beanspruchen können. Das sind ja immerhin noch einige Monate an Versicherungsleistung, welche laut Bestimmungen nicht mehr gewährt werden. Bei Privatverkauf hätten wir uns einen Teil der Versicherung vergüten oder anrechnen lassen können (durch den Käufer). Beim Verkauf an einen Händler bringt das nichts, denn der hätte nichts davon, weil die Garantiezeit im Moment der Fahrzeugübergabe an den Händler erlischt.

Hatte von Euch jemand diese Situation und wie wurde das mit der Restzeit an Garantie gelöst, um nicht umsonst so viel an Versicherungsprämie bezahlt zu haben. Wir hatten 3 weitere Jahre abgesichert und das mit einer jährlichen Fahrleistung von 25.000 bis 30.000 Km. Das war schon ein Haufen Geld für den Versicherungsschutz.

Vielleicht habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und sogar Lösungen parat. Ich freue mich auf Euer Feedback.

Grüße
Hans-Jörg
 
Hallo,

....ich übergebe die Garantieverlängerung immer an den neuen Besitzer.
So wie du bereits beschrieben hast, kannst du dir das Restguthaben auszahlen lassen - so wird es z.B. auch bei einem Totalschaden usw. gemacht.

Der Händler wird den T5 ja wohl weiter verkaufen - und da sollte man als "Bonbon" die Garantieverlängerung mit anbieten.
Ich würde das mit dem Händler klären - evtl. erstattet er dir ja den Betrag oder rechnet ihn für die neue Versicherung an.

Gruß
Claus
 
Hallo,

Wenn der Händler den Wagen hat, erlischt jeglicher Restanspruch an Garantieversicherung. Das wurde uns auch so mitgeteilt. Die Restgarantie kann nicht an den anderen Käufer weitergegeben werden, dieses die Aussage vom freundlichen VB.

Gruß
H-J
 
Hallo!
Den Restbetrag bekommt man beim Verkauf am Händler jedoch zurücküberwiesen.
Grüße
 
Moin zusammen
Wenn du den Wagen an einen Händler verkaufst,kannst du bei der der vw Versicherung anrufen ,die möchten den ankaufvertrag vom Händler haben und dann bekommst du den restbetrag ausgezahlt. Hatte ich auch schon bei einem Touareg lief problemlos.
 
Super,

Danke für Eure Info.

Gruß
H-J
 
Hallo,

Wenn der Händler den Wagen hat, erlischt jeglicher Restanspruch an Garantieversicherung. Das wurde uns auch so mitgeteilt. Die Restgarantie kann nicht an den anderen Käufer weitergegeben werden, dieses die Aussage vom freundlichen VB.

Gruß
H-J

Das gilt normalerweise aber nur wenn das Auto über einen freien Händler verkauft wird.

Wenn das Auto über einen VW Händler weiter verkauft wird sollte die Garantie bestehen bleiben. Kann aber sein, dass sich das inzwischen geändert hat.

Gruß, Marcus
 
Hier kennen sich ja anscheint einige aus, wie ist das mein BiTdi ist EZ 08/15 also ist beginn der zu verlängerten Garantie wäre 08/2017. Bsp weise schließe ich jetzt die Verlängerung ab & zahle komplett oder in Raten ( in meinem Fall leider 4072€ für 3 Jahre 150.000km ). Totalschaden oder Verkauf im 07/2017, bekomme ich da anstandslos die 4072€ komplett zurück bezahlt oder wie ist das?
 
Einfach mal die Bedingungen zur Versicherung durchlesen. Unter Punkt XIII Punkt 2 ist dies eindeutig beschrieben:

Bei Verkauf an Privat geht die Garantie grundsätzlich an Käufer über. Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden - lag bei meinen Unterlagen mit bei.

Bei Verkauf an gewerblichen Händler (auch VW Autohaus) oder Neuzulassung außerhalb Deutschlands endet Garantie und Restbetrag wird zurückgezahlt.

Bei Verschrottung wegen Unfall wird (Nachweis benötigt) gibt es Restbetrag zurück.
 
Ok und sind bei der verlängerten Werksgarantie auch Navi, Turbolader, DPF & die Xenon Scheinwerfer ( LED Leiste einzeln nicht tauschbar ) versichert?
 
Einfach mal die Bedingungen zur Versicherung durchlesen. Unter Punkt XIII Punkt 2 ist dies eindeutig beschrieben:

Bei Verkauf an Privat geht die Garantie grundsätzlich an Käufer über. Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden - lag bei meinen Unterlagen mit bei.

Bei Verkauf an gewerblichen Händler (auch VW Autohaus) oder Neuzulassung außerhalb Deutschlands endet Garantie und Restbetrag wird zurückgezahlt.

Bei Verschrottung wegen Unfall wird (Nachweis benötigt) gibt es Restbetrag zurück.


Hallo,

für Werkswagen - zumindest bei der Audi AG - scheint da aber eine abweichende Regelung zu existieren. Da geht die Garantieverlängerung auf den privaten Käufer über obwohl der Wagen über einen Audi-Händler gekauft wird. Die Werkswagen haben ja alle eine 5 Jahres Garantie und damit wird auch geworben. Eventuell ist das bei VWN auch so.


Gruß

Rock or BUSt
 
Einfach mal die Bedingungen zur Versicherung durchlesen. Unter Punkt XIII Punkt 2 ist dies eindeutig beschrieben:

Bei Verkauf an Privat geht die Garantie grundsätzlich an Käufer über. Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden - lag bei meinen Unterlagen mit bei.

Bei Verkauf an gewerblichen Händler (auch VW Autohaus) oder Neuzulassung außerhalb Deutschlands endet Garantie und Restbetrag wird zurückgezahlt.

Bei Verschrottung wegen Unfall wird (Nachweis benötigt) gibt es Restbetrag zurück.

Hallo,

Vielen Dank für die Informationen.

Gruß
H-J
 
Hallo,

habe bei VW Versicherung angerufen und es ist tatsächlich so, dass wir nur eine Kopie vom Händler/Kaufvertrag, Übernahmevertrag senden müssen und so die verbleibende Restzeit als Überweisung erstattet bekommen. :pro:

Grüße
H-J
 
Ok und sind bei der verlängerten Werksgarantie auch Navi, Turbolader, DPF & die Xenon Scheinwerfer ( LED Leiste einzeln nicht tauschbar ) versichert?

Ja, es ist alles versichert was auch in der Werksgarantie enthalten ist. Das ist ja das Tolle.

Gruß, Marcus
 
Moin zusammen
Wenn du den Wagen an einen Händler verkaufst,kannst du bei der der vw Versicherung anrufen ,die möchten den ankaufvertrag vom Händler haben und dann bekommst du den restbetrag ausgezahlt. Hatte ich auch schon bei einem Touareg lief problemlos.

Nicht nur bei verkauf an Händler auch bei Verkauf an Privatpersonen. Hatte ich erst jetzt mit meinem T5.2 Verkauft G-Versicherung 5 Jahre war aber erst 3 1/2 Jahre alt.

Das Deutsch Versicherungsgesetz Schreibt das so vor.
 
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