Online14
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Hanau
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 07.03.2016
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- Nein
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- DR 750 LW-CH Dashcam von Blackvue, Wi4U Pro Router von Lesswire mit einstellbarer Nachlaufzeit.
- FIN
- WV2ZZZ7HZG........
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HZ
Hallo,
Wir haben unseren T5 in 01/2012 erhalten und auch mit einer Neuwagengarantieverlängerung bei VW abgesichert. Nun besteht die Versicherung noch bis einschließlich zum 01/2017.
Wir haben den T5 quasi an einen VWN Händler verkauft und einen T6 bestellt. In den Bestimmungen der Garantieversicherung steht geschrieben, dass die abgeschlossene Garantie in dem Moment erlischt, wenn ein Händler den Wagen übernimmt/ankauft. Die Garantieversicherung würde nur an Privat weiter zählen und gültig sein.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir dann nicht ein Restguthaben an Garantiezeit/Garantiewert haben und eine Erstattung beanspruchen können. Das sind ja immerhin noch einige Monate an Versicherungsleistung, welche laut Bestimmungen nicht mehr gewährt werden. Bei Privatverkauf hätten wir uns einen Teil der Versicherung vergüten oder anrechnen lassen können (durch den Käufer). Beim Verkauf an einen Händler bringt das nichts, denn der hätte nichts davon, weil die Garantiezeit im Moment der Fahrzeugübergabe an den Händler erlischt.
Hatte von Euch jemand diese Situation und wie wurde das mit der Restzeit an Garantie gelöst, um nicht umsonst so viel an Versicherungsprämie bezahlt zu haben. Wir hatten 3 weitere Jahre abgesichert und das mit einer jährlichen Fahrleistung von 25.000 bis 30.000 Km. Das war schon ein Haufen Geld für den Versicherungsschutz.
Vielleicht habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und sogar Lösungen parat. Ich freue mich auf Euer Feedback.
Grüße
Hans-Jörg
Wir haben unseren T5 in 01/2012 erhalten und auch mit einer Neuwagengarantieverlängerung bei VW abgesichert. Nun besteht die Versicherung noch bis einschließlich zum 01/2017.
Wir haben den T5 quasi an einen VWN Händler verkauft und einen T6 bestellt. In den Bestimmungen der Garantieversicherung steht geschrieben, dass die abgeschlossene Garantie in dem Moment erlischt, wenn ein Händler den Wagen übernimmt/ankauft. Die Garantieversicherung würde nur an Privat weiter zählen und gültig sein.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir dann nicht ein Restguthaben an Garantiezeit/Garantiewert haben und eine Erstattung beanspruchen können. Das sind ja immerhin noch einige Monate an Versicherungsleistung, welche laut Bestimmungen nicht mehr gewährt werden. Bei Privatverkauf hätten wir uns einen Teil der Versicherung vergüten oder anrechnen lassen können (durch den Käufer). Beim Verkauf an einen Händler bringt das nichts, denn der hätte nichts davon, weil die Garantiezeit im Moment der Fahrzeugübergabe an den Händler erlischt.
Hatte von Euch jemand diese Situation und wie wurde das mit der Restzeit an Garantie gelöst, um nicht umsonst so viel an Versicherungsprämie bezahlt zu haben. Wir hatten 3 weitere Jahre abgesichert und das mit einer jährlichen Fahrleistung von 25.000 bis 30.000 Km. Das war schon ein Haufen Geld für den Versicherungsschutz.
Vielleicht habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und sogar Lösungen parat. Ich freue mich auf Euer Feedback.
Grüße
Hans-Jörg