Berg-Fan
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T6.1 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 2021
- Motor
- DPF
- ab Werk
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Ausbau zum Camper
Hallo Leute,
ich habe mir einen Kastenwagen mit 2 Sitzplätzen, aber ohne Fenster und ohne Trennwand bestellt, der soll recht fix zu einem Camper mit zwei weitern Sitzplätzen und Fenstern werden. Jetzt hat mir der TÜV bei einem Telefonat ein wenig Angst gemacht, man wüsste nicht, ob man den Kastenwagen auf Personentransport (M1) umschreiben kann - wegen Abgasnorm und Schall usw. Ich bin aber der Meinung, dass der T6.1 Kasten nichts anderes ist als der Kombi - nur halt mit Fenstern und Sitzplätzen. Wie seht ihr das?
Sollte das tatsächlich nicht gehen, hätte ich dann ein Auto, das weder Nutzfahrzeug (fehlende Trennwand) noch PKW (fehlende Fenster) wäre - zumindest lt. TÜV. Ihr seht schon, ich kenn mich wenig aus. Die einfachste Frage wäre wohl: Was trägt mir VW ein: einen PKW oder ein Nutzfahrzeug?
Danke!
ich habe mir einen Kastenwagen mit 2 Sitzplätzen, aber ohne Fenster und ohne Trennwand bestellt, der soll recht fix zu einem Camper mit zwei weitern Sitzplätzen und Fenstern werden. Jetzt hat mir der TÜV bei einem Telefonat ein wenig Angst gemacht, man wüsste nicht, ob man den Kastenwagen auf Personentransport (M1) umschreiben kann - wegen Abgasnorm und Schall usw. Ich bin aber der Meinung, dass der T6.1 Kasten nichts anderes ist als der Kombi - nur halt mit Fenstern und Sitzplätzen. Wie seht ihr das?
Sollte das tatsächlich nicht gehen, hätte ich dann ein Auto, das weder Nutzfahrzeug (fehlende Trennwand) noch PKW (fehlende Fenster) wäre - zumindest lt. TÜV. Ihr seht schon, ich kenn mich wenig aus. Die einfachste Frage wäre wohl: Was trägt mir VW ein: einen PKW oder ein Nutzfahrzeug?
Danke!