"LKW Diesel"

Also mir ist es schon zweimal so gegangen. Habe natürlich auch diskutiert. Aber da meiner auch nach Papieren kein LKW ist haben die sich nicht erweichen lassen.

Es gilt der ausgewiesene (Schild) Diesel-PKW Preis.
 
Es gilt der Preis, der für das Produkt ausgewiesen ist, dass du gekauft hast, und der draußen auf der Zapfsäule am Ende steht.
Was zahlst du dort, wenn du mit dem PKW hinfährst, und einen 20 Liter Kanister füllst?
Musst du dann dazusagen, dass der für deinen 40 Tonner ist, der ohne Sprit liegengeblieben ist?
 
Also mir ist es schon zweimal so gegangen. Habe natürlich auch diskutiert. Aber da meiner auch nach Papieren kein LKW ist haben die sich nicht erweichen lassen.

Es gilt der ausgewiesene (Schild) Diesel-PKW Preis.
Vor der Kasse stehenbleiben und mit dem Handy die Polizei rufen, wenn die Mindestabfüllmenge erreicht ist, wird dir geholfen ;). Dabei geht es nicht um die paar Cents, sondern um das Prinzip, dass der ausgewiesene Preis gilt.
 
Vor der Kasse stehenbleiben und mit dem Handy die Polizei rufen, wenn die Mindestabfüllmenge erreicht ist, wird dir geholfen ;). Dabei geht es nicht um die paar Cents, sondern um das Prinzip, dass der ausgewiesene Preis gilt.

OK da die Herren in Grün bzw. inzwischen Blau schon immer sehr genervt sind wenn man bei einem Unfall anruft (Leasing oder Leihwagen) will ich garnicht wissen was für eine Laune dann herscht..
Aber im Prinzip hast du recht.. Es gibt nur Diesel, PKW oder LKW Diesel ist reines Marketing und solange du den Sprit irgendwie mitbekommst in deinem Auto (Kanister?)
 
Dann sollen die Grünblauweißen ihre schlechte Laune am Tankstellenpächter abreagieren. Eine Ware muss so verkauft werden, wie sie ausgezeichnet ist (oder günstiger). Billig öffentlich anpreisen und dann an der Kasse ätschbätsch machen gilt nicht.
 
Juristisch ist halt die Frage:
1) Es gilt nur die benutzte Zapfsäule: Kunde tankt mit zwei Kanistern an der LKW-Zapfsäule und trägt diese rüber zu seinem PKW an der PKW-Zapfsäule um den Diesel 1 Cent günstiger einzufüllen.8) Er zahl den LKW-Preis.
2) Fahrzeug tankt an einer Säule, es gelten aber die für die Fahrzeuggattung ausgehängten Preise an dem großen Tankstellenpreisschild. Der Betrag an der Zapfsäule ist nur informativ. PKW Typ tankt an LKW-Zapfsäule und zahlt den Preis für PKW auf dem großen Preisschild an der Tanke.

Ich bin kein Jurist...
 
Es zählt das an der Säule..
Steht ja dick und fett an jeder Tanksäule.. Bin aber auch schon drauf reingefallen da die große Tafel was anderes angezeigt hat...
 
Es gibt da, was an der gezapften Säule ausgeschrieben ist als Preis! Und der ist Verbindlich!
Ich habe mit meinem Disco´s und Defender uach immer der LKW Säule getankt, Disco´s 180-200L und Defender 240L! Nie Probleme gehabt!
 
1) Es gilt nur die benutzte Zapfsäule: Kunde tankt mit zwei Kanistern an der LKW-Zapfsäule und trägt diese rüber zu seinem PKW an der PKW-Zapfsäule um den Diesel 1 Cent günstiger einzufüllen.8)
:confused:

Ich ging von dem Fall aus, dass der Kunde mit seinem Wagen an die LKW-Tanksäule fährt und dort tankt. Den Diesel im Kanister ein paar Meter weiter schleppen ist ja böse SadoMaso.
 
Wäre dann aber juristisch einwandfrei so vorzugehen, wenn der Preis an der Zapfsäule gilt ist es egal ob man mit Auto oder Kanister dort steht...
 
Als noch T4 Fahrer zu eurer Entspannung: Man kann zwar an der LKW Säule tanken, an der Kasse rechnen sie dir aber den normalen Preis ab.
Der Minderpreis ist ein ganz einfacher Mengenrabatt. Wenn Du also die Menge nicht erreichst (wegen 60 l hält kein Trucker an), dann hast Du keinen Anspruch auf Rabatt, ergo zahlst Du den regulären Preis.
Da helfen weder Debatten noch die Rennleitung, die das eh nicht aufnehmen würde bzw. erst bei einer handgreiflichen Auseinandersetzung tätig würde, die sich aus einem Streit um den Preis entwickelt hätte.

Wenn Du der Meinung bist, dass Du Anspruch auf den günstigeren Mengenpreis hast, darfst Du den Tankwart zivilrechtlich verklagen, wenn er auf dem höheren besteht und Du nicht abpumpen kannst.
Die Rennleitung kommt ja auch nicht, wenn Dein Vermieter ne Mieterhöhung vornimmt, die ungesetzlich ist. (Oder erst dann, wenn Dein Vermieter einen Räumungstitel wegen Nichtzahlung der Miete erwirkt hat).
 
es steht und fällt mit der angegebenen Mindestmenge an der LKW-Zapfsäule.
 
Um die Verwirrung komplett zu machen...
Mir hat mal ein Jura-Student erklärt, dass bei Einkäufen die Preis-Schilder an der Ware nur so etwas wie ein Angebot seien. Der Kaufvertrag mit dem endgültigen Preis kommt erst an der Kasse zustande. Wenn mir der Preis dort nicht gefällt (z. B. falsch ausgepreiste Ware), kann ich immer noch vom Kauf zurücktreten.

Ob das auch im "Spezialfall" Tanken gilt, wo die "Ware" bereits im Tank (und für den Verkäufer mehr oder weniger futsch) ist, weiß ich natürlich nicht.

Gruß
Herby
 
Die Zapfpistolen beim Heizöl sind deshalb bestimmt so extradick damit keiner auf falsche Gedanken kommt.;)
Das geht nur mit Trichter und ganz vorsichtig.:rolleyes:
 
Wegen der geringen Beträge lohnt sich eigentlich diese Diskussion nicht.
Aber wer der Mitdiskutierenden hat denn mal einen Blick in die PAngV geworfen?

Wenn eine Tanke 2 verschiedene Produkte anbietet, Diesel und LKW-Diesel, und für LKW-Diesel einen bestimmten Preis angibt, dann habe ich nur diesen zu bezahlen.

Ich habe noch keine LKW Zapfsäule gesehen, an der Stand, dass dort Autos der Klasse M gemäß StVZO nicht tanken dürften...
 
Verkauft deine Tanke Heizöl?:uuups:

Hallo,

Bei uns gibt es eine Tankstelle, die seit einiger Zeit Heizöl am Zapfsäule hat.
Ich hab es aber selber noch nicht gezapft, da es dort keinen "Premiumsprit" gibt.

Gruß
Daniel
 
Hallo,

Bei uns gibt es eine Tankstelle, die seit einiger Zeit Heizöl am Zapfsäule hat.
Ich hab es aber selber noch nicht gezapft, da es dort keinen "Premiumsprit" gibt.

Gruß
Daniel
Wenn du dich da vergreifst, biste angeschissen!:help:
 
Wenn du dich da vergreifst, biste angeschissen!:help:

Ich denke aber, dass die Zapfpistole einen größeren Durchmesser hat und zumindest nicht in PKW- Tankstutzen passt. Man müsste direkt mal nachschauen...

Gruß
Daniel
 
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