Kosten für Gutachten (T6 + Wohnwagen) Anwalt und Gutachter wollen die 19% haben

Bulli-Fahrer

Top-Mitglied
Ort
Rheinland
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
12/2020
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
2. Tür, 17" Dynamikfahrwerk, ZZH bds., LSH, Alle Assistenten, AHK, DWA, etc.
Umbauten / Tuning
Pedaloc + Bearlock + DANHAG GPS Ortung u. Fernbedienung LSH + 230V extern + Wechselrichter (inkl. Lademodul) 12V
2. Batterie ab Werk auf 230V + 230V Steckdosen
Spritmonitor ID
FIN
007
Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand damit aus. Leider sind wir mit unserem T6 und Wohnwagen in eine Unfallstelle geraten (frischer Unfall vor uns). Fahrzeug als auch Wohnwagen haben einen Schaden erlitten. Den T6 nutze ich für die Firma mit.

Jetzt kommt der Anwalt und der Gutachter und wollen jeweils die 19% von ihren Rechnungen die sie der gegnerischen Versicherung gestellt haben. Weil die Versicherung netto nach Gutachten ausgezahlt hat. Nun sage ich, das nicht die gesamten 19% anzurechnen sind. Weil im Gutachten ein Privates Fahrzeug (Wohnwagen) und ein gewerbliches Fahrzeug (T6) begutachtet wurde. Nur das Fahrzeug war gewerblich und der Wohnwagen nicht. Der Einfachheit sagt der Rechtsanwalt er möchte für seine Kosten die er der Versicherung in Rechnung gestellt hat und die 19% nicht erhalten hat, von mir haben. Und der Gutachter sagt das gleiche.

Ich habe beiden mitgeteilt das ich gerne die 19% für den Anteil des Firmenwagen übernehmen. Aber dann erwarte ich auch eine ordentliche Rechnung.

Bin ich hier völlig falsch unterwegs? Tante Google kannte keinen Rat. Da wollte ich euch gerne Fragen. :)
 
Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand damit aus. Leider sind wir mit unserem T6 und Wohnwagen in eine Unfallstelle geraten (frischer Unfall vor uns). Fahrzeug als auch Wohnwagen haben einen Schaden erlitten. Den T6 nutze ich für die Firma mit.

Jetzt kommt der Anwalt und der Gutachter und wollen jeweils die 19% von ihren Rechnungen die sie der gegnerischen Versicherung gestellt haben. Weil die Versicherung netto nach Gutachten ausgezahlt hat. Nun sage ich, das nicht die gesamten 19% anzurechnen sind. Weil im Gutachten ein Privates Fahrzeug (Wohnwagen) und ein gewerbliches Fahrzeug (T6) begutachtet wurde. Nur das Fahrzeug war gewerblich und der Wohnwagen nicht. Der Einfachheit sagt der Rechtsanwalt er möchte für seine Kosten die er der Versicherung in Rechnung gestellt hat und die 19% nicht erhalten hat, von mir haben. Und der Gutachter sagt das gleiche.

Ich habe beiden mitgeteilt das ich gerne die 19% für den Anteil des Firmenwagen übernehmen. Aber dann erwarte ich auch eine ordentliche Rechnung.

Bin ich hier völlig falsch unterwegs? Tante Google kannte keinen Rat. Da wollte ich euch gerne Fragen. :)

Bin mir jetzt nicht zu 100% sicher, aber ich denke Du hast Recht! Normalerweise weiß dies aber die Versicherung wie abzurechnen ist wenn die Versicherung weiß wie die Fahrzeuge im Einsatz sind (also gewerblich oder privat). Gewerblich ist dies ja ein "durchlaufender Posten".
Am besten rufe Deine Versicherung an, die kann Dir dies ganz genau sagen. Und falls ja, hast Du selbstverständlich Anspruch auf eine ordentliche Rechnung, getrennt nach gewerblich und privat, vom Anwalt und Gutachter!

Gruß
Andreas
 
Ganz klar - für Deinen privaten Wohnwagen muss die gegnerische Versicherung die 19% MWSt. erstatten. Für den Schaden am Fahrzeug kannst Du die MWSt. als Vorsteuer geltend machen und Dir vom Finanzamt wiederholen.

Der richtige Ansprechpartner dafür wäre zunächst Dein Rechtsanwalt. Er muss das auch der gegnerischen Versicherung entsprechend erläutern. Wenn er die Abwicklung des Schadens übernommen hat, dann natürlich auch gegenüber dem Gutachter. - Natürlich muss er auch selbst seine Leistung korrekt berechnen.

Natürlich sind dann jeweils 2 Rechnungen nötig. Der RA wird beide Rechnungen nach dem Streitwert aufteilen, der Gutachter als 2 verschiedene Fahrzeuge.

Gruß, Marcus
 
Danke euch beiden. Habe das dann so weitergegeben. Der eine möchte die MwSt. von 1.000€ und der andere von 500€. Mal sehen wie die reagieren :-)

In meinen Augen haben die es sich zu einfach gemacht :-)

Dank euch!
 
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