Bulli-Fahrer
Top-Mitglied
- Ort
- Rheinland
- Mein Auto
- T6.1 Multivan
- Erstzulassung
- 12/2020
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- 2. Tür, 17" Dynamikfahrwerk, ZZH bds., LSH, Alle Assistenten, AHK, DWA, etc.
- Umbauten / Tuning
- Pedaloc + Bearlock + DANHAG GPS Ortung u. Fernbedienung LSH + 230V extern + Wechselrichter (inkl. Lademodul) 12V
2. Batterie ab Werk auf 230V + 230V Steckdosen
- FIN
- 007
Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand damit aus. Leider sind wir mit unserem T6 und Wohnwagen in eine Unfallstelle geraten (frischer Unfall vor uns). Fahrzeug als auch Wohnwagen haben einen Schaden erlitten. Den T6 nutze ich für die Firma mit.
Jetzt kommt der Anwalt und der Gutachter und wollen jeweils die 19% von ihren Rechnungen die sie der gegnerischen Versicherung gestellt haben. Weil die Versicherung netto nach Gutachten ausgezahlt hat. Nun sage ich, das nicht die gesamten 19% anzurechnen sind. Weil im Gutachten ein Privates Fahrzeug (Wohnwagen) und ein gewerbliches Fahrzeug (T6) begutachtet wurde. Nur das Fahrzeug war gewerblich und der Wohnwagen nicht. Der Einfachheit sagt der Rechtsanwalt er möchte für seine Kosten die er der Versicherung in Rechnung gestellt hat und die 19% nicht erhalten hat, von mir haben. Und der Gutachter sagt das gleiche.
Ich habe beiden mitgeteilt das ich gerne die 19% für den Anteil des Firmenwagen übernehmen. Aber dann erwarte ich auch eine ordentliche Rechnung.
Bin ich hier völlig falsch unterwegs? Tante Google kannte keinen Rat. Da wollte ich euch gerne Fragen.
vielleicht kennt sich jemand damit aus. Leider sind wir mit unserem T6 und Wohnwagen in eine Unfallstelle geraten (frischer Unfall vor uns). Fahrzeug als auch Wohnwagen haben einen Schaden erlitten. Den T6 nutze ich für die Firma mit.
Jetzt kommt der Anwalt und der Gutachter und wollen jeweils die 19% von ihren Rechnungen die sie der gegnerischen Versicherung gestellt haben. Weil die Versicherung netto nach Gutachten ausgezahlt hat. Nun sage ich, das nicht die gesamten 19% anzurechnen sind. Weil im Gutachten ein Privates Fahrzeug (Wohnwagen) und ein gewerbliches Fahrzeug (T6) begutachtet wurde. Nur das Fahrzeug war gewerblich und der Wohnwagen nicht. Der Einfachheit sagt der Rechtsanwalt er möchte für seine Kosten die er der Versicherung in Rechnung gestellt hat und die 19% nicht erhalten hat, von mir haben. Und der Gutachter sagt das gleiche.
Ich habe beiden mitgeteilt das ich gerne die 19% für den Anteil des Firmenwagen übernehmen. Aber dann erwarte ich auch eine ordentliche Rechnung.
Bin ich hier völlig falsch unterwegs? Tante Google kannte keinen Rat. Da wollte ich euch gerne Fragen.