Seit 2010 Wohnmobil, nun kein TÜV wegen Kartuschenkocher

mike4fun

Aktiv-Mitglied
Ort
Region Karlsruhe
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
11/2005
Motor
TDI® 77 KW
DPF
nachgerüstet
Motortuning
nein, für was?
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
Bilstein B14 Fahrwerk
Alufelgen D8x18 mit 235/50R18
PDC
Scheibentönung schwarz
DAB+ Radio KD-X441DBT
Umbauten / Tuning
SCA Klappdach mit Multivan Dachträger Schienen
Fiamma Heckträger
Vorzeltschiene
Schlaf-Sitzbank
Küchenblock
230 Volt Ausbau
LED Innenbeleuchtung
2te-Batterie
Warmwasserstandheizung mit T91 Funk
Luft-Standheizung Planar-2D
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HB
Hallo Gemeinde,

Heute hatte ich meinen T5 (EZ 2005) mal wieder in der Werkstatt zum Service und TÜV. Der T5 wurde 2010 von der Fa. Linne mit deren Ausstattung vom Trapo zum Wohnmobil umgebaut, mit SCA Aufstelldach, Linnee Schlafbank, Linnee Küchenblock mit Wasser, Abwasser, Spüle und Kartuschenkocher, etc. etc.
Der T5 ist seit 2010 "So.KFZ. Wohnmobil" und wurde so auch schon zigmal vom TÜV begutachtet. Immer ohne Mängel!

Jetzt war mein T5 wieder ohne Mängel, aber der Prüfer verweigert die Plakette und sagte, das wäre gar kein Wohnmobil, da der Kocher nicht fest eingebaut sei. Zudem sei der Küchenblock nicht in die Papiere eingetragen. Deshalb sei mein T5 derzeit ohne Betriebserlaubnis! Er hat auch gleich ungefragt ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" erstellt und mein "So.KFZ.Wohnmobil" zum "PKW M1 AF" umgeschrieben! Ich solle nun mein Wohnmobil umgehend bei der Zulassungsstelle auf "Mehrzweckfahrzeug" und "Umrüstung zum PKW M1 AF" umtragen lassen.

Ich habe jetzt gelesen, dass wohl seit 2020 der Kocher fest verbaut sein muss. Aber gibt es denn keinen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge? 2010 war das mit dem mitgeführten Kartuschenkocher wohl gang und gäbe, und wurde ja auch so vom TÜV als Wohnmobil abgenommen.

Muss ich evtl. mit Problemen rechnen, wenn ich an einem "PKW M1 AF" eine Aufstelldach und ne komplette Campingausstattung, etc.etc. habe? Nicht dass beim nächsten TÜV der Prüfer genau anders rum kommt. Steuer und Versicherungs sind wahrscheinlich auch nochmal anders!

Das Ganze macht mich fassungslos, zumal wir seit 2010 noch nicht einmal im Fahrzeug gekocht haben! Die ganze Kocher Hysterie ist für mich also ein totaler Bürokratismus!

Hat jemand sowas schon mal gehabt? Muss ich das akzeptieren, oder sollte ich da mal bei der TÜV-Leitung auf die Barrikaden gehen?

Gruß,
Michael
 
Ich habe meinen Sprinter 2018 beim TÜV aus dem selben Grund auch nicht zum Womo umtragen lassen können. Bin dann zur DEKRA, da klappte es sofort.

In den Anforderungen steht, der Kocher müsse einen ,festen Stand' haben. Das wird unterschiedlich ausgelegt. Mein Kocher hat bei Betrieb einen festen Stand, ist aber wegräumbar.

Andere lösen das Problem, indem sie am Küchenblock ein klappbares Induktionsfeld anbringen.

Ich würde an Deiner Stelle erstmal einen anderen Prüfer aufsuchen und fragen. An sonsten Induktionsfeld nachrüsten. Das stört nicht und kostet nur um die 50€
 
Ich fahre seit Jahren mit allen Fahrzeugen (mehrere PKW, Wohnmobil, Motorrad, zwei Anhänger) nicht mehr zum TÜV, sondern zu GTÜ. War vorher mit dem Moped beim TÜV, nach dessen Aussage Reifen rissig und zu alt, Kettensatz abgenutzt. GTÜ-Mann konnte wie ich keine Risse in den Reifen feststellen, Profil noch top und zum Reifenalter gibt es in Deutschland keine Vorschrift. Kettensatz noch für 5000 KM gut, also bei meiner jährlichen Fahrleistung 4 Jahre.
Bin seitdem Stammkunde dort und hatte wegen diesen ganzen Pillepallekleinigkeiten, die beim TÜV vorher immer wieder zu Diskussionen geführt haben, keine Probleme mehr.
 
Seit wann muss der Küchenblock eingetragen sein. Warum gibt er dir keine Chance zur Nachbesserung ???
Die Götter in grau spinnen wohl.
 
Der Kartuschenkocher muss beim Betrieb fest eingebaut sein. D.h. nicht, dass er angeschraubt sein muss, er darf sich beim Betrieb nur nicht verschieben lassen. Anschrauben wäre aber wohl für dich am einfachsten. Und dann fährst du zum TÜV in Darmstadt. Dort werden die Reisemobile von SpaceCamper abgenommen. Mit Kartuschenkocher! Der ist noch nicht einmal angeschraubt, sondern auch nur "eingekastelt".
 
Seit wann muss der Küchenblock eingetragen sein. Warum gibt er dir keine Chance zur Nachbesserung ???
Die Götter in grau spinnen wohl.
Ich hab im Januar auch meine Camper Zulassung bekommen und in den Papieren wurde eingetragen:
Festverbaute Einrichtungen: Bett, Tisch, Stauraum, Kochmöglichkeit…
Hab allerdings auch ein Induktionskochfeld eingebaut…
 
wäre das vielleicht eine Alternative? Ich wollte vom Gas ganz weg

 
Bei mir ist gar nix eingetragen.
 
Ist Dein Fahrzeug als Womo geschlüsselt?
 
Dein T5 war nicht einen Moment ohne BE. Hast Du das etwa alles bezahlt ?? Schmeiss es weg und fahr woanders hin
 
Wie gesagt, mein Bulli ist seit 2010 offiziell "So.KFZ Wohnmobil"! Es geht nicht darum, jetzt einen als WoMo zuzulassen! Der Einbau mit dem Küchenblock und dem Kocher im Koffer wurde 2010 von Linne so eingebaut und vom TÜV genau so abgenommen, und war jetzt all die Jahre gut. Deshalb mein Unverständnis!
Ich wäre da von Bestandsschutz ausgegangen. Ich muss ja auch nicht auf Euro7 etc. nachrüsten, nur weil das jetzt Stand der Technik ist.

Ich werde mal beim TÜV ein paar Ebenen höher nachfragen. Mir kommt das ziemlich willkürlich vor, dass einer bei ner HU/AU dir ungefragt das Auto umtypisiert. Vielleicht haben die ja Druck, möglichst viele Gutachten zu schreiben und abzurechnen!

Hab gerade mal überschlagen. U.U. würde ich bei Versicherung/Steuer evtl. sogar ein paar € sparen. Aber Gutachten und Zulassungsstelle fressen das wieder auf. Von der Rennerei mal ganz abgesehen. ...und es geht auch etwas ums Prinzip!

Zudem befürchte ich, dass beim nächsten TÜV Termin der Prüfer mir erklärt, dass umtypisiert werden muss, weil das ja offensichtlich ein Wohnmobil ist!😉
 
Dein T5 war nicht einen Moment ohne BE. Hast Du das etwa alles bezahlt ?? Schmeiss es weg und fahr woanders hin
Einfach wegschmeißen ist leider nicht mehr,da die Prüfung des unverschämten Tüv-Prüfers im System erfasst ist.
 
Im System des TÜV ja, aber nicht beim KBA. Da trägt nur die Zulassungsstelle etwas ein oder hat sich das System geändert ?? Also ab zur GTÜ oder Dekra etc und einmal HU neu. Wenn der Stempel drauf ist, dann könnte man ja beim TÜV um Rückzahlung bitten.
 
Ist das nicht so,dass auch meinetwegen zB. die GTÜ sieht,dass das betreffende KFZ auch beim Tüv vorher es versucht hat eine gültige HU zu erlangen?
Und dann erst recht,wenn der TÜV die BE entzogen hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir ist gar nix eingetragen.
Sorry, Komando zurück! Auf der zweiten Seite stehts. Umbau z. Wohnmobil i. Verb. m. Schlaf- und
Kochgelegenheit( elektr.) Fest verb. Tisch und Stauräume.
 
Ist das nicht so,dass auch meinetwegen zB. die GTÜ sieht,dass das betreffende KFZ auch beim Tüv vorher es versucht hat eine gültige HU zu erlangen?
Und dann erst recht,wenn der TÜV die BE entzogen hat?

Nein, die Systeme der Prüforganisationen sind nicht gekoppelt.

Ich würde mir jedoch die von dir nicht beauftragte Umschreibung so nicht gefallen lassen und ein Storno fordern. Du hast diesen Auftrag nicht gegeben, das sollen sie dir erst mal nachweisen !

Klar ist ein WoMo, bei dem der Küchenblock ausgebaut wurde, kein WoMo mehr. Aber das ist dann als erheblicher Mangel einzustufen und man hat 4 Wochen Zeit den Mangel abzustellen/rückzurüsten.

Verwunderte Grüße
T2-Fahrer
 
Du hast diesen Auftrag nicht gegeben,

Insbesondere im Hinblick auf die Kostennote finde ich das relevant.

Bezüglich der Zwangsumschreibung fehlen mir verwaltungsrechtliche Kenntnisse.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine Möglichkeit zur Abstellung festgestellter, nicht geringfügiger Mangel hätte gegeben werden müssen.
Insbesondere dann, wenn nicht Du eine Veränderung am Womo herbeigeführt hast, sondern sich ggf. die rechtlichen Grundlagen verändert haben.
Die legen ja auch nicht gleich den Bus still, wenn z.B. verbrannte Scheinwerfer festgestellt werden.

Man könnte prüfen lassen, ob der TÜVer sich im Bereich der Nötigung bewegt.

Mit Verkehrsrechtsschutz könnte man sich ohne Kostenrisiko gut aufstellen.
 
Nach meinen Kenntnissen darf er das Fahrzeug nicht eifnach zwangsumschreiben.
Er kann es stillegen, wenn technische Mängel vorhanden sind.
Da würde ich mich mal an die nächsthöhere Ebene wenden und versuchen, Unterschtützung von Presse/Fernsehen zu bekommen.
(rtl oder Ähnliche)
An derartig skurilen Fällen sind die doch interessiert.
 
Gibt es etwas Neues ??
 
So, mein Bulli hat jetzt HU und bleibt auch weiterhin ein "Sonder KFZ Wohnmobil"!

Nach etlichen Telefonaten mit verschiedenen Stellen beim TÜV, gab es gestern eine Nachprüfung. Dazu habe ich eine elektrische Herdplatte (CE geprüft, Innenraum geeignet, etc. etc.) oben auf meinen Küchenblock geschraubt. (Nein, nicht mit ner 30er Gewindestangen und dicken Kontermuttern, wie im ersten Zorn geplant!)

Das unaufgefordert erstellte Gutachten zur Umtypisierung wurde vom TÜV zurückgenommen und von mir auch nicht bezahlt.

Letztendlich muss ein Kocher vorhanden und fest montiert sein, damit ein Wohnmobil auch im bürokratischen Sinne ein Wohnmobil ist! Egal, ob der TÜV im Jahr 2010 selbst den professionellen Womo-Ausbau (Fa Linne) mit mobilem Kocher abgenommen, und in den letzten Jahren auch nie beanstandet hat! Wenn heute ein eifriger Prüfer das beanstanden möchte, ist er nun mal im Recht!
Ob in dem Wohnmobil überhaupt gekocht wird oder jemals wurde, ist absolut irrelevant. Auch was der TÜV in der Vergangenheit gemacht hat (und sich bezahlen ließ!), interessiert nicht.

Gruß,
Michael
 
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