mike4fun
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Region Karlsruhe
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 11/2005
- Motor
- TDI® 77 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Motortuning
- nein, für was?
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Extras
- Bilstein B14 Fahrwerk
Alufelgen D8x18 mit 235/50R18
PDC
Scheibentönung schwarz
DAB+ Radio KD-X441DBT
- Umbauten / Tuning
- SCA Klappdach mit Multivan Dachträger Schienen
Fiamma Heckträger
Vorzeltschiene
Schlaf-Sitzbank
Küchenblock
230 Volt Ausbau
LED Innenbeleuchtung
2te-Batterie
Warmwasserstandheizung mit T91 Funk
Luft-Standheizung Planar-2D
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HB
Hallo Gemeinde,
Heute hatte ich meinen T5 (EZ 2005) mal wieder in der Werkstatt zum Service und TÜV. Der T5 wurde 2010 von der Fa. Linne mit deren Ausstattung vom Trapo zum Wohnmobil umgebaut, mit SCA Aufstelldach, Linnee Schlafbank, Linnee Küchenblock mit Wasser, Abwasser, Spüle und Kartuschenkocher, etc. etc.
Der T5 ist seit 2010 "So.KFZ. Wohnmobil" und wurde so auch schon zigmal vom TÜV begutachtet. Immer ohne Mängel!
Jetzt war mein T5 wieder ohne Mängel, aber der Prüfer verweigert die Plakette und sagte, das wäre gar kein Wohnmobil, da der Kocher nicht fest eingebaut sei. Zudem sei der Küchenblock nicht in die Papiere eingetragen. Deshalb sei mein T5 derzeit ohne Betriebserlaubnis! Er hat auch gleich ungefragt ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" erstellt und mein "So.KFZ.Wohnmobil" zum "PKW M1 AF" umgeschrieben! Ich solle nun mein Wohnmobil umgehend bei der Zulassungsstelle auf "Mehrzweckfahrzeug" und "Umrüstung zum PKW M1 AF" umtragen lassen.
Ich habe jetzt gelesen, dass wohl seit 2020 der Kocher fest verbaut sein muss. Aber gibt es denn keinen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge? 2010 war das mit dem mitgeführten Kartuschenkocher wohl gang und gäbe, und wurde ja auch so vom TÜV als Wohnmobil abgenommen.
Muss ich evtl. mit Problemen rechnen, wenn ich an einem "PKW M1 AF" eine Aufstelldach und ne komplette Campingausstattung, etc.etc. habe? Nicht dass beim nächsten TÜV der Prüfer genau anders rum kommt. Steuer und Versicherungs sind wahrscheinlich auch nochmal anders!
Das Ganze macht mich fassungslos, zumal wir seit 2010 noch nicht einmal im Fahrzeug gekocht haben! Die ganze Kocher Hysterie ist für mich also ein totaler Bürokratismus!
Hat jemand sowas schon mal gehabt? Muss ich das akzeptieren, oder sollte ich da mal bei der TÜV-Leitung auf die Barrikaden gehen?
Gruß,
Michael
Heute hatte ich meinen T5 (EZ 2005) mal wieder in der Werkstatt zum Service und TÜV. Der T5 wurde 2010 von der Fa. Linne mit deren Ausstattung vom Trapo zum Wohnmobil umgebaut, mit SCA Aufstelldach, Linnee Schlafbank, Linnee Küchenblock mit Wasser, Abwasser, Spüle und Kartuschenkocher, etc. etc.
Der T5 ist seit 2010 "So.KFZ. Wohnmobil" und wurde so auch schon zigmal vom TÜV begutachtet. Immer ohne Mängel!
Jetzt war mein T5 wieder ohne Mängel, aber der Prüfer verweigert die Plakette und sagte, das wäre gar kein Wohnmobil, da der Kocher nicht fest eingebaut sei. Zudem sei der Küchenblock nicht in die Papiere eingetragen. Deshalb sei mein T5 derzeit ohne Betriebserlaubnis! Er hat auch gleich ungefragt ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" erstellt und mein "So.KFZ.Wohnmobil" zum "PKW M1 AF" umgeschrieben! Ich solle nun mein Wohnmobil umgehend bei der Zulassungsstelle auf "Mehrzweckfahrzeug" und "Umrüstung zum PKW M1 AF" umtragen lassen.
Ich habe jetzt gelesen, dass wohl seit 2020 der Kocher fest verbaut sein muss. Aber gibt es denn keinen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge? 2010 war das mit dem mitgeführten Kartuschenkocher wohl gang und gäbe, und wurde ja auch so vom TÜV als Wohnmobil abgenommen.
Muss ich evtl. mit Problemen rechnen, wenn ich an einem "PKW M1 AF" eine Aufstelldach und ne komplette Campingausstattung, etc.etc. habe? Nicht dass beim nächsten TÜV der Prüfer genau anders rum kommt. Steuer und Versicherungs sind wahrscheinlich auch nochmal anders!
Das Ganze macht mich fassungslos, zumal wir seit 2010 noch nicht einmal im Fahrzeug gekocht haben! Die ganze Kocher Hysterie ist für mich also ein totaler Bürokratismus!
Hat jemand sowas schon mal gehabt? Muss ich das akzeptieren, oder sollte ich da mal bei der TÜV-Leitung auf die Barrikaden gehen?
Gruß,
Michael