Google - Rezensionen ... Fluch oder (kein) Segen?

Ich kenne Sie übrigens seit über 16 Jahren. ( so lange kreuzen sich unsere Wege in den diversen Foren)

Ja, jeder schlechte Ruf eilt einem voraus... 😁

Darfst mich aber trotzdem noch "Duzen"... 😉... auch wenn ich n alter Sack >60 bin

So'n paar Kreuzungen habe ich auch schon hinter mich gebracht.
Direkt drauf angesprochen wurde ich bisher meist nur in automobilen Zusammenhang. Liegt auch daran, daß das TxBoard recht weit verbreitet ist und viele Leute Querbeziehungen haben, weil der Bus nicht nur Familienkutsche, sondern auch Arbeitsmittel ist.

allerdings diverse Foren.. das ist "bedenklich", da gibts dann ja recht viele Übereinstimmungen...
Kannst mir ja mal per PN schicken...

Grade gestern war ich abends Essen mit einem User eines gänzlich anderen Forums, es ging den kurzeiligen Abend auch nur minimal um das Forum, aber viel um die sonstigen Dinge, die auf einer Wellenlänge sind. das hat ja auch was.
 
Möchte des Thema nochmals aufgreifen, da es eine Beschwerde über eine von mir verfasste Rezension gab und mich deshalb Google angeschrieben hat.

Die Rezension ist schon über 2 Jahre her.
Es ging damals um eine "Pizza" von einer "Mitnahmebude", die ich für nicht in Ordnung fand.

Ich hatte weder den Laden noch den Inhaber kritisiert und eigendlich nur das "Produkt" bewertet.
Ein Bild von der Pizza hatte ich auch noch hinzugefügt.

Der Wortlaut der Email von Google ist wie folgt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erhielten eine Beschwerde im Hinblick auf den folgenden von Ihnen verfassten Inhalt auf Google und bitten Sie um Ihre Mithilfe.

++++ Name +++

++++ Rezenion ++++



++++ Link zur Rezension ++++





Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Bitten antworten Sie auf diese Email, damit wir den Fall weiter prüfen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Weiterführende Hinweise:

Sofern der Beschwerdeführer behauptet, Sie seien nie Kunde, Patient etc. gewesen bzw. ihm nicht bekannt, möchten wir Sie bitten, uns Ihren richtigen Namen mitzuteilen und uns ggf. Nachweise für die tatsächlichen Hintergründe Ihres Erfahrungsberichts zu übermitteln, soweit solche vorliegen (vgl. BGH, Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

Mit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme an uns willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Stellungnahme einschließlich ggf. überlassenen Nachweise ohne weitere Bearbeitung an den Beschwerdeführer übermitteln. Soweit die Informationen, die Sie an uns übermitteln, sensible Informationen wie zum Beispiel Angaben über Ihre Gesundheit enthalten, umfasst Ihre Einwilligung auch die Weitergabe dieser Informationen an den Beschwerdeführer.

Sofern Sie eine Stellungnahme nicht abgeben möchten, können Sie den von Ihnen verfassten Inhalt auch entsprechend editieren oder entfernen.

Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten Hintergründe für Ihren Erfahrungsbericht mitteilen bzw. keine Nachweise überlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. überlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter Umständen leider entfernen müssen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen.

Bei rechtlichen Fragen zu dieser Benachrichtigung können Sie sich an Ihren Rechtsbeistand wenden.

Im Anhang dann die Beschwerde vom Inhaber beauftragten Unternehmen:

***********************Beschwerde*****************************


Sehr geehrte Damen und Herren,

das bewertete Unternehmen hat uns beauftragt, Ihnen die folgenden Informationen zu übermitteln.
Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass Kritik ausdrücklich erwünscht und zur Verbesserung der eigenen Leistung genutzt wird.

Unserem Kunden ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie unter vorstehender URL, auf Google Maps eine negative Bewertung über ihn veröffentlichen. Unser Kunde kann die Bewertung, die Sie unter vorstehender URL auf Google Maps veröffentlichen, nicht zuordnen (BGH vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20).

Wir bitten Sie um Einleitung des Prüfverfahrens. Für Ihre Mithilfe innerhalb von 5 Tagen bedanken wir uns.


*****************************************************************

Ich habe mich versucht in dieses Urteil (BGH vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20) , auf das sich der Beschwerdeführer bezieht, einzulesen, bin jedoch nicht daraus schlau geworden.

Gehe ich Richtig in der Annahme, dass jedes Unternehmen, das keinen direkten Bezug zwischen Rezensionschreiber und tatsächlich bedienten (bekannten) Kunden herstellen kann, bei Google Beschwerde gegen die Rezension einlegen kann ?

Ich habe natürlich nach zwei Jahren keinen Bon von der Pizza mehr und könnte auch gar nicht nachweisen dort die Pizza erworben zu haben. So viel zu den "Darlegungsmöglichkkeiten" , die ich gegenüber Google hätte.

Und Google muss nach BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15,
sofern der Google Nutzer nicht mit realen Name und Anschrift bei Google bekannt ist ( unter Pseudonym unterwegs ist ), die Rezension löschen ?

PS. Ich pfeife jedenfalls auf die Rezension, da schon über 2 Jahre alt.

Mir gehts u.a. auch darum, ob sich jedes Unternehmen mit einer Beschwerde bei Google und Berufung auf BGH vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 der negativen Bewertungen entziehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
naja... da hat jetzt jemand Geld in die Hand genommen (bzw. wird es noch tun) und hat einen dieser professionellen "Negativer Eintrag bei google Entferner" ins Boot geholt.

Die kommen natürlich gleich mit etwas mehr Rechtshintergrund und google knickt da auch leichter ein, denn ein mögliches Verfahren steht für die in keinem Kosten/Sinnverhältnis.

Als Verfasser einer Rezension einem Unternehmen gegenüber natürlich aufgrund der Zeit unglücklich, einen erneuten belegbaren Bezug herzustellen.
Und das ist der Sinn der Aktion, eine quasi "Cleaning" länger zurückliegender negativer Bewertungen aufgrund Beweismangel.

Wir hatten neulich (am 17.6) auch wieder so eine "zuckersüße" Rezension, der Typ hat, außer Telefonterror meine Apotheke nie von innen gesehen oder etwas gekauft, auch am Telefon nur mit dem AB zu tun gehabt...
er hat weder eine Leistung empfangen noch konnte er eine angebotene Leistung bewerten, da er mit seiner Ungeduld draußen gescheitert ist.

-> Beschwerde über eine vollendete Beleidigung bei google (als Untenehmer und Empfänger des Blödsinns) mit der Antwort von google:
Wir haben uns diese Rezension genau angesehen, aber keinen Verstoß gegen unsere Richtlinienfestgestellt. Deshalb bleibt sie weiterhin sichtbar.
interessiert google da mal nicht... Für google gilt als Bestätigung des "Kontaktes" die Anrufliste des Telefonterrors.
aber gleich mal 100-200 EUR für solche Beseitigung von beliebig wiederholbarem, weil nicht überprüftem, Blödsinn auszugeben, kann nicht der Sinn sein.
Da ernährt man eine ganze Branche für etwas, was man im Leben in dieser Stelle und Situation nicht braucht.

Insofern ist der Inhalt des Urteils (BGH vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/209) genau das: "Tempus fugit"
Kurzfristig der fehlende Nachweis der tatsächlichen Bewirtungen, also die Annahme, die (negativen) Bewertungen, wurden von einen Negativbewerter "gekauft" um die Bewertungspunkte nach unten zu pushen.
Damit verbunden die Verpflichtung des Bewertungsportales, die Identität der bewerter offenzulegen um im Verfahren ggf. diese gegen die Identitäten tatsächlicher Gäste abzugleichen.

Langfristig ist es eine Beweislastumkehr, daß Du als Bewerter die Bewirtung von vor 2 Jahren nachweisen darfst: ob nun Pizza oder Bett, keine Arme keine Kekse...
Weil das bei Pizzen eher gar nicht der Fall ist, haste schlechte Karten.
Etwas "Retten" kann eine mögliche Kartenzahlung, wenn Du dazu noch den Kontoauszug findest... Daher ist bei Hotels so etwas meist leichter nachweisbar, da die viel häufiger mit Karte bezahlt werden.
 
Eigentlich müsste da die Masse an Bewertungen solche Abstraf-Wertungen überstimmen können.

DH 4-5 zufriedene Kunden/User die gerne Rezensionen schreiben und einen entsprechenden Status haben, müssten dann die eine Abstraf-Wertungs-Schreiber & dabei immer Negativ - überstimmen können.

Selbst die "Reviewer" werden ja bewertet "hilfreich ja/nein" - so dass es dann unter dem Strich stimmt.

Das diese Rechnung nur aufgeht wenn viele Personen bewerten, ist halt die Crux.

Eine Apotheke wird vermutlich durch ein niedriges Ranking keine Kunden verlieren, ein Restaurant hingegen schon.
 
Und Google muss nach BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10
sofern der Google Nutzer nicht mit realen Name und Anschrift. bei Google bekannt ist ( unter Pseudonym unterwegs ist ), die Rezension löschen ?
Das berührt einen anderen "Tatbestand"
nämlich die "Verletzung von Persönlichkeitsrechten"...
da muß nicht nur bei Bewertungen der Fall sein, sondern auch Beiträge, wie z.B. ein Blog können zu einer Löschung durch den Blogbetreiber führen...
-> ähnelt auch den Sanktionen, die drohen, wenn beleidigende Posts abgesondert werden.

das andere Urteil aus 2016 ist nur eine Konkretisierung zum Thema "anonym", man könnte auch sagen:
"Bist Du nicht zufrieden, sags mir, bist Du zufrieden, sags den anderen..."

So muß das eigentlich laufen und das Urteil legt es auch nahe: wer sich anonym beschwert und keine Rückverfolgung bis hin zur "Wurde nicht behandelt Möglichkeit" besteht, muß damit rechnen, daß seine Bewertung gelöscht wird.... ganz einfach... Ein klarer Auftrag, dem geliebten Denunziantentum ein Ende zu setzen.

Das diese Rechnung nur aufgeht wenn viele Personen bewerten, ist halt die Crux.

Eine Apotheke wird vermutlich durch ein niedriges Ranking keine Kunden verlieren, ein Restaurant hingegen schon.
Ich habe mir den Algorhythmus der google-Bewertungen nie angeschaut, dachte bisher "Anzahl Sterne ./. Anzahl Bewertungen" ist der Score...

Und beim Restaurant vermute ich das genau so und daher auch das erklärliche Vorgehen

Interessant ist aber für mich weiterhin, daß google trotz Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gleichartige Anfragen von "Opfern" quasi ignoriert, aber auf Anwaltschreiben meist reagiert & löscht.
Man bräuchte da einen spezifischen Ansprechpunkt, dem sich google nicht so leicht entziehen kann...
 
Habe gerade nachgeschaut. Google hat die Rezension heute gelöscht, da sie gegen ihre Richtlinien verstößt, so die Begründung.
Reicht also eine Beschwerde, mit dem Verweis auf das BGH Urteil, aus um sich unangenehmen Beurteilungen zu entledigen?

Pille, probier es mal aus mit einer der Negativen, wo keine Zuordnung zum Kunden besteht.

Im Übrigen, bei uns im Viertel gibt's mittlerweile 5 Mitnahme- bzw Lieferbuden, die Pizza anbieten, habe ich gerade über Maps gesehen.
Verdrängungswettbewerb, der Konkurrenz eins Auswischen, negativen Rezension sich entledigen... , den Anderen anschwärzen... Da wird bestimmt mit allen Mitteln gearbeitet.

Bloß nicht mit Qualität und Service überzeugen.

Für eine gute Pizza muss ich mich eben ins Auto setzen oder aufs Fahrrad schwingen.

Jetzt hat auch noch der xte "Barbier" aufgemacht.
So viel Haare habe ich gar nicht mehr, um die alle zu besuchen. :-)
 
Pille, probier es mal aus mit einer der Negativen, wo keine Zuordnung zum Kunden besteht
Das hab ich schon versucht, beim letzten Mal genau mit diesem Urteil im Hintergrund benannt...
Interessiert google nicht: Die denken, wenn Urteile zitiert werden, dann ist das nur für sie existent, wann das Zitat vom Anwalt kommt.

Das ist ein Geschäftsmodell und nährt die Branche...
Für eine gute Pizza muss ich mich eben ins Auto setzen oder aufs Fahrrad schwingen.
Ich habe noch keine Pizza-Lieferbude gesehen, deren gelieferte Pizza auch nur annähernd die Qualität einer guten Pizza im Restaurant erreicht.
-> das sind fast alles "Kühle" Kompromisse.
Vor Corona gabs es noch viele Pizzerien, die nicht im Traum ins Liefergeschäft eingestiegen wären, bestenfalls "take home"...
Mit Corona sind sie alle draufgesprungen... das Ergebnis hast jetzt auf dem häuslichen Teller...
 
Ach ja, einer der Beissreflexe bei den letzten Handwerkerrechnungen war in der Tat das Verfassen einer Bewertung. Dann wiederum ist es mir aber auch zu blöd. Erstens müssen die ja auch über die Runden kommen und zweitens muss muss es dann ausreichen, wenn man einen bestimmten Handwerker einfach nicht mehr bucht. Nahezu zeitgleich zwei Gewerke hier gehabt. Beide ihren Sitz etwa 15min entfernt.
Beide sehr gut gearbeitet, freundlich usw.

Die eine Rechnung:
Material und Arbeitsstunden.
Passte alles zusammen. Machte einen wehr fairen Eindruck alles zusammen.

Die andere Rechnung:
Material und Arbeitsstunden.
Geräteeinsatz
Fahrzeugpauschale
Energiekostenzuschlag
Arbeitsstunden zusätzlich Rüstzeit und Fahrzeit.
Obwohl nur 15Min entfernt, jeweils immer eine halbe Stunde abgerechnet.
Wahrscheinlich Fabrzeug packen etc.
(bei mehreren Terminen kommt was zusammen)

Letzteres wird natürlich wasserdicht und legal sein.
Fühlt sich halt nur eben nicht nach "empfehle ich weiter an"

Wer von beiden Handwerkern handelt nun "normal" ?
 
Ach ja, einer der Beissreflexe bei den letzten Handwerkerrechnungen war in der Tat das Verfassen einer Bewertung. Dann wiederum ist es mir aber auch zu blöd. Erstens müssen die ja auch über die Runden kommen und zweitens muss muss es dann ausreichen, wenn man einen bestimmten Handwerker einfach nicht mehr bucht. Nahezu zeitgleich zwei Gewerke hier gehabt. Beide ihren Sitz etwa 15min entfernt.
Beide sehr gut gearbeitet, freundlich usw.

Die eine Rechnung:
Material und Arbeitsstunden.
Passte alles zusammen. Machte einen wehr fairen Eindruck alles zusammen.

Die andere Rechnung:
Material und Arbeitsstunden.
Geräteeinsatz
Fahrzeugpauschale
Energiekostenzuschlag
Arbeitsstunden zusätzlich Rüstzeit und Fahrzeit.
Obwohl nur 15Min entfernt, jeweils immer eine halbe Stunde abgerechnet.
Wahrscheinlich Fabrzeug packen etc.
(bei mehreren Terminen kommt was zusammen)

Letzteres wird natürlich wasserdicht und legal sein.
Fühlt sich halt nur eben nicht nach "empfehle ich weiter an"

Wer von beiden Handwerkern handelt nun "normal" ?
Die erste Rechnung ist zu pauschal. Die zweite Rechnung scheint prüfbar zu sein.
 
Ach ja, einer der Beissreflexe bei den letzten Handwerkerrechnungen war in der Tat das Verfassen einer Bewertung. Dann wiederum ist es mir aber auch zu blöd. Erstens müssen die ja auch über die Runden kommen und zweitens muss muss es dann ausreichen, wenn man einen bestimmten Handwerker einfach nicht mehr bucht. Nahezu zeitgleich zwei Gewerke hier gehabt. Beide ihren Sitz etwa 15min entfernt.
Beide sehr gut gearbeitet, freundlich usw.

Die eine Rechnung:
Material und Arbeitsstunden.
Passte alles zusammen. Machte einen wehr fairen Eindruck alles zusammen.

Die andere Rechnung:
Material und Arbeitsstunden.
Geräteeinsatz
Fahrzeugpauschale
Energiekostenzuschlag
Arbeitsstunden zusätzlich Rüstzeit und Fahrzeit.
Obwohl nur 15Min entfernt, jeweils immer eine halbe Stunde abgerechnet.
Wahrscheinlich Fabrzeug packen etc.
(bei mehreren Terminen kommt was zusammen)

Letzteres wird natürlich wasserdicht und legal sein.
Fühlt sich halt nur eben nicht nach "empfehle ich weiter an"

Wer von beiden Handwerkern handelt nun "normal" ?
Und wenn Du in 5 Jahren wieder was brauchst, gibt es den Zweiten noch und der Erste hat wegen Reichtum geschlossen...
 
Die zweite Rechnung scheint prüfbar zu
Ich würde mal behaupten, jein.
Energiekostenpauschale ? Wie prüfe ich das ? Die Preise sind doch schon wieder etwas zurück gegangen.
Rüst- und Fahrzeiten. Letztere sind max 15min., eher 10Min einfache Strecke.
Fahre die Strecke selbst oft.
Rüstzeit, wie prüfen ?
Unter Rüstzeit verstehe ich zb. das Ankleiden von Berufskleidung.
 
Die Energiekostenpauschale könnte meiner Meinung nach weg. Der Preis ist bei allen eh gleich.

Fahrzeit wäre es auch schöner wenn man einfach die Zeit, z.b. aus Google Maps einträgt und dann halt nicht auf volle 30min aufrundet.
Rüstzeiten sind z.b. das benötigte Material beim Großhändler holen, Zeug ins Auto packen, hinterher wieder aufräumen, evtl putzen etc. (Ich weiß ja nicht was der gemacht hat bei dir)
Da geht je nach Baustelle schnell Mal 1h oder mehr drauf. Z.b. Montagen: Material holen, Umpacken, Anhänger dran, besonderes Werkzeug einpacken was man sonst nicht dabei hat, überlegen was man überhaupt alles braucht und ob man alles hat etc

Bei kleinen Reparaturen war sie halt 0, wenn das passende Material eh im Auto ist.

Gerätepauschale und Baustelleneinrichtung kommt halt drauf an... Habe ich nur einen Schraubenzieher genutzt ist das doof.
Stehe ich da, brauche die Kernbohrmaschine und einen Kran ist das wieder was anderes...

Hatte Mal einen hier, der wollte 30min Baustelleneinrichtung und Maschinennutzungspauschale, hatte aber nichtmal eine eigene Verlängerung dabei. 😬


Wer von beiden Handwerkern handelt nun "normal" ?

Das musst du sehen. Du weißt wie lange die da waren und was abgerechnet wurde und was an Material bzw Rüstzeit benötigt wurde.
 
Für mich ist das Hinterlassen einer 1-Stern Bewertung ohne Kommentar vergleichbar mit "jemandem vor die Tür zu pissen".
Man weiß als Gewerbetreibender nicht was man falsch gemacht hat, aber da hat jemand hingepisst. Warum auch immer und vielleicht nur weil er sich in der Tür geirrt hat (auch schon vorgekommen!).

Wenn jemand berechtigte Kritik hinterlässt und dafür schwach bewertet, finde ich das fair und damit kann ich umgehen. Eine wertschätzende Reaktion auf so einen Eintrag macht mir überhaupt keine Probleme!

Pisst mir aber jemand vor die Tür - mit oder ohne Kommentar - und ich kann nicht einmal etwas dagegen tun, obwohl klar ist, dass wohl ein anderes Unternehmen gemeint sein muss (weil andere Produkte) oder der Kunde leider ein Pfosten ist und Google schickt mir den netten Einzeiler zurück, dass alles seine Richtigkeit hat, dann kann ich schon sehr grantig werden.

Machen kann man dagegen nichts, außer sich möglichst nicht ärgern (gelingt mir selten) oder Geld in die Hand nehmen wie Pille (mach ich aus Prinzip nicht).
Letztlich verhageln die Pisser die in der Regel ausgezeichneten Bemühungen meiner Mitarbeiter, weil dann eben nur eine 4,4 beim Unternehmen steht, statt einer 4,8 oder 4,9 wie es der eigentlichen Wahrnehmung ernstzunehmender Kunden entspricht.
 
Ja, ärgern ist das letzte, was man möchte. Zumal die Rechnung dann irgendwie unbezahlbar wird.
Ich mein ja nur, wenn für Berufstätige eine Kilometerpauschale bei Nutzung des Privat Pkws von immernoch unter 40cent liegt, dann sind diese märchenhaften Beträge schon Wahnsinn, die ein Handwerker wohl völlig legal abrechnen kann.
 
oder Geld in die Hand nehmen wie Pille (mach ich aus Prinzip nicht).
Nur nicht falsch verstehen, Geld dafür in die Hand genommen, eine Bewertung löschen zu lassen, habe ich bisher auch nicht.
Lediglich etwas recherchiert und festgestellt, daß diese "Löschungsdienstleister" für sich genommen auch ein Geschäftsmodell darstellen.

Obwohl google sich dennoch, trotz Hinweise mit bestehenden Urteilen, wie auch insbesondere der fehlenden räumlichen und persönlichen Integrietät des "Bewerters" mit dem Ort des Geschehens dann mit dem Einzeiler herausredet, ist es natürlich auch bis zu diesem Punkt bei mir genauso, daß man sich (nur wenig) versucht zu ärgern.
Das Ärgerliche neben der Bewertung ist das Desinteresse seitens google, obwohl grade dieses "Netzwerkdingensdurchsetzungsgesetz" auch solchen Fällen mehr Gehör geben sollte.
Aber dafür gleich zw. 100-300 EUR in die Hand zu nehmen hieße die Dummheit Dritter auch noch nachträglich zu vergolden...
 
Zurück
Oben