Moin,
naja... da hat jetzt jemand Geld in die Hand genommen (bzw. wird es noch tun) und hat einen dieser professionellen "Negativer Eintrag bei google Entferner" ins Boot geholt.
Die kommen natürlich gleich mit etwas mehr Rechtshintergrund und google knickt da auch leichter ein, denn ein mögliches Verfahren steht für die in keinem Kosten/Sinnverhältnis.
Als Verfasser einer Rezension einem Unternehmen gegenüber natürlich aufgrund der Zeit unglücklich, einen erneuten belegbaren Bezug herzustellen.
Und das ist der Sinn der Aktion, eine quasi "Cleaning" länger zurückliegender negativer Bewertungen aufgrund Beweismangel.
Wir hatten neulich (am 17.6) auch wieder so eine "zuckersüße" Rezension, der Typ hat, außer Telefonterror meine Apotheke nie von innen gesehen oder etwas gekauft, auch am Telefon nur mit dem AB zu tun gehabt...
er hat weder eine Leistung empfangen noch konnte er eine angebotene Leistung bewerten, da er mit seiner Ungeduld draußen gescheitert ist.
-> Beschwerde über eine
vollendete Beleidigung bei google (als Untenehmer und Empfänger des Blödsinns) mit der Antwort von google:
Wir haben uns diese Rezension genau angesehen, aber keinen Verstoß gegen
unsere Richtlinienfestgestellt. Deshalb bleibt sie weiterhin sichtbar.
interessiert google da mal nicht... Für google gilt als Bestätigung des "Kontaktes" die Anrufliste des Telefonterrors.
aber gleich mal 100-200 EUR für solche Beseitigung von beliebig wiederholbarem, weil nicht überprüftem, Blödsinn auszugeben, kann nicht der Sinn sein.
Da ernährt man eine ganze Branche für etwas, was man im Leben in dieser Stelle und Situation nicht braucht.
Insofern ist der Inhalt des Urteils (BGH vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/209) genau das: "Tempus fugit"
Kurzfristig der fehlende Nachweis der tatsächlichen Bewirtungen, also die Annahme, die (negativen) Bewertungen, wurden von einen Negativbewerter "gekauft" um die Bewertungspunkte nach unten zu pushen.
Damit verbunden die Verpflichtung des Bewertungsportales, die Identität der bewerter offenzulegen um im Verfahren ggf. diese gegen die Identitäten tatsächlicher Gäste abzugleichen.
Langfristig ist es eine Beweislastumkehr, daß Du als Bewerter die Bewirtung von vor 2 Jahren nachweisen darfst: ob nun Pizza oder Bett, keine Arme keine Kekse...
Weil das bei Pizzen eher gar nicht der Fall ist, haste schlechte Karten.
Etwas "Retten" kann eine mögliche Kartenzahlung, wenn Du dazu noch den Kontoauszug findest... Daher ist bei Hotels so etwas meist leichter nachweisbar, da die viel häufiger mit Karte bezahlt werden.