Für alle die Ärger mit der Werkstatt haben.... ADAC: Profis schlichten kostenlos

Hendry

Top-Mitglied
Ort
Bei HH
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
10/2012
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
BlueMotion ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Radio / Navi
RCD 310
Extras
LR, Hochdach, elektr. Fensterheber, Luftstandheizung, Klima.
Umbauten / Tuning
Surfmobilausbau mit doppeltem Boden,
Dachfenster
Hallo!

Ein kleiner Hinweis für alle die Ärger mit dem :D haben und nicht gleich zum Anwalt laufen möchten:

Im aktuellem ADAC-Heft steht auf Seite 75 ein kleiner Bericht über Schiedsstellenverfahren.

Oder:

[DLMURL="http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Kfz_Reparatur_pflege/Das_Schiedsverfahren/default.asp?ComponentID=3969&SourcePageID=10350"]Autorecht Inland/Werkstatt/Schiedsverfahren[/DLMURL]

Falls jemand damit schon Erfahrung hat......ich wäre neugierig;).
 
AW: Für alle die Ärger mit der Werkstatt haben.... ADAC: Profis schlichten kostenlos

Hi,

ich hatte mal Kontakt zum ADAC, weil ich mir / uns Hilfe versprach.

> = Anfrage =============================================
> Guten Tag,
>
> im Internet wird an verschiedenen Stellen, für mich konkret hier:
> http://www.t5-board.de/board/t5-maengel-loesungen/29765-falsches-longlife-ol-nun-new-post.html
>
> und hier:
>
> http://www.t5-board.de/board/t5-new...nen/47144-falsches-ol-sachmangel-und-nun.html
>
> eine Diskussion geführt, die sich um durch VW-Werkstätten falsch
> durchgeführte Inspektionen dreht. Und zwar liegt bei älteren Motoren der
> Serie R5 und R10 ohne DPF (T5 und Touareg) die Eigenschaft vor, dass
> diese ausdrücklich das Öl der Norm 506.01 benötigen und die Norm 507.00
> ausgeschlossen wird. Dies ist offenbar vielen Werkstätten nicht bekannt
> und es wird oftmals das nicht freigegebene Öl eingefüllt. Ob dadurch nun
> tatsächlich Schäden erfolgt sind, kann natürlich als Laie nicht klar
> eingeschätzt werden, zumindest wird es behauptet oder in Zusammenhang
> gebracht.
>
> In diesem Forum scheint es eine große Anzahl an Geschädigter zu geben
> und außerhalb mit Sicherheit eine noch größere Anzahl an Besitzern,
> denen der Umstand gar nicht bekannt ist. Möglicherweise sind diese aber
> bereits geschädigt worden, ohne dass jemals der Zusammenhang zum Öl
> bekannt wurde.
>
> Ich möchte für mich, aber auch für unsere Gemeinschaft, eine
> Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit schaffen.
> Ich denke, dies hier reicht erstmal als Grundinformation aus. Ich stehe
> aber jederzeit gerne für weitere Auskünfte oder Vermittlungen im Forum
> bereit, obgleich ich gerade erst von dieser Sache betroffen bin und mich
> mit der Materie nicht auskenne. Ich verspreche mir allerdings davon,
> einen Hinweis bzw. eine Hilfestellung zu bekommen, wie wir uns am besten
> als starke Gemeinschaft zumindest dahingehend durchsetzen, dass die
> Voraussetzungen geprüft werden und wir am Ende nicht auf möglichen
> Schäden sitzen bleiben.
>
> Ein Schreiber im Forum sagte ganz treffend: "Ich sag mal so: Wenn ich
> das als Kunde gemacht hätte, bräuchte man wohl nie wieder das Wort
> Garantie oder Kulanz in den Mund nehmen." Es kann daher nicht sein, dass
> VW oder deren Vertretungen sich so etwas leisten kann und der arglose
> Kunde drunter leidet.
>
>
> In hoffnungsvoller Erwartung verbleibe ich, stellvertretend auch für
> unsere Gemeinschaft

Die Antwort:
> Sehr geehrter ...,
>
> vielen Dank für Ihr Schreiben, welches zur weiteren Bearbeitung an die
> Juristische Zentrale des ADAC weitergeleitet wurde. Die hierdurch
> entstandene Verzögerung bitten wir zu entschuldigen.
>
> Leider können wir Ihrem Schreiben keine konkrete juristische Frage
> entnehmen, so dass es uns schwerfällt, Ihnen hier eine Auskunft zu
> erteilen. Sofern Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug haben, der auf eine
> mangelhafte Werkstattleistung zurückzuführen ist, kommen natürlich
> generell Ansprüche im Rahmen der Sachmängelhaftung in Betracht.
>
> Rechtsansprüche gegen die Werkstatt sind innerhalb der
> Sachmängelhaftungsfrist durchsetzbar. Vom Gesetz her beträgt diese zwei
> Jahre (ab Abholung des Fahrzeugs), vertraglich kann sie jedoch auf ein
> Jahr verkürzt werden, was durchaus üblich ist. Während dieser Zeit muss
> die Werkstatt alle Mängel kostenlos beseitigen, die nach dem
> Werkstattbesuch auftreten und mit der Reparatur in ursächlichem
> Zusammenhang stehen. Auf ein Verschulden der Werkstatt kommt es dabei
> nicht an, es ist daher ohne rechtliche Bedeutung, ob der Mangel auf
> nicht fachgerechte Arbeit eines Mechanikers oder auf den Einbau eines
> fehlerhaften Ersatzteils zurückzuführen ist. Darüber hinaus kann der
> Kunde die Kosten für die Fahrt von und zur Werkstatt in Rechnung stellen.
>
> Weitergehende Ansprüche gegen die Werkstatt (Ersatz des
> Verdienstausfalls, Stellung eines Mietwagens) bestehen jedoch nur für
> die Fälle, in denen die Werkstatt ein Verschulden trifft, d.h., wenn der
> Fehler aufgrund von leicht oder grob fahrlässigen Verhaltens (z.B.
> schlampige Ausführung, Auszubildender führt komplizierte Reparatur
> alleine durch) während der Reparaturarbeiten entstanden ist.
>
> Finden die vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe empfohlenen
> Kfz-Reparaturbedingungen Anwendung, so beschränkt sich der weitergehende
> Schadenersatz auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit (erhebliche
> Pflichtverletzung). Bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens sollte man
> jedoch in jedem Fall zurückhaltend sein, wenn sich später nämlich
> herausstellt, dass keine (grobe) Fahrlässigkeit der Werkstatt gegeben
> ist, so trägt der Kunde die Kosten selbst. Die Werkstatt muss nach den
> Kfz-Reparaturbedingungen für alle Mängel einstehen, die innerhalb von 12
> Monaten seit Abnahme festgestellt sind und der Werkstatt gemeldet werden.
>
> Sofern Ihr Anliegen eher technischer Natur ist und Sie wissen möchten,
> ob es vergleichbare Fälle gibt oder durch die Verwendung von Öl, welches
> nicht der Norm 506.01 entspricht, Schäden wie an Ihrem Fahrzeug
> auftreten können, würden wir Ihnen empfehlen, sich mit der
> Fahrzeugtechnik Ihres ADAC-Regionalclubs in Verbindung zu setzen. Der
> für Ihre Region zuständige Club ist der ADAC-Nordrhein, den Sie unter
> der Rufnummer 0221/ 4727 0 erreichen können.
>
> Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
XXX
> Juristische Zentrale - Verbraucherschutz Recht
> ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

Wenn so was kein Fall für eine Schiedsstelle ist, weiß ich es nicht. Ich hatte mich im Verlauf aber mal mit dem Schiedsmann des Kfz-Gewerbes für den Bereich meines Verkäufers auseinander zu setzen. Dieser führt selbst ein Autohaus mit anliegender ARAL-Tanke und erklärte mir ziemlich oberlehrerhaft, dass er so viele Schmierstofflehrgänge besucht habe und ausschließen könne, dass dieser Umstand zu einem Schaden am Motor führen könne, weil neu entwickeltes Öl immer besser sei als die Vorstufe:mad:.

Will aber gar nicht ausschließen, dass für den Einzelfall dies ein probates Mittel ist. Vielleicht war es ihnen ja eine Nummer zu groß, die Mitglieder gegen VW zu verteidigen und Ansprüche zu erheben.
 
Zurück
Oben