CoC - Übersicht erlaubte Reifen- und Felgendimensionen

@Kristiansand Bus-Depot™

Bist du sicher, dass du ins COC Papier schaust?

In den ZULASSUNGSBESCHEINIGUNGEN steht nur eine Reifengröße.

Ich habe gerade unsere Verwaltung irre gemacht... Aber bei allen drei T6, deren COC wir hier haben sind mehrere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen.

Kann gleich auch noch COC von drei Neuwagen checken, die Montag zugelassen werden, behaupte aber jetzt schon, dass jeweils mehrere Einträge drin sind.

Unterschiede gibt es natürlich bei der Mindestgröße (je nach dem ob 16" oder 17" Bremsanlage verbaut ist).

Und zu 100% sind keine Größen im COC, die VWN nicht auch ab Werk anbietet.
Also niemals eine 8,5x18", während die ab Werk verbaute 8x18" in den COC aufgeführt ist.

VG
Marc A.
 
Nein, ich bin ein bißchen dämlich. Na klar schaue ich ins COC.
 
Na dann.

Hab jetzt sechs COC hier, völlig verschiedene T6. Aber keinen, der nur eine Größe eingetragen hat, nicht mal bei Doka und Kombi.

Und die Frage unterstellte dir ganz sicher keine Dämlichkeit... Im Eifer des Gefechts kann man auch mal schlicht was anderes in der Hand haben als was über dem Thread steht.

VG
Marc A.
 
Wer mehr als eine Kombi findet, darf sie behalten!

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Das ist ja auch ein 3,2t. Dafür gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Felgen/Reifen, die die Traglast haben, die man dafür benötigt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und, ein T5 ist es doch trotzdem.
Und so, wie bei meinem nur die eine Kombi gilt, die im fahrzeugzugehörigen COC steht, so gilt bei jedem anderen auch nur das, was im jeweiligen COC steht.
 
Ja und, ein T5 ist es doch trotzdem.
Und so, wie bei meinem nur die eine Kombi gilt, die im fahrzeugzugehörigen COC steht, so gilt bei jedem anderen auch nur das, was im jeweiligen COC steht.

Das habe ich auch nicht in Frage gestellt.

Du hast völlig recht. Das, was im CoC steht, ist das, was eintragungsfrei an Rad/ReifenKombination(en) verbaut werden darf. Alles andere ist eintragungspflichtig.
Da hilft dann auch nicht die Reifenliste vom Händler, auf der alle Rad-/Reifenkombinationen stehen, die technisch am T5/T6 möglich sein können, aber nicht müssen, weil z.B. eine 17" Bremse verbaut ist
oder das Fahrzeug ein zGG von 3,2 t hat.
 
Genau das meinte ich. Irgendwo am Anfang wurde ja eher die Meinung vertreten, COC ist uninteressant, der Freundliche könnte einem ne Liste geben für alle Kombinationen, die für die komplette Baureihe gilt...
Das ist aber definitiv falsch!
 
Vielleicht weil jede Fahrgestellnummer einem "individuellen" Fahrzeug zugeordnet ist, oder zumindest einem Fahrzeug aus einem gewissen Pool von Fahrzeugen.
Dein Fahrzeugschein gilt doch nun auch nicht für alle T5, die auf der Welt rumfahren...

Schon klar, aber die Felgendimensionen hängen doch nur an den Abmessungen der Karosserie, von mir aus auch noch am Fahrwerk.

Und die ist doch nunmal bei allen T5 und T6 im Bereich der Radkästen identisch.
 
Das Stichwort ist "eintragungsfrei".

Seitdem die aktuellen Zulassungspapiere gelten, gilt die COC-Regel. Vorher galt streng genommen NUR dass, was auch im "Fahrzeugschein" stand.
Seitdem es Zulassungsbescheinigung Teil I und II gibt spielt das COC überhaupt eine Rolle.

Ansonsten gilt einfach: anhand von Schlüsselnummern Zulassung von Sonderrädern in den zugehörigen Unterlagen (TÜV-Bericht oder ABE) prüfen, besonders Radlasten beachten.
Entsprechen Format (dabei insbesondere die Einpresstiefe (abgekürzt ET)) und Traglastreserve dem notwendigen Minimum, dann steht einer Eintragung nichts im Weg.

Die Kosten sind überschaubar, zumindest solange die ins Auge gefassten Räder schon einen Prüfbericht mitbringen.

Für Original VW-Räder braucht man (da weder ABE noch Prüfbericht vorhanden) eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt von VW, auch kein Hexenwerk.

Kurz: auch was nicht im COC steht kann zulassungsfähig sein, ist aber eintragungspflichtig.

VG
Marc A.
 
Das Stichwort ist "eintragungsfrei".

Für Original VW-Räder braucht man (da weder ABE noch Prüfbericht vorhanden) eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt von VW, auch kein Hexenwerk.

Wir haben unsere originalen T5-Felgen behalten und fahren diese mit Winterreifen auf dem T6.
Heißt das was du geschrieben hast also streng genommen, dass wir das "einfach so" gar nicht dürfen, sondern dass wir von VW ein schreiben mitführen müssen?

Was alles eintragungsfrei ist und was nicht ist bei uns so kompliziert!
Als ich für meinen Toyota Auris Felgen und Winterreifen gekauft habe bin ich fast verrückt geworden.
Ist jetzt 2 Jahre her, erinnere mich nichtmehr an die genauen Details. aber so ungefähr wie folgt:
Im CoC hatte ich nur 1 Größe gefunden. Und das war nichteinmal die die werksseitig montiert war.
Vom Auris gibt es 3 Ausstattungen. Jede hat andere Serienreifengrößen. Abhängig von Ausstattung kann sich aber die Reifengröße ändern. Im CoC steht aber die Größe für die Austattungslinie, nicht für die Sonderausstattung.
Beim Felgenkauf gabs eine ABE und ein Felgengutachten dazu.
Im Gutachten stand dass eine Eintragung erfolgen muss.
In der ABE stand dass die Felge zulassungsfrei ist wenn das Fahrzeug im Gutachten gelistet ist.
War beim TÜV, wollte auf Nummer sicher gehen und die Felgen eintragen lassen. Der gute Mann hat sich meine Unterlagen 5 Minuten lang genau angeschaut, paar Textstellen mit einem Textmarker markiert und gesagt dass man es nicht eintragen müsse da die ABE auf die Autos im Gutachten verweist. War nur so lustig juristisch formuliert dass man es ohne Erklärung gar nicht versteht.
Habe jetzt Gutachten und ABE mit den markierten Textstellen im Handschuhfach liegen.
 
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Dimension deiner Winterreifen vom T5 im CoC-Papier des T6 stehen ist relativ hoch.
Aber um sicher zu gehen, würde ich das schon mal überprüfen.
Kein Polizist wird vor Ort überprüfen können, ob Deine Räder legal sind oder nicht, wenn es zudem auch noch Original-VW-Felgen sind. Aber nehmen wir mal an, es kommt zu einem Unfall und der Gutachter ist sehr pingelig und stellt fest, die Rad-Reifen-Kombination war nicht zulässig. Ich denke, da kommt man schnell ins kurze Gras.
Gerade bei solchen Exoten, wie den 3,2 t ein paar Beiträge weiter oben, kann eben nicht jede Rad-/Reifenkombination, die es beim T5/6 so gibt, montiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,


Die Wahrscheinlichkeit, dass die Dimension deiner Winterreifen vom T5 im COC-Papier des T6 stehen ist relativ hoch.

genau, schau doch mal unter PKt 52 in deiner COC nach.

Ulli
 
Hallo zusammen, ich krame das mal raus hier. Wir haben endlich unseren Bulli und wollen ihm neue Felgen, konkret die Original Palmerston von VW verpassen. Die haben 18 Zoll und sollen mit 255 45 r18 bestückt werden.
In unserem COC steht max. 235/55 r17 drin.
Müssen wir - auch wenn Original Felgen - damit nun sofort nach der Montage zum TÜV? Oder genügt es, sich von VW so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu holen?
 
Hallo,
vorab eine Frage, weil mich wundert es schon, daß die 255er nicht in den COC stehen.
Kann es sein, daß dein MV das optionale "Bluemotion" Paket hat? mit 2mm Tieferlegung und m.E. einer Festlegung der max Reifendimension (2015/16 zuerst nur 215 60 17 später kamen auch noch 235.55 17 mit niedrigerem Rowi dazu.

Gruß Ulli
 
Hallo Shax,

warum man gleich 2 x die gleiche Frage (in verschiedenen threads)

Felgen laut CoC-Papier

in den Raum stellt, wo doch 1x völlig genügt, erschließt sich mir nicht. Ein bisschen Geduld hilft immer;).

Gruß Ulli
 
Sorry Ulli. Du hast vollkommen Recht. Ich bin manchmal ein wenig ungeduldig, vor allem wenn das Thema so akut ist wie aktuell bei mir. Aber mal im Ernst. Das mit den besonders rollwiderstandsoptimierten Reifen bedeutet dann ja, dass ich nie einen anderen Reifen aufziehen dürfte? Irgendwie macht das für mich keinen Sinn. Es stehen doch auch keine 20 Zoll Kombis in den COCs, trotzdem fahren Bullis damit rum. Somit müsste es doch eintragbar sein beim TÜV?
 
Gleiches Problem bei mir, ich habe auch das optionale Blue Motion mit 20mm Tieferlegung bei mir im COC maximal 17Zoll 7J 55et und 235 55 17
Selbsttor
 
Schöne Sch...! Ich rufe heute beim TÜV an und versuche, was herauszufinden.
 
Antwort:
Sehr geehrter Herr x,

besten Dank, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage an DEKRA wenden.

In der Tat ist es kein technisches "Problem". Die Vorschriften verlangen in der Regel entweder, dass eine Abnahme abzulehnen ist oder die Abgasschlüsselnummer entsprechend zu "verschlechtern" ist.
Dies führt dann zu einer höheren Steuerlast.

Um dies zu verifizieren, benötigen wir das Teilegutachten oder die ABE zu den Rädern.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Stepper
Fachabteilungsleiter Prüfwesen
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DEKRA Automobil GmbH
 
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