CoC - Übersicht erlaubte Reifen- und Felgendimensionen

Mephisto1981

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Multivan
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Hallo Zusammen,

wäre jemand so nett und könnte einen screenshot seiner CoC posten. Suche gerade Winterreifen und möchte sicherstellen, dass die zu wählenden eintragungsfrei sind.
Fahrzeugprofil:
  • G6 MV
  • 110kW
  • Frontantrieb
  • 17"-Fahrwerk mit 17"-Scheibenbremse vorne
Danke vorab und Gruß,
Mephi
 
Hallo Mephi,

ab Werk gibt es nur zwei Winterreifen und davon nur einen mit 17":

215/60 R17C 104/102H Dunlop Wintersport 3D

Du kannst Dir aber auch Winterreifen in der Spezifikation deiner jetzigen Sommerräder montieren, wenn es denn welche gibt.
Im CoC sind nur die Dimensionen abgebildet, losgelöst von der Art der Reifen.

Gruß Ben
 
Hallo,

...die Mühe mit den COC Dokumenten kannst du dir eigentlich sparen .........ein netter VW Fritze druckt dir sicherlich gerne das DIN A4 Blatt mit allen möglichen Felgen und Reifenkombinationen aus, die für die gesamte 7H Plattform gültig sind ...also T5.1 bis T6.

Ich kann sonst das Blatt etwas bearbeiten und hier einstellen.

Grundsätzlich kann man aber fast alles eingetragen bekommen, was in Bezug auf Traglast, ET und Abrollumfang zum Bulli passt.

Gruß
Claus
 
Grundsätzlich kann man aber fast alles eingetragen bekommen, was in Bezug auf Traglast, ET und Abrollumfang zum Bulli passt.
Und nicht nur das. Man kann ja auch eine Tachoangleichung durchführen lassen wenn der Abrollumfang nicht passt, z.B. in Verbindung mit einer Höherlegung. Dann geht noch viel mehr.

So eine Liste wäre doch aber für viele hier durchaus interessant.

Gruß Markus
 
Hallo Zusammen,

danke vorab für eure Rückmeldungen.
Mein Ziel ist es, Winterräder anzuschaffen für die ich keine Eintragung vornehmen muss. (Auch wenn das bei passender Kombination kein Problem sein dürfte)
Aktuell habe ich Felgen im Auge, mit den Dimensionen 8,5 x 18. Diese Felgen könnten mit passender Reifengröße 255/45 gefahren werden.
Bei dieser Kombination würden die Reifen der Serienbereifung entsprechen, die Felgen wiederum nicht. Daher meine Frage nach der CoC Bescheinigung um zu sehen ob diese Kombination eintragungsfrei wäre. Mein Bulli ist aktuell im Zulauf, so dass mir die CoC noch nicht vorliegt.

P.S. Oder kann es sein, dass ausschließlich die Reifengröße entscheidend für Eintragung ja/nein ist!?

Gruß,
Mephi
 
Exakt das gleiche Problem bei mir.
Ich fahre MSW55 mit 255/45R18. Laut Händler eintragungsfrei, da mit ABE.
In dieser steht jedoch:

"Die Verwendung (...) ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Hersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung)"

In der COC stehen die 8,5x18 nicht drin.
Wenn das nicht vom Hersteller freigegeben wäre, gäbe es ja aber sicher keine ABE.

Wie kann man das nun einwandfrei klären?
 
Hallo,
eine ABE bei Felgen oder anderen Teilen bezieht sich immer nur auf diese Bauteil an sich.
Sprich, die Felge an sich hält und darf im Straßenverkehr genutzt werden.

Aber, ob diese Felge auch auf einem bestimmten Fahrzeug oder einem bestimmten Fahrzeugtyp genutzt werden darf, steht da noch nicht.

Ich habe an meinem Motorrad eine Lenkererhöhung. Dazu gibt es eine ABE, soweit so gut. In der ABE ist eine lange Liste von Motorrädern, mit denen diesses Erhöhung getestet und als i.O. befunden wurde.
Mein Motorrad steht in der Liste, damit zum TÜV und keine Probleme.

Die Erhöhung könnte auch an anderen Motorrädern passen, die nicht aufgeführt sind, da ist dann einen Eintragung notwendig. Die ABE könnte dann als Teilegutachten (Werkstoffgutchten) beigefügt werden.

Es gibt auch Zubehörteile, denen liegt nur ein Teilegutachten bzw. ein Werkstoffgutachten (zur Festigkeit usw.) bei, die müssen dann abgenommen und eingetragen werden.

Bitte Korrigieren, fals ich das falsch verstanden habe.
 
Der T6 steht in der genannten ABE für die 8,5x18'' Felgen explizit drin. Nur finde ich nirgends eine Bestätigung, dass die oben genannte ECE Anmerkung zutrifft. Was nun?
 
Hallo ,

8,5 x 18 stehen definitiv im COC Dokument.

Gruß
Claus
 
Hallo,

...die Mühe mit den COC Dokumenten kannst du dir eigentlich sparen .........ein netter VW Fritze druckt dir sicherlich gerne das DIN A4 Blatt mit allen möglichen Felgen und Reifenkombinationen aus, die für die gesamte 7H Plattform gültig sind ...also T5.1 bis T6.

Ich kann sonst das Blatt etwas bearbeiten und hier einstellen.

Grundsätzlich kann man aber fast alles eingetragen bekommen, was in Bezug auf Traglast, ET und Abrollumfang zum Bulli passt.

Gruß
Claus

Sorry, dass ich das noch mal aufwärme. Seit wann gelten COC-Dokumente denn Fahrzeugübergreifend?
Ich habe in meinem genau eine Rad-Reifen-Kombination, die zulässig ist. Alles andere muss abgenommen werden. Und genau so hat es mir sowohl VW, als auch die Dekra bestätigt.
 
An dem DinA4 Blatt mit allen Kombinationen hätte ich großes Interesse!
Bei VW wollte man mit meiner eNummer ins System, dann stand dann das gleiche wie in meinem COC, also ohne 8,5x18
 
Das mit dem Blatt kannst du vergessen. Nur was in deinem COC steht ist gültig. Ich habe das erst durch.
 
Hallo,
Ich habe in meinem genau eine Rad-Reifen-Kombination, die zulässig ist.


in den COC Papieren wird regelmäßig erstmal meist unter den Pkt 32(T5.2 Bj 2010) oder 35 (T6 11/2016) nur eine zulässige Bereifung aufgeführt: idR die Mindestbereifung bei 16"Bremsanlage also 205 oder 215/65X16C oder mit 17" Bremsanlage 215/60x17C

Damit ist aber die zulässige Bereifung nach den COC-Papieren nicht (!) abschließend geregelt, denn unter den Punkten 52 (T6 , bei mir) werden noch weitere zulässige Größen (235 55 17 103H rf und 255 45 18 103H rf mit den entspr. Serienfelgen) genannt, so ist es 100% auch bei deinen COC Papieren.

Daher ist das was Dekra+VW dir gesagt haben falsch!

Bei meinem letzten T5.2 Bj 2010 mit 16" Bremsanlage standen ebenfalls auf der letzten Seite der COC (nach Pkt 46.2) die weiteren zulässigen Größen: 215/65 16 C, 215/60 17C, 235 55 17 rf und 255 45 18 rf sowie noch die 235 60 16 104 rf als Erweiterung zu den in Pkt 32 allleine aufgeführten 205 65 16C.

Die COC gab es auch schon weit vor über 10 Jahren, so waren sie bei meinem 1.T5.1 von 2005 auch dabei (hab davon aber keine kopie mehr).

Ulli

 
Daher ist das was Dekra+VW dir gesagt haben falsch!
Hallo,

Kann, ich so betätigen wie Ulli das erklärt hat. Das CoC ist immer an die Fahrgestellnummer gebunden. Bei meinem 150kW T6 California steht die Rad-Mindestgröße unter

Pkt. 35:
215/60x17C 109T (104H) auf 7Jx17 ET55
(da der 150kW eine 17" Bremsanlage hat),

die weiteren zulässigen Größen stehen dann unter

Pkt. 52:
235/55 R17 103H auf 7Jx17 rf. ET 55
255/45 R18 103H auf rf. 8Jx18 ET 50
215/60 R17C 109T M+S auf 7Jx17 ET 55

Alles andere muss also eingetragen werden.

Ich fahre 255/45 R18 103H XL auf 8,5Jx18 ET45 und zwar sowohl als Sommerrad wie auch als Winterrad. Die Eintragung wurde vom TÜV-Süd vorgenommen.

Aufpassen muss man dann noch bei der Traglast der Felge, die natürlich min. der Radlasten der zul. Achslasten der Fahrzeugzulassung entsprechen muss. Ich habe z.B. auf ein zGG von 3.300kg und mögliche Achslasten vo. und hi. von jeweils 1.750kg aufgelastet. Die Felge muss daher min. 875kg tragen können, was beim Reifen eines Lastindexes von 103 Bedarf. Daher hat der TÜV bei mir nicht nur die Größenkombination, sondern auch den Felgenhersteller mit genauer Typ- und Größenbezeichnung eingetragen.

Sollte man, wie bei mir, auch eine Fahrwerksänderung vorgenommen haben, dann müssen die Räder natürlich auch vom Fahrwerkhersteller zugelassen und freigegeben sein, sonst wird es nichts mit einem TÜV-Eintrag.

Gruß Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Dekra-Mann ist nun sicher nicht auf der Wurstsuppe dahergeschwommen. Und ich auch nicht. Wenn ich sage, meiner hat genau eine Rad-Reifen-Kombi im COC stehen, dann hat er nicht "vielleicht nur eine" drin stehen, oder "100%ig mehr als eine", sondern "GENAU EINE".

Der VW-Willy hat auch große Töne gespuckt von wegen 235/60-17 brauchen nicht eingetragen werden. Nach ein paar Minuten Datenbank war er dann ganz kleinlaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wie kann es sein, dass die Felgengrössen von der Fahrgestellnummer abhängen? Das macht doch keinen Sinn.

In meiner COC steht 8x18 drin, bei anderen mit identischem Motor auch 8,5x18.
 
Vielleicht weil jede Fahrgestellnummer einem "individuellen" Fahrzeug zugeordnet ist, oder zumindest einem Fahrzeug aus einem gewissen Pool von Fahrzeugen.
Dein Fahrzeugschein gilt doch nun auch nicht für alle T5, die auf der Welt rumfahren...
 
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