Abgasnorm VW T5 3.2l 4Motion

Hallo d0mm3,

ich stehe ebenfalls kurz vor dem Kauf eines T5 V6 (Automatik), MJ 2009, aus Dubai - frisch importiert. Bei diesem leuchtet bei "Zündung an" allerdings die Motorkontrollleuchte nicht auf, was bei der HU wohl ein erheblicher Mangel wäre. Wie ist das bei deinem? Leuchtet die MKL, oder interessiert das bei der HU gar nicht?
 
Du hast noch ein ganz anderes Problem: Das Auto ist nur EU3 und damit ohne Umbau in Europa nicht zulassungsfähig.

Such mal hier im Forum - das Thema hatten wir schon. Ist grundsätzlich möglich aber mit Aufwand verbunden.

Gruß, Marcus

Edit: Ist sogar dieser Thread ...
 
Hallo Marcus,

danke für's Mitdenken. :) Glücklicherweise habe ich diesen Thread bereits gelesen und es hat sich ja gezeigt, dass kein Umbau erforderlich ist. Der Verkäufer hat das MSG bereits auf die EU-Software geflasht, sodass der Wagen nun Euro4 erfüllt, und er lässt eine Abnahme nach §21 machen. Aber die MKL leuchtet laut seiner Aussage wohl trotzdem nicht, daher meine Frage. :)
 
OK, da war ich zu schnell.

Hoffentlich funktioniert das alles so - der andere Betroffene hier im Forum hat ein zusätzliches Abgasgutachten benötigt.

Gruß, Marcus
 
Hallo,

ohne Abgasgutachten wird das legal nichts! Das mit der MKL sollte eigentlich egal sein.

Gruß
d0mm3
 
Hi d0mm3,

danke für die schnelle Antwort! Leuchtet die MKL bei dir denn? Meine Werkstatt hat das als Problem angekreidet...

Was hast du für das Abgasgutachten bezahlt? Der private Verkäufer spricht immer nur von einer Vollabnahme nach §21, die er machen möchte. Ich bin nun nicht sicher, ob da das Abgasgutachten inbegriffen ist oder ich das selbst u.U. noch nachholen muss. Er will mir den T5 jedoch sowieso erst verkaufen, nachdem er eine deutsche Tageszulassung erhalten hat. Damit müsste doch erstmal alles legal sein, oder?

Viele Grüße,
Eric
 
Der private Verkäufer spricht immer nur von einer Vollabnahme nach §21, die er machen möchte. Ich bin nun nicht sicher, ob da das Abgasgutachten inbegriffen ist oder ich das selbst u.U. noch nachholen muss.

Die Vollabnahme enthält kein Abgasgutachten.

Allerdings ist das GA Voraussetzung für die Vollabnahme. Er wird sie ohne Abgasgutachten nicht bekommen.

Gruß, Marcus
 
Sehr interessant, vielen Dank! Dann bin ich erstmal wieder etwas entspannter.

Viele Grüße, Eric
 
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