gvsj
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Rechtsanwalt
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 07. 2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Cruise
- Radio / Navi
- RNS MFD DVD
- Extras
- cruise
- Umbauten / Tuning
- keine
AW: IG-Longlifeintervallgeschädigter, ich bin dabei
Ein kleines Zitat aus dem Gesetz erhellt vielleicht, was uns diese "veralteten" Aussagen angehen:
» § 434 BGB
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln,
(...)
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder so dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.«
Welche "Vorzüge" für den Kunden von VW mit der Marke LongLife verbunden sind hat VW gerne und oft - nicht zuletzt in Artikeln der vorliegenden Art - verkündet. Bis zum heutigen Tage ist mir nichts darüber bekannt (wäre ggf. für entsprechende Hinweise mit Quellenangabe aber durchaus dankbar),dass VW diese Aussagen gemäß den Anforderungen des Gesetzes »in gleichwertiger Weise berichtigt« hätte, also mitgeteilt wurde, dass diese Intervalle für die PDF-Fahrzeug-Generation jetzt nicht mehr gelten. Erst recht gab es insoweit keine Berichtigung bis zu dem Zeitpunkt, in dem ich meinen T5 gekauft habe - also den Zeitpunkt des Vertragsschlusses - der im Juli 2006 lag.
Solange VW also nicht ebenso öffentlichkeitswirksam seine früheren Aussagen zum Longlife-Intervall berichtigt hätte, sind diese Aussagen m.E. noch heute von allernöchster Relevanz!
Beiträge mit konkreten Quellenangaben, wie die von Dieter, sind daher auch von höchstem Interesse für alle Betroffenen und sollten nicht als "irrelevant" abgetan werden.
Grüße Johannes
Hallo Dieter.
Was ist jetzt der konstruktive Teil deines Beitrags?
Die Aussagen haben 2005 mit 50601 doch halbwegs gepaßt.
Was gehen mich diese veralteten Aussagen an?
Jetzt fahren wir 50700 mit politisch verordneten DPF.
Ein kleines Zitat aus dem Gesetz erhellt vielleicht, was uns diese "veralteten" Aussagen angehen:
» § 434 BGB
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln,
(...)
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder so dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.«
Welche "Vorzüge" für den Kunden von VW mit der Marke LongLife verbunden sind hat VW gerne und oft - nicht zuletzt in Artikeln der vorliegenden Art - verkündet. Bis zum heutigen Tage ist mir nichts darüber bekannt (wäre ggf. für entsprechende Hinweise mit Quellenangabe aber durchaus dankbar),dass VW diese Aussagen gemäß den Anforderungen des Gesetzes »in gleichwertiger Weise berichtigt« hätte, also mitgeteilt wurde, dass diese Intervalle für die PDF-Fahrzeug-Generation jetzt nicht mehr gelten. Erst recht gab es insoweit keine Berichtigung bis zu dem Zeitpunkt, in dem ich meinen T5 gekauft habe - also den Zeitpunkt des Vertragsschlusses - der im Juli 2006 lag.
Solange VW also nicht ebenso öffentlichkeitswirksam seine früheren Aussagen zum Longlife-Intervall berichtigt hätte, sind diese Aussagen m.E. noch heute von allernöchster Relevanz!
Beiträge mit konkreten Quellenangaben, wie die von Dieter, sind daher auch von höchstem Interesse für alle Betroffenen und sollten nicht als "irrelevant" abgetan werden.
Grüße Johannes