- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2012
- Motor
- TDI® 132 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- neuer Motor von VW bei KM 93000
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD 310+DAB (+) MJ2013?
- Extras
- HA-Sperre, drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Xenon, LSH, Zölzer, Primavelo .........
- Umbauten / Tuning
- Goldschmitt 4K-LFW, Niveauregulierung, autom. Nivellierung, 3,5t zGG + 3,5t AHK, 7t GzG, 1950kg HA-Last
- FIN
- WV2ZZZ7HZD-----
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Aber überwiegend doch aufgrund von Umständen, die mit der Unfallkonstellation nicht viel zu tun haben, als da wären Herumfahren mit abgelaufenem Saisonkennzeichen, eventuell nicht koschere Basteleien.Der Fahrer des BMW steht, ob nun mit 20, 30 oder 40% in der reinen Privathaftung, auch gegenüber den Hinterbliebenen, der wird auch wirtschaftlich nicht mehr froh.
Schmerzensgeld, BU-Rente und nennenswerte Arzt/Krankenhauskosten fallen für den verstorbenen Beifahrer schon mal nicht an.
Wie ist das denn bei uns in D, können Hinterbliebene des Beifahrers (Frau und Kinder, soweit vorhanden ( ? ) ) in so einem Fall den überhaupt Ansprüche auf Verdienstausfall einklagen, bis zum durchschnittlichen Ende einer normalen Erwerbstätigkeit ?