Wohnmobilzulassung mit Gas Kartuschenkocher verwehrt - Alternative?!?!

Servus,
nicht im Süden... TÜV München: 230V fest verbaut und Induktions-Kochplatte fest eingebaut, sonst geht nix. Wobei ich den Aufwand für die 230V überschaubar finde.
Dein Kühlschrank läuft mit Gas oder Strom?
Gruß
S.
 
Wohl wahr, allerdings finde ich das mit dem Gaskocher schon als Farce...
Aus meiner Sicht, sollte der Innenraum klar als Wohnmobil erkennbar sein. Bett, Stauraum, Einrichtung, etc. Aber grade beim Kocher gehen die Meinungen auch bei den Prüfern sehr auseinander. Dem einen ist es komplett egal, der andere will was festverbautes mit Kabelverlegung und billigt keinen herausnehmbaren Gaskocher mit Schutzvorrichtung.... Der Transport von Gaskartuschen wiederrum ist in Ordnung... Beim Spacecamper, der ab Werk einen herausnehmbaren Gaskocher hat ist es auch in Ordnung. Ja was denn nun?!

Selbst im Wohnwagen darf man eine Gasflasche nicht angeschlossen transportieren. Warum wird dann bei Kartuschenkochern so ein Aufriss gemacht?
Nicht angeschlossen stimmt nicht, nur nicht geöffnet.
S.
 
Selbst im Wohnwagen darf man eine Gasflasche nicht angeschlossen transportieren. Warum wird dann bei Kartuschenkochern so ein Aufriss gemacht?

Das Problem ist ein theoretischer schwerer Unfall. Da kann mit Gas/Benzin/Spiritus usw. richtig was passieren, wenn z.B. ein Kartuschenkocher bei einem Überschlag durch das Fahrzeug fliegt. Ich versuche bei meinem Ausbau zum Parabulli alles überschlagsicher zu montieren, ich habe die Blder vom ADAC beim WoMo-Crash gesehen, war nciht lustig.

Da sollte es einheitliche Richtlinien geben, die für alle gültig sind, die die persönlcihen Einschätzungen eines PSeudo-Ingenieurs ablösen.
 
Selbst im Wohnwagen darf man eine Gasflasche nicht angeschlossen transportieren. Warum wird dann bei Kartuschenkochern so ein Aufriss gemacht?

Das Problem ist ein theoretischer schwerer Unfall. Da kann mit Gas/Benzin/Spiritus usw. richtig was passieren, wenn z.B. ein Kartuschenkocher bei einem Überschlag durch das Fahrzeug fliegt. Ich versuche bei meinem Ausbau zum Parabulli alles überschlagsicher zu montieren, ich habe die Blder vom ADAC beim WoMo-Crash gesehen, war nciht lustig.

Da sollte es einheitliche Richtlinien geben, die für alle gültig sind, die die persönlcihen Einschätzungen eines PSeudo-Ingenieurs ablösen.

Genau das ist aber der Punkt, den ich nicht verstehe. Warum kann bei nachträglicher Umrüstung ein Kocher z. B. nicht wie beim Spacecamper ab Werk, in einer verschlossenen Schublade stehen und muss stattdessen fest verschraubt werden?

Gut, die gesetzlage schreibt es für die Umrüstung so vor, der Sinn erschließt sich mir dennoch nicht
 
Gut, die gesetzlage schreibt es für die Umrüstung so vor, der Sinn erschließt sich mir dennoch nicht
Der Gesetzgeber möchte gerne erschweren, dass sich PKW-Besitzer sechs Getränkekisten und einen Esbit-Kocher ins Auto stellen und behaupten, das sei jetzt ein Wohnmobil mit Bett und Küche.

Unterm Strich hast du natürlich recht aber ich würde eher die unterschiedliche Besteuerung von Wohnmobilen, PKW und LKW abschaffen.
 
Naja,
ein normales Wohnmobil nimmt schon weniger am Verkehr teil, insofern ist eine Vergünstigung ok.
Echte LKW sind schwere, als ist die Belastung der Straße höher.

Das Problem sind also die Zwitter im Graubereich.
Insofern ist es eigentlich richtig, die Grenzen für die WoMo-Einstufung so hoch zu schrauben, dass es tatsächlcih eines ist.
Nur sollten detaillierte Richtlinien bundesweit festlegen, wie das auszusehen hat.
"Eingebaute Kochgelegenheit" ist da zu schwammig.
 
Was spricht eigentlich dagegen, einen Kartuschenkocher fest zu verschrauben? Evtl mit Flügelschrauben zum herausnehmen. Könnte man ja auch nachträglich tauschen.

Grüßle
 
Flügelschrauben werden nicht gerne gesehen, aber eine "normale" Schraube an die man gut drankommt, wäre vermutlich ausreichend.
Zumal diese nur für den TÜV drauf sein mus.........
 
Flügelschrauben werden nicht gerne gesehen, aber eine "normale" Schraube an die man gut drankommt, wäre vermutlich ausreichend.
Zumal diese nur für den TÜV drauf sein mus.........
Das sehe ich genau so. Wobei damals meinem TÜV-Prüfer noch eingefallen ist, dass er gerne noch eine Abdeckung über dem Kocher hätte. 🙄
 
Flügelschrauben werden nicht gerne gesehen, aber eine "normale" Schraube an die man gut drankommt, wäre vermutlich ausreichend.
Zumal diese nur für den TÜV drauf sein mus.........


Na, hab ich doch geschrieben.
Ich würde das, wenn's geht, von unten chic verschrauben. Nach der Abnahme schaut doch da kein Mensch mehr nach. Und wenn, dann bestimmt nicht, ob das demontierbar ausgeführt ist.
Und schon ist die ganze Thematik zu aller Zufriedenheit gelöst.
Die Frage ist nur, ob ein verschraubter Kartuschenkocher erlaubt ist. Ich weiß das nicht, weil ich nicht sooo gesetzesgeil bin. Aber theoretisch spricht meines Erachtens nichts dagegen.

Ich würde ja noch einen Schritt weitergehen. Das Geschraube zur Entnahme wär mir schon zu blöd. Ich würde, nach der Abnahme, von unten zwei Schraubenköpfe montieren. Und den Kocher mit stärkeren Neodynmagneten befestigen. Ein kräftiger Ruck und das Teil ist mobil. Die Pozelei blickt das im Leben nicht. Wahrscheinlich nicht mal ein Prüfer, wenn man ihm von unten die vermeindliche Verschraubung zeigt und er oben evtl sogar am Kocher rüttelt.

Grüßle
 
also ich bin in der komfortablen Lage gewesen, mit dem Origo zugelassen haben lassen zu können^^ (incl. aller sieben Sitze) hat mich ein bischen Arbeit gekostet hat aber geklappt...

PS: Wiegen musste ich nicht, denke da mein Ausbau insgesamt um die 10kg wiegt, hat er darauf verzichtet. Hat nur Fotos vom Bett gemacht, das ich dafür alle sieben Sitze brauche und vom Kocher samt fest verbautem Möbelstück. Spirituskocher ist bei mir direkt auch in der F.Bescheinigung aufgeführt: "Spirituskocher links ausfahrbar"^^ Man hat schon gemerkt, er war sich nicht 100%ig sicher, da meine Version schon sehr minimalistisch ist, aber halt alle Bedingungen laut Merkblatt erfüllt. Nachdem sein Kolege, den er dann zu Rate gezogen hat, das auch so festgestellt hat, "durfte" ich 120€ bezahlen und alles war Tutti.

Hi for4seasons,

genau so stelle ich mir eine Zulassung für meinen T5 MV 7-Sitzer vor.
Hast du vielleicht ein Bild davon, wie du den Kocher integriert hast?
Heute habe ich mit dem TÜV-Nord-Prüfer telefoniert.
Für ihn passt der Multivan mit Gepäcknetz (als Stauraum).
Nur den Kocher muss ich irgendwie anbringen, dass er mich bei den 98% "nicht Camping Nutzung" nicht stört.

Gruß, Nathy
 
Ein Foto auf die Schnell jetzt nicht. Der Kocher ist zwischen Fahrersitz und dem nach hintem gedrehten Einzelsitz.Wenn die Tür auf ist kann ich ihn dann mit einem Teleskopauszug herausziehen und darauf kochen. Alternativ bauen viele die Küche im Heck. Bei Gelegenheit mach ich mal ein Foto.
 
Hallo, um nochmal auf das Thema zurück zu kommen: Wenn ich das richtig verstehe heißt es: Elektroherd oder der Herd muss außen angebracht sein und nur nutzbar sein, wenn die Tür offen ist, siehe auch Kommentar von LaPlanche. Wenn ich erlich bin will ich allein schon wegen der Geruchsentwicklung nicht im Innenraum kochen, aber das ist eine andere Geschichte ;-)
Falls es noch relevant ist.

Ich habe gestern beim TÜV Süd in München/Eichstätter Str. meine Caravelle vom PKW zum Sonder KfZ Wohnmobil umschlüsseln lassen. Und zwar mit einem Kartuschenkocher, der klappbar an der rechten Heckflügeltür installiert ist. Dadurch waren die Voraussetzungen erfüllt, dass der Kocher fest mit dem Auto verbunden sein muss und nur bei geöffneter Tür/Belüftung genutzt werden kann. Bei geschlossener Tür würde der Kocher zu schräg und zu tief hängen.

Zur Befestigung des Kochers habe ich die Türpappen entfernt und durch 4mm Multiplex Pappel ersetzt. Zur Befestigung hatte ich Nietmuttern eingezogen.
Hierzu hätte ich Fragen: Ich nutze beim Wandern/Kajak/Schlitten fahren einen Primus Omnifule. Meistens mit Waschbenzin, Petrol habe ich zwanglsäufig auch mal verwendet und Gas geht mit Kartuschen auch. Ich würde nun gerne zu diesem Omnifule kompatibel bleiben, da es sonst zu viel unterschiedlicher Brennstoff wird.

Wenn ich nun an einem Auszug an einem Heck einen Kocher anbringe, kann der Auszug ja nur bei geöffneter Tür herausgezogen werden, insofern wird der Kocher immer außerhalb des Wohnmobils benutzt.

Jetzt zu meinen Fragen: Würde ein Primus Kocher Kinjia mit anschraubbaren Gaspatronen Probleme bereiten?
Z.B. Primus Kocher Kinjia. Ab wann muss man eine Gasprüfung machen?

Wie sieht es aus mit einem Coleman Benzinkocher? Beim Primus ist der große Vorteil, dass man die Benzinflasche tendenziell immer abschraubt - danach stinkt da nichts. Das Benzin ist dann nämlich in einer Flasche die wie eine Sigg Wasserflaschedrin (nicht werwechseln ;-) ) und daher gut abgeschlossen. Wie wäre das bei Coleman?
 
Noch eine Nebenbemerkung zu Campingkochern mit Alkohol: Ich habe einen Primus immer als Zweitbrenner dabei. Der passt fast in ein Hosentasche. Wenn er aber nicht vollständig dicht ist, stinkt er ziemlich. Ich würde mir daher so ein Brenner - trotz möglicherweise vorhandener Zulassung - nicht ins Auto holen, lieber nur draußen betreiben und erst vor Gebrauch befüllen.

Übrigens: Die Primusbrenner haben noch einen Vorteil. Wenn man gerade kein Brennstoff hat, laufen sie auch auf Desinfektionsmittel, welches überall Kostenfrei :-D erhältlich ist. Allerdings nicht mit jeden Desinfektionsmittel und man braucht einen Docht als Starthilfe...
 
Willst du deinen Bus als Camper anmelden? Dann frag den Prüfer was er haben will. Die meisten sind da eigen. Ich hab eine Elektrokochplatte auf einen Tisch geschraubt. Koche aber nie im Bus und Strom hab ich auch micht so viel. Egal, ist so abgenimmen. Das Zählt.
 
Ok, wenn das so individuell ist mache ich das.
 
Moin
Die Zeiten ändern sich, die Probleme bleiben.
Damals, 1990 , frage ich beim TÜV bzgl. Womo Eintrag beim T1.
Klappbett, Schrank, Tisch, transportabler Kocher, Spülschüssel sind da.
Was meint der Typ im Kittel? : Kocher und Spüle nicht festinstalliert! Nix Womo.
Beim nächsten Anlauf hatte ich die damals gültigen Vorschriften dabei. Die hatte ich von Reimo bekommen.
Bevor der Prüfer was sagen konnte habe ich die Liste mit den Vorschriften genommen und ihm gezeigt dass alles nötige vorhanden ist.
Und weil damals ein Kocher keine Pflicht war ist bis heute keiner drin. Der ist transportabel, mittels Gassteckdose angeschlossen und gekocht wird außerhalb vom Fahrzeug.
Grüße Karsten
 
Es gibt keine Vorschriften nur ein Empfehlung des Verband des TÜVs. VdTÜV-Merkblatt 740. Das ist aber wiederum nur eine Richtlinie, jeder Prüfer verantwortet sich selbst und kann sich nach richten oder auch nicht. In dem Merkblatt steht, das der Kocher fest installiert sein muss / soll, d.h. in diesem Fall nicht ohne Werkzeug zu entfernen. Ich habe meinen Origo mit Schraube und Holzleisten an mein Küchenmodul- / Schrank befestigt und das auf den Multivanschienen mit Muttern statt denn allseits beliebten Handschraubgriffen (oder wie man die auch immer nennt) verschraubt. Was naheliegt wär, dass man nach der Zulassung dann die Muttern wieder austauscht, habe ich natürlich NICHT gemacht. Auch wusste der TÜV Mensch nicht, dass die Auszüge, auf dem der Kocher befestigt war, sich ohne Werkzeug trennen ließen. Oder er wollte es nicht wissen, da er sich jedenfalls an das besagte Merkblatt gehalten hat und mein Projekt auch nicht vereiteln wollte. Bett (3er Sitzbank+MFB+Einzelsitze mit Brett dazwischen (da Einzelsitze Teil des Bettes waren, habe ich alle sieben Sitze eingetragen behalten (DEKRA Mensch hat bei der Idee Schnappatmung bekommen)), sicherer Stauraum, Tisch (Originaltisch), fest installierter Kocher mit Innenraumzulassung (expliziet wollte er keinen GKK mehr zulassen) und eine Abwaschmöglichkeit wollte er. Steht nicht im Merkblatt, hat gesagt kommt aber bei der Überarbeitung rein. Eine Schüssel hatte ich NATÜRLICH mit dabei, sie steht jetzt jedenfalls auf meinem Beiblatt der FS Teil I.
 
VdTÜV-Merkblatt 740. Das ist aber wiederum nur eine Richtlinie,
Nein. Das ist keine Richtlinie. Das ist eine Sammlung/Zusammenfassung/Erläuterung der gültigen Vorschriften. was ein Womo ist, ist in der StVZO definiert. Und da steht, dass die erforderlichen merkmale des Womo (z.B. Kochgelegenheit) fest angebracht sein müssen.
und eine Abwaschmöglichkeit wollte er.
Das ist Humbug. Steht weder in der StVZO, noch im merkblatt. Auch nicht in der allerneusten Fassung.
 
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