Kartuschenkocher in Schublade verbauen TÜV?

Raphael01

Aktiv-Mitglied
Ort
München
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2012
Motor
TDI® 103 KW
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Startline
Radio / Navi
RCD 310
Extras
Standheizung, Tempomat, Drehkonsole, Wohnmobilzulassung, Heckauszug, Solaranlage
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Höherlegung um 30mm
Hallo zusammen,

Ich möchte meinen Bus als Wohnmobil Zulassen.
Weil ich auf dem Tisch (siehe Bild) keinen Platz mehr habe möchte ich den Kartuschenkocher mit Zündsicherung fest in einer Schublade verschrauben. Hat das schon mal wer gemacht? Was sagt der Tüv dazu? Ich meine wegen Brandgefahr usw.?
 

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Das ist doch nur ein "Küchenblock" im MV, und kein Wohnmobil?

Zum Kocher frag den TÜV. Kommt auf den Prüfer an. Jeder nutzt seinen Ermessenspielraum anders.
 
Das stimmt, ein Küchenblock der eine feste Kochmöglichkeit hat, einen Klapptisch und das klassische Bett (Rückbank) und Stauraum unterm Multiflexboard. Ich dachte somit erfülle ich die Mindestanforderungen, oder wird das wohl nix???
 
Je nach Auslegung der Vorschrift passt das mit dem WoMo.
Der Kocher wird auch je nach Prüfer anders bewertet.
Also Prüfer suchen und mit dem sprechen. Alternativ geht auch eine Induktionskochplatte oder ein Spirituskocher.
Gruss
 
Hallo,

bei meinem damaligen T4 Umbau zum Wohnmobil war das mit dem Kocher, sofern er fest befestigt war, beim TÜV kein Problem. :rolleyes:
Heute "könnte" es, je nach Bundesland, an der fehlende Stehhöhe scheitern.
 
Macht doch nicht wieder mehr Probleme als es eigentlich gibt.
Prüfer suchen, Kocher und Umbau vorstellen, Fragen ob das so geht und ggf.Kocher kaufen.
Wer ganz viel Zeit und Lust hat kann ja auch gaaanz vielen Prüfern auf den Keks gehen - vielleicht sagt ja irgendwann einer ja.
Weiterhin hilft hier die Boardsuche weiter, das Thema Kocher ist schon sehr oft vertreten.
Gruss
 
Hier 'ne recht gute Zusammenfassung:

Zulassung für selbstausgebaute Wohnnmobile: Richtlinien für Reisemobile

Stehhöhe wird schon seit 2012 nicht mehr verlangt.

Die Prüfherrschaften stürzen sich jetzt auf andere Steine des Anstoßes.

Schlechter Scherz ist, dass das Bundesland und die zugehörige Prüf-Mafia (was anderes ist der profitorientierte TÜV in meinen Augen nicht) darüber entscheiden kann, ob die Ummeldung klappt oder nicht. Die Richtlinien sind leider uneinheitlich.

Wichtigster und bereits genannter Tipp: Zum TÜV- oder DEKRA-Onkel fahren und fragen, ob und was noch nachgebessert werden muss. Mit etwas Glück geht's gleich so durch.

Gruß

Dirk
 
Hallo zusammen,

war gestern beim TÜV und hab mich selber mal erkundigt.

Kartuschengaskocher ist nicht mehr erlaubt (Richtlinie hierzu hat sich laut TÜV Prüfer von ca. 6 Monaten geändert.
Einbau in Schublade ist kein Problem

Ich verbaue eine ganz normale Herplatte mit 230V Stecker (denk hab ich bereits im Auto). Ist wohl die einfachste/günstigste Lösung
 
Welcher TÜV?
Die haben ganz unterschiedliche Meinungen.
Und:
Haste was schriftliches?
 
......Kartuschengaskocher ist nicht mehr erlaubt (Richtlinie hierzu hat sich laut TÜV Prüfer von ca. 6 Monaten geändert.

Also so pauschal würde ich das nicht sagen.
Ich habe in diesem Monat über einen Fachbetrieb eine Wohnmobilzulassung incl. Kartuschenkocher bekommen.
Ich hab's gestern eintragen lassen. Und nun steht der Kartuschenkocher schwarz auf weiß im Fahrzeugschein. :D
 
Magst du mal den Wortlaut der Eintragung posten?
Also nur abtippen, ohne Namen und Organisation usw.
Gruss
 
Magst du mal den Wortlaut der Eintragung posten?
Bitte schön:
".... Wohnmobilausstattung best. aus Hochdach m. Liegefläche ..., Stauraum, Klapptisch u. Küchenblock m. Spüle u. Kartuschenkocher...."
Ich nehme an, dass das Hochdach entscheidend ist. Damit ist der Bulli definitiv ein Wohnmobil. Da fällt die Kochgelegenheit wohl nicht mehr so ins Gewicht.
 
Hier 'ne recht gute Zusammenfassung:

Zulassung für selbstausgebaute Wohnnmobile: Richtlinien für Reisemobile

Stehhöhe wird schon seit 2012 nicht mehr verlangt.

Die Prüfherrschaften stürzen sich jetzt auf andere Steine des Anstoßes.

Schlechter Scherz ist, dass das Bundesland und die zugehörige Prüf-Mafia (was anderes ist der profitorientierte TÜV in meinen Augen nicht) darüber entscheiden kann, ob die Ummeldung klappt oder nicht. Die Richtlinien sind leider uneinheitlich.

Wichtigster und bereits genannter Tipp: Zum TÜV- oder DEKRA-Onkel fahren und fragen, ob und was noch nachgebessert werden muss. Mit etwas Glück geht's gleich so durch.

Gruß

Dirk

Meines Wissens dürfen da jetzt auch andere Prüforganisationen ran :) .. sprich KÜS, DEKRA im Westen... Tüv im Osten usw.
 
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