- Ort
- München
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 01/2009
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Extras
- Diverses ...
(Ex Werksauto)
Der Kocher gehört ab der Ummeldung zum Womo zum Fahrzeug wie die Reifen oder die Scheinwerfer. Und wenn ein Unfallschaden die 100.000 Euro-Marke reißt (z.B. bei Personenschaden), wird die Versicherung sehr genau hinschauen, ob der Wagen mit oder ohne Betriebserlaubnis unterwegs war. Da kommt ein nichtzugelassener Gaskocher genauso gelegen wie nichteingetragene Reifen.
Das kann die Versicherung nur dann, wenn der unzulässige Umbau irgendwie in Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Bei der Haftpflicht gibt es eh kaum Regressmöglichkeiten. Eigentlich nur bei Alkohol/Drogen. Außerdem sind die auf 5.000€ begrenzt.
Gruß, Marcus