TÜV Nord WoMo Abnahme erster Anlauf

clixs

Jung-Mitglied
Ort
Hamburg
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
07/2014
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Startline
Radio / Navi
Aftermarket
Umbauten / Tuning
WoMo Umeldung
Reimo Ergoline Hochdach
Webasto Airtop 2000 ST
Defa 230V Einspeisung
Bordbatterie
Funktionsausbau
Dometic Kühlschublade
Bear Lock
Pedaloc
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hi zusammen,

nachdem ich mich hier ziemlich lange eingelesen hatte habe ich mich auch beim Thema WoMo ummeldung Versucht. Ich war eigentlich guter Dinge aber es ist und bleibt anscheinend echt eine Subjektive Entscheidung des Prüfers...
Ich hatte mir eine "Budgetküche" wie einige andere auch hier gebastellt mit Gaskocher und Spülbecken.
Nun zu dem ergebnis von heute bei TÜV Nord in Norderstedt:
Bettumbau > Check
Schubladen/ Stauraum > Möööp : Ich hatte dazu die Befestigungsschrauben von Vanessa benutzt, er möchte aber dass es nur mit Werkzeug zu lösen ist.
Festeinbau Kocher > Möööp : Feststehend reicht hier nicht aus, er muss festgeschraubt sein.
Gaskocher > Mööööp: Erfüllt nicht der DIN 1949 oder der DVGW G607. Der anwesende Prüfer besteht auf einem Elektrokocher für den Innenbereich zugelasse mit Verlängerungskabel. Der hinweis, dass ich damit nicht überall kochen kann war ihm anscheinend egal. Bitte lasst uns nicht über sinn/unsinn Diskutieren :rolleyes:

Der Prüfer selbst war sehr offen, freundlich aber Bestimmt. Von daher soll er bekommen was er möchte.
- Ich Tausche nun die Befestigungsschrauben gegen Selbstsichernde M8 Muttern
- habe mir diesen Kocher hier bestellt (Nur 1200W um immer unter den 6A >1380W zu bleiben die auf den Campingplätzen anscheinend "Standard" sind). Verlängerungskabel wolle ich eh rein packen :D und schraube den Kocher dann von unten Fest.
Den Gaskocher lasse ich aber drinne falls ich doch mal nicht neben einer Elektrozapfsäule Campe :p

Anbei mal für alle ein "Infoblatt" vom TÜV Nord zum Thema, ist aber auch da alles relativ offen gehalten und gibt Raum für "Stilblüten" der Prüfer.
IMG_7122.JPG IMG_7123.JPG
Ich Berichte bald vom 2ten Anlauf...
 
Das Merkblatt hört sich doch vernünftig an. Da steht wenigstens nicht mehr was von wohnlichem Eindruck oder Wasseranlage drin.

Zu deinem Gaskocher: war das einer mit Zündsicherung, bzw. hast du den Prüfer gefragt, ob ihm solch einer genügt?
 
Genau den hab ich, war dem aber egal, hat auf DIN 1949 oder der DVGW G607 verwiesen und gesagt das es keinen Gaskocher gibt der den Anforderungen entspricht also bitte Elektro...
 
Genau den hab ich, war dem aber egal, hat auf DIN 1949 oder der DVGW G607 verwiesen und gesagt das es keinen Gaskocher gibt der den Anforderungen entspricht also bitte Elektro...
War bei mir exakt genauso.

Zur Befestigung: ich war so provokant zu fragen, warum fest verbaut immer Schrauben impliziert, man könne ja auch dübeln, kleben, nageln, etc.
Schlussendlich habe ich meinen Elektrokocher mit einem Spanngurt gesichert. Der Spanngurt selbst war über ein Schräubchen gesichert. Das sah hochgradig russisch aus. Bei der Abnahme meinte er: mach für das Foto mal den Gurt ab, dass sieht blöd aus.
 
Danke, für die Info, dann bin ich zumindest guter Dinge das es dann durch geht...
 
... des alles liegt sehr im Ermessen des Prüfers.
Würde beim Kocher nicht kleinbeigeben - aber ein Kartuschenkocher mit Zündsicherung sollte es (im eigenen Interesse) schon sein.
"Festgeschraubt" ist auch nur eine mögliche Interpretation von "feste Installation". Mein Prüfer war mit "hat seinen festen Platz" zufrieden.

Andererseits hast du zumindest eine überschaubare Mängelliste bekommen. Kann beim nächsten Prüfer noch schlimmer ausfallen ;)
Viel Erfolg
 
Das mit dem Gaskocher ist so ne Sache. Als ich das erste mal in Kiel vorsprachig war hatte ich noch keine feste Gasanlage im Sinn da ich keine Heizung bzw die Kühlung per Solar geplant hatte. Die Frage ob ich so einen Gaskartuschenkocher nehmen könne den ich in einer Schublade verbaue so das er während der Fahrt nicht herumfliegt aber eben auch mal schnell rausgenommen werden könne um draußen zu kochen wurde vom Prüfer verneint. Ich könnte das Fahrzeug ohne fest verbauten Kocher nicht zum Campingfahrzeug ummelden. Die Kartuschenkocher wird zumindest in Kiel nicht zugelassen. Eine Idee war im die Zulassung mit einem Spirituskocher zu bekommen und dann zum Kartuschenkocher zurückzubauen. Am Ende habe ich aber ne feste Gasanlage installiert.
Ich habe ne ganz gute erfahrung mit dem Prüfer in Rendsburg gehabt. Aber ob er das in deinem Fall durchgehen läßt.....ausprobieren.

Das mit dem "Nicht kleinbeigeben" mag gut gemeint sein wird aber selbst bei klarer Fehlentscheidung des Prüfers (wie bei mir) überhaupt gar nichts bringen. Er wird von seiner Entscheidung nicht abrücken und die formulierungen sind immer ein bischen auslegung. Selbst die Dame am Emfang hat mir zu einem anderen Tüv geraten da sie meinte das ein erneutes Aufschlagen in Kiel eher nichts bringt. Recht haben bedeutet nicht recht bekommen.
 
stimmt schon... wenn ein Prüfer nicht will, dann will er nicht ;)
 
So, heute hab ichs geschaft. Er war wieder sehr Freundlich und das Thema war mit den Änderungen (Selbsichernde Schrauben und Elektrokocher+Verlängerungskabel) erledigt 8)
 
gratuliere! Lässt Du es so ober baust du zurück?
 
Ich lass es so. A) brauche ich es und B) ist das mir zu heiß > Steuer Hinterziehung und fahren mit einem nicht zugelassenen und damit nicht versichertem Auto...
 
Die Tücke liegt oft im Detail.
Wenn sich eine Versicherung um zahlen drücken kann wird sie dies tun
 
Wegen eines anderen Kocher? :rolleyes:
Der Kocher gehört ab der Ummeldung zum Womo zum Fahrzeug wie die Reifen oder die Scheinwerfer. Und wenn ein Unfallschaden die 100.000 Euro-Marke reißt (z.B. bei Personenschaden), wird die Versicherung sehr genau hinschauen, ob der Wagen mit oder ohne Betriebserlaubnis unterwegs war. Da kommt ein nichtzugelassener Gaskocher genauso gelegen wie nichteingetragene Reifen.
 
....... aber es ist und bleibt anscheinend echt eine Subjektive Entscheidung des Prüfers...
..............Schubladen/ Stauraum > Möööp : Ich hatte dazu die Befestigungsschrauben von Vanessa benutzt, er möchte aber dass es nur mit Werkzeug zu lösen ist.

Was mir dazu gerade aufgefallen ist:
Das was beim TS bemängelt wurde (Küchenblock ohne Werkzeug ausbaubar) hat beim Pössl Campster aber eine Zulassung bekommen.
Pössl bietet einen leicht herausnehmbaren Küchenblock an. Auf YouTube kann man sehen, dass man dort ähnliche Schrauben verwendet, wie sie beim TS abgelehnt wurden. Da schwillt einem doch der Kamm. :mad:
 
Mal abgesehen von allen Argumenten, die Betriebserlaubnis erlischt durch die Verschlechterung von Geräusch- und oder Abgasverhalten (ausgenommen Verschleiß) und bei Gefährdung. Ja ich weiß etwas vereinfacht ausgedrückt.
Also Panikstufe etwas verringern.
Wenn bei einem Womo der Gaskocher bei Defekt ausgebaut wird kann und darf man damit trotzdem noch rumfahren.
Da der Kochertyp ja auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist kann das auch nicht effektiv kontrolliert werden.
Gruss
 
So, heute hab ichs geschaft. Er war wieder sehr Freundlich und das Thema war mit den Änderungen (Selbsichernde Schrauben und Elektrokocher+Verlängerungskabel) erledigt 8)

Moin clixs, ich hab grad genau das gleiche Problem, gleicher Gaskocher, gleiche Begründung. .. Ich hab mir jetzt auch eine elektrische Kochplatte besorgt, die jedoch im vollbetrieb tierisch heiss wird. Wie hast du denn deine Platte befestigt, dass es vom TÜV zugelassen wurde? Einfach direkt im Holz verschraubt? Besteht da nicht akute Brandgefahr?
Bin für jeden Tipp dankbar,
LG Billy
 
Gibt es nicht jede Menge Ausbauen, die auch 'nur' die Kartuschenkocher in einem Fach oder Schublade mitliefern?
Soweit ich weiß, ist das z.B. bei SpaceCamper so... Ich bin damals auch mit einem Gaskartuschenkocher vorgefahren und hatte keine Probleme.

Sehr ärgerlich mit den unterschiedlichen Auslegungen :(
 
Habe ich im Norden der Republik (Bereich TÜV-Nord) schon häufiger gehört, dass Gaskartuschenkocher nicht mehr akzeptiert werden. Mag bei der DEKRA oder TÜV Süd anders sein. Sei es drum. Das mit den "Festeinbauten" (ohne Werkzeug nicht entfernbar) ist auch nicht neu. Kann man mit leben, finde ich. Dass ein späterer Umbau auf Gaskartuschenkocher die Betriebserlaubnis erlöschen lässt, wage ich zu bezweifeln. Bei Stromanschluss hat so eine Elektroplatte sogar Vorteile, wie ich finde. Den Gaskocher kann man ja trotzdem an Bord haben. So lange die nicht wieder auf Stehhöhe beharren, finde ich das noch alles erträglich...........
 
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