und diese Missfunktion in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit der Unfallursache steht, darf die versicherung sich dann trotzdem auf diesen Umstand berufen und die Zahlung verweigern?
Genau so sieht es aus. Wenn die Versicherung sagt, das Fahrzeug war nicht vorschriftsmäßig oder verkehrssicher etc. dann kann sie die Zahlung verweigern (ob sie damit durchkommt steht auf einem anderen Blatt, aber es reicht ja schon, wenn sich das alles zwei Jahre hinzieht) auch wenn der Mangel nicht unfallursächlich war. Zu unterscheiden gilt dabei immer Beschädigung und/oder Manipulation. Ein leerer Wischwasserbehälter (kann theoretisch als Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt geahndet werden) wird im Sommer bei Tageslicht wohl kein Problem darstellen, so lange die Scheibe nicht durch die Reste und Innereien einer Amsel, die sich in Suizidabsicht vor das Auto geflogen hat, verschmoddert war.
Wenn das so ist und Du mir das schlüssig nachweist (denn ich stelle fest, dass Du straßenverkehrsjuristisch wirklich bewandert bist),
Biegt ein anderer Verkehrsteilnehmer z.B. links ab und übersieht Dich, kann dessen Anwalt sagen "Wären die TFL in Betrieb gewesen, hätte mein Mandant das Fzg. gesehen und würde noch leben...". Klar wird das einen langen Prozess geben mit Gutachten und Gegengutachten - aber es reicht ja schon, wenn am Ende eine Teilschuld bei Dir hängen bleibt und Du Dir vielleicht denkst, da könnte was dran sein.
Eines muss Dir klar sein, keine Versicherung zahlt gerne und die ziehen alle Register und sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, bei richtigen Krachern die Schuld teilen oder ganz abwälzen zu können. Aber wie gesagt, hätte, hätte Fahrradkette - alles Theorie, aber hin und wieder wird die umgesetzt und dann ist das Geheule meist groß.
Sorry, aber das würde augenblicklich den gesamten Straßenverkehr zum Erliegen bringen.
Das stimmt. Wenn es nur 100%-Cops mit Zeit und Motivation geben würde, könntest Du bei exakter Auslegung und Ahndung aller Vorschriften in der Tat den Verkehr ziemlich beeinträchtigen :-)
Seit Januar 2014 m.W. MUSS ja das TFL in Neufahrzeugen dauerhaft leuchten.
Genauer gesagt ab EZ 07.02.2011... :-)
Denn wer weiß, woraus man einem sonst noch einen Strick drehen kann! Indes: ich glaube es einfach nicht, es würde komplett meinem Rechtsempfinden entgegenlaufen. Was URSACHE eines Schadens ist, muss gelten. Nicht was parallel und ohne direkten Zusammenhang zufällig nicht oder nicht richtig funktioniert.
Das willst Du glaube ich gar nicht wissen, denn dann würdest Du Dein Auto wirklich stehen lassen:
Wird ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.
Gruß
Frosty