T5 Tageslicht ausschalten

Hallo,
wenn es darum geht, Gründe zu finden, warum nicht zu zahlen ist, werden die meisten Versicherer äußerst kreativ und scheuen auch keinen ausichtslosen Prozess.
Egal, ob man am Ende Recht bekommt, ein langwieriger Klageweg zermürbt viele.
Und wie heißt es so schön "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"
Grüße
Christian
 
Die Funktion erreicht aus meiner Sicht somit eher das Gegenteil von Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Stimmt irgendwie auch. Früher war Licht am Tag ein Kradfahrer. Heute Autos mit TFL oder Bastler mit trendy Kirmesbeleuchtung, die auch noch schlecht und krumm verbaut ist.

wenn es darum geht, Gründe zu finden, warum nicht zu zahlen ist, werden die meisten Versicherer äußerst kreativ und scheuen auch keinen ausichtslosen Prozess.
Egal, ob man am Ende Recht bekommt, ein langwieriger Klageweg zermürbt viele.
Und wie heißt es so schön "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"
Jetzt hast Du eigentlich alles in Kurzform auf den Punkte gebracht :D


Gruß

Frosty
 
Stimmt irgendwie auch. Früher war Licht am Tag ein Kradfahrer. Heute Autos mit TFL oder Bastler mit trendy Kirmesbeleuchtung, die auch noch schlecht und krumm verbaut ist.


Jetzt hast Du eigentlich alles in Kurzform auf den Punkte gebracht :D


Gruß

Frosty


Danke.

Früher waren es nur die Xenons, die einem das Laben als Kradfahrer zur Hölle machten.
Heute erledigen die LED Tagfahrleuchten den Rest.

Speziell bei Regen ist das die kein Spaß und gesehen wird man schon lange nicht mehr, weil einfach das Unterscheidungsmerkmal felht.

Grüße,
Arne
 
Hallo,
wem die prollige LED-Lichterkette nicht gefällt, darf halt kein Xenon bestellen.
Das LED-TFL war auch für mich der Grund auf Xenon zu verzichten und nur die H7-Lampen zu nehmen.
Da leuchtet nur ein Birnchen im Fernscheinwerfer als Tagfahrlicht. Aber auch auf das könnte ich gerne verzichten.
Gruß
ronald
 
So, jetzt ist der T5 endlich in meinem Besitz. Ein Rempler auf dem Betriebsgelände des Händlers musste erst ausgebügelt werden. Und welche Freude: das LED Lametta schmückt nur die Xenon-Scheinwerfer und nicht meine H7 !

maksimilian
 
Hallo Frosty,

an diese General-Schuldumkehr glaube ich eben nicht! Wenn eine Funktion am Auto nicht ordnungsgemäß funktioniert (das war jetzt schönstes Beamten-Hochdeutsch) und diese Missfunktion in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit der Unfallursache steht, darf die versicherung sich dann trotzdem auf diesen Umstand berufen und die Zahlung verweigern?

Konkret:

Ein Fahrzeug hat TFL eingebaut, dies leuchtet aber nicht. An der nächsten Einmündung nimmt diesem Fahrzeug A das Fahrzeug B die Vorfahrt, es kommt zu einem nicht unerheblichen Blechschaden. B hatte zwar die Vorfahrt missachtet, aber schnell festgestellt, dass an Fahrzeug A das TFL nicht leuchtet. B meldet diesen Umstand an die Versicherung.

Darf sich die Versicherung nun die Hände reiben?

Wenn das so ist und Du mir das schlüssig nachweist (denn ich stelle fest, dass Du straßenverkehrsjuristisch wirklich bewandert bist), dann fahre ich ab sofort keinen Meter mehr! Denn wer weiß, woraus man einem sonst noch einen Strick drehen kann! Indes: ich glaube es einfach nicht, es würde komplett meinem Rechtsempfinden entgegenlaufen. Was URSACHE eines Schadens ist, muss gelten. Nicht was parallel und ohne direkten Zusammenhang zufällig nicht oder nicht richtig funktioniert.

Demnach dürfte ja auch ein Steinschlagschaden in der Frontscheibe oder ein leerer Scheibenwaschwasserbehälter mit jedem beliebigen Unfall in Zusammenhang gebracht werden können??!!!

"Hey, der da vorne hat einen defekten Blinker. Komm, dem fahren wir hinten drauf, denn der ist ja dann schuld!" Das war jetzt überspitzt, aber dem Sinn nach das gleiche.

Sorry, aber das würde augenblicklich den gesamten Straßenverkehr zum Erliegen bringen.

Bitte stelle das für uns alle eindeutig klar, denn Schreckgespenste brauchen wir nicht noch mehr.

LG

Dirk
Hallo Dirk,
Dein Rechtsempfinden in Ehren, aber denk nur mal an die Schadensregulierung eines Auffahrunfalles mit mehreren Beteiligten.
Du kommst rechtzeitig zum Stehen, der Hinterherfahrende nicht und schiebt Dich auf das KFZ vor Dir drauf.
Ganz toll, Du bist Versicherungsmäßig (beim bezahlen)dabei, obwohl Du rechtzeitig hinter dem Unfall zum Stehen gekommen bist.
Verstehe das wer will.
Gruß Rudolf


P.S.: Recht gebe ich Dir, dass der TÜV-Prüfer natürlich ein nicht funktionierendes TFL bemängeln wird. Seit Januar 2014 m.W. MUSS ja das TFL in Neufahrzeugen dauerhaft leuchten.

Edit by ZwilliMami: Eigentliche Antwort aus dem Zitat geholt...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist hier schon eine Weile her aber
das Tagfahrlicht kann man umcodieren. Es gibt die möglichkeit es mit dem Lichtschalter bei 0 auszumachen oder das es aus geht bei gezogener Handbremse.

Grüsse
 
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