carat91
Jung-Mitglied
- Ort
- Bochum
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 08.08.2011
- Motor
- TDI® 75 KW Euro 4 BRS
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Umbauten / Tuning
- Betteinbau noch in Planung.
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Kein weiterer T5 vorhanden
Im September habe ich mich dazu durchgerungen, mir einen T5 Transporter mit 9 Sitzen und 102 PS Diesel zu kaufen . Bisher bin ich total begeistert von dem Wagen. Ich konnte hier im Forum schon einige interessante Sachen lesen . Nun habe ich mal eine Frage .Es sollte eine Anhängerkupplung an meinem Bulli angebracht werden .Nachdem mein Händler 1080 ,-Euro veranschlagt hatte ,wollte ich mir ein Vergleichsangebot bei ATU einholen .ATU würde mir die AHK für 730,- Euro einbauen .Jetzt kam das Problem. Der Meister bei ATU sagte mir, dass in seinen Unterlagen stehen würde, dass auch ein größerer Kühler für die AHK eingebaut werden müsste . Er selber war auch erstaunt, was in seinen Unterlagen stand .Er wollte sich auch nochmal erkundigen, ob das so richtig ist .Jetzt meine Frage: Kann das wirklich sein ?????