Kupplung und Zweimassenschwungrad nach 7000 km "verschmolzen" - eine Never-Ending Story

Das einzige wo ich die in Schutz nehmen muss ist das Thema Mobilitätsgarantie. Die Bedingungen sind nicht perfekt kinderfreundlich, aber klar geregelt.
Wenn du es noch mit dem Fahrzeug in die Werkstatt schaffst, gibt es keinen Ersatz. Nur wenn du unterwegs liegen bleibst und dann nur Max. 3 Tage.

Ansonsten eher erbärmlich und dein Ärger verständlich. Der richtige Gutachter ist jetzt das alles entscheidende.
Viel Erfolg!

Ich bin liegen geblieben (bzw. das Fahrzeug ;-)) )und wurde auf meine Kosten abgeschleppt. Das Autohaus Neubeck in Speyer hat nun 5 Arbeitstage gebraucht ( das Fahrzeug stand insgesamt nunmehr 8 Tage dort), um die Kupplung zu tauschen. Daher hatte ich um Übernahme von wenigstens einem weiteren Teil der Mietwagenkosten gebeten; hoffe, dann ist es so verständlicher,,,,,
 
Die Arroganz von VWN und deinem Servicepartner ist einfach nur erbärmlich.
Nur einmal als Anmerkung am Rande. Wenn es wirklich am Fahrer liegen sollte warum hält die 1. Kupplung 10 mal so lange wie die 1.
Das ist so was von unlogisch. Ein guter KFZ Meister würde sich sofort an die Suche begeben und nicht dem Kunden auch noch Geld abnehmen

Nein, es ist nicht unlogisch. Eher ist Deine Annahmen eine eben solche.
Nach den vorliegenden Daten und unter Ausschluss eines Materialfehlers, wäre es logisch, dass ein Fehler am Fahrzeug eingetreten ist, welcher innerhalb ca. 7000 km die Kupplung beschädigt.
Somit ist es aus Logik sehr wahrscheinlich, dass dieser Defekt bei ca. 43/44.000 km aufgetreten ist und die erste Kupplung innerhalb 7000 km, nämlich bis 50 tkm beschädigt hat.
Mit dem Tausch der ersten Kupplung wurde der eigentliche Fehler nicht beseitigt. Aus diesem Grund hatte die neue Kupplung den nächsten Schaden nach 7.000 km.

Werden nun beim dritten Tausch der Kupplung exakt die gleichen Teile ersetzt, wie bei den beiden vorangegangen Reparaturen, dann wird auch die dritte Kupplung wieder bei ca. 7.000 km schmelzen.

Damit wäre quasi offensichtlich, aber nicht bewiesen, dass die Werkstatt den Fehler nicht gefunden hat, sondern jedes Mal die Auswirkungen beseitigt. Was, ehrlich gesagt, typisch für eine VW Werkstatt klingt.

Jetzt ist die Frage, wie man da vor geht.
Der Besitzer soll trotz Garantie selbst zahlen.
Die betreffende Werkstatt ist, der bisherigen Erfahrung nach, nicht in der Lage den Fehler zu beseitigen.
Egal, ob mit Anwalt oder ohne Anwalt, die einzige logische Schlussfolgerung, um einen fahrenden Bulli zu bekommen ist die Werkstatt zu wechseln.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ R5T5 danke für Deinen Beitrag. Genau so sehe ich das auch - und im Übrigen auch die Porsche AG Salzburg als Versicherungsgeber. Allerdings sind alle Beteiligten die Hände gebunden - da das Autohaus Neubeck in Speyer quasi darauf besteht, dass es sich um einen "Bedienerfehler" handelt. Bereits beim 1. Kupplungsdefekt hätte nachgesehen werden müssen, wo der Fehler liegt, nunmehr beim 2. identischen Defekt in jedem Fall. Doch auch beim 2. Mal wurde (siehe Schreiben) festgestellt, dass die Kupplung mit dem Schwungrad "verschmolzen" sei , wein warum und wieso wurde nicht geprüft weil ja klar ist, dass der Fahrer den Verschleiss herbeiführt ( gerade, leit ansteigende Strecke auf leerer Autobahn mit Tempo 120 Km/h )

Aus beiden Reparaturen liegen mir die ausgebauten /getauschten Teile vor - nächste Woche soll ein Beweissicherungsgutachten erstellt werden - mit wenig Hoffnung auf meiner Seite .

Besser, ich lege die nächsten 2500,- € zu Seite, falls es diesmal noch schneller passiert - 5000,- € in 4 Monaten ist auch nicht gerade das, was ich mir erhofft hatte, als ich die Anschlussgarantie bei Neukauf mit abgeschlossen habe.
 
Wir hatten einen T5 in der Werkstatt mit defekter Kupplung. Soweit kein Problem, haben in ddn letzen Jahren durchdchnittlich 15 bis 20 Kupplungen gewechselt. Bei einem hatten wir abe dann Probleme sid zu entlüften, es hat einfach nicht funktioniert. beim zerlegen des Primärzyljnders oonntd msn eine defekte mandchette sehen die die Füllbohrung verschlossen hatte. Erneuert das Teil und gepasst hat es. Kann mir vorstellen dass du auch ein Problem damit hast?
 
Ich meinte mit unlogisch das ene 50 000 hält und die2. nur 5000 wenn es am Fahrer liegen soll. Ich bin genau eurer Meinung. Der Schaden liegt am Material. Der Freundliche sollte sich das Lehrgeld wieder geben lassen
 
Was sagt der Gutachter? Der war doch laut TE vor Ort.
 
Wir hatten einen T5 in der Werkstatt mit defekter Kupplung. Soweit kein Problem, haben in ddn letzen Jahren durchdchnittlich 15 bis 20 Kupplungen gewechselt. Bei einem hatten wir abe dann Probleme sid zu entlüften, es hat einfach nicht funktioniert. beim zerlegen des Primärzyljnders oonntd msn eine defekte mandchette sehen die die Füllbohrung verschlossen hatte. Erneuert das Teil und gepasst hat es. Kann mir vorstellen dass du auch ein Problem damit hast?

vilen dank WAMA1

kannst du mir das bitte noch ein bisschen genauer erklären? klingt interessant, da bereits vermutet wird, dass beide Kupplungen latent druck hatten und nicht sauber getrennt haben--
 
Was sagt der Gutachter? Der war doch laut TE vor Ort.

@Hugenduebel nein, der Gutachter war nicht vor Ort, da bereits mit dem Ausbau begonnen wurde, ohne uns zu informieren. Wie bereits geschrieben, liegen die "geschmolzenen Teile" nunmehr vor - die Frage wird sein, ob ein ( qualifizierter ) Gutachter in ausgebauten Zustand überhaupt einen technischen Defekt erkennen kann,,,,,
 
In deinem ersten Beitrag ist laut Autohaus der Wagen zerlegt, die Kupplung ausgebaut und man wartet auf eine Entscheidung bezüglich Gutachter und auf eine Reparaturfreigabe?
 
In deinem ersten Beitrag ist laut Autohaus der Wagen zerlegt, die Kupplung ausgebaut und man wartet auf eine Entscheidung bezüglich Gutachter und auf eine Reparaturfreigabe?
genau!
genau wie ich gerade geschrieben habe.
War ! bereits auseinandergebaut!
Daher nach Rücksprache mit dem Gutachter Freigabe erteilt.
Ein Verbringen des Fhzg wurde ebenfalls angedacht, aber verworfen .
Oder verstehe ich Deinen Post nicht.
Worum geht es Dir, bzw. hast du eine konkrete Frage/Anmerkung ?
 
Blöde Sache... Ich fürchte allerdings, dass Du mit Deiner Polemik in Deinen Schreiben auch nicht weiter kommen wirst. Eigentlich hilft nur, jedes Telefonat, jedes Gespräch jede Maßnahme sorgfältig zu dokumentieren, am besten einen neutralen Zeugen mitnehmen, Gesprächsnotizen fertigen, Belege aufheben und wo immer möglich Teile sichern und sodann die Angelegenheit sauber dokumentiert und mit Fotos und allem einem guten Anwalt übergeben und warten. Ich halte nicht sehr viel davon, in so einer Situation selbst noch zwei bis dreimal schriftlich nachzufassen, obwohl sich klar abzeichnet, dass die Angelegenheit vor Gericht landen wird, sofern sich nicht doch noch in letzter Minute einer bewegt. Dessen ungeachtet wäre ich mit dieser Werkstatt fertig.
 
Da bitte ich dann doch mal um Erklärung.
Das Autohaus hat aus Gewährleistungsgrüden darauf bestanden , dass das Fhzg zu ihnen verbracht wird.
Dem habe ich zugestimmt und entsprechend veranlasst.
Dann hat unmittelbar das Autohaus den Ausbau vorgenommen und mir dann erklärt, dass erneut ein Verschleiß vorhanden sei.
Daraufhin habe ich einen Gutachter in‘s Spiel gebracht,,,
Wie hätte denn das „Thema nich seinen Sinn verloren“, bzw. wo wurde denn exakt „der Fehler“ begangen?
 
Da bitte ich dann doch mal um Erklärung.
Das Autohaus hat aus Gewährleistungsgrüden darauf bestanden , dass das Fhzg zu ihnen verbracht wird.
Dem habe ich zugestimmt und entsprechend veranlasst.
Dann hat unmittelbar das Autohaus den Ausbau vorgenommen und mir dann erklärt, dass erneut ein Verschleiß vorhanden sei.
Daraufhin habe ich einen Gutachter in‘s Spiel gebracht,,,
Wie hätte denn das „Thema nich seinen Sinn verloren“, bzw. wo wurde denn exakt „der Fehler“ begangen?

Dort:

Daher nach Rücksprache mit dem Gutachter Freigabe erteilt.

Siehe oben.
 
Ich verstehe es einfach nicht:
Die Reparaturfreigabe soll der Fehler sein?
Was wäre denn die „fehlerfreie“ Alternative?
 
Ich verstehe es einfach nicht:

Gut. Ich sehe, Du hast zwar oben zugestimmt, aber nichts von alle dem verstanden. Ich bin dann mal raus hier, wir sehen uns in 7000 km.
Bitte nicht zitieren, bitte nicht namentlich erwähnen. Vielen Dank.
 
Wenn ich mit Gutachter drohe, muss ich ihn bringen. Wenn ich mit Klage drohe, muss ich auch klagen. Alles andere ist Kindergarten.

Der Gutachter hätte den Schaden im ausgebauten Zustand analysieren müssen, um die Umstände zu klären. Jetzt fährst du wieder das Fahrzeug und für ein evtl. Gutachten muß der Wagen wieder zerlegt werden. Stellt er was fest sagt die Werkstatt: War zum Zeitpunkt der fachgerechten Reparatur noch nicht.

Recht haben ist toll, aber vor Gericht zählt, was man beweisen kann.
 
Dann hast du einen Fehler gemacht, wenn der Schaden nicht an den ausgetauschten Teilen lag.

Ich denke, das ist die Aussage, die Dein Problem erklärt.

Was soll der Gutachter denn jetzt begutachten? Es gibt vermutlich zwei defekte Schwungräder und er wird bestätigen, dass sie defekt sind. Mehr kann er nicht machen.

Anders wäre es gewesen, wenn er beim Ausbau dabei gewesen wäre und die Funktionen der "umgebenden" Teile hätte prüfen können. Insbesondere Kupplungsnehmerzylinder und die Leitung, denn da wird nach meiner laienhaften Vermutung der Fehler liegen (müssen).

Ciao

Ludger
 
Lt meinem Anwalt wird im Falle einer Klage das Gericht ein Gutachten anfordern . Dann wird erneut zerlegt.
Unmittelbar (ebenfalls zunächst auf eigene Kosten) ein Gutachten zu erstellen hätte keinerlei Beweisktraft sondern wäre eher „vorauseilender Gehorsam“ ohne Sinn.
Aber wie (leider) so oft hier, wissen das ja selbsternannte Experten (oder gar Juristen?) mit erhobenem Zeigefinger besser.
Denen sei versichert , dass es sich hier nicht „um einen Kindergarten „ handelt - aber eben erst dann „gebracht“ wird, wenn es sich als zielführend herausstellen sollte und! auch kostenmässig vertretbar.
In diesem Sinne:
Sucht Ihr Beide Euch doch bitte ein anderes Thema (wie wohl schon des öfteren) wo Ihr Oberlehrer spielen könnt .
Danke
 
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