Knöllchen >2m< erhalten!!!

AW: Knöllchen >2m< erhalten!!!

Naja die Grenze wäre einfach man nimmt das was im der Zulassung steht. Bei allem andern geht es doch auch nur danach.
Also wenn ich sicher sein will muss ich selbst zum Maßband greifen und nachmessen.
 
AW: Knöllchen >2m< erhalten!!!

Naja die Grenze wäre einfach man nimmt das was im der Zulassung steht. Bei allem andern geht es doch auch nur danach.
Also wenn ich sicher sein will muss ich selbst zum Maßband greifen und nachmessen.

Hej,
...und was ist dann mit angebauten Wowaspiegeln ?

So drehen wir uns hier im Kreis...das war hier doch schon auf den ersten Seiten :confused::confused:.


Gr.
FISK
 
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Hallo,
es geht nicht immer nach dem was in der Zulassung steht!
Bei den Gewichtsbegrenzungen auf Brücken und schlecht befestigten Starssen steht über der abgebildeten Achse oft die Angabe mit "t" für tatsächlich.
Das "t" bedeutet nicht Tonnen, wie manche denken.
Hier dürfte ein "leerer" LKW ggf. noch durch bzw drüberfahren, eine beladener ggf. nicht mehr.

Auch hier muss der Fahrzeugführer wissen was sein Fahrzeug grade eben in diesem Moment wiegt bzw welche Achslasten er momentan hat.
Das hat auch nichts mit den Angaben in den Papieren zu tun.

Die Schilder gibt es auch ohne "t", dann geht es um die zulässige Gesamtmasse / Achslast
 
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Ob das "t" jetzt für "Tonnen" oder "tatsächlich" steht ist dabei doch total Latte. Das wichtigste Kriterium für Fahrzeug und Fahrer ist das Hirn, und der darin funktionierende gesunde Menschenverstand.

Es sollte doch wohl klar sein, dass man von tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen sollte, oder? Der Fahrzeugführer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges verantwortlich, auch wenn es einfacher ist, Breite oder Höhe festzustellen, als das tatsächliche Fahrzeuggewicht. Aber auch wenn es umständlich ist, dieses zu ermitteln, ist es Aufgabe des Fahrers; ob im gewerblichen Verkehr für zulässige Achslasten am Lkw, oder für den privaten Fahrer, der seinen Wohnwagen belädt. Auch der muss sich darüber Gedanken machen, wie er im Rahmen der Vorgaben bleibt.

Was in den Papieren steht ist damit also grundsätzlich total egal. Zumindest mit Einschränkungen: es gibt bauartbedingt die Höchstlasten vor, für die das Fahrzeug ausgelegt ist. Mehr ist "nicht zulässig". Es steht da aber nirgends "zulässige Breite" oder "zulässige Höhe". Die sind in der StVZO spezifisch festgelegt. Was ich damit sagen will: Wenn ICH mich nach der Fahrzeughöhe aus dem Fahrzeugschein richte, bin ich eine klasse Lachnummer, wenn ich mit der Dachbox im Parkhaus die Belüftungsschächte demontiere. Dann passen die 190cm aus den Papieren nämlich plötzlich doch nicht in das 2m-Parkhaus. Klingt komisch, ist aber so.
Und genau so ist das mit den von FISK angesprochenen Spiegeln ja auch. Und wo ist das Problem? Ich muss nicht mit den Zollstock quer durch das Auto, 2m merken und noch mal anlegen usw. Man legt einfach links am Fenster an und misst bis zur Außenkante des Spiegels und rechts genauso. Was ist daran unzumutbar? Erstklässler sollten in der Lage sein, die tatsächliche Fahrzeugbreite zu bestimmen. Wenn man also einen im Haushalt hat, kann man diesem mit einem 1€-Job sicherlich zu diesem Spaß animieren.

Und die Forderung nach Toleranzen ist auch immer klasse. Och man, was sind schon diese sieben Zentimeter! Wie albern das doch ist.
Wenn aber meine Türen zu Hause nur 1m breit sind, bekomme ich das Sofa da auch nicht durch, wenn es 1,07m breit und tief ist. Da kann man machen was man will. Es ist natürlich sehr albern, dass Türrahmen und Sofa so untolerant sind und das nicht durchgehen lassen, aber finde mal einen, den man dafür zur Sau machen kann. :confused:
 
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Wowaspiegel werden wie Dachboxen nachträglich angebaut und müssen nicht vom TÜV eingetragen werden wie z.B. ein Fahrwerk. Bei mir wurde auf Grund des Fahrwerks die Fahzeughöhe auch im Schein geändert. Also ist die Aussage mit der Dachbox und den Wowaspiegeln hinfällig. :confused:

Wobei in §32 StVZO steht das die Spiegel nicht mit zählen. Hat ja schon weiter oben jemand geschrieben. :cool:

Abgesehen davon das manche Baustellen eh viel zu schmal zum überholen sind, seh ich das so das nur wieder nach ner einfachen Möglichkeit gesucht wurde um an Geld zu kommen. So wie das mehr als einmal vorkommt. Denn wer regt sich schon über ein Verwarngeld (bis35€) auf, es wird ja eh nur teurer. X(
 
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.. so das nur wieder nach ner einfachen Möglichkeit gesucht wurde um an Geld zu kommen. So wie das mehr als einmal vorkommt. Denn wer regt sich schon über ein Verwarngeld (bis35€) auf, es wird ja eh nur teurer. X(
Wie wahr!
Das erste Schreiben mit dem Verwarngeld soll (juristisch gesehen) sowas wie ein Angebot sein, sich gegen Zahlung dieses Verwarngeldes von weiterem Ärger freizukaufen. Die Festsetzung der Höhe des Verwarngeldes stellt auf Staatsseite auch etwas wie eine Gratwanderung dar: ist sie zu hoch, legen zu viele Einspruch ein oder klagen sogar (Frechheit!) ;):D und ist sie zu niedrig, "verliert" der Staat unnötig Geld!

OT: ON
Momentan soll ich 3 Punkte (die in Flensburg) und 120€ bezahlen [zusätzlich 1 Monat Fahrverbot, weil innerhalb von 12 Monaten dann 6 Punkte gemacht wurden *schimpft mich Rowdy!*], weil ich in einer Eingliederungsspur (Beschleunigungsstreifen) zu schnell war: Die Hauptspur ist Umgehungsstrecke (70km/h) und der parallel dazu führende Fahrbahnstreifen demnach 50 km/h (ich hatte 79 km/h drauf). D.h. lt. Polizei muß ich mit 50 km/h auf die 70 km/h-Spur fahren und dann erst beschleunigen...sorry, ich fahre gut 60-70tkm/Jahr und halte dieses für realitätsfremd und verkehrsgefährdend! Demnächst blitzen die noch BAB-Beschleunigungsstreifen, weil der noch zur Ortschaft gehört und das BAB-Tempo erst mit Überfahren der gestrichelten Linie gilt... Viele Blitzerstandorte haben m.E. nichts mit Unfallschwerpunkten zu tun, sondern sind optimiert für die maximale Einnahme der jeweiligen Gemeinde!
OT:OFF
 
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Hallo Blacktron,

gilt das auch für innerorts gelegene Autobahnauffahrten? Die haben doch ein Rad ab!
So kann man seine Geschwindigkeit aber nicht an den fließenden Verkehr anpassen.

Viele Grüße.

Andreas
 
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Hi Andreas,
genau weiß ich das auch nicht...
Bisher gibt´s nur Geplänkel zwischen Ordnungsamt und meinem Anwalt, ich werde allein schon wegen meinem Fahrverbot vor Gericht ziehen müssen.
Das kann ich mir beruflich nicht erlauben und bin zur Not bereit, die höhere Geldstrafe zu akzeptieren.
Grundsätzlich finde ich den Blitzerstandort als sehr fragwürdig und laß das mal vom Anwalt auf Rechtswirksamkeit prüfen...
Gruß Guido
 
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Das ist auch übel!

Ich drück Dir die Daumen das Du gewinnst! Denn das ist ja wohl totaler Käse. X(

Dann fahr ich demnächst mit 40km/h auf die A5. Ich glaub dann werd ich von LKW´s gekillt. :confused:
 
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Ich drück mit, Guido. Ich will mich auch nicht von LKW zusammenfahren lassen.

Viele Grüße.

Andreas
 
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Hi!

Laut TV-Beitrag:
Wenn wir auf einer 2m begrenzten Fahrspur einen Bums bauen ist der Versicherungsschutz weg!
 
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Hallo Hendry,

Dann ist das also als grob fahrlässig einzuordnen?
 
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Hi,

wer behauptet denn so was? Ok, wenn man ehrlich ist liegt bei uns mittlerweile Vorsatz vor, aber bei den meisten passiert das ohne Wissen der Umstände.

Und selbst bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit haben Versicherungen meines Wissens nach kaum die Chance, aus der Verantwortung auszusteigen.

Selbst bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsunfällen muss die Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommen. Sie wird zwar versuchen, sich das Geld beim Kunden wiederzuholen, aber meines Wissens nach gibt es da sogar eine Haftungsgrenze von 5000€, die maximal zurückgefordert werden kann.
Bei Interesse einfach mal im Netz suchen, mir ist das nicht wichtig genug jetzt.

Aber Haftungsausstieg der Versicherung halte ich für Unsinn!!!
 
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Hallo Hendry,

Dann ist das also als grob fahrlässig einzuordnen?

Hi!

Keine Ahnung.....auf jeden Fall kann der Spaß auf der linken Spur schnell mal unbezahlbar werden.
Da schleiche ich lieber hinter einem LKW her und brauche 5min länger durch die Baustelle.
 
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:rolleyes: Wie üblich, gefährliches Halbwissen; aber wissen, wo was steht.:D

Kfz-Haftpflichtversicherung Demnach scheidet nur eine Leistungspflicht bei Vorsatz aus. Und wir haben zwar den Vorsatz, links zu fahren auch wenn wir es nicht dürfen (ok, also einige von uns), haben aber ja nicht die Absicht, einen Unfall zu bauen, von daher ist das auch hinfällig.

Mit der Regress-Kappung bei 5000€ lag ich ja immerhin richtig.
 
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Hallo Leute!

Am WE war ich wieder mal in der Wachau:p. Baustellen ohne Ende und immer die Schilder mit 2m.
Da habe ich unseren Fuhrpark mal gecheckt:
1-er BMW > O.K.
Golf 6 > über 2m
T5 > eh klar
PUG 106 > O.K.
Die linke Spur könnte man sich dann aber schenken, oder?
Bei BMW ist ab dem 3-er Schluss, bei VW ab Golf, bei Audi ab A3....

Trotzdem schönen Urlaub,
da Klausl
 
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