Kaufrücktritt wegen neuer CO2 und NOx Werte

Mir wurde folgendes gesagt: Die Katalogwerte seien nicht repräsentativ, da hier vom Optimalzustand ausgegangen wird. Durch zusätzliche Ausstattung (Standheizung, Sitzheizung etc.) erhöhen sich die Verbrauchswerte, die pro Ausstattung draufgerechnet werden. Die Werte hätten sich nicht verändert und ich musste auch keine Vertragsänderung o.ä. unterschreiben. Werksabholung morgen, bestellt Mitte Okt.
 
- meine Strategie: Auslieferung beim Freundlichen, der sogar so freundlich war, für uns die Werksabholung durchzuführen ( das nennt sich business Abholung). Wir werden also bald Busfahrer, die Auslieferung steht nach Bestellung 10/2017 in der Woche nach Ostern bevor. Hätten wir selbst im Werk abholen wollen, wäre frühestens ein Termin Ende April/ Anfang Mai möglich gewesen - es fehlen die Kapazitäten für die Cali Ocean Übergabe. Wir haben Zusage der Steuerdifferenzübernahme durch VWN für die Haltedauer des Autos, ausserdem 1 Jahr kostenfreie ASG.
Sollten sich ernste Probleme im Realbetrieb, Defekte oder erhebliche Abweichungen von den zugesicherten Eigenschaften auf Basis der Bestellung aus 2017 ergeben, behalten wir uns alle Rechtsmittel vor.

Ich denke der letzte Satz wird schwierig durchzusetzen sein. Die "erhebliche Abweichung" deines Bullis sind die Abgas- und Verbrauchswerte (die ja nachweislich irgendwas 10-15% angestiegen sind). Das als "Mangel" durchzubekommen halte ich für sehr wahrscheinlich (siehe ähnliche Urteile zu Verbrauchsunterschieden). Wenn du wissend den Bulli übernimmst und noch dazu einige Goodies vom Freundlichen (oder VWN?) erhältst, dann hast du diesen Mangel akzeptiert (siehe auch das Schreiben von VW, das oben gepostet wurde).

Später zu beweisen, dass dir das AGR (oder etwas anderes) aufgrund der geänderten Software hops gegangen ist, halte ich für fast unmöglich.
 
Moin, habe gestern mit dem :) telefoniert und ihn auf die veränderten Verbrauchs- und Abgaswerte angesprochen. ( bestellt ist Mitte
Oktober ein 62 kW tdi mit bluemotion, Fahrgestellnummer ist seit Dezember vorhanden, Fahrzeug scheint also seit dem auf Halde zu stehen) Der :) hat mir telefonisch versichert, dass sich an den ursprünglichen Werten nach update nichts verändert hat. Kann das hier jemand bestätigen?

LG aus dem Norden

Das hat mein Händler auch gesagt.
Bei Vertragsunterschrift Anfang 11/17 (inkl. Konfiguratorausdruck) stand da noch kombiniert 6,1 Liter und 158 gr Co2. Nun in den Papieren stehen 6,5 und 169 gr drin.
Interessant ist: In der Preisliste 11/2017 (gedruckt Juni 2017) stehen, soweit ich sehen konnte, exakt die Werte vom heutigen Konfigurator und heutiger Preisliste (gedruckt 02/2018) drin. Die Jungs und Mädels von VW sind so gut, die können sogar schon in die Zukunft schauen.

Auch interessant ist, dass, als der Lieferstopp bekannt wurde, ich mir meine Konfiguration Anfang 12/2017 noch einmal aus dem Konfigurator gedruckt hatte. Die Werte waren da immer noch so wie am Anfang bei Vertragsunterschrift, nämlich die niedrigeren Werte.

Mir scheint, dass VW hier ganz schön Chaos verbreitet, damit bloß niemand mehr durchblicken kann. Schaut doch mal in Eure Unterlagen und vergleicht die. Wäre gut zu wissen, wer welche Daten hat :-)

vlg

Paul

P.S. Wenn die Aussage so stimmen würde. Würde es ja auch keine Co2 Erhöhung geben, da der erhöhte Wert auch schon in der 11/2017 Preisliste stand. Somit bräuchte VW eigentlich garnichts machen. Hat von Euch mal einer die 11er Preisliste zu Hand und könnte die Werte hier posten?
 
Fahrgestellnummer ist seit Dezember vorhanden, Fahrzeug scheint also seit dem auf Halde zu stehen
kleine Anmerkung am Rande:
FIN wird vergeben bevor die Fertigung beginnt. Aus der Tatsache, dass eine FIN bekannt ist, kann man also nicht direkt auf den Fertigstellungsgrad des Fahrzeugs schließen.
 
Sollten sich ernste Probleme im Realbetrieb, Defekte oder erhebliche Abweichungen von den zugesicherten Eigenschaften auf Basis der Bestellung aus 2017 ergeben, behalten wir uns alle Rechtsmittel vor.
Ja, selbstverständlich stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung.
Aber vorher wünsche ich dir schonmal eine Unfallfreie Zeit und viel Spaß mit dem Gefährt, wenn er denn mal da ist. :)
 
Gleiches bei uns, zzgl. kostnelose Zulassung durch den Freundlichen, kostenneutrale Werksaabholung und Übergabe beim Händler.
Heißt: keine Überführungskosten und keine Zulassungskosten? Das wäre noch eine schöne Verhandlungsbasis...
 
Hallo Jörg,
Klingt für mich vernünftig. Darf ich fragen wie, wann und wo Du insbesondere den letzten Abschnitt ab "Sollten sich ernste Probleme..." festgehalten hast? Hat Dir hier der Händler etwas in irgenseiner Art und Weise bestätigt?
Vielen Dank und Gruß
Martin

Hallo Martin,
wir haben das Fahrzeug ja noch nicht - ab Ostern sind wir eine Woche im Urlaub, am 10.04. soll unser Cali beim Händler zugelassen zur Abholung bereitstehen. Nach allem, was ich auch zum letzten Stand ( Angebot einer Wandlung oder Bestätigung der Kenntnisnahme der "neuen" Werte und Verzicht auf Rechte nach § 442 BGB gegen Unterschrift bei Übernahme) gelesen habe, ergäbe sich im Falle eines Falles ein komplexer, juristisch zu bearbeitender Einzelfall. Die geforderte "Kenntnisbestätigung eines Mangels gem. §442 BGB" als sozusagen einseitigen Rechtsverzicht halte ich laienmässig für sittenwidrig und insofern als unwirkam, insbesondere weil es von VWN in der zitierten Form recht ungeschickt formuliert ist. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung wäre diesbezüglich alles möglich bzw. unmöglich.
Ich weiss wirklich nicht, welche konkreten, ernsten Probleme auftreten könnten, da ich weder Mechatroniker noch KFZ Ingenieur bin ( extrem erhöhter Verbrauch, Motorschaden, AGR Schaden...).
Natürlich hat der Händler nichts bestätigt. Ich bin kein streitsüchtiger Mensch und weiss, dass vor Gericht und auf hoher See alles möglich ist - es ist nicht unser Bestreben, zunächst das Auto abzunehmen und dann absehbar vor Gericht zu ziehen.
Ich hoffe mal, dass wir das genannte Schreiben als nachgeschobene Kaufvertragserweiterung nicht vorgelegt bekommen werden....
Grüsse,
Jörg
 
Heißt: keine Überführungskosten und keine Zulassungskosten? Das wäre noch eine schöne Verhandlungsbasis...

So in etwa, wobei wir grundsätzlich die eigene Werksabholung mitgekauft haben - die jetzt ohne Aufpreis in eine "Übergabe beim Händler" umgewandelt wurde. Heisst, wir sparen die Differenz.
Die Zulassung durch den Händler gibt es kostenneutral oben drauf.
Viel Glück,
Jörg
 
Ja, selbstverständlich stehen dir alle Rechtsmittel zur Verfügung.
Aber vorher wünsche ich dir schonmal eine Unfallfreie Zeit und viel Spaß mit dem Gefährt, wenn er denn mal da ist. :)

DANKE!
Wir freuen uns riesig auf unseren ersten California - wandeln würden wir eh nicht - gäbe es Alternativen? - NÖ!
Bei dem Zubehörkram, den ich während der Wartzeit zusammengekauft und eingelagert habe - ist die Fahrzeugabnahme ohnehin "alternativlos".
Grüsse,
Jörg
 
Hallo Martin,
wir haben das Fahrzeug ja noch nicht - ab Ostern sind wir eine Woche im Urlaub, am 10.04. soll unser Cali beim Händler zugelassen zur Abholung bereitstehen. Nach allem, was ich auch zum letzten Stand ( Angebot einer Wandlung oder Bestätigung der Kenntnisnahme der "neuen" Werte und Verzicht auf Rechte nach § 442 BGB gegen Unterschrift bei Übernahme) gelesen habe, ergäbe sich im Falle eines Falles ein komplexer, juristisch zu bearbeitender Einzelfall. Die geforderte "Kenntnisbestätigung eines Mangels gem. §442 BGB" als sozusagen einseitigen Rechtsverzicht halte ich laienmässig für sittenwidrig und insofern als unwirkam, insbesondere weil es von VWN in der zitierten Form recht ungeschickt formuliert ist. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung wäre diesbezüglich alles möglich bzw. unmöglich.
Ich weiss wirklich nicht, welche konkreten, ernsten Probleme auftreten könnten, da ich weder Mechatroniker noch KFZ Ingenieur bin ( extrem erhöhter Verbrauch, Motorschaden, AGR Schaden...).
Natürlich hat der Händler nichts bestätigt. Ich bin kein streitsüchtiger Mensch und weiss, dass vor Gericht und auf hoher See alles möglich ist - es ist nicht unser Bestreben, zunächst das Auto abzunehmen und dann absehbar vor Gericht zu ziehen.
Ich hoffe mal, dass wir das genannte Schreiben als nachgeschobene Kaufvertragserweiterung nicht vorgelegt bekommen werden....
Grüsse,
Jörg
Ich denke auch nicht das es ein Schreiben von VWN ist , ich brauchte nichts unterschreiben , mein :) meinte nur bei Neubestellungen für MJ 19 müssten sie eine Unterschrift haben da es noch keine bestätigten Werte gibt und diese wesentlich höher sein werden .
 
Ich denke auch nicht das es ein Schreiben von VWN ist , ich brauchte nichts unterschreiben , mein :) meinte nur bei Neubestellungen für MJ 19 müssten sie eine Unterschrift haben da es noch keine bestätigten Werte gibt und diese wesentlich höher sein werden .

Hallo TX- Kruse,
und auch diese Auskunft des Freundlichen ist recht grenzwertig - wenn VWN noch keine bestätigten Werte ( -das könnte zutreffend sein-) für MJ 2019 vorliegen, welcher abgebrochene Hausjurist des Händlers oder von VWN ist dann auf die irrwitzige Idee gekommen ein Schreiben zu verfassen, das den Kunden zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt werden soll, in dem der Kunde Kenntnis geänderter, bislang unbekannte Werte akzeptieren soll? Schwachsinn, sorry! Dieses Ansinnen würde doch jeder Vertragsrechtler binnen Kürze mit Verweis auf den Laienstatus des Kunden vor Gericht zerlegen udn für einen untergeschobenen, nachträglichen Vertragszusatz als unwirksam bestätigt bekommen.
Nach meinem Empfinden bringt es keinem von uns für den Einzelfall irgendetwas über alles Mögliche zu theoretisieren.
Aufgrund individueller Ausstattungen ist jedes einzelne bestellte Fahrzeug ein Einzelfall.
Rücktritt aufgrund Verzug war und ist zuünftig jedem Besteller möglich, sofern entsprechende Lieferzögerungen eintraten/ eintreten.

VWN liess und lässt nach meinem Kenntnisstand weiterhin durch die selbstauferlegte Schweigepolitik die Händlerschaft im Dunklen tappen. Ich bedauere ein gutes Stück weit die Händler, es scheint, als wüssten Sie nicht mehr, als die Dinge, die auch durch die Foren geistern.
VWN erweist sich mit dem Schweigen nicht grundsätzlich einen Bärendienst - geht es doch ganz offensichtlich darum, einen weiteren Abgasskandal aus der Öffentlichkeit zu halten ( und das hat bisher bis auf die wenigen kurzen Pressenotizen ) votrefflich funktioniert. Letztlich werden wir nie erfahren, ob die Werte gem. Prospekt 2017 bewusst falsch angegeben waren bzw. ob tatsächlich technische Änderungen ( und welche konkret) durchgeführt wurden. Eventuell wurden lediglich die COC und Briefangaben korrigiert - wer wüsste das schon mit Gewissheit?
Freuen wir uns einfach auf nette Busse...
Grüsse,
Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo TX- Kruse,
und auch diese Auskunft des Freundlichen ist recht grenzwertig - wenn VWN noch keine bestätigten Werte ( -das könnte zutreffend sein-) für MJ 2019 vorliegen, welcher abgebrochene Hausjurist des Händlers oder von VWN ist dann auf die irrwitzige Idee gekommen ein Schreiben zu verfassen, das den Kunden zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt werden soll, in dem der Kunde Kenntnis geänderter, bislang unbekannte Werte akzeptieren soll? Schwachsinn, sorry! Dieses Ansinnen würde doch jeder Vertragsrechtler binnen Kürze mit Verweis auf den Laienstatus des Kunden vor Gericht zerlegen udn für einen untergeschobenen, nachträglichen Vertragszusatz als unwirksam bestätigt bekommen.
Nach meinem Empfinden bringt es keinem von uns für den Einzelfall irgendetwas über alles Mögliche zu theoretisieren.
Aufgrund individueller Ausstattungen ist jedes einzelne bestellte Fahrzeug ein Einzelfall.
Rücktritt aufgrund Verzug war und ist zuünftig jedem Besteller möglich, sofern entsprechende Lieferzögerungen eintraten/ eintreten.

VWN liess und lässt nach meinem Kenntnisstand weiterhin durch die selbstauferlegte Schweigepolitik die Händlerschaft im Dunklen tappen. Ich bedauere ein gutes Stück weit die Händler, es scheint, als wüssten Sie nicht mehr, als die Dinge, die auch durch die Foren geistern.
VWN erweist sich mit dem Schweigen nicht grundsätzlich einen Bärendienst - geht es doch ganz offensichtlich darum, einen weiteren Abgasskandal aus der Öffentlichkeit zu halten ( und das hat bisher bis auf die wenigen kurzen Pressenotizen ) votrefflich funktioniert. Letztlich werden wir nie erfahren, ob die Werte gem. Prospekt 2017 bewusst falsch angegeben waren bzw. ob tatsächlich technische Änderungen ( und welche konkret) durchgeführt wurden. Eventuell wurden lediglich die COC und Briefangaben korrigiert - wer wüsste das schon mit Gewissheit?
Freuen wir uns einfach auf nette Busse...
Grüsse,
Jörg
Natürlich freuen wir uns , ich habe das Schreiben gesehen und es war anders formuliert und nicht einseitig für den Verkäufer
 
Habe ich wegen der Steuer erhalten
 

Anhänge

  • Kundenbrief_steuerliche_Einstufung_CO2_Katalogangaben_22032018.pdf
    485,6 KB · Aufrufe: 214
"Motorsteuerung optimiert...", "Emissionsverhalten verbessert"
Und warum sind dann die NOx Werte nach dem Update gestiegen? Hat das die VW Rechtsabteilung noch nicht mitbekommen? Wieso werden Stickoxide in diesem Schreiben mit keinem Wort erwähnt? Ist das schon arglistig...?
Diese Schreiben haben immer etwas von Propaganda für mich.
 
Habe ich wegen der Steuer erhalten

Das zeigt einmal mehr, dass eine (halbwegs) transparente Aufarbeitung des Problems nicht das Hauptanliegen von VW ist. Vermutlich ist das nach all den Vorfällen in der Vergangenheit auch gar nicht mehr möglich.

Ich gehe aber auch davon aus, dass alle anderen Hersteller nicht transparenter kommunizieren würden (bzw. aktuell kommunizieren). Ich habe nur das Gefühl, dass sie die Leichen im Keller etwas schlauer beiseite schaffen als VW.
 
Das zeigt einmal mehr, dass eine (halbwegs) transparente Aufarbeitung des Problems nicht das Hauptanliegen von VW ist. Vermutlich ist das nach all den Vorfällen in der Vergangenheit auch gar nicht mehr möglich.

Ich gehe aber auch davon aus, dass alle anderen Hersteller nicht transparenter kommunizieren würden (bzw. aktuell kommunizieren). Ich habe nur das Gefühl, dass sie die Leichen im Keller etwas schlauer beiseite schaffen als VW.
Davon ist auszugehen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die anderen Hersteller die kongenialen Ingenieure beschäftigen und VW nur den Ausschuss....
;-))
 
Steht da drin das die Katalogangaben zur Berechnung der KFZ-Steuer dienen???
Dann sind die Werte im Katalog ja doch nicht „etwa Werte“ sondern bindend?
Dann müsste das ja auch für den Verbrauch gültig sein, und der hat sich doch erhöht!
Ich steige da echt nicht mehr durch.......!
 
Steht da drin das die Katalogangaben zur Berechnung der KFZ-Steuer dienen???
Dann sind die Werte im Katalog ja doch nicht „etwa Werte“ sondern bindend?
Dann müsste das ja auch für den Verbrauch gültig sein, und der hat sich doch erhöht!
Ich steige da echt nicht mehr durch.......!

Diese Werte sind technisch zugesicherte Eigenschaften. Und ja VWN will sich rausreden und ja man kann vom Kaufvertrag zurücktreten wenn man das will.
 
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