Kaufrücktritt wegen neuer CO2 und NOx Werte

Und das ist ein weiteres, zweifelloses Indiz dafür, dass die (zweite) CO2-Erhöhung wg. Zyklusumstellung erst noch kommt. Und die akt. Erhöhung mit NEFZ, also wie bisher, festgestellt wurde.
Mich ärgert es schon, dass es hier um eine zweite, riesige Manipulationsgeschichte seitens VW geht, die irgendwie keinen mehr interessiert (denke es können auch nur wenige zw. Schadstoffen und CO2 unterscheiden, obwohl es grundverschieden zu handhaben ist). Nur in den einschlägigen Foren, wie hier, wird darüber diskutiert, in der Tagespresse sind mit Abgase keine Umsätze mehr zu erziehlen. Verdrossenheit hat sich eingestellt.

Die Typgenehmigung des T6 fand 2015 statt, kann jeder in seiner ZuB Teil 1 & 2 nachlesen. Also genau im VW-Jahr. Und VW hätte in einem Zuge ALLE Manipulationen, also auch die CO2-Manipulationen einräumen können, ohne noch größeren Gesichtsverlust.... nein, und mehr noch, es wurde volle Transparenz versprochen. Und noch mehr, der neue Motor ist frei von Manipulationen... Aufgefallen ist das ganze jetzt erstmal nur bei den Diesel, weil dort das Reg.Verhalten nicht berücksichtigt wurde (Vw schreibt ja selbst, dass es erst ab jetzt berücksichtigt wird)... wer weiß mit was noch alles betrogen worden ist, z.B. bei den TSIs.

Und ich pers. finde die CO2-Manipulationen weitaus schlimmer als die Schadstoff- (NOx)-Manipulation. Bei den Schadstoffen, nun ja, wieviel Schadstoffe im realen Betrieb rausgepustet wird, war ja bis jetzt schwer zu reglementieren. Mal sehen, wie mit WLTP+RDE beschissen werden kann. Ob am Prüfstand Eu5 oder Eu6b heißt null komma null, ob im Realbetrieb der Eu6b wirklich besser ist...

Aber bei den CO2 gehts um blanke Steuergelder... und um Absatz (Werbung) für den Hersteller.
Den europ. Staaten sind 2 Jahre Mehrverbrauchssteuern entgangen. Für Deutschland: 200.000 Bulli M1 TDI x durchschn. 25 Euro/a Verbrauchsanpassung x durchschn. 1,5 Jahre = 7,5 Millionen Euro.

Ist jetzt nicht wahnsinnig viel... sagen wir halt mal 5 neue Kindergärten, immerhin!

Für Österreich sieht die Rechnung wg. der NOVA Steuer ganz anders aus... irgenwer hat ja geschrieben, dass wg. dem halben Liter Mehrverbrauch einmalig 2.000 Euro mehr NOVA-Steuer fällig sind...

Sehr gut zusammengefasst!
Der Finanzminister begibt sich jedoch lieber ( weil einfacher!) auf Ankauf illegal produzierter Datenbanken CD mit Auslandssteuersündern und der intensiven Verfolgung dieser Steuerhinterzieher als auf Anklage der Verantwortlichen von manipulierten Abgasangaben, weil die Autoindustrie "systemrelevant" sein soll.
Daher fährt die Regierung einen offensichtlichen Schmusekurs mit den Managern der Autoindustrie. Wir sollten als Verbraucher und Bürger, einmal mehr das Versagen unserer Volksvertreter erkennen und die durchschlagende Wirkung grandioser Lobbyarbeit durch die Industrie. Dabei geht nicht nur um VW - nur hat sich VW in Bezug um die Verschleierung der tatsächlichen Emissionen mit Abstand am ungeschicktesten angestellt.
Es ist nicht gesund, wenn der Staat Grossaktionär/ Miteigentümer der Industrie ist. ( s. VW Gesetz).
Grüsse,
Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
:ot:Hat der Schweineeimer jetzt völlig den Verstand verloren?
Wieso soll ich denn einen grottigen T5 kaufen, wenn ich etwas besseres fahre?
Die Argumentation zeigt mal wieder wes geistes Kind solche Leute sind.
Ihr habt euch aber lieb, wenn jemand eine Sammelklage einreicht schließe ich mich an.
 
Ich bin kein Gelehrter, aber ich habe (nach NEFZ) 6,1 L bestellt und bekomme jetzt (nach NEFZ) 6,5 L . Warum soll es jetzt meine Aufgabe sein zu prüfen ob der Realverbrauch plötzlich nicht mehr vom NEFZ abgängig ist um einen Mangel/Schaden auszuschließen. Aber dafür gibt es Advokaten, die sich um solche Angelegenheiten kümmern können. Da sind wir alle nur Laien. Und nicht ohne Grund gibt VWN jedem Kunden die Chance des unbürokratische kostenlosen Rücktritt vom Kaufvertrag. Da heißt es friss oder stirb und die meisten werden fressen. Nur die wenigsten werden stornieren und mit den wenigen die Minderung fordern wird man sich auch ohne Gericht einigen wollen, bevor sowas in der Autobild landet.
 
Ich bin kein Gelehrter, aber ich habe (nach NEFZ) 6,1 L bestellt und bekomme jetzt (nach NEFZ) 6,5 L . Warum soll es jetzt meine Aufgabe sein zu prüfen ob der Realverbrauch plötzlich nicht mehr vom NEFZ abgängig ist um einen Mangel/Schaden auszuschließen. Aber dafür gibt es Advokaten, die sich um solche Angelegenheiten kümmern können. Da sind wir alle nur Laien. Und nicht ohne Grund gibt VWN jedem Kunden die Chance des unbürokratische kostenlosen Rücktritt vom Kaufvertrag. Da heißt es friss oder stirb und die meisten werden fressen. Nur die wenigsten werden stornieren und mit den wenigen die Minderung fordern wird man sich auch ohne Gericht einigen wollen, bevor sowas in der Autobild landet.
So sieht es aus. Warum besteht den sonst die gesetzliche Verpflichtung einen NEFZ-Wert anzugeben? - natürlich um eine Vergleichbarkeit der Fahrzeugmodelle zu erreichen. Bei einer Erhöhung dieser Werte kann man Grundsätzlich auch von einer Erhöhung der Realverbräuche ausgehen, was im übrigen auch der VDA (VW gehört auch dazu) bestätigt.

Es wird uns Nutzern definitiv ein Schaden eintreten - zugegeben ein überschaubarer - aber warum soll ich die knapp 100€ Kraftstoffkosten im Jahr tragen, wenn die Ursache bei VW liegt? ... haben wir die Werte vor dem Auslieferstop gemessen und in den Katalog geschrieben?
 
Ich bin kein Gelehrter, aber ich habe (nach NEFZ) 6,1 L bestellt und bekomme jetzt (nach NEFZ) 6,5 L . Warum soll es jetzt meine Aufgabe sein zu prüfen ob der Realverbrauch plötzlich nicht mehr vom NEFZ abgängig ist um einen Mangel/Schaden auszuschließen. Aber dafür gibt es Advokaten, die sich um solche Angelegenheiten kümmern können. Da sind wir alle nur Laien. Und nicht ohne Grund gibt VWN jedem Kunden die Chance des unbürokratische kostenlosen Rücktritt vom Kaufvertrag. Da heißt es friss oder stirb und die meisten werden fressen. Nur die wenigsten werden stornieren und mit den wenigen die Minderung fordern wird man sich auch ohne Gericht einigen wollen, bevor sowas in der Autobild landet.
Du bist bei einer Klage auf jeden Fall in der Beweislast , ohne Beweise kein Prozess . Der Prozesskostenvorschuss wird dich abhalten , spätestens der Gutachtervorschuss für die Ermittlung des Realverbrauchs . Ist dieser dann nicht Höher haste zwei Bullis bezahlt . Selbst die NOX Werte werden Real wahrscheinlich beim Update besser ausfallen . Ein Update ist ja für Besserung , sonst würde das KBA nicht mitspielen . Wenn die Werte durch Umrechnung von Wlpt kommen ist der Prozess schnell zu Ende da VW die bessere Argumentation hat . CO2 wird ja Übernommen . Da können wir uns hier die Köpfe einschlagen und nichts kommt dabei rum . Ich hole gleich meinen neuen ab . Mir fehlen eh die Argumente da mein :) von Anfang an von Real 8-10 Litern gesprochen hat
 
Du bist bei einer Klage auf jeden Fall in der Beweislast , ohne Beweise kein Prozess . Der Prozesskostenvorschuss wird dich abhalten , spätestens der Gutachtervorschuss für die Ermittlung des Realverbrauchs . Ist dieser dann nicht Höher haste zwei Bullis bezahlt . Selbst die NOX Werte werden Real wahrscheinlich beim Update besser ausfallen . Ein Update ist ja für Besserung , sonst würde das KBA nicht mitspielen . Wenn die Werte durch Umrechnung von Wlpt kommen ist der Prozess schnell zu Ende da VW die bessere Argumentation hat . CO2 wird ja Übernommen . Da können wir uns hier die Köpfe einschlagen und nichts kommt dabei rum . Ich hole gleich meinen neuen ab . Mir fehlen eh die Argumente da mein :) von Anfang an von Real 8-10 Litern gesprochen hat
Ein Beweis dürfte recht einfach werden, da VW ja bereits alle hierzu notwendigen Angaben geliefert hat ... in dem zu meinem Fahrzeug gehörenden Energieeffizienzlabel werden Kraftstoffkosten im Jahr (bei 20.000km und 1,10€/l) angegeben. Da braucht man nur neu und Alt vergleichen und hat eine Differenz. Damit kann sich gerne auch, wenn notwendig ein Gerichtsgutachter mit beschäftigen ... im Ernstfall hat man ja ne Rechtschutzversicherung (mit 150€ Selbstbeteiligung) ...

Im Übrigen sind WLTP-Messungen für zumindest meinen Kaufvertrag nicht relevant. Für den Zeitpunkt meines Kaufs waren NEFZ-Werte zu messen und anzugeben... da ist es auch egal ab ein mögliches Gerichtsverfahren 5 Jahre dauert ...

Aber soweit will ich es ja auch gar nicht kommen lassen. Das BGB sieht eine Minderung als gleichwertig zum Rücktritt an. Der Rücktritt kommt für mich nicht Frage, da ich das Fahrzeug, wie bestellt, haben möchte. Die Entscheidung hierzu liegt beim Käufer (muss aber 2x die Möglichkeit der Nachbesserung geben). Die Höhe der Minderung kann sicherlich mit dem Verkäufer verhandelt werden ... man sollte halt das Gespräch suchen und nicht gleich zu Beginn mit den Anwalt drohen.
 
Ein Beweis dürfte recht einfach werden, da VW ja bereits alle hierzu notwendigen Angaben geliefert hat ... in dem zu meinem Fahrzeug gehörenden Energieeffizienzlabel werden Kraftstoffkosten im Jahr (bei 20.000km und 1,10€/l) angegeben. Da braucht man nur neu und Alt vergleichen und hat eine Differenz. Damit kann sich gerne auch, wenn notwendig ein Gerichtsgutachter mit beschäftigen ... im Ernstfall hat man ja ne Rechtschutzversicherung (mit 150€ Selbstbeteiligung) ...

Im Übrigen sind WLTP-Messungen für zumindest meinen Kaufvertrag nicht relevant. Für den Zeitpunkt meines Kaufs waren NEFZ-Werte zu messen und anzugeben... da ist es auch egal ab ein mögliches Gerichtsverfahren 5 Jahre dauert ...

Aber soweit will ich es ja auch gar nicht kommen lassen. Das BGB sieht eine Minderung als gleichwertig zum Rücktritt an. Der Rücktritt kommt für mich nicht Frage, da ich das Fahrzeug, wie bestellt, haben möchte. Die Entscheidung hierzu liegt beim Käufer (muss aber 2x die Möglichkeit der Nachbesserung geben). Die Höhe der Minderung kann sicherlich mit dem Verkäufer verhandelt werden ... man sollte halt das Gespräch suchen und nicht gleich zu Beginn mit den Anwalt drohen.
Die Minderung ist beim Verkäufer bestimmt nur zu erzielen wenn er noch Marge hat . VW wird bestimmt keine Einzelfälle mitgehen . Nur den Rücktritt . Vielleicht kommt ja auch da eine Gesamtlösung seitens VW . Ich habe jetzt schon keine Lust jedes Jahr Seitenweise Papier auszufüllen wegen der 20€ KFZ Steuer , mach ich aber aus Prinzip . Vielleicht gibt es ja noch Tankgutscheine von VW zu Weihnachten
 
:pro:

CO2 ist kein Schadstoff? Das erklär mal dem Weltklimagipfel!
CO2 ist nicht NOx, aber Schadstoff sind beides!


welche denn?
(ja, provokativ, aber ganz ehrlich ich sehe kein CO2 Manipulation. Und ja, ich hab den gleichen Stand wie ziemlich alle hier.)
Nachtrag: CO2 Emission hängt nun mal direkt vom Verbrauch ab, da kann man (anders als bei NOx) nichts dran ändern/filtern/manipulieren. Der CO2 Ausstoß hängt damit einzig vom realen Verbrauch ab und der ist zum einen in eurer Hand zum anderen gilt hier bis zum Beweis des Gegenteils die Aussage, dass sicher reale Verbrauch nicht geändert hat. /Nachtrag ENDE

Aber diskutiert ruhig weiter, Meinungen die nicht in euer Bild passen möchtet ihr ja eh nicht hören.

@CBR954RR
Sorry, dass ich jetzt grad Dich zitiert habe, ist nicht speziell auf Dich gemünzt!


Hallo Uwe, kein Problem. Ich nehme das nicht persönlich. Im Gegenteil, bin eher ein Freund der kontroversen Diskussion. Und wenn diese sachlich ist, wie bei dir, umso besser. Provokativ, kein Problem, ich vergesse ja auch manchmal, Posts als "eigene Meinung" zu kennzeichnen ;)


Natürlich ist CO2 auch ein Schadstoff und Abgas, klar, ebenso wie das es direkt vom Verbrauch abhängt. Die Schadstoffe nur indirekt.
Mir geht es hier um die normative Unterscheidung von Schadstoffen und CO2. Dass z.B. kein CO2 in die Eingruppierung nach Euro-Schadstoffnorm einfließt etc. Für den Normalo sind Abgase halt einfach Abgase, ohne das jetzt negativ zu bewerten... Und wenn dann auf einmal Verdacht auf CO2-Abgasmanipulation im Titel steht (ARD und Spiegel haben ja schon darüber berichtet, auch speziell über den Bulli und CO2-Manipulation), denkt der geneigte Leser automatisch an den gleichen Sumpf wie in der Vergangenheit, dabei ist es ein völlig anders Thema. Hier geht es nicht vordergründig darum, eine Schadstoffklasse einzuhalten, sondern um Plakatwerte und Steuern, also Marketing.

Am Prüfstand kann man CO2 direkt nicht manipulieren. Den Verbrauch ausschalten ist schwierig. Aber man kann natürlich Messergebnisse fälschen oder sich "verrechnen". Und dass man besondere Fahrzeuge, Getriebe etc. für den Prüfstand aussucht, die die geringsten inneren Reibwerte aufweisen, ist klar. Genauso, wie man die Toleranzen des Prüfstandes etc. voll ausnutzt, um möglichst "günstige" Ergebnisse zu bekommen. Aber das ist ja klar.

Aber es ging ja um was anderes:

Schreiben vom 16.02.:
"Bei dieser Ueberpruefung wurde nicht nur das regulaere Fahrzeug-Emissionsverhalten untersucht, sondern - ueber heute gueltige Vorschriften hinaus - auch das Emissionsverhalten waehrend der Regeneration des Dieselpartikelfilters."

--> das Regenerationsverhalten hätte aber vorher (Typgenehmigung 2015) auch schon berücksichtigt werden müssen! Damit ist doch klar, dass das vorher "vergessen" wurde.

Damit ist auch klar, dass VW den Kunden jetzt klar machen will, dass sich der reale Verbrauch nicht ändert. Mit dieser Erklkärung widerspricht sich aber VW im eigenen Schreiben selbst. Ich warte noch auf die Antwort von VW. Grüße
 
Die Minderung ist beim Verkäufer bestimmt nur zu erzielen wenn er noch Marge hat . VW wird bestimmt keine Einzelfälle mitgehen . Nur den Rücktritt . Vielleicht kommt ja auch da eine Gesamtlösung seitens VW . Ich habe jetzt schon keine Lust jedes Jahr Seitenweise Papier auszufüllen wegen der 20€ KFZ Steuer , mach ich aber aus Prinzip . Vielleicht gibt es ja noch Tankgutscheine von VW zu Weihnachten
Wenn VW die Steuer übernimmt, dürfte eine Tankfüllung im Jahr sicher den Rest auch erschlagen ... wäre auch ne Lösung
 
:pro:
Wenn VW die Steuer übernimmt, dürfte eine Tankfüllung im Jahr sicher den Rest auch erschlagen ... wäre auch ne Lösung
Leider dürfen wir nicht entscheiden , würde VW viel Ärger ersparen :D
 
Das war doch ein Spitzenvorschlag.
Hast Du inzwischen einen T6 bestellt? T5 wenigstens? Nein? Also warum hältst Du nicht mal die Finger still?

...er hat es sich halt zur Lebensaufgabe gemacht, diese Produkte schlecht zu machen
oder potentielle Käufer zu verunsichern, obwohl er ja auf keinerlei eigene Erfahrung
damit zurück blicken kann. Die Frage die ich mir stelle ist, ob er in Euro, Yen oder
Renminbi (chin. Währung) für seine destruktiven Ergüsse bezahlt wird?!:D
 
So sieht es aus. Warum besteht den sonst die gesetzliche Verpflichtung einen NEFZ-Wert anzugeben? - natürlich um eine Vergleichbarkeit der Fahrzeugmodelle zu erreichen. Bei einer Erhöhung dieser Werte kann man Grundsätzlich auch von einer Erhöhung der Realverbräuche ausgehen, was im übrigen auch der VDA (VW gehört auch dazu) bestätigt.

Es wird uns Nutzern definitiv ein Schaden eintreten - zugegeben ein überschaubarer - aber warum soll ich die knapp 100€ Kraftstoffkosten im Jahr tragen, wenn die Ursache bei VW liegt? ... haben wir die Werte vor dem Auslieferstop gemessen und in den Katalog geschrieben?
Wir WISSEN hier doch alle nur das, was uns VW vor die Füße wirft, richtig? Der Rest ist Spekulation. Spekulation ist nicht schlimm, aber mon sollte sie nicht als Gewissheit verkaufen.
Ja, NEFZ-Wert dient der Vergleichbarkeit. Ja, ein höherer NEFZ-Wert bedingt normal auch einen höheren Realverbrauch.
VW sagt uns doch aber "Ups, uns ist bei der Berechnung der NEFZ-Werte ein Fehler passiert, die waren bisher falsch, jetzt sind sie richtig. Am Motor und dessen Verbrauch hat sich nichts geändert"
Das ist alles was wir wissen. Das kann man nun glauben oder nicht (ich glaube nicht, dass das die ganze Wahrheit ist). Aber wenn wir von diesen Aussagen ausgehen, hat sich nur die Differenz vom (veränderten) NEFZ-Wert zum (gleichen) Real-Wert geändert.
Und schon sind wir weit davon entfernt einen "definitiven Schaden" zu haben.

Ich versuch doch nur bei den bekannten Tatsachen zu bleiben.
 
bin eher ein Freund der kontroversen Diskussion. Und wenn diese sachlich ist, wie bei dir, umso besser. Provokativ, kein Problem,
sehe ich zu 100% wie Du.
denkt der geneigte Leser automatisch an den gleichen Sumpf wie in der Vergangenheit, dabei ist es ein völlig anders Thema.
ok, einverstanden. Zustimmung!
Mit dieser Erklkärung widerspricht sich aber VW im eigenen Schreiben selbst.
jetzt hast Du mich abgehängt. WO ist der Widerspruch?
 
Ich wurde (arglistig) mit einem niedrigen Verbrauch gelockt... 6,1 Liter fand ich sehr gut und ich habe mich deshalb für einen T6 entschieden. (ok, das müsste ich mit großen blauen Kulleraugen rüberbringen)
Jetzt stellt sich raus, er verbraucht 6,5 Liter.
Da ich ein sehr defensiver Fahrer bin, komme ich bis auf ein paar zehntel an den Normverbrauch ran (Benzin wie auch Diesel) und das stimmt tatsächlich.
Wohne auf dem Land und fahre meistens gemäßigt über die Landstraße, muss mich jetzt aber an 6,5L orientieren und nicht mehr an 6,1L.
Ich sehe da ein Mangel (oder ist es eine Täuschung? Da sieht man nämlich, ich bin kein Jurist)

NUR, warum ein Update am Bus, wenn man sich doch nur verrechnet hat?
Gibt dann neue COC Papiere mit den richtigen Werten und abfahrt.

Und ich werde nen Teufel tun und Klagen, ich werde nur die Anfrage der kostenlosen ASG-Verlängerung in den Raum werfen. Ob 1, 2 oder 3 Jahre kann man dann ja noch sehen.

Ich fahre ihn alleine (auch das stimmt) und bin nicht auf ein Bus angewiesen, ich fahre ihn nur gerne.
Also beim Rücktritt geht für mich keine Welt unter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

zunächst mal vielen Dank für die vielen inhaltlich hilfreichen Beiträge. Wir haben unseren Bus im November 2017 bestellt. Ausgeliefert werden soll die "Wundertüte" Ende April 2018. Von meinem freundlichen :) habe ich bislang nur die Aussagen erhalten, dass ein Update aufgespielt worden sei, welches seines Wissens jedoch keine Auswirkungen habe.
Diese Aussage beruhigt uns jedoch keineswegs, da neben den real eintretenden Änderungen beim Verbrauch und den CO2 bzw. NOx Werten auch noch die nach unten geschraubte Motorlaufleistung im Raum steht. ( diesel-softwareupdate-mehr-als-nur-programmierung_id_8600142.html )
Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich bei allem, was über einen Zweitakter hinaus geht, schraubentechnisch ziemlich talentfrei bin.

Die Entscheidung, den T6 in dieser Ungewissheit zu fahren oder den Kaufvertrag zu stornieren, kann einem wohl niemand abnehmen. Frustrierend ist jedoch, dass scheinbar jeder für sich herausfinden bzw. heraushandeln muss, unter welchen Bedingungen man noch zur Abnahme des Fahrzeuges bereit ist.
 
Moin.
Wurde ja schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem...
Hier nur kurz die heutige Info von der VWN Hotline:

1.) Frage: Wenn ich einen T6 110KW / Frontantrieb / 6 - Gang - Schalter fahre, dieser aber momentan nicht angeboten wird, weil diese Motor - Getriebe - Variation die von VW beim KBA angegebenen NO2 Werte nicht einhält,
dann betrifft das ja sicherlich meinen auch, EZ 05/2016. Also muss es ja wohl ein Angebot von VW zur Beseitigung geben, welcher Art auch immer.

Antwort VW: Nein. Der Motor, den sie gekauft haben, entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Allein bei der ständigen Kontrolle neuer Modelle ist aufgefallen, dass im Herbst 2017 gebaute T6 in dieser Version
der damals erteilten Typgenehmigung nicht mehr entsprechen. An Ihrem T6 ändert das nichts. Auch werden ja gesetzl. Werte eingehalten, nur stimmt der Ausstoß nicht mehr mit der damaligen Typgenehmgg. überein.

Widerspruch von mir: Nicht ganz, der Motor ist der Gleiche, denn die Angaben von VW bezügl. Verbrauch/Austoß etc. vom Herbst 2017 stimmen mit denen, die ich beim Kauf bekam überein.
Also ist auch mein Wagen betroffen, also fahre auch ich nicht das, was mit verkauft wurde, denn damit ist auch mein NO2 Austoß höher, als im Kaufvertrag geregelt. Ob das noch im gesetzl. Limit liegt, ist mir egal.

Antwort VW: Nein. Sie haben kein Anrecht auf Nachbesserung. Bei Ihnen passt alles. Kann aber trotzdem sein, dass VW da später aktiv wird und Ihnen eine Nachbesserung empfiehlt.

Da hab ich nix mehr gesagt, sonst wärs wohl zum Äußersten gekommen..... So ein Schmarrn!


2.) Frage: Im Internet kann man derzeit nur Dieselfahrzeuge konfigurieren. Warum?

Antwort VW: Benziner sind ausverkauft. Ob sie überhaupt jemals wieder angeboten werden ist aber derzeit fraglich.

Da hab ich dann auch nicht mehr widersprochen. Ich kann ja Diskussionen führen und verstehe oft, dass die andere Seite natürlich ihre Argumente vertreten will um unbeschadet aus der Sache zu kommen.
Und vielleicht auch mal was weglässt, was ihr schaden könnte. Aber ich werde knatschig wenn mich einer frontal für blöd verkaufen will. Deswegen wars dann auch vorbei.


Gibt eine Kanzlei, die sich nur dieser Problematik annimmt. Hab sie bei google gefunden. Werde die mal anrufen. Schade. Hätte das gern leise geregelt aber VW will nicht. Dann halt nicht.
@admin: Darf ich den Link hier posten? Ich krieg da kein Geld für. Ist nur eine Anzeige aus dem Netz: (falls nicht bitte Hinweis geben, dann edit von mir!!)
Auslieferungsstopp für den T6 Diesel Bulli im Abgasskandal

Fragen / Kritik / Erfahrungen? Her damit!!

So long
 
Wir WISSEN hier doch alle nur das, was uns VW vor die Füße wirft, richtig? Der Rest ist Spekulation. Spekulation ist nicht schlimm, aber mon sollte sie nicht als Gewissheit verkaufen.
Ja, NEFZ-Wert dient der Vergleichbarkeit. Ja, ein höherer NEFZ-Wert bedingt normal auch einen höheren Realverbrauch.
VW sagt uns doch aber "Ups, uns ist bei der Berechnung der NEFZ-Werte ein Fehler passiert, die waren bisher falsch, jetzt sind sie richtig. Am Motor und dessen Verbrauch hat sich nichts geändert"
Das ist alles was wir wissen. Das kann man nun glauben oder nicht (ich glaube nicht, dass das die ganze Wahrheit ist). Aber wenn wir von diesen Aussagen ausgehen, hat sich nur die Differenz vom (veränderten) NEFZ-Wert zum (gleichen) Real-Wert geändert.
Und schon sind wir weit davon entfernt einen "definitiven Schaden" zu haben.

Ich versuch doch nur bei den bekannten Tatsachen zu bleiben.
Ich merke wir sind mittlerweile gar nicht mehr soweit voneinander entfernt...

Wenn VW den ursprünglichen NEFZ-Wert fehlerhaft bestimmt hat (absichtlich, unabsichtlich - völlig egal), ist dies doch aber dem Verantwortungsbereich von VW zuzuordnen. Sie haben Ihr Fahrzeug mit diesem Werten beworben und zur Grundlage meiner Kaufentscheidung gemacht ... damit ist bereits der Schaden eingetreten und zwar in der Abweichung zwischen Vertragsoll und Vertragsist. Die Höhe des Schadens lässt sich einfach aus den VW-Angaben (basierend auf den NEFZ-Messergebnissen) zu den jährlichen Kraftstoffkosten berechnen...

Ich habe beispielsweise tatsächlich das Modell mit der Motor/Getriebekombination + Effizienzpaket ausgewählt, welches lt. Angaben die geringsten Verbräuche hat - war mir in der Tat wichtig. Ich hatte lange wegen dem 84Kw + 5-Gang überlegt - im Nachhinein wohl vielleicht gut so, da nun eingestellt.

Wie will den nun VW bewerten, wie bei mir der Realverbrauch sein wird? Werde ich von denen bereits überwacht, dass die meinen Fahrstil kennen? Diese Aussage zum Realverbrauch ist seitens VW eine reine Spekulation... und da bin ich bei dir, dass Spekulationen aktuell nicht zielführend sind ... belastbare Werte sind nur die offiziellen NEFZ-Werte
 
sehe ich zu 100% wie Du.

ok, einverstanden. Zustimmung!

jetzt hast Du mich abgehängt. WO ist der Widerspruch?

Unten kursiv das VW-Schreiben mit meinen Anmerkungen (-->).
Der Widerspruch ist durch meine "fette" Schrift markiert.
Da VW dann zum Schluss den Rückschluss NEFZ-Werte als Maß für den realen Verbrauch macht, ist das sogar ein doppelter Widerspruch in meinen Augen:

Wie bereits im Dezember des vergangenen Jahres verlautbart, hat die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge standardmaessig eine Ueberpruefung der Uebereinstimmung der laufenden Serienproduktion (CoP) des Modells T6 mit Dieselaggregaten und PKW-Zulassung durchgefuehrt. Bei dieser Ueberpruefung wurde nicht nur das regulaere Fahrzeug-Emissionsverhalten untersucht, sondern - ueber heute gueltige Vorschriften hinaus - auch das Emissionsverhalten waehrend der Regeneration des Dieselpartikelfilters.


--> es bleibt bei Euro6b
--> Regenerationsverhalten hätte vorher schon berücksichtigt werden müssen!



Die Ergebnisse dieser Ueberpruefung haben weitergehende Untersuchungen und einen voruebergehenden Auslieferungsstopp erforderlich gemacht, um Verbesserungen am Regenerationsverhalten der Fahrzeuge in die laufende Serie einzubringen.



Inzwischen konnte eine technische Loesung zur Anpassung der Motorsteuerung entwickelt werden, durch die sich das Emissionsverhalten waehrend der Regeneration des Partikelfilters verbessert.


--> wird jetzt öfter regeneriert? Oder sogar weniger oft?



Der Abschluss der finalen Messungen, Erprobungen und behoerdlichen Genehmigungsprozesse sowie eine Umsetzung der technischen Loesung an bereits produzierten Fahrzeugen und deren nachfolgende Verbringung wird dazu fuehren, dass der Planstand der Auslieferung voraussichtlich im Maerz sein wird.



Eine neue Zertifizierung nach Massgabe des gesetzlichen Pruefzyklus NEFZ (Neuer Europaeischer Fahrzyklus) unter gleichzeitiger Beruecksichtigung von Prozessstandards, die bereits auf das juengste Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ueberleiten, wird eine Erhoehung der CO2 Katalogangaben zur Folge haben, die je nach Fahrzeugvariante unterschiedlich hoch ausfallen wird.


--> Mit NEFZ wird festgestellt, dass es einen Mehrverbrauch gibt

(Mit dem Überleiten ist das oben angesprochene "freiwillige" Berücksichtigen der Regenerationen gemeint); es wird suggeriert, dass die Berücksichtigung dieser Regenerationen erst mit WLTP-Umstellung nötig sind. So ist es aber nicht!



Die Kraftstoff-Verbrauchswerte im praktischen Einsatz veraendern sich durch die Umsetzung der technischen Loesung nicht. Dies konnte von der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge in umfangreichen Testmessungen nach Massgabe des gesetzlichen Pruefzyklus NEFZ nachgewiesen werden.


--> Mit NEFZ wird (in umfangreichen Messungen) festgestellt, dass es keinen Mehrverbrauch gibt!

--> NEFZ als Maß für den realen Verbrauch ??


 
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