Kaufrücktritt wegen neuer CO2 und NOx Werte

Es gibt ein Formular, mit dem kann der Erstbesitzer (und nur der) sich jedes Jahr die Steuerdifferenz von VW erstatten lassen...
Ist schon jemandenbekannt, ob dieses Angebot auch für Käufer im Ausland / Reimportfahrzeuge gilt?
 
Nur Erstbesitzer in Deutschland. Ein Reimport war schon mal zugelassen und der "nächste" Käufer (ist in deinem Fall natürlich der gleich käufer) kennt ja den Verbrauch, respektive die anfallende Kfz Steuer und akzeptiert die Werte damit ja automatisch.
 
Nur Erstbesitzer in Deutschland. Ein Reimport war schon mal zugelassen und der "nächste" Käufer (ist in deinem Fall natürlich der gleich käufer) kennt ja den Verbrauch, respektive die anfallende Kfz Steuer und akzeptiert die Werte damit ja automatisch.

Verwechselst du da vielleicht Tageszulassung und Reimport? Ein Fahrzeug was im Ausland gekauft wird, muss doch nicht zugelassen werden, damit es hierhin reimportiert wird. Oder vertue ich mich da jetzt?
 
Muss es nicht ...!

Gruß Slide
 
Stimmt, muss ich korrigieren, gibt auch EU-Neuwagen. Muss ich am Montag mal abklären. Weiß bis jetzt nur von Erstbesitzer deutscher Neuwagen.
 
Verwechselst du da vielleicht Tageszulassung und Reimport? Ein Fahrzeug was im Ausland gekauft wird, muss doch nicht zugelassen werden, damit es hierhin reimportiert wird. Oder vertue ich mich da jetzt?
Doch, mein Reimport aus Österreich muss 8 Tage in Österreich zugelassen sein, steht so im Vertrag
 
Du bist aber dann trotzdem der erstbester, auch wenn er 8 Tage auf das Autohaus zugelassen war.
 
? Erstbesitzer? Wenn das Autohaus vorher Halter war? Ist für mich ein Wiederspruch. Wenn er Das Auto übernimmt, akzeptiert er die Werte, die ihm das AH gibt. Deshalb keine Kompensierung seitens VW.
 
Hallo,
von Werte akzeptieren hab ich nichts geschrieben, das ist klar das er die dann akzeptiert.
Aber trotzdem ist man Erstbesitzer des Reimport Wagens.
Grüße
 
Was ist dann das Autohaus in Ö? Allererster? Im deutschen Brief ist man erster, das stimmt. Aber auch bei einem 5 Jahre alten reimport aus Italien ist man das.
 
Selbst wenn die Regelung von VW für in Deutschland erstmals zugelassene Fahrezeuge in Österreich bei Reimporten wegen der Tageszulassung nicht gelten sollte, ist es doch weiterhin so, dass der Vertrag mit „alten Werten“ unterschrieben wurde und der Händler nicht das liefert was vereinbart wurde. Ich vermute mal, dass auch das österreichische Kaufrecht das so vorsieht...

Also an den Händler wenden und einen Ausgleich suchen und vereinbaren ... ob der Händler dann von VW seinen Schaden wiederum von VW ersetzt bekommt, ist eine zweite Sache
 
Mein T6 kostet aktuell 54.900 €
Ich kann ihn für 38 200 € neu haben. Kein Reimport.
Bestellt am 27.12.2017
Wenn Sie mir ein goody dazutun ist das OK für mich. Und die paar € Steuer.
Ich will einen VW Bus. Egal wie grottig die Manager sind. :-))
 
Mein T6 kostet aktuell 54.900 €
Ich kann ihn für 38 200 € neu haben. Kein Reimport.
Bestellt am 27.12.2017
Wenn Sie mir ein goody dazutun ist das OK für mich. Und die paar € Steuer.
Ich will einen VW Bus. Egal wie grottig die Manager sind. :-))

Meiner kostete 54k zu zahlen waren 34k inkl ÜF/Anmeldung/Tank voll. Ich glaube mit der Differenz zu deinem Preis kann ich einige Jahrzehnte die KFZ Steuer zahlen. Egal war mir das trotzdem nicht :rolleyes:.
 
Nur mal zur allgemeinen Erheiterung. Neben dem Schreiben von VW hat mein Händler mir nun noch dieses Schreiben dazugetan:

Sehr geehrter Herr xxx ,
vielen Dank, dass Sie Ihr Fahrzeug, California Beach, bei uns am 10.08.2017 bestellt
haben. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Fahrzeug in Kürze
ausgeliefert werden kann und bedanken uns für Ihre bisherige Geduld.
Wir möchten Sie vor Auslieferung Ihres Fahrzeuges darüber informieren, dass sich die
bei Kaufvertragsschluss zugrunde gelegten fahrzeugspezifischen Werte zu
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zwischenzeitlich verändert haben. Die
Einzelheiten hierzu finden Sie unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de Konfigurator.
Dies vorausgeschickt, möchten wir Ihnen aus Kulanz die Wahl zwischen den zwei
folgenden Optionen anbieten (Zutreffendes bitte ankreuzen):
[ ] Kostenfreie Rückabwicklung
Der Kaufvertrag bezüglich des oben bezeichneten Fahrzeugs wird rückabgewickelt,
ohne dass für Sie als Käufer zusätzliche Kosten entstehen. Etwaige von Ihnen bereits
geleistete Zahlungen (Kaufpreis) werden zurückgewährt. Ihr Anspruch auf Übergabe
und Übereignung des oben bezeichneten Fahrzeugs erlischt.
[ ] Durchführung des Vertrages
Der Vertrag wird wie ursprünglich vereinbart (Bestellung vom --- ) durchgeführt. Sie
erklären sich mit der Zugrundlegung der neuen fahrzeugspezifischen Werte zu
Verbrauch und CO2-Emissionen ausdrücklich einverstanden und leiten daraus keine
weiteren Rechte gegen den Verkäufer oder den Hersteller her. Zusätzlich verweisen wir
auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Herstellers vom 22.03.2018, welches wir
Ihnen auch gerne persönlich erläutern.
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass selbst dann, wenn Sie sich nicht explizit
entscheiden, das Fahrzeug aber abnehmen und bezahlen, Ihre etwaigen
Gewährleistungsrechte nach § 442 BGB ausgeschlossen sind. Wir bitten Sie um eine
zeitnahe Rücksendung dieses Schreibens mit Unterzeichnung an der dafür
vorgesehenen Stelle unten rechts.
Bei Fortbestand des nunmehr geänderten Kaufvertrages wird sich Ihr Verkaufsberater
bzgl. des genauen Auslieferungstermins mit Ihnen rechtzeitig in Verbindung setzen.
 
Finde ich auch. Einmal Rücktritt ohne riesen Aufwand seitens des Bestellers und einmal kaufen und mit den neuen Werten zurechtkommen. Passt für mich.
 
inkl. dem Steuer-Erstattungs-Angebot von VW
 
@Visionmaster
hast du die Garantieverlängerung wegen der Wartezeit angeboten bekommen?
 
Nur mal zur allgemeinen Erheiterung. Neben dem Schreiben von VW hat mein Händler mir nun noch dieses Schreiben dazugetan:


Zusätzlich verweisen wir
auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Herstellers vom 22.03.2018, welches wir
Ihnen auch gerne persönlich erläutern.
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass selbst dann, wenn Sie sich nicht explizit
entscheiden, das Fahrzeug aber abnehmen und bezahlen, Ihre etwaigen
Gewährleistungsrechte nach § 442 BGB ausgeschlossen sind. Wir bitten Sie um eine
zeitnahe Rücksendung dieses Schreibens mit Unterzeichnung an der dafür
vorgesehenen Stelle unten rechts.
Bei Fortbestand des nunmehr geänderten Kaufvertrages wird sich Ihr Verkaufsberater
bzgl. des genauen Auslieferungstermins mit Ihnen rechtzeitig in Verbindung setzen.

Was steht denn in dem Schreiben vom 22.03.2018?

Gruß Jens
 
Zurück
Oben