Abweichung vom Bauzustand : Rückrufaktion 01E4 VW T5.2 Modell 2010

Soweit so klar?
Warum?
Hat VW das zugegeben?
Nicht dass VW eine Unschuldslamm wäre, ganz sicher nicht. Aber ich halte (von oben gesteuerte) Absicht an der Stelle für eher Unwahrscheinlich.
Die Gesetzgebung ist und war auch immer schon glasklar in diesem Punkt: Es darf immer nur das verkauft werden, wofür es auch eine Freigabe gibt, oder es muss eine individuelle Einzelprüfung mit Freigabe durchgeführt werden. Dass VW im Laufe der Entwicklung mit allen möglichen Ausstattungs- oder vielleicht sogar Konstruktionsvarianten "gespielt" hat, dürfte nichts ungewöhnliches für einen Hersteller sein, weil es auch nötig ist, um am Ende zu einem optimierten Fahrzeug zu kommen und die Varianten zu ermitteln, für die eine Modellzulassung beantragt werden soll. Verkauft werden dürfen am Ende nur solche Fahrzeuge und Zubehörteile, die einer der Modellvarianten entsprechen, für die eine KBA-Freigabe beantragt und auch erteilt worden ist. Daran konnte es wohl zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel geben (wofür wäre die KBA-Zulassung denn sonst wohl gut).
Die Produktion bei Autoherstellern ist zudem immer flächendeckend mit allen möglichen Dokumentationssystemen überzogen, gerade die Autoindustrie ist hierin absolute Spitze. Jeder Produktionsschritt, jede angezogene Schraube, Alles wird minuziös dokumentiert und archiviert. Normalerweise kann es deswegen gar nicht vorkommen, dass ein Hersteller nachher nicht genau weiß, an welchem Fahrzeug welche Veränderungen vorgenommen wurden. Und in der Entwicklung ist das noch doppelt wichtig, sich nicht zu merken, welche Veränderung an welchem der Fahrzeuge vorgenommen wurden, wäre eine Katastrophe für die Entwicklung. Deshalb kann ich dieses "Märchen" kein bisschen glauben. Aber wenn es doch stimmen würde, wäre das ein absolutes Armutszeugnis und wir sollten uns dann auch Sorgen darum machen, wie sicher die Busse aus der normalen Serienproduktion sind.

Aber VW braucht natürlich jetzt irgendwelche mehr oder weniger plausibel klingenden Erklärungen, warum die Busse nicht den Rückbau bekommen haben, von dem sie genau wussten, dass sie ihn machen mussten.
 
Hallo, wie ich bereits geschrieben habe ist mein California auch betroffen. Ein freundlicher Herr hat mich unterdessen angerufen und mir ein Angebot etwas oberhalb des Händlereinkaufswertes geboten. Dieses Angebot habe ich dankend abgelehnt. 4 Stunden später ein erneuter Anruf mit einem nachgebesserten Angebot. Hätte ich meinen Cali in Zahlung geben wollen wäre das Angebot der absolute Hammer gewesen. Viele von Euch sagen bestimmt das es bekloppt ist den Bus nicht abzugeben.
Zu der Vorgeschichte :
Ich habe meinen Cali mit einem Kilometerstand von 63 bekommen. Der Bus stand auf dem Caravansalon und hatte dementsprechend Änderungen an der Karosserie. Da ich beruflich aus der KFZ-Brance komme wusste ich schon beim Kauf um die Einmaligkeit dieses Autos. Der Bulli wurde nie bei Salz gefahren, bekam sogar zwischen den Seviceintervallen einen Ölwechsel (bei VW ! ), wurde alle 14 Tage auf der Hebebühne gecheckt, es war niemals Wasser in den Tanks, der originale 18'' Radsatz liegt noch neu im Regal. Mein Ziel war mit dem Auto einfach alt zu werden. Das Auto hat die Prüfung durch das Finanzamt überstanden, es hat den Kampf einer Scheidung mitgemacht und jetzt soll es weichen, nur weil VW in der Dokumentation Fehler gemacht hat ? Das ist doch mit einer Zahl von der Firma Schwacke oder DAT nicht zu bezahlen.
Worüber ich mich am meisten ärgere ist das von VW mir keiner sagen kann welches Problem bei meinem Fahrzeug genau vorliegt. Fehler bei den Assistenzsystemen bei der Fahrdynamik möchte ich nach 100000 Kilometern ausschließen. Möglich wären Fehler bei den Airbag- und Rückhaltesystemen oder der Abgasreininigung. Für mich wäre es auch denkbar nach Erlöschen der Fahrzeug ABE bzw. Typgenehmigung das Auto mit einer Einzelbetriebserlaubnis wieder auf die Strasse zu bekommen.
Ich warte jetzt erst mal auf das neue Angebot aus Wolfsburg, das im Laufe der kommenden Woche erstellt werden soll.
 
Worüber ich mich am meisten ärgere ist das von VW mir keiner sagen kann welches Problem bei meinem Fahrzeug genau vorliegt

Das ! Ist doch eigentlich der größte Witz an der ganzen Sache, und für mich absolut ! Unglaubwürdig !

Heutzutage wird doch jeder noch so kleine Scheiss x Fach dokumentiert , und dann soll man sowas glauben ?

Die wissen z.b. genau welcher falsche „Gates“ Riemen wann wo verbaut wurde
und dann wollen die einem weiß machen das die nicht wissen wo die Unterschiede bei den betroffenen Fahrzeugen liegen

Genau, wer das glaubt wird selig ... !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will ja gar nicht verkaufen !
Für einen Wagen mit meiner Ausstattung ruft VW als T6 57.000 € inkl MwSt UVP auf
Was soll ich denn da mit dem Kaufpreis zuzüglich 4 % Zinsen ab kauf heute noch reißen ?
Da soll ich wohl noch richtig drauf legen !?!
Klar doch aber dann bestimmt NICHT mehr bei VW
Wenn du deinen 2014er Bus verkaufen würdest, könntest irgendwo 57k€ dafür bekommen? Würde mich wundern. Aber wenn du es beweisen kannst, hast du gute Chancen, denke ich. Du meintest sicher eher den NEUpreis eines T6 und da wirst du dir wohl vorhalten lassen müssen, dass du ja nicht gezwungen bist einen neuen zu kaufen, es gibt ja gebrauchte.

Versteh mich nicht falsch, ich gönne dir alles, was du dir wünscht und wenn du ihn nicht verkaufen willst must du halt prüfen, ob und wie sich das realisieren lässt. Einzelabnahme ist ja theoretisch vielleicht nicht ganz ausgeschlossen, nur musst du VW auch überzeugen, das zu bezahlen. Ich vermute, dass sehr viel mehr hinter der ganzen Angelegenheit stecken könnte, als nur ein paar falsche Felgen usw. Spätestens wenn es um die Einzelabnahme von Prototypen von Chassis- oder Fahrwerksbauteilen gehen würde, könnten die Kosten schnell in die Zigtausende oder Hunderttausende gehen. Das wäre gut für dich, denn es gäbe dann eventuell einiges an Luft nach oben, um dem Preis hoch zu verhandeln, indem du die Abgabe möglichst lange verweigerst. Trotzdem dürfte es nur geringere Chancen geben, am Ende das Fahrzeug tatsächlich behalten zu können, denn mehr als Neupreis plus Ausbauten etc. rückt VW wohl ganz sicher nicht raus.
 
Hallo, wie ich bereits geschrieben habe ist mein California auch betroffen. Ein freundlicher Herr hat mich unterdessen angerufen und mir ein Angebot etwas oberhalb des Händlereinkaufswertes geboten. Dieses Angebot habe ich dankend abgelehnt. 4 Stunden später ein erneuter Anruf mit einem nachgebesserten Angebot. Hätte ich meinen Cali in Zahlung geben wollen wäre das Angebot der absolute Hammer gewesen. Viele von Euch sagen bestimmt das es bekloppt ist den Bus nicht abzugeben.
Zu der Vorgeschichte :
Ich habe meinen Cali mit einem Kilometerstand von 63 bekommen. Der Bus stand auf dem Caravansalon und hatte dementsprechend Änderungen an der Karosserie. Da ich beruflich aus der KFZ-Brance komme wusste ich schon beim Kauf um die Einmaligkeit dieses Autos. Der Bulli wurde nie bei Salz gefahren, bekam sogar zwischen den Seviceintervallen einen Ölwechsel (bei VW ! ), wurde alle 14 Tage auf der Hebebühne gecheckt, es war niemals Wasser in den Tanks, der originale 18'' Radsatz liegt noch neu im Regal. Mein Ziel war mit dem Auto einfach alt zu werden. Das Auto hat die Prüfung durch das Finanzamt überstanden, es hat den Kampf einer Scheidung mitgemacht und jetzt soll es weichen, nur weil VW in der Dokumentation Fehler gemacht hat ? Das ist doch mit einer Zahl von der Firma Schwacke oder DAT nicht zu bezahlen.
Worüber ich mich am meisten ärgere ist das von VW mir keiner sagen kann welches Problem bei meinem Fahrzeug genau vorliegt. Fehler bei den Assistenzsystemen bei der Fahrdynamik möchte ich nach 100000 Kilometern ausschließen. Möglich wären Fehler bei den Airbag- und Rückhaltesystemen oder der Abgasreininigung. Für mich wäre es auch denkbar nach Erlöschen der Fahrzeug ABE bzw. Typgenehmigung das Auto mit einer Einzelbetriebserlaubnis wieder auf die Strasse zu bekommen.
Ich warte jetzt erst mal auf das neue Angebot aus Wolfsburg, das im Laufe der kommenden Woche erstellt werden soll.
Schwacke kann meiner Meinung nach nur ein erster Versuch seitens VW sein, um schnell und billig davon zu kommen. Wenn dein Bus deutlich mehr Wert ist, frage doch VW einfach mal, ob sie freiwillig den von dir festzusetzenden Preis zahlen, oder ob sie ein Gutachten möchten - wer das dann bezahlen sollte, ist wohl klar.
 
Schwacke kann meiner Meinung nach nur ein erster Versuch seitens VW sein, um schnell und billig davon zu kommen. Wenn dein Bus deutlich mehr Wert ist, frage doch VW einfach mal, ob sie freiwillig den von dir festzusetzenden Preis zahlen, oder ob sie ein Gutachten möchten - wer das dann bezahlen sollte, ist wohl klar.
Hallo,

Du bist doch vom Fach.

Wie gehen denn hunderte Stunden an Eigenleistung beim Umbau des heilix Blechle´s in ein solches Gutachten ein? Mit dem Stundensatz desjenigen, der umbaut? Eines von mir aus Bandarbeiters, Werkzeugmachermeisters, Schreinergesellen oder Elektrotechnikingenieurs?

Oder muss man sich die Mühe in die Haare schmieren ?
 
Schwacke kann meiner Meinung nach nur ein erster Versuch seitens VW sein, um schnell und billig davon zu kommen. Wenn dein Bus deutlich mehr Wert ist, frage doch VW einfach mal, ob sie freiwillig den von dir festzusetzenden Preis zahlen, oder ob sie ein Gutachten möchten - wer das dann bezahlen sollte, ist wohl klar.
Schwacke ist in meinem Fall vollkommen uninteressant. Ich habe meinen Preis genannt. Der muss aber erst von höherer Instanz genehmigt werden. Falls nicht sitze ich das Problem erst mal aus. Derzeit ist meine Fahrgestellnummer noch nicht gesperrt für eine Ummeldung. Daher ist das KBA noch ganz entspannt.
 
Hallo,

Du bist doch vom Fach.

Wie gehen denn hunderte Stunden an Eigenleistung beim Umbau des heilix Blechle´s in ein solches Gutachten ein? Mit dem Stundensatz desjenigen, der umbaut? Eines von mir aus Bandarbeiters, Werkzeugmachermeisters, Schreinergesellen oder Elektrotechnikingenieurs?

Oder muss man sich die Mühe in die Haare schmieren ?
Im Zweifelsfall dürfte es wohl völlig ausreichen, wenn ein Gutachter die Kosten eines vergleichbaren Umbaus durch einen professionellen Ausbauer veranschlagt.
Diskussionsbedarf kann es eventuell noch beim Wertverlust geben.
 
Derzeit ist meine Fahrgestellnummer noch nicht gesperrt für eine Ummeldung. Daher ist das KBA noch ganz entspannt.
Und was, wenn sie irgendwann gesperrt würde? Bis jetzt bin ich zwar noch nicht betroffen (bzw. zumindest weiß ich nichts davon) aber ich würde mir auch keine Sorgen machen. Es kann meiner Ansicht nach nur helfen, denn dann muss sich VW erst recht strecken, um den sich dadurch ja noch weiter vergrößernden Schaden des Besitzers zu neutralisieren.
 
Worüber ich mich am meisten ärgere ist das von VW mir keiner sagen kann welches Problem bei meinem Fahrzeug genau vorliegt.

Genau DAS ist das Problem: Sie wissen es nicht! Im Bereich der Serienfertigung wird alles haarklein dokumentiert, keine Frage. Spezielle FZG für Messen, zum Test spezieller Ausstattung usw. werden neben der Serie von Hand umgebaut. Das wurde offensichtlich nicht korrekt dokumentiert. Weiterhin gilt die ABE nur für FZG, die genau den Serienstand haben, auf den sich die ABE bezieht. Das ist bei diesen FZG nicht der Fall.


Fehler bei den Assistenzsystemen bei der Fahrdynamik möchte ich nach 100000 Kilometern ausschließen. Möglich wären Fehler bei den Airbag- und Rückhaltesystemen oder der Abgasreininigung.

Da wird überhaupt kein Fehler vorliegen. Das Auto ist schlicht irgendwo gegenüber dem Serienstand verändert.

Gruß, Marcus
 
Um mal ein mögliches Beispiel zu nennen:

VW Testet 3 verschiedene Airbags von verschiedenen Herstellern bei den Vorserienmodellen. Für die Serie wird dann für alle Fahrzeuge nur ein Modell ausgewählt und verbaut.
Die Vorserienfahrzeuge mit den anderen Airbags sind dann in der Entwicklung nicht mehr von Interesse für VW. Deshalb kann es schon sein, dass die Dokumentation über die verbauten Teile bei der Vorserie nicht ganz akkurat sind.
So jetzt kommt ein paar Jahre später heraus, dass eines der Airbagmodelle die in den Vorserienautos zu Testzwecken verbaut wurden, von alleine losgehen ohne Crash!
VW bekommt jetzt Muffensausen, weil sie die Kisten mit eben genau denen Airbags auch verkauft haben, aber nicht genau wissen, in welchen genau das war.
 
Welche Anspruchsgrundlage gibt es wenn mir ein KFZ ohne ABE verkauft wurde? Verjährung?
 
Welche Anspruchsgrundlage gibt es wenn mir ein KFZ ohne ABE verkauft wurde? Verjährung?

Wir bewegen uns hier im Bereich der arglistigen Täuschung. Die Verjährung beginnt dabei erst, nachdem der Getäuschte Kenntnis von der Täuschung hat.

Gruß, Marcus
 
@Hugenduebel

Du vergisst dabei, das nicht der Autokäufer aus dem Vertrag aussteigen will, sondern der Hersteller weil er Mist gebaut hat. Wäre ich betroffen (hoffe nicht), hätte ich ein Problem, noch einen
brauchbaren T5 zu finden. (9 Monate nach dem Richtigen gesucht und gefunden) T6 will ich nicht, weil ich keine Zeit für Werkstattbesuche habe;)

lg
dan
 
Ich denke, dass man als betroffener hier ruhig Pokern kann. Wass VW hier macht geschieht nicht aus Kulanz, sondern weil sie eine Einigung finden MÜSSEN. Und vor Gericht zu gehen könnte sich für VW vermutlich auch erst bei stark überhöhten Forderungen des Besitzers lohnen.
 
Wer viel hat, darf spekulieren
Wer wenig hat, darf nicht spekulieren
Wer nichts hat, muss spekulieren;)
lg
dan
 
Jeder Produktionsschritt, jede angezogene Schraube, Alles wird minuziös dokumentiert und archiviert.
nicht mal in der Theorie. Und in der Praxis schon gar nicht.
Die wissen z.b. genau welcher falsche „Gates“ Riemen wann wo verbaut wurde
Gutes Beispiel! Genau das wissen sie eben NICHT! Die Anweisung dazu heißt: Haube aufmachen, die Typenbezeichnung vom Riemen ablesen, wenn es Gates ist tauschen. Sie wissen nicht in welchem Fahrzeug welcher Riemen drin ist.
Und in der Entwicklung ist das noch doppelt wichtig, sich nicht zu merken, welche Veränderung an welchem der Fahrzeuge vorgenommen wurden
Mal davon abgesehen, dass da ein "nicht" zu viel ist, läuft das in der Realität aus meiner Erfahrung einfach anders. Gerade in großen Konzernen klafft Arbeitsanweisung und gelebter Alltag manchmal weit auseinander.
 
Und was, wenn sie irgendwann gesperrt würde? Bis jetzt bin ich zwar noch nicht betroffen (bzw. zumindest weiß ich nichts davon) aber ich würde mir auch keine Sorgen machen. Es kann meiner Ansicht nach nur helfen, denn dann muss sich VW erst recht strecken, um den sich dadurch ja noch weiter vergrößernden Schaden des Besitzers zu neutralisieren.
Das sehe ich genau andersrum: Ab dem Moment, in dem der Wagen offiziell keine Betriebserlaubnis mehr hat, sitzt VW am längeren Hebel. Denn ab diesem Moment hast du keine andere Wahl, als den Wagen an VW zu verkaufen oder zu Hause in der Garage stehen zu lassen. Ein Verkauf auf dem freien Markt kommt nicht mehr in Frage (außer in Einzelteilen) und fahren darfst du auch nicht mehr. Und da der Rechtsweg ungewiss ist, kann VW pokern. Vielleicht verlieren sie in der 2. Instanz aber bis dahin dürfte in der Regel der Ex-Kunde aufgegeben haben.
 
Mal davon abgesehen, dass da ein "nicht" zu viel ist, läuft das in der Realität aus meiner Erfahrung einfach anders. Gerade in großen Konzernen klafft Arbeitsanweisung und gelebter Alltag manchmal weit auseinander.
Ich denke auch, dass die Einschätzung der Dokumentationsqualität deutlich zu positiv ist. Zwischen Entwicklung und Serienproduktion gibt es kaum Schnittstellen und Messe-Fahrzeuge sind weder das eine noch das andere. Ich halte es für durchaus wahrscheinlich, dass für einige dieser Fahrzeuge keine Dokumentation vorliegt oder zumindest niemand weiß, wo diese gelandet ist. Wir reden hier ja auch nicht von zehntausenden Fahrzeugen, die vor Serienstart für irgendwelche Messen und Präsentationen gefertigt werden.

Und ich gehe nicht davon aus, dass VW absichtlich undokumentierte Fahrzeuge in den Verkauf gebracht hat. Das Risiko ist viel zu hoch und der Gesamtaufwand der Rückkaufaktion dürfte die damaligen Einnahmen locker übersteigen. Die werden zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen sein, dass die Fahrzeuge zulassungsfähig sind. Der lange Zeitraum von 8 Jahren weist für mich auch darauf hin, dass sich in der verantwortlichen Abteilung ein fehlerhafter Prozess zum Umgang mit Vorserienfahrzeugen etabliert hatte. Das wird dem internen Controlling vor kurzem aufgefallen sein.
 
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