Abweichung vom Bauzustand : Rückrufaktion 01E4 VW T5.2 Modell 2010

Es ist wohl keine Frage, dass es nicht zugelassene Umbauten gibt,
Was für schreckliche Umbauten können es denn sein, dass von VW so ein Zauber gemacht wird?

Wirklich sicherheitsrelevantes wie Airbagfehlfunktionen oder wegbrechende Felgen oder Radaufhängungen wohl kaum, da würde direkter und mit offiziellem Rückruf eingegriffen.

Solche Peanuts, wie mit oder ohne Fußmatten, ob nun ein Chromring mehr oder weniger oder ob irgendeine Verblendung noch mit Antiknarzpuffern eingesetzt wurde, das ist es wohl auch kaum.

Selbst wenn eine Climatronic werkelt anstatt einer Climatic, wem tut das ernsthaft weh, und würde das einen Rückkauf rechtfertigen?

Bleiben eigentlich nur unstimmige Angaben bei den Emissionen, weil das ist ja bei uns fast gleichrangig mit Mord und Steuerhinterziehung.
 
Es ist wohl keine Frage, dass es nicht zugelassene Umbauten gibt, ohne Beweise oder Schuldeingeständnisse würde VW ja nichts machen müssen. Würden die fehlenden Dokumentationen auftauchen, würden sie somit alles andere tun, als VW zu entlasten. Es wäre ganz im Gegenteil der sichere Beweis für eine wissentliche falsch-Beurkundung, das könnte dann auch noch strafrechtliche Folgen bei VW haben.

Ohne Jurist zu sein und ohne betroffen zu sein: es mag ein erheblicher juristischer Unterschied bestehen, zwischen nicht nachweisen können, dass bestimmte Messefahrzeuge komplett einem festgelegten Stand entsprechen (mglw schon ausreichend für die Rückkaufangebote von VW) und wissen, dass diesselben Fahrzeuge nicht dem selben festgelegten Stand entsprechen (das wäre dann evt noch nicht vom Kunden beweisbare arglistige Täuschung)?
 
Wenn ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird, das nicht den Zulassungsvorschriften / ABE entspricht, ist das kein einfacher Mangel.

Der Vorsatz entsteht schon dadurch, dass die Konformitätserklärung unterschrieben wird, ohne das sichergestellt ist, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Das hat auch dem Audi Chef schon mehrere Monate U-Haft eingebracht.

Gruß, Marcus
 
Ohne Jurist zu sein und ohne betroffen zu sein: es mag ein erheblicher juristischer Unterschied bestehen, zwischen nicht nachweisen können, dass bestimmte Messefahrzeuge komplett einem festgelegten Stand entsprechen (mglw schon ausreichend für die Rückkaufangebote von VW) und wissen, dass diesselben Fahrzeuge nicht dem selben festgelegten Stand entsprechen (das wäre dann evt noch nicht vom Kunden beweisbare arglistige Täuschung)?
Was ist denn jetzt deine Frage hier?
Jeder Kunde hätte ohne Weiteres die Möglichkeit, mittels Gutachten festzustellen, dass es Abweichungen gibt, selbst wenn er erst einmal nicht genau weiß, wo am einzelnen Bus gesucht werden muss. Aber wenn er lang genug sucht und mit dem Serienmuster vergleicht, lässt es sich feststellen. Ggf. teuer freilich, aber möglich. Und VW hat durch Unterschrift beurkundet, das es diese bewusst gemachten (beweisbaren) Abweichungen angeblich nicht gäbe. Und es geht ja nicht um "Fehler", die passieren können. Als Fehler mag vielleicht durch zu bekommen sein, dass erforderliche Dokumentationen verschwunden sind. Aber bewußt und mit voller Absicht durchgeführte Veränderungen, von denen immer und jederzeit klar war, dass sie automatisch im Widerspruch zur Zulassungsfähigkeit stehen, sind nicht zum Fehler erklärbar. Und das muss auch nicht erst bewiesen werden, weil JEDE Abweichung vom geprüften, d.h. mit allen gewünschten Varianten freigegebenen Serienzustand, gänzlich unzulässig ist - egal welche. Manche können vielleicht banal und wenig Sicherheitsrelevant sein, andere vielleicht nicht. Aber egal, denn der Punkt ist, dass VW's Fachleute das alles ohne jeden Zweifel wussten und trotzdem das CoC unterschrieben haben. Das ist keinesfalls ein Fehler, sondern wohl eher ein strafbares Delikt.

Der Deal mit dem KBA könnte sein, (würde ich mit vorstellen), dass keine Strafverfolgung angeworfen wird, falls VW das Problem umgehend und vollständig beseitigt.

Gut für die Betroffenen Busbesitzer, falls es so ist, denn VW wäre immens im Zugzwang - Manager gehen nur sehr ungern das Risiko von persönlicher Strafverfolgung ein (wie die meisten anderen Menschen wohl auch).
 
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Naja, das klingt jetzt auch nicht eben sauber.....
Hättest du das etwa angenommen? Aus reiner Nächstenliebe oder Kundenfreundlichkeit macht VW sowas ja nicht, das ist wohl spätestens seit BiTurbo und diversen Abgasskandalen klar.
Und was haben KBA und Politik bei Alledem gemacht? Sie sorgen für Verdruß bei den Käufern und retten die Bilanzen der Autohersteller - anders kann man das doch das, was sichtbar wird, nur schwer erklären. Ich erinnere nur mal an den freundlichen Werbebrief, mit dem Dieselfahrer zum Neuwagenkauf angeregt werden sollten und den ausgerechnet das KBA rumgeschickt hatte. Eindeutiger geht es doch wohl nicht mehr.
 
Fahrzeuge zu verkaufen, von denen man definitiv weiß, dass sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, ist doch aber auch Vorsatz.
ja, aber wer sagt denn (außer Dir) dass sie es zum Zeitpunkt des Verkaufs definitiv wussten?
 
Bleiben eigentlich nur unstimmige Angaben bei den Emissionen,
Denkbar. Ich glaube eher, dass es z.B. vom Steuergerät X Modelle von 2-3 Herstellern gab, die getestet wurden und man sich dann für Variante A entschieden hat und nur für A Konformität geprüft hat. B und C sind damit nicht zugelassen, funktionieren aber ggf. genauso gut (oder besser)
Aber wenn er lang genug sucht und mit dem Serienmuster vergleicht, lässt es sich feststellen.
kann gut sein, dass das bei einigen Exemplaren gar nicht der Fall ist.
Aber bewußt und mit voller Absicht durchgeführte Veränderungen, von denen immer und jederzeit klar war, dass sie automatisch im Widerspruch zur Zulassungsfähigkeit stehen, sind nicht zum Fehler erklärbar.
richtig. Aber wir drehen uns im Kreis. Noch gibt es keinerlei beweise für "bewußt und mit voller Absicht". Das ist nur dein persönliche Interpretation. (die ich Dir, wie gesagt, gar nciht ausreden will, weil sie ja durchaus korrekt sein könnte. Aber Stand heute ist es eben auch nur Spekulation und keine Tatsache.)
eil JEDE Abweichung vom geprüften, d.h. mit allen gewünschten Varianten freigegebenen Serienzustand, gänzlich unzulässig ist - egal welche.
richitg. Offizielle Aussage ist aber nicht "die Fahrzeuge weichen ab", sondern "wir können nicht garantieren, dass sie evtl. abweichen"
dass VW's Fachleute das alles ohne jeden Zweifel wussten
Deine Interpretation
 
Hat eigentlich schon jemand die TPI zur 01E4 angeschaut? Die 04 scheint nur für den T5 zu sein, die seh ich nicht. Für meinen T6 gibt es aber die 01E3 - Analysefahrzeuge Umrüstung - 2057636/2

Da ist aber nicht von Rückkauf die Rede, sondern nur von ggf. Software aktualisieren oder ggf. einzelne Bauteile tauschen.
Wäre interessant, was in der TPI für den T5 wirklich drin steht.
 
das wäre mir schon aufgefallen....
 
zurück zu Sache:

KBA hilft, 01E3 und 01E4 sind beide für T5 und T6.

01E3: Abhilfemaßnahme des Herstellers: Überprüfung und Softwareupdate und/oder Bauteilersatz oder auch vollständige Rücknahme des Fahrzeugs.
01E4: Abhilfemaßnahme des Herstellers: Rückkauf der Fahrzeuge.

Gibt also beide Varianten. Unter meiner FIN seh ich nur die 01E3.
 
So! :D
Ich habe bei meinem T5 aus 2015 eine solche "Unstimmigkeit" gefunden.
Mittleres Kabel: Anzünderbeleuchtung auf Dauerplus. Der Zigarettenanzünder funktionierte nur Nachts, wenn Abblendlicht oder Scheinwerfer an waren.
Vermutlich wurde das bei vielen BMT gemacht, damit man die Batterie die eh nur zu 70% geladen wurde, mit Handy laden oder ähnlichem nicht immer wieder platt machen konnte.

Sowas kann unter Umständen zu Kabelbrand führen. (dünnes Kabel auf Dauerplus, wenn da viele Ampères drüber gehen)

lg dan
 

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Denkbar. Ich glaube eher, dass es z.B. vom Steuergerät X Modelle von 2-3 Herstellern gab, die getestet wurden und man sich dann für Variante A entschieden hat und nur für A Konformität geprüft hat. B und C sind damit nicht zugelassen, funktionieren aber ggf. genauso gut (oder besser)
Möglich, ändert aber nichts daran, dass es nicht erlaubt ist, das Fahrzeug damit zu betreiben. Und da es keine Zulassung dafür in dieser Kombination gibt, darf auch nicht die Annahme gelten, der Betrieb sei ohne Bedenken sicher. Es könnte zwar so sein, ist ohne Beweis aber unzulässig und zum Schutz der Benutzer daher verboten - so ist das nun mal vom Gesetz geregelt und das ist auch wirklich gut so. Falls du weißt, welches Steuergerät es bei dir ist und was sonst noch alles Umgebaut wurde (weißt du aber wohl nicht), könntest du es legalisieren, durch eine Einzelprüfung. Mit ein paar Tausend Euro in der Tasche bestimmt machbar.
kann gut sein, dass das bei einigen Exemplaren gar nicht der Fall ist.
Auch möglich, aber deswegen kannst du ja nicht einfach alle weiter rumfahren lassen, nur weil einige vielleicht ok sind. Manche können auch unsicher sein.
Aber wir drehen uns im Kreis. Noch gibt es keinerlei beweise für "bewußt und mit voller Absicht". Das ist nur dein persönliche Interpretation.
Bewusst und mit Betrugsabsicht Teile verändert ist hier NICHT die Frage, wenn du das meinst. Darum geht es nicht. Ich unterstelle an diesem Punkt nur gutartige Absichten von VW. Aber glaubst du, dass es möglich ist, ein Bauteil auszutauschen oder eine Schweißnaht zu legen, ohne das wissentlich und absichtlich zu tun? Sicher nicht! Ok, das ist auch erst einmal noch nicht verboten. Wenn man weiß, dass bestimmte Änderungen die Konformität zerstören - und das muss man als Hersteller exakt wissen- ist auch klar, dass zum späteren Verkauf der Rückbau aller die Konformität schädigenden Änderungen zwingend erforderlich werden würde. Deswegen sollte man bestens dokumentieren!
Zum Zeitpunkt des späteren Verkaufes bzw. schon vorher bei der CoC-Erteilung hat VW das Wissen gehabt, dass zumindest einige Busse nicht mehr gesichert konform waren, die Kriterien für den Verlust kannten sie ja. Trotzdem haben sie danach den verkauften Bussen ein CoC erteilt, ohne zu selektieren. Da sie die zum Verkaufsrückbau erforderliche Umbaudokumentation versäumt haben (falls man das glauben möchte) und somit gar nicht wussten, welcher Kombination sie gerade einen Freibrief gaben, hätte die CoC-Erteilung bis zur eindeutigen Klärung in jedem Einzelfall zurückgehalten werden müssen und wenn das Klären unmöglich gewesen ist, hätte kein Verkauf stattfinden dürfen. Fand er aber offenbar, m.E. kann das nur wider besseren Wissens und vorsätzlich geschehen sein - oder erkläre mir einer, wie es anders möglich gewesen sein soll. Und keine Aufzeichnungen zu machen sollte wohl nicht auch noch vor Strafe schützen.
Richitg. Offizielle Aussage ist aber nicht "die Fahrzeuge weichen ab", sondern "wir können nicht garantieren, dass sie evtl. abweichen"
Es ist die Pflicht von VW, Konformität für jedes einzelne Fahrzeug zu garantieren. So what? Wenn es welche gibt, die OK sind, aber niemand sagen kann (oder will), welches genau OK ist, dann gibt es im Wesentlichen ja nur zwei Optionen:
A. Alle aus dem Verkehr ziehen (man beachte die treffende Wortwahl :-) )
B. Alle einzeln prüfen, was aber kostentechnisch weit jenseits von Gut und Böse sein wird, da keine Details der Umbauten bekannt sind, auf die man die Prüfungen beschränken könnte.
Deine Interpretation
Entschuldige, aber was soll denn "wir können nicht ausschließen, dass..." anders bedeuten, als "wir haben an Bussen (an mindestens einem) Veränderungen vorgenommen, die vom CoC nicht abgedeckt sind". Würde VW sonst hier ein Fass aufmachen? Welche Art von Veränderungen vorgenommen wurden, dürfte dem einen oder anderen VW-Mitarbeiter ja wohl zweifellos noch gut in Erinnerung sein und wäre da nichts konformitätsschädliches dabei gewesen, gäbe es heute diese Diskussion nicht. Welche Art von Veränderungen zu unzulässigen Abweichungen führt, war auch damals schon klar definiert. Da kein Rückbau stattfand (ging ja auch gar nicht, weil es ja angeblich keine Unterlagen gibt) ist somit ist schon mal glasklar, dass es Busse mit zu Unrecht zugeteiltem CoC geben muss, und wenn es nur ein einziger wäre. Die Aussage "wir können nicht garantieren..." lässt sich also aus meiner Sicht nur so interpretieren: "Wir können nicht sagen, ob Ihr Bus dazu gehört". Heinzelmänchen dürften den Ordnungsgemäßen Zustand bei den betroffenen Bussen jedenfalls nicht wieder hergestellt haben.
Nochmal: VW hat pflichtverletzend nicht sichergestellt, dass jeder einzelne Bus den Bestimmungen entspricht und deshalb müssen jetzt alle Busse, bei denen es Zweifel geben kann, als nicht ordnungsgemäß betrachtet werden, und zwar so lange, bis der Beweis der Konformität im Einzelfall erbracht ist.
Es muss hier aber niemand beweisen, ob oder wo es an der Konformität fehlt, es reicht völlig, dass die Konformitätsaussage nicht abgesichert für jeden Bus gilt. Allein schon weil VW die Möglichkeit selber überhaupt einräumt und damit die Unsicherheit eigener Abläufe zugibt, ist der Handlungsbedarf hier gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Möglich, ändert aber nichts daran, dass es nicht erlaubt ist, das Fahrzeug damit zu betreiben.
Hat auch keiner was anderes behauptet
Falls du weißt, welches Steuergerät es bei dir ist
Bin mir recht sicher, dass meiner völlig ok ist.
aber deswegen kannst du ja nicht einfach alle weiter rumfahren lassen, nur weil einige vielleicht ok sind.
Will doch auch keiner.
Ich unterstelle an diesem Punkt nur gutartige Absichten von VW
Bisher unterstellst du VW absichtliche, bewusste Täuschung.

hätte die CoC-Erteilung bis zur eindeutigen Klärung in jedem Einzelfall zurückgehalten werden müssen
Richtig. Wenn man sich über diesen Umstand zu dem Zeitpunkt schon bewusst war.
wider besseren Wissens und vorsätzlich geschehen sein -
Ich dachte du unterstellst nur gutartige Absichten?

im Wesentlichen ja nur zwei Optionen:
A. Alle aus dem Verkehr ziehen (man beachte die treffende Wortwahl :-) )
B. Alle einzeln prüfen,
Option A wird ja grad durchgeführt
VW hat pflichtverletzend nicht sichergestellt, dass jeder einzelne Bus den Bestimmungen entspricht und deshalb müssen jetzt alle Busse, bei denen es Zweifel geben kann, als nicht ordnungsgemäß betrachtet werden, und zwar so lange, bis der Beweis der Konformität im Einzelfall erbracht ist.
Genau, darum der Rückruf.


Über den jetzigen Zustand und was der bedeutet gibt es doch gar keine Unstimmigkeiten.

Wir unterscheiden uns nur in der Annahme, ob VW das wissentlich oder versehentlich gemacht hat. Und darin, ob man das jetzt schon eindeutig sagen kann.
 
@Uwe!
Immerhin war VWN bei deinem T6 von vorne rein ehrlich, und gaben deinem T6 den Zusatz "Sondermodell":D
*duck und weg*
 
Humor ist, wenn man trotzdem lachen kann:) Chapeau @Uwe!
 
Wir unterscheiden uns nur in der Annahme, ob VW das wissentlich oder versehentlich gemacht hat. Und darin, ob man das jetzt schon eindeutig sagen kann.

Genau das ist meiner Meinung nach unerheblich. Schon das Unterzeichnen einer Übereinstimmungserklärung, ohne das sichergestellt ist, dass das FZG ihr entspricht, ist Vorsatz.

Gruß, Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir unterscheiden uns nur in der Annahme, ob VW das wissentlich oder versehentlich gemacht hat. Und darin, ob man das jetzt schon eindeutig sagen kann.
Versehentlich passt einfach nicht.
Hättest du meine Erklärung nicht aus deinen Zitaten herausgelöscht und scheinbar auch überlesen, dann... egal.

Ich hatte angemerkt, dass zum Zeitpunkt des Umbaus sicher kein Vorsatz zu unzulässigen Aktionen vorlag, das galt aber nicht für später danach, also nicht zum Zeitpunkt der Verkaufsfreigabe.
Da muss VW ganz bewusst und vorsätzlich die Möglichkeit von nicht-Konformitäten in Kauf genommen haben, denn die Freigabe zum Verkauf hüpft nicht aus der Wand, sondern sie muss aktiv erteilt werden, und das unter strikter Einhaltung vorheriger Prüfpflichten - ganz besonders bei Vorserienmodellen, bei denen ja bekannt ist, dass jedes verschiedenartig ist. Ich sage bewusst nicht nichtkonform, denn manche könnten konform sein. VW ist aufgrund aller Vorschriften seit Ewigkeiten bekannt, dass die CoC -Freigabe nur gegeben werden darf, wenn zunächst die Konformität nach Maßgabe geprüft und bestätigt worden ist. Bei baugeichen Serienmodellen ein Klacks, es sind ja nur gleiche, aber bei individuell veränderten Vorserienmodellen nicht ohne bewußte Zustandsüberprüfungen jedes Einzelnen wieder in die Verkaufsschiene zu bringen. Das auch deshalb, weil jemand höchst persönlich seinen Kopf dafür hinhalten muss! Allein der Versuch, die notwendigen Prüfungen durchzuführen, musste aber ohne die Dokumentation unvermeidlich scheitern und konnte zwangsläufig nur zum "Alarm" führen - und hätte dann da enden, oder aber in eine teure Einzelprüfung münden müssen.
Es kann eine Fragabe folglich nicht "versehentlich" passiert sein. Warum nicht entsprechend reagiert wurde, lässt sich ebenfalls nicht mit einem "Versehen" begründen.

Ist dir jemals "versehentlich" eine Unterschrift auf z.B. eine Zahlungsanweisung geraten, bei der du nicht vorher auch noch den Empfänger geprüft hast und du nicht auch geprüft hast, ob derjenige den Betrag überhaupt bekommen soll? Und ob die Höhe stimmt? Sicher nicht.:rolleyes: Und das liegt einfach daran, dass du immer besonders sorgfältig prüfen wirst, wenn es um deine ganz eigenen Sachen und deine persönliche Verantwortung geht. Genau so ist das auch bei der Verantwortung zum CoC, die trägt NICHT die Firma, sondern einer ganz persönlich und allein.
Also kommt "Versehen" hier wohl eher nicht in Betracht.:D
 
Genau das ist meiner Meinung nach unerheblich. Schon das Unterzeichnen einer Übereinstimmungserklärung, ohne das sichergestellt ist, dass das FZG ihr entspricht, ist Vorsatz.
Gut auf den Punkt gebracht.
Aber genau da sehe ich den Vorsatz eben nicht. Das ist (grob) fahrlässig, aber nicht vorsätzlich. Aus meiner Sicht. Evtl. klärt es mal ein Gericht, vermutlich eher nicht. Wir werden es auch nicht klären.
 
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