Denkbar. Ich glaube eher, dass es z.B. vom Steuergerät X Modelle von 2-3 Herstellern gab, die getestet wurden und man sich dann für Variante A entschieden hat und nur für A Konformität geprüft hat. B und C sind damit nicht zugelassen, funktionieren aber ggf. genauso gut (oder besser)
Möglich, ändert aber nichts daran, dass es nicht erlaubt ist, das Fahrzeug damit zu betreiben. Und da es keine Zulassung dafür in dieser Kombination gibt, darf auch nicht die Annahme gelten, der Betrieb sei ohne Bedenken sicher. Es könnte zwar so sein, ist ohne Beweis aber unzulässig und zum Schutz der Benutzer daher verboten - so ist das nun mal vom Gesetz geregelt und das ist auch wirklich gut so. Falls du weißt, welches Steuergerät es bei dir ist und was sonst noch alles Umgebaut wurde (weißt du aber wohl nicht), könntest du es legalisieren, durch eine Einzelprüfung. Mit ein paar Tausend Euro in der Tasche bestimmt machbar.
kann gut sein, dass das bei einigen Exemplaren gar nicht der Fall ist.
Auch möglich, aber deswegen kannst du ja nicht einfach alle weiter rumfahren lassen, nur weil einige
vielleicht ok sind. Manche können auch unsicher sein.
Aber wir drehen uns im Kreis. Noch gibt es keinerlei beweise für "bewußt und mit voller Absicht". Das ist nur dein persönliche Interpretation.
Bewusst und mit Betrugsabsicht
Teile verändert ist hier NICHT die Frage, wenn du das meinst. Darum geht es nicht. Ich unterstelle an diesem Punkt nur gutartige Absichten von VW. Aber glaubst du, dass es möglich ist, ein Bauteil auszutauschen oder eine Schweißnaht zu legen, ohne das wissentlich und absichtlich zu tun? Sicher nicht! Ok, das ist auch erst einmal noch nicht verboten. Wenn man weiß, dass bestimmte Änderungen die Konformität zerstören - und das muss man als Hersteller exakt wissen- ist auch klar, dass zum späteren Verkauf der Rückbau aller die Konformität schädigenden Änderungen zwingend erforderlich werden würde. Deswegen sollte man bestens dokumentieren!
Zum Zeitpunkt des späteren Verkaufes bzw. schon vorher bei der CoC-Erteilung hat VW das Wissen gehabt, dass zumindest einige Busse nicht mehr gesichert konform waren, die Kriterien für den Verlust kannten sie ja. Trotzdem haben sie danach den verkauften Bussen ein CoC erteilt, ohne zu selektieren. Da sie die zum Verkaufsrückbau erforderliche Umbaudokumentation versäumt haben (falls man das glauben möchte) und somit gar nicht wussten, welcher Kombination sie gerade einen Freibrief gaben, hätte die CoC-Erteilung bis zur eindeutigen Klärung in jedem Einzelfall zurückgehalten werden müssen und wenn das Klären unmöglich gewesen ist, hätte kein Verkauf stattfinden dürfen. Fand er aber offenbar, m.E. kann das nur wider besseren Wissens und vorsätzlich geschehen sein - oder erkläre mir einer, wie es anders möglich gewesen sein soll. Und keine Aufzeichnungen zu machen sollte wohl nicht auch noch vor Strafe schützen.
Richitg. Offizielle Aussage ist aber nicht "die Fahrzeuge weichen ab", sondern "wir können nicht garantieren, dass sie evtl. abweichen"
Es ist die Pflicht von VW, Konformität für jedes einzelne Fahrzeug zu garantieren. So what? Wenn es welche gibt, die OK sind, aber niemand sagen kann (oder will), welches genau OK ist, dann gibt es im Wesentlichen ja nur zwei Optionen:
A. Alle aus dem Verkehr ziehen (man beachte die treffende Wortwahl :-) )
B. Alle einzeln prüfen, was aber kostentechnisch weit jenseits von Gut und Böse sein wird, da keine Details der Umbauten bekannt sind, auf die man die Prüfungen beschränken könnte.
Entschuldige, aber was soll denn "wir können nicht ausschließen, dass..." anders bedeuten, als "wir haben an Bussen (an mindestens einem) Veränderungen vorgenommen, die vom CoC nicht abgedeckt sind". Würde VW sonst hier ein Fass aufmachen? Welche Art von Veränderungen vorgenommen wurden, dürfte dem einen oder anderen VW-Mitarbeiter ja wohl zweifellos noch gut in Erinnerung sein und wäre da nichts konformitätsschädliches dabei gewesen, gäbe es heute diese Diskussion nicht. Welche Art von Veränderungen zu unzulässigen Abweichungen führt, war auch damals schon klar definiert. Da kein Rückbau stattfand (ging ja auch gar nicht, weil es ja angeblich keine Unterlagen gibt) ist somit ist schon mal glasklar, dass es Busse mit zu Unrecht zugeteiltem CoC geben muss, und wenn es nur ein einziger wäre. Die Aussage "wir können nicht garantieren..." lässt sich also aus meiner Sicht nur so interpretieren: "Wir können nicht sagen, ob Ihr Bus dazu gehört". Heinzelmänchen dürften den Ordnungsgemäßen Zustand bei den betroffenen Bussen jedenfalls nicht wieder hergestellt haben.
Nochmal: VW hat pflichtverletzend
nicht sichergestellt, dass jeder einzelne Bus den Bestimmungen entspricht und deshalb müssen jetzt alle Busse, bei denen es Zweifel geben kann, als nicht ordnungsgemäß betrachtet werden, und zwar so lange, bis der Beweis der Konformität im Einzelfall erbracht ist.
Es muss hier aber niemand beweisen, ob oder wo es an der Konformität fehlt, es reicht völlig, dass die Konformitätsaussage nicht abgesichert für jeden Bus gilt. Allein schon weil VW die Möglichkeit selber überhaupt einräumt und damit die Unsicherheit eigener Abläufe zugibt, ist der Handlungsbedarf hier gegeben.