Abweichung vom Bauzustand : Rückrufaktion 01E4 VW T5.2 Modell 2010

Weiterfahren wissentlich ohne Zulassung - wie stellst du dir das vor? :confused:

Das Auto ist ja zunächst mal zugelassen.

Es müsste erst mal eine Stilllegungsverfügung erlassen werden. Davon war bisher nicht die Rede.

Gruß, Marcus
 
Das Auto ist ja zunächst mal zugelassen.

Es müsste erst mal eine Stilllegungsverfügung erlassen werden. Davon war bisher nicht die Rede.

Gruß, Marcus
Da wäre ich mir nicht so sicher: Wieso sollte eine Betriebserlaubnis, auf der die Zulassung ja basiert, erst entzogen werden müssen, wenn sie faktisch nie bestanden hat? Mag sein, dass ich damit falsch liege oder dass es eine Grauzone ist, aber allein die Tatsache, das VW die Besitzer über mögliche Fehler am Zulassungszustand informiert könnte bereits ausreichen, um die Betriebserlaubnis als ungültig dastehen zu lassen, weil sie ja offenbar nicht rechtmäßig ausgestellt worden ist. Die Tatsache, dass VW nicht ausschließen kann, dass vielleicht auch zulassungsfähige Busse dabei gewesen sein könnten, ist ja auch nicht gerade ein beweiskräftiges Argument für die Gültigkeit beim Einzelnen.
Wenn man Falschgeld angedreht bekommt, darf man es auch nicht mehr weiter verwenden, nachdem man erfahren hat, dass es ungültig ist, selbst dann nicht, wenn man es von einer Bank bekommen hat - zugelassenes Zahlungsmittel wird es dadurch auch nicht. Dann kann man sich allenfalls noch den Schaden von der Bank ersetzen lassen.

Und fast dasselbe passiert auch hier, nur dass VW freiwillig Entschädigung anbietet, um noch irgedwie das Gesicht zu wahren bzw. die Klagen in Grenzen zu halten.

Und das Fehlen einer Betriebserlaubnis stellt letztlich so gut wie immer auch den Versicherungsschutz in Frage, s. Kleingedrucktes in den Versicherungsbedingungen.

Ich würde mir zumindest erst einmal mit Bezug auf VWs Schreiben den Fortbestand des Versicherungsschutzes vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen.
 
Das ist ja im Prinzip beim Abgasskandal nicht anders gewesen. Die FZG waren nicht ABE konform. Sie wurden aber nie formal stillgelegt. Das wurde vom KBA angedroht aber nie gemacht. Daher durften die Autos weiter gefahren werden.

Ein Brief von VW kann ja nicht die ABE und die bestehenden Papiere ungültig machen. Dafür braucht es einen entsprechenden Rechts- oder Verwaltungsakt.

Gruß, Marcus
 
Interessantes und beängstigendes Thema. Bin gestern Abend extra noch mal im Schlübba zum Briefkasten gerannt um zu gucken ob ich auch nen Brief habe.
 
Das ist ja im Prinzip beim Abgasskandal nicht anders gewesen. Die FZG waren nicht ABE konform. Sie wurden aber nie formal stillgelegt. Das wurde vom KBA angedroht aber nie gemacht. Daher durften die Autos weiter gefahren werden.

Ein Brief von VW kann ja nicht die ABE und die bestehenden Papiere ungültig machen. Dafür braucht es einen entsprechenden Rechts- oder Verwaltungsakt.

Gruß, Marcus
Das kann man auch anders sehen. Z.B. mit dem Aufziehen falscher Reifen oder durch die Nutzung falscher Felgen erlischt die Betrieberlaubnis ja auch sofort, ohne dass es erst einen Verwaltungsakt dazu braucht.
Nur dass im vorliegenden Fall nicht der Käufer, sondern der Hersteller die Schuld trägt und die Zulassungsstelle zuvor getäuscht worden ist - ob nun durch VW bewusst oder unbewusst wäre dann auch egal.
 
Sollen die doch kommen und das Fahrzeug ganz offiziell per Verwaltungsakt stilllegen. Denn bevor das nicht passiert, passiert erst mal gar nix. Außer dass das Fzg unverkäuflich ist und VW über kurz oder lang in Zugzwag kommen wird das Fzg zu welchem Preis auch immer zurückzukaufen. Ansonsten würde ich mal instantan zum Fachanwalt gehen und mit meiner Interessenvertretung beauftragen. Weil eines ist doch schon mal gewiss. Fahrzeuge die niemals hätten verkauft werden dürfen und die unrechtmäßig in den Markt gebracht wurden; danach leckt sich doch jeder Anwalt die Finger.
Also schön die Nerven behalten in der Sache und nicht ins Boxhorn jagen lassen. Alt gegen Neu wäre meine Marschrichtung in dem Fall.
 
Beim normalen Besitzer kann man natürlich jetzt auch nicht ganz zwingend voraussetzen, dass er die Problematik erkennt und somit kann es durchaus sein, dass er auf einen Schutz durch die Rechtsprechung hoffen darf. Was den Versicherungsschutz betrifft, wäre mir persönlich aber trotzdem mulmig, Versicherungen können ja manchmal ziemlich kleinlich werden, meistens erst dann, wenn etwas gezahlt werden soll.
 
Das ist ja im Prinzip beim Abgasskandal nicht anders gewesen. Die FZG waren nicht ABE konform. Sie wurden aber nie formal stillgelegt. Das wurde vom KBA angedroht aber nie gemacht. Daher durften die Autos weiter gefahren werden.
Soweit ich mich erinnere, waren die Fahrzeuge zunächst sehr wohl ABE konform, weil die Gesetzgebung die Werte ja nur auf dem Prüfstand verlangt hatte und das konnten sie ja auch. Ob die später dann ins Gerede gekommenen Abschaltvorrichtungen tatsächlich für sich gesehen einen Gesetzesbruch darstellen, war lange Zeit umstritten und wenn es deshalb zu Stillegungen gekommen wäre, hätte VW sicher gute Chancen haben können, den Gesetzgeber anschließend auf Schadensersatz zu verklagen, weil die Gesetze die Anforderungen nicht definiert haben. Die Drohungen des KBA waren m.E. nur Beschwichtigungsmanöver, um das aufgebrachte Volk zu besänftigen.
 
Hat schon ein Betroffener eine Antwort von VW mit einem konkreten Preisangebot erhalten ???

Oder mussten alle eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben
 
Hallo,

bislang hat sich bei mir noch keiner gemeldet. Der Brief ist aber auch erst vor 8 Tagen gekommen.

LG
 
Hallo in die Runde,
Ich bin mit meinem Achleitner Crafter betroffen, was der absolute Supergau ist.
Habe das Fahrzeug in hunderten Stunden in Eigenleistung umgebaut und das alles für den A....
Ich habe schon ein Angebot von VW erhalten, freut euch nicht zu früh, denn der Preis war eine bodenlose Unverschämtheit!!
Sie haben mir 17500€ geboten, dies bei einem realistischen Marktwert von deutlich über 50 tausend.
Es ist für mich als wirklich treuen VW Kunden ca 10 über die Jahre , der absolute Tiefpunkt.
Ich werde vermutlich nicht um den Anwalt rum kommen, wenn ich auch nur ansatzweise zu meinem Recht kommen will.
Bei Neuigkeiten werde ich umgehend berichten.

Grüße Raphael
 
Habe das Fahrzeug in hunderten Stunden in Eigenleistung umgebaut und das alles für den A....
Ich habe schon ein Angebot von VW erhalten, freut euch nicht zu früh, denn der Preis war eine bodenlose Unverschämtheit!!
Sie haben mir 17500€ geboten, dies bei einem realistischen Marktwert von deutlich über 50 tausend.

Kennen die denn den genauen Zustand des Fahrzeugs (Umbau?). Sonst gehen die halt vom Wert des originalen FZGs aus.

Zusätzliche Kosten für den Umbau müssen natürlich in jedem Fall ersetzt werden - auch wenn das als Rückabwicklung des Kaufvertrags gelöst wird.

Gruß, Marcus
 
Mich würde mal interessieren, ob dieser Voodoo wieder mal nur in D praktiziert wird.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass so ein Fahrzeug in Portugal oder Griechenland sehr wohl beim Eigentümer verbleibt und sich die Leute dort genau so viel um die Befindlichkeitsstörungen von VW kümmern als es sie stören würde, ob in der Antarktis ein Pinguin von der Eisscholle plumpst.
 
Mich würde mal interessieren, ob dieser Voodoo wieder mal nur in D praktiziert wird.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass so ein Fahrzeug in Portugal oder Griechenland sehr wohl beim Eigentümer verbleibt und sich die Leute dort genau so viel um die Befindlichkeitsstörungen von VW kümmern als es sie stören würde, ob in der Antarktis ein Pinguin von der Eisscholle plumpst.
Könnte es sein, dass du hier gerade ohne jeden einen Faktenhintergrund sinnlos Vorurteile schürst? In anderen Ländern geht es mitunter noch wesentlich strenger zu, als hierzulande. Schon möglich, dass sie es von uns gelernt haben, aber inzwischen "können" es die meisten auch allein.
Es bliebe den Autofahrern in anderen Ländern lediglich zu wünschen, dass man dort vielleicht auch mal die Verantwortlichen der Autoindustrie zur Verantwortung zieht, und nicht vor denen kneift und buckelt, wie es die deutschen Behörden und Politiker ja tun.
 
Könnte es sein, dass du hier gerade ohne jeden einen Faktenhintergrund sinnlos Vorurteile schürst?.
Sicherlich nicht.

Bei uns stehen die Messstatiionen zwei Meter neben den Auspüffen, in anderen Ländern auf Hochhäusern oder in den Parkanlagen, oder gar nirgends.

Dentmen hat mal berichtet, wie das EU-Vorzeigeland Luxembourg den TÜV im Sektor Medizingerätetechnik abwickelt.

Und im Rahmen des QM wird garantiert nur bei uns jeder noch so flaue Furz achtfach dokumentiert und analysiert.

Es heißt zwar, am deutschen Wesen solle die Welt genesen, dennoch sind es immer noch wir, die übereifrig und lähmend Vorschriften und Richtlinien umsetzen und kontrollieren.


In anderen Ländern geht es mitunter noch wesentlich strenger zu, als hierzulande.

Es mag allenfalls in engen Sektoren vereinzelt anderswo noch extremer sein, im Gesamtblick bestimmt nicht.



Ich bleibe dabei: Die Rückholquote für die betreffenden Fahrzeuge nach Gusto VW wird nirgendwo so hoch sein wie bei uns.
 
So ich noch einmal,
adre Länder andre Sitten, darüber kann mann trefflich streiten, aber wenn ich von meiner französischen Verwandschaft höre, dass es beim Kauf eines Diesel MV eine Strafabgabe von 8-12 Tausend € bei Erstzulassung gibt, will ich auch nicht tauschen;-((

Nun zur eigentlichen Problematik, ich kann allen die in Kontakt mit VW treten raten die Telefongespräche aufzuzeichnen. Denn sie rücken diese Aufkaufangebote wohl nie schriftlich raus, ein Schelm wer dabei böses denkt...
Und zum erhaltenen Angebot meinerseits , habe ich der Dame am Telefon mehrfach die Problematik erklärt und auch unermüdlich darauf hingewiesen das der damalige Preis für das Fahrzeug incl. Achleitner die 70 tsd € überschritten hat. Zu bedenken ist auch, dass VW dieses Fahrzeug in der Bauform ja gar nicht mehr produziert und somit ein Tausch oder eine Wiederbeschaffung eigentlich nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass die Allrad Fahrzeuge in der Kategorie einen sehr geringen Wertverlust haben. Wie ein No Limit oder Rockton oder voll Umbau von Seikel, die sind einfach sehr Wertstabiel

Es ist einfach wieder wunderbar wie VW es schafft die Kosten für eigene Fehler einfach auf den Endkunden zu übertragen, mein persönlicher Schaden liegt nach heutigem Stand bei über 35 tsd €:danke::pro:
Ich glaube ich sollte VW für die Psychischen Schäden auch verklagen:Dso verrückt die Amerikaner sind, aber ich würde mir wünschen , dass mann VW in D nach mal so richtig zu ordentlichen Ersatzzahlungen an die Geschädigten verklagen könnte.

Ich bleibe dran und werde berichten

Raphael
 
Jedenfalls darf m.E. den Busbesitzer hierbei kein Schaden entstehen, es bleibt aber zu befürchten, dass es jeder für sich juristisch durchsetzen muss. Mal wieder - wie wir es bei VW ja schon gewohnt sind.

Bezüglich der Kostenbelastung an VW: Blöd nur, dass das Bus fahren damit dann für uns alle noch viel teurer werden würde. :uuups:

Die ganzen Skandal-Aktionen sollten vielleicht lieber von den Sonderbezügen oder besser noch von den Schluss-Abfindungen der Verantwortlichen abgezogen werden. Das wäre sicher auch für Politiker (ganz speziell auch für Autolobby-Minister alias Verkehrsminister) mal eine echte Motivation
 
@hjb Man sollte aber immer unterscheiden zwischen dem, was öffentlich lang und breit diskutiert wird und womit ggf. der Anschein erweckt werden soll, dass etwas getan würde, und dem, was dann tatsächlich gemacht wird, s. Diskussionen um Umweltzonen, Erfüllung von selbst mit beschlossenen Umweltauflagen, erneuerbare Energieen, usw. usf.,. Die Reihe ließe sich endlos fortsetzen. In anderen Ländern wird m.E. viel eher auch mal eine echte Entscheidung getroffen, die nicht bloß zum Anstacheln der Diskussion und damit letztlich zur dauerhaften Verschleppung bzw. Komplettabwehr einer Lösung dient, wie man hierzulande oft annehmen muss. Natürlich wird eine Lösung auch anderswo nicht immer jedem gefallen, aber das liegt in der Natur der Sache und ist überall so.

Es würde mich nicht wundern, wenn es bei der aktuellen Diskussion hier im Lande auch bloß wieder um den Versuch einer möglichst langfristigen Verschleppung handeln würde.

VW wird m.E. ganz genau wissen, dass sie hier am Ende für jedweden Schaden beim Kunden haften müssen, wenn die Kunden darauf beharren. VW war es in diesem Fall hier ja bereits bei der Erstvermarktung klar, dass die Fahrzeuge gesichert dem Zulassungsstand hätten entsprechen müssen, und das haben sie nicht sichergestellt (schuldhaft). Und das unterscheidet diesen Fall hier von diversen anderen "Skandalen".

Vielleicht wird am Schluss gar noch ein Ruf nach dem Auto(hersteller)lobby- Minister ertönen, der VW mit Steuergeldern aus der Patsche helfen soll - abwarten, wir werden es ggf. sehen.
 
In anderen Ländern wird m.E. viel eher auch mal eine echte Entscheidung getroffen, die nicht bloß zum Anstacheln der Diskussion und damit letztlich zur dauerhaften Verschleppung bzw. Komplettabwehr einer Lösung dient, wie man hierzulande oft annehmen muss.
Falls in manchen anderen Ländern überhaupt entschieden wird sieht es dann - meist - so aus, dass die Sache entweder nicht umgesetzt liegen bleibt oder mit geringst möglichem Aufwand und wenig Schikane erledigt wird.
Dies ist umso wahrscheinlicher, je blöder der jeweilige Aspekt ist.
 
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