Abweichung vom Bauzustand : Rückrufaktion 01E4 VW T5.2 Modell 2010

Ab dem Moment, in dem der Wagen offiziell keine Betriebserlaubnis mehr hat, sitzt VW am längeren Hebel.
Das sehe ich hingegen nicht so. Das Auto mag in dem Fall zwar mehr oder weniger unverkäuflich sein, aber der Hersteller macht sich schadensersatzpflichtig. Es wurde ein Fahrzeug in verkauft und dafür eine „Konformitätsbescheinigung“ für die Zulassung erstellt, welche nicht dem tatsächlichen Bauzustand entsprach. Wird keine gütliche Vereinbarung für einen Rückkauf vereinbart, steht der Rechtsweg dem Eigentümer des Fahrzeugs offen um seine Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Und spätestens da sitzt VW bestimmt nicht am längeren Hebel ;)
 
Das sehe ich hingegen nicht so. Das Auto mag in dem Fall zwar mehr oder weniger unverkäuflich sein, aber der Hersteller macht sich schadensersatzpflichtig. Es wurde ein Fahrzeug in verkauft und dafür eine „Konformitätsbescheinigung“ für die Zulassung erstellt, welche nicht dem tatsächlichen Bauzustand entsprach. Wird keine gütliche Vereinbarung für einen Rückkauf vereinbart, steht der Rechtsweg dem Eigentümer des Fahrzeugs offen um seine Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Und spätestens da sitzt VW bestimmt nicht am längeren Hebel ;)
Ein theoretischer Schadensersatzanspruch muss aber im Zweifelsfall erst einmal gerichtlich durchgesetzt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass größere Konzerne da zumindest das längere Durchhaltevermögen haben als ein Großteil ihrer Kunden. Mal ganz davon abgesehen, ob der gerichtlich anerkannte Schadensersatzanspruch überhaupt so hoch ist, wie das ursprüngliche Rückkaufangebot von VW. Bis man tatsächlich den Schadensersatz auf dem Konto hat, kann einige Zeit vergehen. Für den Kleinunternehmer oder Privatmann ist das ein gefährliches Spiel: Das bisherige Fahrzeug darf nicht mehr genutzt werden. Also muss schnell Ersatz her. Dafür braucht er aber das Geld von VW. Er kann also entweder das Rückkaufangebot annehmen und sich direkt um ein Ersatzfahrzeug kümmern oder geht den Schadensersatzweg und muss deutlich länger warten. Das ist keine komfortable Verhandlungsposition. VW hat zumindest den Zeitfaktor und das Risiko auf seiner Seite.
 
Ein theoretischer Schadensersatzanspruch muss aber im Zweifelsfall erst einmal gerichtlich durchgesetzt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass größere Konzerne da zumindest das längere Durchhaltevermögen haben als ein Großteil ihrer Kunden. Mal ganz davon abgesehen, ob der gerichtlich anerkannte Schadensersatzanspruch überhaupt so hoch ist, wie das ursprüngliche Rückkaufangebot von VW. Bis man tatsächlich den Schadensersatz auf dem Konto hat, kann einige Zeit vergehen. Für den Kleinunternehmer oder Privatmann ist das ein gefährliches Spiel: Das bisherige Fahrzeug darf nicht mehr genutzt werden. Also muss schnell Ersatz her. Dafür braucht er aber das Geld von VW. Er kann also entweder das Rückkaufangebot annehmen und sich direkt um ein Ersatzfahrzeug kümmern oder geht den Schadensersatzweg und muss deutlich länger warten. Das ist keine komfortable Verhandlungsposition. VW hat zumindest den Zeitfaktor und das Risiko auf seiner Seite.
Da bin ich bei dir. Es kann ein langer Weg sein mit offenem Ausgang.
Was ich sagen wollte, dass aber VW in Zugzwang ist, denn sie haben den Fehler gemacht.... ob bewusst oder unbewusst

Ich denke aber nicht, dass bei einem Rechtsstreit schlussendlich ein Urteil geben wird ... vorher kommt ganz sicher ein Vergleich zu Stande. Es kommt echt drauf an wie lange der Eigentümer durchhalten kann, um auf ein nachgebessertes Angebot warten.

Ich kann mir auch gut Vorstellen, dass die Positionen der beiden Parteien weit auseinander liegen können. Insbesondere wenn umfangreiche und kostenintensive Umbauten vorgenommen wurden. Aber auch diese müssten im Zuge eines Schadensersatzes berücksichtigt werden.
 
Mal davon abgesehen, dass da ein "nicht" zu viel ist, läuft das in der Realität aus meiner Erfahrung einfach anders. Gerade in großen Konzernen klafft Arbeitsanweisung und gelebter Alltag manchmal weit auseinander.
Wenn du die Sätze bis zum Ende liest, ist "nicht" nicht zuviel.:D

In der Serienproduktion ist es heutzutage gar nicht mehr möglich, auf eine vollständige elektronische Livedokumentation zu verzichten. Es laufen ja heute kaum mehr zwei gleiche Autos nacheinander vom Band, weil es zig Tausende von Konfigurationsvarianten nach Kundenwünschen gibt. Wie würde ein Hersteller da wohl sicherstellen können, dass am Ende genau das Auto raus kommt, welches vom Kunden bestellt wurde? Mit Abhaken auf einer Papierliste ist soetwas nicht mehr zu machen.
Das geht überhaupt nur noch mit einer elektronischen "Vollüberwachung" nahezu aller Prozesse. Zudem werden i.d.R. auch Daten aller möglichen Montageprozesse mitgeschrieben, damit im Falle späterer Ausfälle oder gar Sicherheitsprobleme Ansprüche Dritter abgewehrt werden können. Der Arbeiter am Band wird das Meiste davon gar nicht mitbekommen.

Aktuell will man uns Glauben machen, dass das Vorgenannte in der "Vorserie" nicht der Fall gewesen sein soll. Wäre zunächst doch mal zu fragen, wie es weit nach Ende 2009 noch Vorserienmodelle des T5 gegeben haben könnte, das müssten ja dann schon eher T6er gewesen sein, oder sie hätten jahrelang rum gestanden. Das sähe man aber dann an den alten FINs.
Was für Messeumbauten vielleicht noch gerade eben zu glauben ist, ein lackierter Motorraum oder ein gepimpter Schweller, ist garantiert NICHT das, weswegen man die ganzen Fahrzeuge heute zurückrufen lässt. Für solche Lapalien würden die Behörden es bei einer Ermahnung belassen, schlimmstenfalls einer Strafzahlung.
Soweit es aber um Entwicklungsstufen geht, um alternative Chassis- oder Bremsenbauteile, Fahrwerksanpassungen etc., sollte VW seine Aufzeichnungen genau nicht weniger detailliert geführt haben, als in der Serie. Kaum etwas wäre schlimmer, als in der Entwicklung den Überblick zu verlieren und damit teure Projekte womöglich mehmals machen zu müssen. Nach meiner Einschätzung hat VW die Fahrzeuge wider besseres Wissen einfach zu Geld gemacht, frei nach dem Motto, zu teuer, sie zurück zu bauen und sie sind ja auch nicht schlecht oder Unsicher - was mangels Zulassungsprüfungen aber auch nicht zwingend erwiesen sein muss.
Jetzt ist es aufgefallen und man zieht die ganz große Reißleine, sicher auch, um die Diskussionen gar nicht erst allzu tief in die Details gehen zu lassen.
 
Das bisherige Fahrzeug darf nicht mehr genutzt werden.
Es wäre einmal durch einen Juristen zu prüfen, ob nicht sogar Anspruch auf einen Leihwagen besteht, solange die Einigung noch schwebt. Dann dürfte VW wohl ein auch ein enormes Entgegenkommen zeigen, sobald man das Wort Leihwagen auch nur andeutet und die Lust auf jahrelange Prozesse wäre auch nicht mehr sehr hoch.
 
@Multilo
Intelligenter Post; macht absolut Sinn für betroffene.

lg
dan
 
Es wäre einmal durch einen Juristen zu prüfen, ob nicht sogar Anspruch auf einen Leihwagen besteht, solange die Einigung noch schwebt. Dann dürfte VW wohl ein auch ein enormes Entgegenkommen zeigen, sobald man das Wort Leihwagen auch nur andeutet und die Lust auf jahrelange Prozesse wäre auch nicht mehr sehr hoch.
Ich wäre jedenfalls sehr vorsichtig mit solchen Aktionen. Oben hat jemand geschrieben, dass er schon vor dem Kauf von dem Umstand wusste, dass das Fahrzeug ein Vorserienexemplar mit modifizierten Anbauteilen ist. In einem erdachten Schadensersatzprozess könnte jetzt herauskommen, dass überhaupt kein Anspruch besteht, weil dem Käufer schon vor dem Kauf bewusst gewesen sein musste, dass der Wagen nicht zulassungsfähig ist. In dem Fall bliebe der Kläger also nicht nur auf den Prozesskosten und dem unverkäuflichen Bulli, sondern zusätzlich auch auf Mietwagengebühren für mehrere Monate oder gar Jahre sitzen.

Natürlich kann der Prozess auch gewonnen werden aber wenn man das vorher mit absoluter Sicherheit wüsste, bräuchten wir keine Gerichte mehr. Mal ganz davon abgesehen, dass es eine Schadensminderungspflicht gibt. Es ist also nicht ohne weiteres möglich, über Monate hinweg mit einem teuren Mietwagen durch die Gegend zu touren, wenn man auch einen günstigen Gebrauchtwagen hätte kaufen können.
 
Noch wurde keine einzige ABE widerrufen. Dazu braucht es auf jeden Fall einen Verwaltungsakt.
 
Wenn du die Sätze bis zum Ende liest, ist "nicht" nicht zuviel.
Hab ich. Jetzt noch drei mal gelesen und tatsächlich verstanden, was Du sagen wolltest. Dann hätte nach dem "wichtig" aber ein Punkt oder Gedankenstrich hin gemusst. So ist der Satz nicht verständlich. Aber egal, Grammatik ist hier nicht das Thema. (und meine ist sicher auch nicht fehlerfrei)
In der Serienproduktion
Von Serie sprechen wir hier aber nicht. Und selbst da, siehe Gates Riemen, geht die Dokumentation bei weitem nicht so weit, wie Du Dir das vorstellst.
Nach meiner Einschätzung
Die ist Dir unbenommen. Ich, und eiige weitere, haben halt eine andere Einschätzung. Wissen können wir es alle nicht und die Wahrheit werden wir auch nie erfahren.
Solange man solche Thesen mit "Ich glaube", "Ich denke", "Ich könnte mir vorstellen" beginnt, ist auch jede Meinung völlig ok. Ich hab nur immer ein Problem, wenn man persönliche Theorien als "das ist so!" verkauft.
 
Ich wäre jedenfalls sehr vorsichtig mit solchen Aktionen. Oben hat jemand geschrieben, dass er schon vor dem Kauf von dem Umstand wusste, dass das Fahrzeug ein Vorserienexemplar mit modifizierten Anbauteilen ist. In einem erdachten Schadensersatzprozess könnte jetzt herauskommen, dass überhaupt kein Anspruch besteht, weil dem Käufer schon vor dem Kauf bewusst gewesen sein musste, dass der Wagen nicht zulassungsfähig ist.
Das Risiko besteht m.E. nicht, es sei denn, im Kaufvertrag hätte gestanden, dass es sich bei dem Bus um ein nicht zulassungsfähiges Gefährt gehandelt hätte. Soweit VW bei diesen Bussen wie für alle Neufahrzeuge eine Übereinstimmungsbescheinigung mitgegeben hat, ist damit schriftlich und von VW selber besiegelt, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß einsetzbar ist, ausgenommen, was im Kaufvertrag explizit anders vereinbart wurde. Die Bescheinigung kann man vielleicht heute sogar noch mal eben schnell versuchen anzufordern, falls einer sie nicht hat. Die ca. 50-80€ (meine ich gelesen zu haben) könnten im Rechtsstreit gut angelegtes Geld sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass es eine Schadensminderungspflicht gibt.
Mag sein, aber wenn man den neuen mit identischem Wert - Alter, Zustand, Laufleistung, Zubehör, Ausbauzustand usw. - nun mal nur zum Marktpreis bekommen kann, und ggf. nicht für das von VW angebotene Geld, dann muss VW sich den höheren Preis ja auch gefallen lassen oder eben den Mietwagen zahlen. Und VW kann sicher auch keinen zwingen, den Bus beim billigen Fähnchenmann zu kaufen, sondern der gesetzte Preis eines seriösen VW-Händlers muss da schon die Orientierung bilden.
Allerdings würde ich auch keinem empfehlen, hier ohne vorherige Rechtsberatung zu agieren.
 
Hallo in die Runde,
Ich bin ja nun leider wie oben schon geschrieben auch betroffen, mein Ansatz ist nun die Erstellung eines wiederherstellungs Gutachten.
Dieses wird den Wert des Fahrzeugs und des Ausbaus hoffentlich in ein brauchbares Maß bringen.
Mit diesem Gutachten werde ich dann VW konfrontieren. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen wie deren Reaktion ist, von dieser häng dann auch mein weiteres Vorgehen ab, die passende Kanzlei ist schon gefunden. Aber ich werde vw noch einmal die Möglichkeit geben sich ordentlich aus der Sache zu ziehen.
Es bleibt spannend...

Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen das die in der Produktion irgend etwas aus der Grabbelkiste zusammenschrauben ohne jegliche Dokumentation
 
Mal ganz davon abgesehen, dass es eine Schadensminderungspflicht gibt. Es ist also nicht ohne weiteres möglich, über Monate hinweg mit einem teuren Mietwagen durch die Gegend zu touren, wenn man auch einen günstigen Gebrauchtwagen hätte kaufen können.

Eine Schadensminderungspflicht gibt es für Haftpflichtunfallschäden. Im Falle einer arglistigen Täuschung existiert so etwas nicht.
 
Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen das die in der Produktion irgend etwas aus der Grabbelkiste zusammenschrauben ohne jegliche Dokumentation
Es geht aber scheinbar nicht um Fahrzeuge aus der regulären Produktion, sondern um spezielle Exemplare für die Präsentation auf Messen und in Show Rooms. Vielleicht hat es dafür sogar mal eine Dokumentation gegeben, die aber einfach nicht dauerhaft archiviert wurde. Wovon wir allerdings ausgehen können ist, dass VW den Aufwand mit dem Rückkauf nicht aus Jucks und Dollerei betreibt, wenn sie in Wahrheit nachweisen könnten, dass diese Fahrzeuge zulassungskonform sind.
 
Eine Schadensminderungspflicht gibt es für Haftpflichtunfallschäden. Im Falle einer arglistigen Täuschung existiert so etwas nicht.
Bisher habe ich noch keinen Hinweis auf eine arglistige Täuschung gelesen. Woraus schließt du, dass eine solche wahrscheinlich ist?
 
Bisher habe ich noch keinen Hinweis auf eine arglistige Täuschung gelesen. Woraus schließt du, dass eine solche wahrscheinlich ist?
Das ergibt sich daraus, dass für die Betroffenen Fahrzeuge eine EG-Konformitätsbescheinigung existiert (ohne die eine Erstzulassung gar nicht möglich ist) oder existieren sollte... abweichend davon wurde ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht, dass diesen Kriterien nicht entspricht.

Ich kann mir gut vorstellen, dass dies bei Messefahrzeugen/-Umbauten vorkommt.

Diese Probleme haben wir ja auch wenn wir individualisieren, allerdings müssen dir ja zusehen, dass diese Bauteile über eine ABE oder gleichen verfügen... Bei Messeumbauten ist das grad egal, allerdings dürften die danach nicht in Verkehr gebracht werden.

Ein Bekannter von mir (KFZ-Meister in einer freien Werkstatt) hatte letztes Jahr im Oktober ein ähnliches Problem mit seinem gerade gekauften 4 Jahre altem Tuareg. Die ersten Angebote hat er abgelehnt, irgendwann war das Rückkaufangebot aber höher wie sein Kaufpreis und er ist drauf eingegangen. Genaue Zahlen hat er mir aber nicht genannt, aber sein „Gewinn“ war schon 4-Stellig.
 
Moinsen,

also ganz nachvollziehn kann ich eure rechtlichen Ansätze irgendwie nicht. VW verkauft ein Auto mit warscheinlichen Eigenschaften (genau weiß es doch keiner oder?) die nicht sein dürften. Das ist für mich einfach ein Mangel an der Sache und der verjährt doch oder nicht?
 
Das ergibt sich daraus, dass für die Betroffenen Fahrzeuge eine EG-Konformitätsbescheinigung existiert
Nein. Für eine arglistige Täuschung bedarf es Vorsatz. Dummheit, Schusseligkeit etc. sind keine arglistige Täuschung. VW müsste also gewusst haben, dass die Fahrzeuge nicht konform sind und sie trotzdem unter der Vortäuschung der angeblichen Konformität verkauft haben.
 
Nein. Für eine arglistige Täuschung bedarf es Vorsatz. Dummheit, Schusseligkeit etc. sind keine arglistige Täuschung. VW müsste also gewusst haben, dass die Fahrzeuge nicht konform sind und sie trotzdem unter der Vortäuschung der angeblichen Konformität verkauft haben.
Fahrzeuge zu verkaufen, von denen man definitiv weiß, dass sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, ist doch aber auch Vorsatz.
 
Und vorgeschriebene Konformitätsurkunden zu unterschreiben, obwohl man genau weiß, das der Inhalt nicht wahr oder zumindest nicht abgesichert ist, könnte sogar nach ganz andere Rechtstatbestände erfüllen.
 
Es geht aber scheinbar nicht um Fahrzeuge aus der regulären Produktion, sondern um spezielle Exemplare für die Präsentation auf Messen und in Show Rooms. Vielleicht hat es dafür sogar mal eine Dokumentation gegeben, die aber einfach nicht dauerhaft archiviert wurde. Wovon wir allerdings ausgehen können ist, dass VW den Aufwand mit dem Rückkauf nicht aus Jucks und Dollerei betreibt, wenn sie in Wahrheit nachweisen könnten, dass diese Fahrzeuge zulassungskonform sind.
Es ist wohl keine Frage, dass es nicht zugelassene Umbauten gibt, ohne Beweise oder Schuldeingeständnisse würde VW ja nichts machen müssen. Würden die fehlenden Dokumentationen auftauchen, würden sie somit alles andere tun, als VW zu entlasten. Es wäre ganz im Gegenteil der sichere Beweis für eine wissentliche falsch-Beurkundung, das könnte dann auch noch strafrechtliche Folgen bei VW haben.
 
Zurück
Oben