heer1
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Sauerland
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 03.2012
- Motor
- TDI® 103 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nö
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Startline
- Radio / Navi
- RNS 315+DAB(+) MJ2013?
- Extras
- MF-Lederlenkrad, PDC v + h, GRA, ZZH, Klima v+ hi, RNS315+DAB, elektr. ankl. Spiegel, FSE, Aktivkohl
- Umbauten / Tuning
- Nö
Hallo T5-Gemeinde,
nachdem wir nun seit gut einem halben Jahr stolze Besitzer eines T5.2 und erfreuen uns jeden Tag aufs Neue. Ein tolles Auto, bisher auch ohne Probleme fast 11000 km abgespult.
Nun habe ich eher eine juristische Frage an Euch mit folgender Vorgeschichte:
Vor ein paar Wochen fuhr ich in eine Tiefgarage, die lt. Beschilderung bis 2,00 m Fahrzeughöhe geeignet war. Als ich nun unter dem 2,00 m Schild hindurch fahren wollte, - Ihr wisst schon, was jetzt kommt - musste ich Kratzgeräusche auf meinem Fahrzeugdach wahrnehmen. Kein schönes Gefühl bei einem fast neuen Bus. Da das Auto lt. Papieren ja maximal nur 1,985 m hoch sein durfte, holte ich zu Hause einen Zollstock um nachzumessen. Und siehe da, das Schild mit dem 2,00 m Hinweis hing leider nur auf 1,95 m.
Das Dach war zwar nur leicht, dennoch an mehreren Stellen verkratzt und musste also neu lackiert werden. Mit dem Betreiber der Tieefgarage bzw. dessen Versicherung gab es auch kein Problem, der Schaden wurde ohne Schwierigkeiten reguliert.
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ein paar Tage nachdem ich das Fahrzeug mit dem neu lackierten Dach abgeholt hatte, wollte ich es in aller Ruhe vor dem Urlaub per Hand waschen und wachsen. Während des Waschens bemerkte ich dann auf dem vorderen Stoßfänger und am Kühlergrill mehrere rauhe Stellen, die sich nicht wegwaschen ließen. Meiner Vermutung nach handelt es sich um Farbnebelflecken, weil das Auto in dem bereich nicht richtig abgeklebt wurde
Nun habe ich zu der ausführenden Werkstatt (VW-Vertragshändler am Ort) natürlich kein großes Vertrauen mehr und habe inzwischen auch von anderen, ehemaligen Kunden viel Schlechtes über die Werkstatt gehört.
Muss ich trotzdem mit dem Auto wieder dorthin, um den Schaden zu beseitigen oder kann ich einen Gutachter bestellen und dann den Schaden in einer anderen Werkstatt beheben lassen, natürlich auf Kosten des Verursachers?
Danke im voraus und sorry für die lange Vorgeschichte.
Viele Grüße
Joachim
nachdem wir nun seit gut einem halben Jahr stolze Besitzer eines T5.2 und erfreuen uns jeden Tag aufs Neue. Ein tolles Auto, bisher auch ohne Probleme fast 11000 km abgespult.
Nun habe ich eher eine juristische Frage an Euch mit folgender Vorgeschichte:
Vor ein paar Wochen fuhr ich in eine Tiefgarage, die lt. Beschilderung bis 2,00 m Fahrzeughöhe geeignet war. Als ich nun unter dem 2,00 m Schild hindurch fahren wollte, - Ihr wisst schon, was jetzt kommt - musste ich Kratzgeräusche auf meinem Fahrzeugdach wahrnehmen. Kein schönes Gefühl bei einem fast neuen Bus. Da das Auto lt. Papieren ja maximal nur 1,985 m hoch sein durfte, holte ich zu Hause einen Zollstock um nachzumessen. Und siehe da, das Schild mit dem 2,00 m Hinweis hing leider nur auf 1,95 m.
Das Dach war zwar nur leicht, dennoch an mehreren Stellen verkratzt und musste also neu lackiert werden. Mit dem Betreiber der Tieefgarage bzw. dessen Versicherung gab es auch kein Problem, der Schaden wurde ohne Schwierigkeiten reguliert.
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ein paar Tage nachdem ich das Fahrzeug mit dem neu lackierten Dach abgeholt hatte, wollte ich es in aller Ruhe vor dem Urlaub per Hand waschen und wachsen. Während des Waschens bemerkte ich dann auf dem vorderen Stoßfänger und am Kühlergrill mehrere rauhe Stellen, die sich nicht wegwaschen ließen. Meiner Vermutung nach handelt es sich um Farbnebelflecken, weil das Auto in dem bereich nicht richtig abgeklebt wurde
Nun habe ich zu der ausführenden Werkstatt (VW-Vertragshändler am Ort) natürlich kein großes Vertrauen mehr und habe inzwischen auch von anderen, ehemaligen Kunden viel Schlechtes über die Werkstatt gehört.
Muss ich trotzdem mit dem Auto wieder dorthin, um den Schaden zu beseitigen oder kann ich einen Gutachter bestellen und dann den Schaden in einer anderen Werkstatt beheben lassen, natürlich auf Kosten des Verursachers?
Danke im voraus und sorry für die lange Vorgeschichte.
Viele Grüße
Joachim