Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie nach einem Unfall aus?

huri2khan

Top-Mitglied
Ort
Erfurt
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
02/2010
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nicht ausgeschlossen
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Extras
Sportfahrwerk, WWZH mit FB, AHK, PDC vo+hi., RFK, el. ankl. Spiegel, Airbags hi., Nappa
FIN
WV2ZZZ7HZAH22xxxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7E
Hallo,

ich suche euren Rat :help:.

Ich beschäftige mich in Vorfreude einer baldigen Lieferzusage, wie einige andere auch, mit der richtigen Versicherung für unseren Neuen und den wählbaren Optionen.
Nachdem ich mir alles zu Garantie und Gewährleistung eingeflößt habe und im Schluss einsehe, dass man bei VW besser alle Service beim :D macht, wenn man Garantieansprüche anmelden will. Wie aber sieht das aus, wenn man z.B. einen Unfallschaden nicht beim :D ausbügeln lässt, weil man im Rahmen der Vollkasko Werkstattbindung vereinbart hat, die zwar Originalteile einbaut, aber eben nicht der :D ist?

Und genau in diesem Zusammenhang stellte sich mir die Frage:

Ist bei einem Unfall (nicht bloß ein Parkrempler!) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, egal ob un- oder selbstverschuldet, der Gewährleistungsanspruch, ausgehend von der umgekehrten Beweislast nach 6 Monaten nicht sowieso hinüber?


(und damit egal wo ich den T5 wieder instandsetzen lasse, weil ja nur die Wartung beim :D Pflicht ist?)

Weiterhin beschäftigt mich die Frage:

Wie handhabt VW das, wenn ein Kunde einen Mangel innerhalb der gesetzlichen Frist hat - ist das dann nun eine Garantieleistung oder eine Gewährleistung?

Diese Frage stellt sich mir vor dem Hintergrund, dass die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer gehen und die Garantie bei jedem :D "einzulösen" möglich ist.
Rein formell kann man ja unzählige Garantiereperaturen des gleichen Bauteils durchführen lassen. Einen Anspruch auf eine Wandlung besteht ja nur, wenn es ein Gewährleistungsreperatur ist - Ausbesserung/Beseitung des Mangels.

Oder sehe ich das alles viel zu eng?

und sollte daher die Frage viel einfacher formulieren - etwa so:

Genießt ihr die Rabatte und den Mehrservice eurer Versicherung bei der Option Werkstattbindung oder zahlt ihr drauf um beim :D alles machen zu lassen?

(gilt ja nur für selbstverschuldete Unfälle - man weiß ja nie)
Der Mehrservice ist z.B. dass ich IMMER kostenfrei einen Mietwagen bekomme und nur Kraftstoffkosten trage. Beim :D kenn ich die Diskussion - ist das jetzt ein Mobiliätsgarantiefall oder nicht...;(
Klar sind es "nur" ca. 100EUR, die diese Option im Jahr ausmacht - aber für mich als Hergezogenen mit schlechten mitgebrachten Erfahrungen beim :D, weiß ich ja nicht, wie die :D hier vor Ort sich in solchen unliebsamen Fällen verhalten werden.


So, genug für heute.
:danke: schon mal für eure Antworten und Anregungen.

Liebe Grüße
Tobias
 
AW: Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie nach einem Unfall aus?

... ich suche euren Rat

Hallo Tobias,
als erstes würde ich die Versicherung wechseln.
Nimm eine OHNE Werkstattbindung und eine die im Schadensfalle MINDESTENS 12 MONATE lang den Fahrzeugneuwert ersetzt. Solche sind nicht unbedingt tuerer.

Bei einer Neuzulassung bist du nicht an einen alten Versicherungsvertrag gebunden und den Schadenfreiheitsrabatt kannst du problemlos auf andere Gesellschafften übertragen. Günstige Tarife findest du am einfachsten mit guten Vergleichsportalen.
CHECK24 kann ich zum Beispiel uneingeschränkt empfehlen!

Die Garantie bzw Service-Leistungen die VW bietet sind auch vom vermittelnden Glied, sprich der Werkstätte abhängig. In Summe sind meine Erfahrungen so, dass der T5 mein erster und sehr wahrscheinlich auch letzter VW sein wird. Ich bin ja meinem Geld nicht böse ...

Infos zum Thema *Wandlung* liefert die Suchfunktion von t5-board.de ...

Gruß Dieter
 
AW: Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie nach einem Unfall aus?

Hallo,

....Check24 ist ein kommerzieller Anbieter für Vergleiche .......man arbeitet dort auf Provision, genau so, wie ein üblicher Versicherungsvertreter.
Hat man dort erst mal seine Daten eingegeben, wird man nachträglich mit Werbung per Post und Mail zugeschüttet.
Diese Portale kann man sich eigentlich sparen.

Wenn man in einem Fall der Fälle nicht die Werkstattbindung akzeptiert, bezahlt man ca. 150€ aus der eigenen Tasche pro Schadensfall.

Diese 150€ sind teilweise gut angelegt, wenn man sieht, in welche Hinterhof-Werkstätten die Fahrzeuge sonst teilweise gebracht werden.

Beim :D gibt es ein Formular, was er ausfüllen muss, wenn offensichtlich Schäden an deinem Fahrzeug vorhanden waren und evtl. nicht richtig repariert wurden ....das wird dann ans Werk gemeldet um spätere Ansprüche aus zu schließen.
Andererseits hat der ausführende Betrieb der Unfallreparatur eine Gewährleistungspflicht für seine Arbeit.

Oder sehe ich das alles viel zu eng?

Ein Unfall ist nie schön und auch nicht planbar.
Genieße doch einfach erst mal deinen T5 und male nicht den Teufel an die Wand.

Mein erster Crash im Leben war mit einem T5 .....unverschuldet nach fast 30 Jahren .....Totalschaden, gezahlt hat die Haftpflichtversicherung des Autohauses, bzw. da gibt es dann ein undurchsichtiges Mischmasch unter den Versicherungen .......aber egal wie, es hat mich finanziell nicht belastet.


Gruß
Claus
 
AW: Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie nach einem Unfall aus?

Sorry, Claus, aber ich muss Dir widersprechen.

Nicht alle günstigen Versicherer erheben einen "Strafzoll", wenn man die Werkstattbindung ablehnt. "Nur" den Rabatt gibt es dann nicht.

Zum Thema Garantie und freie Werkstatt:
Wenn VW Leistungen ablehnt, muss dafür eine Begründung gegeben werden.
Ein einfaches - waren nicht die :D - dürfte da nicht ausreichen.
Bei mangelhafter Arbeit der freien Werkstatt wäre die dann je dran.

Sicher bleiben da Restrisiken, aber dafür würde ich DANN abwägen. Ggf. nach Angeboten der freien und des :D für Reparatur, um Kosten und Risiken abwägen zu können.

Auf eine Werkstattbindung würde ich aber in jedem Fall verzichten. Denn Du weisst weder, wo dieser Billigheimer sitzt noch wie er zu seinen Schnäppchenpreisen kommt noch wie er die im Rahmen seiner Arbeit "refinanziert" (= Pfusch).
Schwager hatte das letztes Jahr. Statt das Auto bei dem Chef seiner freien Werkstatt 3 Häuser weiter abgeben zu können (der nahm den dann mit), musste er mit Abholhilfe quer durch die Stadt gurken.
Die Arbeit war so weit sichtbar i.O. Aber der Aufwand war wesentlich grösser.
 
AW: Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie nach einem Unfall aus?

Hallo zusammen,

bei mir spart die Werkstattbindung, die ja nur bei Vollkaskoschaden greift, ca. 50 bis 60 € im Jahr,
das sind gerade einmal 1 Promille des Fahrzeugpreises.
Soll ich mich dafür im Ernstfall herumstreiten?
 
AW: Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie nach einem Unfall aus?

Hallo,

danke für eure Antworten und die rege Diskussion.

Also, vielleicht doch noch soviel vorweg:
Ich beabsichtige meine Versicherung zu wechseln, weil ich mit meiner alten zwar zufrieden war, aber die Neuwagenpreiserstattung dort nur 6 Monate gilt.
Dank eines Artikels im November in der (ich glaube) Stiftung Warentest habe ich neue Anregungen und Namen erhalten, bei denen ich mich umgesehen und die AGBs studiert habe.
Die in die engere Wahl gezogenen haben 14 bzw. 18 Monate Neuwertentschädigung und das auch schon ab 70% Schaden=Totalschaden. Eine davon ist die Internetversicherung einer Großen, da läuft z.B. die Schadensabwicklung mit echten Mitarbeitern ab.
Bei der Werkstattbindung kann man im Vorfeld die Werkstätten im Umfeld anzeigen lassen, die in Frage kommen. Ja, es sind kleine Karosseriefachbetriebe.
Die Abhol- und Bringgeschichte ist unterschiedlich geregelt, für mich käme nur was in Frage wo ich immer (egal wie weit) abgeholt werde oder das Auto gebracht wird (gibt es wirklich).
Weiterhin unterschiedlich geregelt ist, wieviel erstattet wird, wenn ich trotz Bindung eine andere Werkstatt wähle. Da hat Dentmen schon recht.
Da ich erst bei SF10 bin (vorher kein Auto gebraucht), ist die Ersparnis eine andere als bei SF35. Und da sind 20% Rabatt für Werkstattbindung eben 100 EUR.

Ja, das Auto kostet viel. Aber wegen weiteren Zuwachs brauche ich es auch und kann es mir Gottseidank auch JETZT leisten. Versicherung und Co sind jedoch laufende Kosten, die ich auch für schlechte Zeiten (mein Vertrag endet mal wieder) planen muss.

Auf die Reperaturen gibt es Gewährleistung - auch bei den anderen, sogar recht lange.
Aber wenn mir z.B. einer hinten drauf ist - und 1 Monat später geht vorn der Motor kaputt, wo das eine mit dem anderen nicht zwangsläufig was zu tun hat ... daher die Frage
Gewährleistungsanspruch bei Unfall hin?

Grüße Tobias
 
Zurück
Oben