HorstMulti

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T6.1 Multivan
Hallo alle zusammen!

Ich hab mir vor kurzem einen T6.1 Multivan Trendline geleast, von einem großen VW Händler in Österreich. Nachdem der Händler meiner Ansicht nach den Vertrag nicht vollständig erfüllt hat, wollte ich euch mal fragen, was man eurer Einschätzung nach so als Wiedergutmachung fordern kann.

EZ 05/2021, ca. 8300km Laufleistung

1. Teilfolierung nicht vollständig:
Die Unterseite des weißen Buses wurde gegen Aufpreis zwar grün foliert - jetzt sieht er optisch so aus, wie die zweifarbige Originallackierung - allerdings hat man zusätzlich auf die durchsichtige Steinschlag-Schutzfolie auf der Motorhaube vergessen.

2. Keine Neuwagengarantie 5 Jahre
Bei der Probefahrt wurde mir versichert, dass auf das Fahrzeug die 5 Jahre Neuwagengarantie ab EZ (2021) gilt. Kurz vor Zustellung hat mich die Urlaubsvertretung des Verkäufers angerufen und erklärt, dass hier seinem Kollegen ein Fehler unterlaufen ist.

Aufgrund des Alters kann hier keine Neuwagengarantie mehr gegeben werden, sondern nur noch großzügigerweise die Gebrauchtwagengarantie auf 2 Jahre ab Kaufdatum verlängert werden.

Ein Ankaufstest beim ÖAMTC hat mittlerweile bestätigt, dass das Auto in gutem Zustand ist und die 8000 km Laufleistung realistisch erscheinen.
Bisher hab ich dem Bus übrigens noch keine 100km .

Lösung?
Der Händler hat einen Zubehörgutschein angeboten (Höhe hat er nicht genannt), ich hab das aber eher mal abgelehnt, weil ich den Kaufpreis ohnehin mit ca €8000 für Zubehör noch in die Höhe getrieben hab.

Ein Preisnachlass sei ja leider nicht möglich, weil das Auto über eine Finanzierung läuft (das nehm ich einfach mal zur Kenntnis).

Einen Gutschein für Serviceleistungen (gültig bei der VW Werkstatt meiner Wahl wurde abgelehnt)
Die Urlaubsvertretung hat gemeint, er wird mal mit dem Geschäftsführer sprechen, was noch möglich ist.

Prinzipiell ist das Problem, das der Händler ca 2,5h entfernt von mir ist, also kann ich ihm das Auto nicht kurz mal vorbeibringen (für zB das Fertigstellen der Folierung) - alles, was länger als einen halben Tag benötigt, wird organisatorisch schon schwierig.

Hat jemand zufällig Erfahrungen damit, wie dieser Unterschied in der Garantie finanziell zu bewerten ist?
  • Neuwagengarantie bis 2026
  • Gebrauchtwagengarantie bis 2025
Ich denke nicht, dass ein angenommener Gutscheinwert für €300 angemessen ist…

Eine Fertigstellung der Folierung beim Händler wird aus kompliziert werden, weil er ja so weit weg ist.

Empfehlungen zum Umgang mit dem Händler wären sehr toll!

LG
Horst

(Sorry für Tippfehler, bin am Handy im Urlaub)
 
Bei der Probefahrt wurde mir versichert, dass auf das Fahrzeug die 5 Jahre Neuwagengarantie ab EZ (2021) gilt. Kurz vor Zustellung hat mich die Urlaubsvertretung des Verkäufers angerufen und erklärt, dass hier seinem Kollegen ein Fehler unterlaufen ist.

Ich meine, du hast doch so was wie einen Kaufvertrag unterschrieben.

Und alles was da drin steht hoffendlich vorher durchgelesen.

Wenn da nix von Werks-Garantieverlängerung auf 5 Jahre steht, dann ist die nicht mit dabei.
Und steht da nix von Steinschlagschutzfolie auf Motorhaube nach Folierung selbiger, dann ist die auch nicht mit dabei.

Meistens steht da auch im Kaufvertrag etwas von einer Schriftformklausel, dass "Nebenvereinbarungen" nur schriftlich festgehalten, verbindlich sind.

Im Prinzip kannst nur das bemängeln und auf Nachbesserung pochen, was aus dem Kaufvertrag resultierend nicht erfüllt wurde.
Der Rest ist Kulanz der Vertragspartners.
 
Formulierung im Kaufvertrag:
Garantiebedingungen: 5 Jahre / 150.000km Neuwagengarantie (ab Erstzulassung)

Vertraglich wäre die Sache klar, allerdings kann/will der Händler diesen Vertragspunkt nun doch nicht erfüllen. Sein schlechtes Gewissen ist ja auch an der Tatsache ersichtlich, dass er selbst den „Fehler“ in der Vertragsformulierung erkannt hat und nun davon abweichen will.

Meine Frage ist ja nicht, wie der Vertrag formuliert ist, sondern wieviel so eine Vertragsänderung zu meinen Ungunsten wert ist.
Ich werde deswegen aber ziemlich sicher weder den Vertrag stornieren noch vor Gericht ziehen.
 
Den Wert der Neuwagengarantie zu ermitteln geht auf verschiedenen Wegen:
Gesamtpreis Neuwagengarantie 5jahre mal3/5.
Gebrauchtwagengarantie nehmen und Zusatz aushandeln - Satz Winterräder oder sowas.
Oder aber auf die Erfüllung pochen, weil ja zugesichert.-dann braucht man keine. Wer ermitteln.
 
Ich hab mir vor kurzem einen T6.1 Multivan Trendline geleast,
Ich meine, du hast doch so was wie einen Kaufvertrag unterschrieben.
weil ich den Kaufpreis ohnehin mit ca €8000 für Zubehör noch in die Höhe getrieben hab.
Ein Preisnachlass sei ja leider nicht möglich, weil das Auto über eine Finanzierung läuft (das nehm ich einfach mal zur Kenntnis).


Ich verstehe es nicht… . :confused: Du hast doch geleast, oder doch nicht?

Was willst du bei einem Leasingfahrzeug anhand von Garantiebedingungen, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagengarantie, ohne konkreten Schaden, geltend machen?
 
Garantieverlängerung auf 5 Jahre/100.000km lag beim 6.1 bei 1600,-€ (falls du eine Zahl benötigst)
 
Ich verstehe es nicht… . :confused: Du hast doch geleast, oder doch nicht?
So richtig schlau bin ich aus dem Eingangsfred auch nicht geworden.

Da steht auch noch irgendwas von Laufleistung 8000 km.
Mit dem Gebrauchtwagen-Leasing kenne ich mich nicht aus.
Und wenn das/ die ganze(n) Geschäft(e) in Österreich abgeschlossen wurde(n), da wird wohl nur eine(r) aus Österreich genauer über deren Recht bescheid wissen.
 
Wahrscheinlich gibts hier rechtliche Unterschiede zu Deutschland:
In Österreich ist ein Leasing prinzipiell mal nur ein Nutzungsrecht (mit anschließendem Kaufrecht 😉), das Eigentum am Bus hab ich noch nicht und darf deswegen auch nicht umbauen wie ich will.

Ich muss aber jedes Service machen, dafür auch selbst bezahlen und das Auto prinzipiell nach 5 Jahren in guten Zustand (altersgerecht) übergeben.

Tritt also jetzt ein Schaden ein, der üblicherweise im Rahmen der Herstellergarantie gedeckt ist, könnte ich ihn reklamieren. Ansonsten müsste ich dafür selbst aufkommen, weil das Fahrzeug nach 5 Jahren in Ordnung sein muss.
Noch ist das nicht der Fall und ich hoffe, das bleibt so, aber wenn der Turbolader sich nach einem Jahr in Rauch auflöst (nur ein Beispiel), will ich dann nicht diskutieren müssen. Deswegen muss ich das Thema auch jetzt klären, nicht erst, wenn tatsächlich ein Schaden aufgetreten ist.


Garantieverlängerung auf 5 Jahre/100.000km lag beim 6.1 bei 1600,-€ (falls du eine Zahl benötigst)
Danke, das hilft mir schon viel weiter!
Die Originalgarantie betrug 2 Jahre?
 
In D ist Leasing wie in Österreich ein Nutzungsrecht - und nun kommt der Unterschied: OHNE anschließendes Kaufrecht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - Die Anzahl der Ausrufezeichen ist bewußt gewählt und soll explizit ein Schreien verdeutlichen.
 
In D ist Leasing wie in Österreich ein Nutzungsrecht - und nun kommt der Unterschied: OHNE anschließendes Kaufrecht...

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Quark ! ! Was hier in dem Thread so alles von sich gegeben wird... 🤪

Das mit dem Kaufrecht hängt bspsws. mit der Art des Leasing-Vertrages zusammen. Gibt es sowohl mit als auch ohne Kaufrecht!

Ein Freund hätte letztes Jahr seinen TIGUAN, nach Ende der 4-jährigen Laufzeit zurückgegeben. Das vorab vereinbarte Kaufrecht als Option, hat mir dann ein günstiges Auto beschert.👍

Auch der Kaufpreis für das Kaufrecht, kann in "D" vor Beginn der Laufzeit festgelegt werden, oder erst am Ende. Hängt halt immer von der Ausgestaltung des Vertrages ab ! !

Leasing-Vertragsrecht hier mal schnell im Forum abhandeln........sehr zweifelhaftes Unterfangen...😊
 
@HorstMulti
Ich verstehe Dich. Die 5 Jahre Garantie haben schon Charme… und Du hast Dir dazu sicher einige Gedanken im Vorfeld gemacht, sonst hättest Du das ja so nicht vereinbart (und mit dem Kaufpreis im Übrigen auch bezahlt).
Mein Ansatz wäre: mit der Geschäftsführung Deines Händlers ein Gespräch veteinbaren und mit Hinweis auf den Vertrag die entsprechende Erfüllung verlangen. Dabei freundlich, aber bestimmt bleiben. Wenn keine Gesprächsbereitschaft vorhanden ist oder Du nicht den gewünschten Erfolg hast: geh zum Anwalt + lass Dich beraten bzw. vertreten. Das kostet zwar erstmal Geld (das Du möglicherweise anteilig wiederbekommst), aber es spart Lebenszeit und Energie. Und das ist das Wichtige. Sonst reibst Du Dich noch monate- oder gar jahrelang daran auf.

Ubd wegen der fehlenden Folierung: versuche das als „Erfahrung“ zu verbuchen und geh‘ zu einem lokalen Folierer, der Dir das eben macht. Kostet Geld (vielleicht 200 Euro), ist aber das Gleiche wie oben: schont Deine Lebenszeit.
Führ‘ Deine Frau/ Mann einfach mal zu einem guten Essen aus und lacht darüber - ist eine gute Gelegenheit.

viele Grüße und viel Erfolg
Jan
 
Du fasst meinen Ansatz eigentlich wunderbar zusammen Jan!
Ich hab jetzt nicht Zeit und Lust, deswegen lange in den Krieg zu ziehen - das würde mir nur die Freude am Multi versauen.

Als Vorbereitung für das Gespräch mit der Geschäftsführung war der Hinweis mit dem obigen Preis für die Garantieverlängerung schon sehr gut und immerhin gibts ja ein gewisses Einsehen des Händlers, dass er hier was verbockt hat, also wird sich schon eine Lösung finden lassen.

Mit der Folierung bin ich extrem zufrieden und werde halt notfalls wie du sagtst, einen Folierer aus der Gegend extra mit der Motorhaube beauftragen - nachdem ich das Auto ganzjährig verwende, macht das bestimmt Sinn.

Es wird wahrscheinlich noch ein paar Tage dauern, aber ich lass euch wissen wie die Sache ausgeht!
 
2. Keine Neuwagengarantie 5 Jahre
Bei der Probefahrt wurde mir versichert, dass auf das Fahrzeug die 5 Jahre Neuwagengarantie ab EZ (2021) gilt. Kurz vor Zustellung hat mich die Urlaubsvertretung des Verkäufers angerufen und erklärt, dass hier seinem Kollegen ein Fehler unterlaufen ist.

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Eine Neuwagengarantie bis bspsws. 5 Jahre (50.000km), wird in "D" beim Händler mit einer Anschlußgarantie erkauft. Im Kaufvertrag/Auftragsbestätigung steht klar ersichtlich das Verkaufs-Kürzel EA7... Kosten hier beim TIGUAN 735,00 Euro netto

agar.jpg
 
Ich sag mal, alternativ ist doch immernoch die Anschlussgarantie des VVD möglich.

Kostet den Händler halt dann 1600 Euro pro Jahr, anstelle von 3 Jahren.

Aber das ist doch problemlos möglich und ein Ausweg, der für beide Seiten machbar ist.

Grüße
Chris
 
Hi,
kann nur deutsches Recht anführen:
Hat der Händler Dir etwas verkauf, was es nicht gibt, sind wir im Bereich der Unmöglichkeit.
Das wird es in Österreich irgndwie auch gebn.
Die Ergebnisse sind je nach festgestellter Art der Unmöglichkeit unterschiedlich, im vorliegenden Fall wäre aufgrund des Fehlers aber ein Schadensersatz geltend zu machen. Der könnte entweder im Abschluss einer gleichwertigen privaten Versicherung durch den Verkäufer für die von VW nicht angebotene Leistung bestehen oder in einer Übernahmeerklärung der in dem Zeitraum evtl. anfallenden Reparaturen gem. den angedachten Bedingungen (Alter/Laufleistung/Art der Reparatur).

Das wirst Du aber ohne Anwalt nicht hinbekommen.
 
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