Hallo zusammen,
trotz Wühlen in der Suche, hab ich leider keine passende Antwort gefunden, deshalb mein -Ruf an dieser Stelle an die Experten.
Wann muss ich welche Felgen eintragen/ abnehmen lassen und wann reicht eine ABE?
In meinem Fall geht's um die "berüchtigten" Canyon-Felgen (7.5x17J H2) vom Touareg, allerdings mit T5 Serienbereifung (235/ 55 R17).
Da die ET meines Wissens in beiden Fällen 55 ist und die Traglasten übereinstimmen (stimmt doch, oder?) müsste es doch genügen die ABE des Herstellers (in dem Fall über VW) mitzuführen, oder gibt's da einen Fallstrick.
Auf meinem letzten Cali hatte ich die AZEV Typ "R" drauf, die ja prinzipiell auch für andere Fahrzeuge eingesetzt wird, da hat die ABE genügt.
Oder liegt für die Canyon keine Freigabe für den T5 von VW vor??
Bitte schlaut mich auf ...
Viele Grüße
Trantüte
trotz Wühlen in der Suche, hab ich leider keine passende Antwort gefunden, deshalb mein -Ruf an dieser Stelle an die Experten.
Wann muss ich welche Felgen eintragen/ abnehmen lassen und wann reicht eine ABE?
In meinem Fall geht's um die "berüchtigten" Canyon-Felgen (7.5x17J H2) vom Touareg, allerdings mit T5 Serienbereifung (235/ 55 R17).
Da die ET meines Wissens in beiden Fällen 55 ist und die Traglasten übereinstimmen (stimmt doch, oder?) müsste es doch genügen die ABE des Herstellers (in dem Fall über VW) mitzuführen, oder gibt's da einen Fallstrick.
Auf meinem letzten Cali hatte ich die AZEV Typ "R" drauf, die ja prinzipiell auch für andere Fahrzeuge eingesetzt wird, da hat die ABE genügt.
Oder liegt für die Canyon keine Freigabe für den T5 von VW vor??
Bitte schlaut mich auf ...
Viele Grüße
Trantüte