Was kostet der VW T6 Kastenwagen Eco-Profil mit 75 KW an KFZ-Steuer ?

Klein_Kare

Jung-Mitglied
Ort
Regensburg
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
16. April 2019
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein kommt nicht in Frage
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Volksbus
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA
Extras
SHZ KF Pak Plus Ex.Pak SSD AHK WR Temp Hecks. LED Licht Multi-LR Mobi.Schn Mufu Pl Müd Sitzh AppC
Umbauten / Tuning
Orig VW Alu Springfield 8J x 18 auf 255/45 R-18 Tiefergelegtes Fahrwerk 20 mm
Spritmonitor ID
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7J
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Multivan T6 Trendline 2.0 TDI 7G DSG
Hallo,

ich bin neu hier in diesem Forum.

Ich möchte mich gerne vorstellen.

Mein Name ist Karlheinz Klein und ich wohne in Regensburg an der schönen Donau also im schönen Bayern. " Mir San Mia". Ich bin 52 Jahre alt und ich arbeite als System Administrator im 2.nd Level Support bei einem großen Getränkemaschinen Hersteller den wohl einige hier kennen werden die"KRONES AG" in Neutraubling.
Meine Hobbies sind u.-a. meine beiden Hunde "Lilly und Rocky" (ein Yorkshire Terrier Pärchen), mein Motorrad, Motorrad fahren, Sport, Urlaubsreisen, Musik, Computer und Spielkonsolen.
Ferner bin ich auch ein großer Motorsport Fan besonders interessieren mich die Superbikes Rennen, GT-Masters und die DTM Rennen.
Verheiratet bin ich nicht, aber ich habe seit 3 Jahren eine Super Lebensgefährtin, die auch die selben Hobbies mit mir teilt.
So das sollte mal vorerst reichen.

Nun habe ich auch gleich eine Frage, auf die ich bitte schnell eine Antwort bräuchte. Ich möchte mir gerne einen VW T6 Kastenwagen Eco-Profil kaufen mit 75 KW (102 PS).

Nun meine Frage: Wer weiß evtl. was dieses Fahrzeug genau an KFZ-Steuer in Regensburg oder Bayern kostet ?

Vielen Dank im Voraus für die Rückantworten.

Viele Grüße aus Regensburg sendet Euch

Karlheinz Klein

P.S bei meinem Freunden bin ich einfach nur der "Kare"
 
Hallo.

Die Steuer kannst Du sehr einfach ausrechnen:
9,50€ je 100ccm + CO2 Zuschlag
CO2 Zuschlag=2€ je g/km über Freigrenze (bei Deinem Modell müsste die Freigrenze 95 g/km sein).

Gruß Dirk.
 
Ähm....ein Kastenwagen könnte auch eine LKW-Zulassung haben! Dann würde nach Gewicht (zulässiges Gesamtgewicht) besteuert werden. Bei 3,0 t wären das 172 Euro jährlich (im gesamten Bundesgebiet:);)).
 
Hallo
Steuer liegt beim Kasten(Lkw) bei knapp 200 wie der Vorredner sagte,Versicherung Vollkasko und mit 600.-sb u.TK bei ca 300 Halbjährl. bei 55/40%
 
Hallo Zusammen,

Zuerst möchte ich mich bei allen bedanken, die mir so schnell eine Antwort geschrieben haben.

Der T6 den ich mir kaufen möchte bzw. schon bestellt habe, hat eine LKW Zulassung das ist schon richtig.
Und die Versicherung kostet laut meinem VS-Vertreter bei VK 300 SB, TK 0 SB und bei einem Prozent Satz VK / TK 28 im Monat 40,00 € bei VHV.

Danke nochmal.

Viele Grüße

Karlheinz (Kare)
 
Hallo Kare,

Lkw-Zulassung = günstige Steuer ist schon richtig.
Versicherung dürfte der Unterschied nicht besonders groß sein.

Aber, da du auch Motorrad fährst ist die Frage:

Nimmst du deine Maschine auch mal im Anhänger mit?

Dann fällt das Gespann nämlich unter das Sonntagsfahrverbot (LKW mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht)
und unter das Überholverbot für LKW und Züge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht.

Davon sind als Pkw zugelassene Fahrzeuge mit Anhänger auch mit mehr als 3,5 t zul. Gesamt ausgenommen.

Gruß

Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Peter,

na klar wollte ich mal unsere beiden Motorräder mitnehmen, aber wenn es geht nicht auf dem Anhänger sondern einladen in den T6. Wir haben 2 BMW K 1200 S "Biene Maja". Die müssten eigentlich beide rein passen.
Aber einen Anhänger haben wir.
Da wir haben noch 2 Peugeot Speedfight 4 Roller (50 ccm) haben, könnten wir auch diese mit nehmen.

Denkst Du es gibt bei der Mitnahme der beiden BMW Bikes oder der Roller Probleme ?

Viele Grüße

Karlheinz (Kare)

P.S Peter heißt das dann, dass ich am Sonntag mit dem T6 und einem Anhänger gar nicht fahren darf ?
 
Hallo,

noch eine andere Frage.

Wo kann ich eigentlich mein Profil ändern ? das man z.B. die Umbauten, meine Ausstattung etc.. sieht in meinem Profil ?

Bitte um Info.

Danke

Viele Grüße

Karlheinz (Kare)
 
Hallo,

noch eine andere Frage.

Wo kann ich eigentlich mein Profil ändern ? das man z.B. die Umbauten, meine Ausstattung etc.. sieht in meinem Profil ?

Bitte um Info.

Danke

Viele Grüße

Karlheinz (Kare)



Entschuldigung !!

Habs schon gefunden !! :-)
 
im Solobetrieb gibt es keine Probleme, jedoch im Hängerbetrieb kostet eine Diskussion mit der Polizei (bei der du in so einem Fall keine Chance hast) nur Geld.

So pauschal kann man das nicht sagen! Es gibt nämlich zahlreiche Ausnahmen, wie z.B. hier:

Erlass Nordrhein-Westfalen
Der Erlass III B 2-22-30/3.0 vom 13. Februar 2008 des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Unbeschadet der gesetzlichen Regelung in § 30 Abs. 3 StVO gilt gemäß der Verkehrsministerkonferenz vom 09./10.10.2007 in Merseburg folgende Regelung:

1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für:
1.1. Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
1.2. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4 fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
1.3. Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z.B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
1.4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
1.5. Einsatzfahrten von Bergungs-,Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Danach (Ziffer 1.6) darfst du in NRW wohl mit dem Motorradanhänger auch Sonntags unterwegs sein.
 
Zurück
Oben