VW Händler verschweigt Vorschaden

t6m

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Servus, Moin Moin und Guuuddde!

Ich bin ja eher selten hier unterwegs. Nun bräuchte ich mal euren Rat.
Vor 5 Jahren habe ich meinen Bulli als Vorführwagen vom örtlichen VW Händler erstanden.
Damals hatte er 8.000 km gelaufen und wurde mir als unfallfrei im Kaufvertrag quittiert.

Nun hatte der Bulli einen Hagelschaden abbekommen und der Gutachter hat einen Vorschaden am Heck
festgestellt. Es gibt einen minimalen Farbunterschied (Ist mir vorher echt nicht aufgefallen) und die Blechstoßkanten
fangen an Risse zu bilden.

Was mache ich nun?
Mir ist klar, dass 5 Jahre eine lange Zeit sind und der Händler vermutlich nur mit einem Lächeln reagiert.
Auf der anderen Seite, was soll ich jetzt beim Weiterverkauf eintragen?

Was mich völlig umgehauen hat ist die Tatsache, dass der Gutachter bei diesem Händler schon einmal einen ähnlichen Fall hatte.
Daher möchte ich den Händler eigentlich auch nicht einfach so davon kommen lassen.
Und nun?

Tx
T6m
 
Tja. Ist der Hagelschaden denn instandgesetzt oder noch da? Der Heckschaden ist ja auch unklar...Steht in der Fahrzeughistorie bei VW etwas von den Schäden? Nach 5 Jahren könnte der Händler ja sagen das es auch bei Dir passiert sein kann, dann bräuchte man dokumentierte Reparaturdaten.
Wenn alles beweisbar wäre könnte man ihn möglicherweise zurückgeben, müßte sich aber für die Nutzung etwas abziehen lassen, das wird sich nicht lohnen. Man könnte sich auch um die Wertminderung einigen und die Restschäden macht der Händler noch wenn es mal günstig ist mit der Zeit.
 
ist gibt auch Schäden die man beim Verkauf nicht angeben braucht
 
lackieren nicht, wenn Du z.Bsp. Vandalismusschäden hast und die Seite nachlackiert wurde

was ist bei Dir denn gemacht wurden ?
 
Schwierig. Wenn es wirklich eine arglistige Täuschung wäre, würde die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt laufen, zu dem Du Kenntnis von dem Mangel erlangt hast.

Es ist aber gut möglich, dass der Händler selbst getäuscht wurde. In diesem Fall ist es keine arglistige Täuschung Dir gegenüber und Du hast nur die normalen Gewährleistungszeiträume. Generell ist der Vorsatz bei solchen Geschichten meist nicht nachweisbar.

Gruß, Marcus
 
lackieren nicht, wenn Du z.Bsp. Vandalismusschäden hast und die Seite nachlackiert wurde

was ist bei Dir denn gemacht wurden ?
Allle Schäden ist der Verkäufer verpflichtet anzugeben auch wenn es nur Kratzer waren, d.h. es ist dadurch ja kein Unfallwagen!
Wird aber in den meisten Fällen leider so nicht gemacht!
Ich würde den Verkäufer auf jeden Fall mal aufsuchen und schauen wie er reagiert, alles andere geht eh nur über Anwalt.
 
Schwierig. Wenn es wirklich eine arglistige Täuschung wäre, würde die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt laufen, zu dem Du Kenntnis von dem Mangel erlangt hast.

Es ist aber gut möglich, dass der Händler selbst getäuscht wurde. In diesem Fall ist es keine arglistige Täuschung Dir gegenüber und Du hast nur die normalen Gewährleistungszeiträume. Generell ist der Vorsatz bei solchen Geschichten meist nicht nachweisbar.

Gruß, Marcus

Das war ein Vorführwagen des Händlers der mit 8000 km an den TE verkauft wurde. Damit kann kaum eine Täuschung des Händlers vorliegen, da das Auto ja vorher ununterbrochen in seinem Besitz war.
Ist der Hagelschaden jetzt noch da? Falls ja ist das kaum zu definieren wann der entstanden ist, das Dach kann man ja nur mit einer Leiter oder durch Blick vom Balkon inspizieren. Macht man eher selten. Wenn er nicht mehr da ist - was solls.
Was ist denn der mutmaßliche Umfang des angeblichen Heckschadens? Nachlackierungen können ja harmlos sein.
 
Vielen Dank für die Antworten!
Der Wagen wurde mir als unfallfrei verkauft. Er befand sich nur im Besitz des Händlers, anschließend bei mir. Der Hagelschaden ist noch nicht instand gesetzt worden. Im Gutachten steht aber jetzt etwas von einem reparierten Vorschaden. Das Heck ist an beiden Seiten bis oben zur Falz nachlackiert worden. Außerdem hat die Stoßstange minimal eine andere Farbe. Oben an der Falz haben sich ganz feine Risse an den Übergangsstellen gebildet. Dies hat der Gutachter als Hinweis für das Nachlackieren gewertet. Den Hagelschaden sieht man kaum.
Warum mir das vorher nicht aufgefallen ist kann ich nicht sagen. Vermutlich, weil die Farbe silber ist und es da je nach Lichtverhältnis sowieso unregelmäßig aussieht. Jeder den ich frage, ob ihm am Heck etwas auffällt, nennt mir den Farbunterschied.
Im VW System konnte ich noch nicht nachschauen lassen ohne das der Händler Lunte riecht.
Der Händler ist sehr groß und wird nach 5 Jahren vermutlich herzhaft lachen.
Der Gutachter geht von einem Austausch der Stoßstange aus und das die "C" Säule nur nachlackiert wurde (kratzer usw.).
 
Eine Nacklackierung und auch ein Austausch von Schraubteilen ist grundsätzlich kein "offenbarungspflichtiger Unfallschaden" !

Es können Kratzer oder Schrammen gewesen sein etc.

Nicht wenige Fahrzeuge werden bereits im Werk nacklackiert, sei es dass die Lackierung mangelhaft war oder dass im Werk ein Schaden am Neuwagen entstanden ist. Diese Schäden werden vom Werk grundsätzlich nicht angegeben und bedingen auch keine Regressansprüche. Was, wenn z.B. der Händler so ein Fahrzeug auf den Hof gestellt bekam ?

Nur mal so als Denkanstoß.

Gruß T2-Fahrer
 
Hallo,

ich könnte das Gefühl nicht ausstehen, für dumm verkauft worden zu sein.

Du hast ein Gutachten, was den Vorschaden feststellt. Und Du hast den Händler, der dich verarscht hat.

Der Mangel kostet Dich Geld (fachgerechte Beseitigung oder Wertminderung) und Emotionen, beides ist nicht gut.

Ich würde den Gringo mit dem Gutachten konfrontieren, natürlich erst einmal ganz freundlich, und ihm Gelegenheit geben, ein Friedensangebot zu unterbreiten.

Wenn er zickt, dann ab damit zum Fachanwalt.


Mag sein, dass im Werk schon nachlackiert wurde. Aber offensichtlich nicht ordentlich, so dass Du nun den Schaden an der Backe hast.
 
Über den Gutachter bzw. deine Versicherung könnte man über die FIN Zugang zum Schadensportal der KFZ-Versicherungen bekommen. Damit kann man feststellen, ob schon mal ein Unfall mit dem KFZ reguliert wurde. Davon bekommt der Verkäufer zunächst mal nichts mit.

Des Weiteren könnte man bei einem entfernteren VW-Händler versuchen, die Historie einzusehen. Wird aber wohl nichts bringen, da der Verkäufer wahrscheinlich eigene Schäden dort nicht eingepflegt hat. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Die dritte Möglichkeit ist, deinen KFZ-Sachverständigen zu bitten, den Umfang des Vorschadens zu klären. Ist aber schon etwas aufwändiger (Verkleidungen ab, Lack- bzw. Spachteldicken messen, usw.).

Fakt ist auf Grund der Vorbesitzverhältnisse, das hier wohl bei einem "offenbarungspflichtigen" Vorschaden eine arglistige Täuschung vorliegen kann. Die Verjährungsfrist hierfür beträgt 30 Jahre. Der Verkäufer hat also nichts zu lachen.

Aber: Beweispflichtig bist du!

Was ein "offenbarungspflichtiger" Schaden ist, wird ein Gericht definieren. Die Rechtssprechung geht hierbei aber bei Geschäften von Kaufleuten mit Verbrauchern zunehmend restriktiv vor. Heißt: Auch ein nachlackieren kann offenbarungspflichtig sein. Und eine Nutzungsentschädigung an den Verkäufer bei Rückabwicklung muss auch nicht unbedingt gegeben sein, denn du hättest den Bus mit Schaden ja nie gekauft.

Mit etwas näheren Kenntnissen über den Vorschaden kann man den Verkäufer damit konfrontieren. Ein nachträglicher Preisnachlass zur Wertminderung ist das mindeste, was dabei herauskommen sollte.

Gruß, caravelle
 
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Abend,

etwas OffTopic

dass im Werk schon nachlackiert wurde

wird nur ganz, ganz selten, eher werden "meißt" die Anbauteile komplett ausgetauscht, natürlich immer chargengleich
da es immer zu leichten Farbunterschieden in der Farbrezeptur kommen kann...

und da ich ziemlich nah an der Quelle bin, ihr könnt euch gar nicht vorstellen wieviel an einem Neuwagen nachlackiert wird

bzw auch da, ganze Anbauteile ausgetauscht werden...

da würde ich mir als Bulli Neuwagen Käufer ziemlich verar... vorkommen...
aber die Praxis geht durch alle Klassen bzw Hersteller...

Grüße
Rene´
 
(...) wird nur ganz, ganz selten, (...) ihr könnt euch gar nicht vorstellen wieviel an einem Neuwagen nachlackiert wird (...)

Kannst du bitte diesen Widerspruch in deinem Beitrag aufklären? Oder habe ich etwas nicht verstanden?

Gruß, caravelle
 
Natürlich ;)

im Werk, also bei VW werden meißt die Anbauteile ausgetauscht, falls die ein unpolierbaren Schaden haben,

die Karossieren können meißt mit den hausinternen Beulendoktoren gerettet werden, die schaffen wahre Wunder
(durfte mal zuschauen)

ich meine jetzt aber keine "Unfälle" , einfach Beulen die im Lichtraum erkennbar sind

wenn die Autos die Endkontrolle passiert haben und somit fertig sind, gehen diese per Autotransporter in die Verteilerzentren
(falls nicht im Werk abgeholt wird)

und bis ein Auto auf dem LKW ist und wieder runter kommt und mehrfach auf den riesigen Plätzen bewegt wird, kann leider viel passieren
und da fängt das Endfinish von vorne an...

nur da gibt es keine Anbauteile zum austauschen sondern muss nachlackiert werden

Grüße
Rene´
 
Mal ehrlich, wenn die Nachlackierung 5 Jahre lang nicht bemerkt worden ist, kann der Farbunterschied ja so schlimm nicht gewesen sein. Ein Nachlackieren allein ist auch kein Unfall, insofern sehe ich bislang noch gar keine Rechtsgrundlage, die für den TE etwas bringen könnten. Immerhin muss ja auch erst mal ein Sachverhalt vorliegen, der für den TE einen erheblichen Mangel darstellt. Worin besteht der? Wenn ein späterer Käufer den Farbunterschied ebenfalls nicht erkennen kann, sehe ich auch nicht, warum hier eine Wertminderung geltend gemacht werden könnte. Und was den Hagelschaden betrifft: Wenn der tatsächlich schon beim Kauf vorhanden war (hatte ich aus dem Startpost anders verstanden) dürfte es ziemlich schwierig sein den Beweis zu führen, dass das Fahrzeug in 5 Jahren nie mal draußen gestanden hat, wo es einen Hagel hätte abbekommen können.
Der Nachweis, dass der Händler mit Vorsatz (!) etwas verschwiegen hat, um daraus einen Vorteil zu ziehen (!) dürfte nahezu nicht zu erbringen sein, selbst wenn sich ggf. vielleicht Indizien finden lassen. Und Vorsicht bezüglich des Gutachtens: Wenn das eine Nachlackierung feststellt, dann ist es eben genau das und nicht mehr. Wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich drin steht, dass das Fahrzeug nicht Nachlackiert wurde, was genau soll dann jetzt hier eingefordert werden? Nach dem Gewährleistungsrecht käme der "üblicherweise zu erwartende Zustand" als Anspruchsgrundlage in Frage, die ist jedoch hier schon seit 3 Jahren verjährt.
Historie ansehen, ja, Händler konfrontieren, ja, hoffen, dass er freiwillig etwas rausrückt, ja. Wenn nicht: ärgern und Ende. Ich denke, alles andere ist unnötiger Frust und macht nur Anwälte und Gutachter reich, dürfte aber am Ende zu Wenig führen.
Meine Ansicht.
 
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Das hier vielleicht:
Naja, aber was mag der Gegenwert für "feine Risse im Lack" an einem 5 Jahre alten Bus sein? Zumal ja die Risse ggf. nur in der Nachlackierung sind, aber nicht zwingend den Korrosionsschutz gefährden. Eine ggf. zulässigerweise durchgeführte aber vielleicht nicht 100%-ig fachgerecht durchgeführte Nachlackierung bringt ja nun i.d.R. auch keine 5-jährige Rissfrei-Garantie mit, oder?
Klar ist das alles ärgerlich, aber wo soll hier die Rechtsgrundlage stecken, die einen Anspruch gegenüber dem Händler hergibt?
 
Das mit dem Hagelschaden hatte ich auch falsch verstanden. Der ist neu und bei der Begutachtung viel wohl die Nachlackierung im Heckbereich auf.
 
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